mini|Demonstration Freiheit statt Angst 2007 in Berlin mini|Anti-Atom-Menschenkette 2011 in Ludwigsburg mini|Sitzblockade 2011 in Gorleben, gegen Kernbrennstofftransport mini|hochkant=0.6|Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der „We Can’t Wait“-Proteste im Februar 2006 mini|Gruppe von Autonomen in einer Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München 2011 mini|Plakate und Transparente gehören zu einer Demonstration
Eine Demonstration, verkürzt auch Demo, ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. Gelegentlich werden Demonstrationen auch als Aufmarsch bezeichnet, insbesondere, wenn sie in extremistischem Kontext stehen.z. B. Aufmarsch in Dresden: Demonstration gegen Neonazis eskaliert.
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist.
Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und weitere im Internet organisierte Massenaktivitäten.
Vielfältig sind auch Anlässe und Themen der Demonstrationen. Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, gegen Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.
Bei gravierenden Ereignissen, welche die Öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, können Regierungen Notstandsgesetze anwenden, welche neben der Versammlungsfreiheit auch das Demonstrationsrecht einschränken. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts während der Corona-Krise sind jedoch Einschränkungen einzelner Grundrechte und nicht mit den Notstandsgesetzen zu verwechseln, die weiter gefasst sind. Diese Gesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet, Anwendung fanden sie bislang noch nie.
Rechtliches
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu.
Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).
Seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht.
Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden (Ausnahme: Versammlungen in der Bannmeile des Bundes). Sie können mit Auflagen versehen oder unter bestimmten Umständen auch verboten werden, insbesondere wenn sie die „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ unmittelbar gefährden. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, allerdings sind hier alle allgemein zugänglichen Versammlungen 48 Stunden im Voraus anzumelden – also auch jene, die nicht unter freiem Himmel stattfinden. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings kein Grund, die Versammlung aufzulösen.Anmeldung und Durchführung von Kundgebungen und Demonstrationen, Solidaritätsgruppe.org (PDF; 0,1 MB) Außerdem ist um jede Versammlung ein Schutzbereich von 50 bis 150 Metern einzuhalten, der von der Versammlungsbehörde festgelegt wird.
Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht, welches das Polizeirecht als Lex specialis verdrängt. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.
Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.
Geschichte mini|Bauerndemonstration auf dem Bonner Marktplatz am 27. Februar 1971
Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten dieser Demonstrationen am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.
Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).
Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.
In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian’anmen-Massaker blutig beendet wurden.
Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR verliefen völlig gewaltfrei.
2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control, um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.
Durch die hohe Verbreitung von Handys und sozialen Netzen ist es heute viel schneller als früher möglich, eine Gruppe Gleichgesinnter von einem Ereignis zu informieren und/oder sie hinzuzurufen. Dies begünstigte auch Kundgebungen im Iran und in China sowie die revolutionären Umstürze im Jahre 2011 in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern (siehe Arabischer Frühling).
Demonstrationen in autoritären Regimen Demonstrationen in Diktaturen oder anderen Staaten mit einer einflussreichen Regierung werden organisatorisch und finanziell unterstützt, wenn sie einen Willen ausdrücken, der dem der Regierung entspricht. Die Finanzierung erfolgt durch Organisationen oder andere Geldgeber. Dies geht so weit, dass Demonstranten direkt Geld für die Teilnahme gezahlt wird.Anti-Maidan-Demonstranten wurden bezahlt – abgerufen am 26. Februar 2023.Proteste für eine Handvoll Euro – abgerufen am 26. Februar 2023. Richtet sich die Demonstration gegen die Regierung, wird die staatliche Gewalt in Form der Polizei oder der Armee eingesetzt, um Demonstranten an der Teilnahme zu hindern, sie festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Es werden alle Formen der Repression von psychischer Einflussnahme bis zu körperlicher Gewalt eingesetzt.Erneut Schüsse auf Demonstranten – abgerufen am 26. Februar 2023.Mehr als 1.400 Festnahmen bei Protesten gegen Teilmobilmachung – abgerufen am 26. Februar 2023. Oft wird auch das Internet eingeschränkt und es werden einzelne Seiten oder der gesamte Zugang zum Internet gesperrt. Im Iran wurden zum Beispiel 2023 soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Truth Social gesperrtIran schränkt Internetzugang ein – abgerufen am 26. Februar 2023. und Demonstranten in Gerichtsverfahren zu Geld-, Haft- oder Todesstrafen verurteilt. Die Vorwürfe lauteten Teilnahme an illegalen Demonstrationen, Unruhestiftung, Gefährdung der nationalen Sicherheit und Kriegsführung gegen Gott.Iran verurteilt Hunderte Demonstranten – abgerufen am 26. Februar 2023.
Politische Reaktionen In vielen Fällen gibt die Regierung dem Ausland die Schuld an Gewalt bei Demonstrationen. Beteiligt sein sollen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen oder ausländische Medien. Der Iran gab beispielsweise der BBC die Schuld für die Ausschreitungen. Die außenpolitischen Möglichkeiten, auf staatliche Gewalt bei Demonstrationen zu reagieren, sind sehr begrenzt. Es gibt die Möglichkeit, sich dagegen zu positionieren, die Gewalt grundsätzlich zu verurteilen und eine unabhängige Untersuchung zu fordern. Eine weitere Möglichkeit ist, den Vorgang im Rahmen von Debatten im UN-Menschenrechtsrat und weiteren nationalen und internationalen Gremien zu behandeln und Sanktionen zu beschließen.Proteste im Iran – abgerufen am 16. April 2023.Iran gibt BBC die Schuld für Terroraktionen – abgerufen am 16. April 2023.Kommentar Außenministerin Deutschland – abgerufen am 16. April 2023.Deutschland beantragt Sondersitzung zu Iran im UN-Menschenrechtsrat – abgerufen am 16. April 2023.Deutschland stimmt für unabhängige Untersuchung – abgerufen am 16. April 2023.
Demonstrationen in Deutschland mini|CSD 2002 in Stuttgart
Jährlich Fahrradsternfahrt Berlin mit bis zu 250.000 Teilnehmern, ist die nach Teilnehmern gerechnet, größte jährliche Demonstration in Deutschland und die größte ihrer Art weltweit Ostermarsch Erster Mai in zahlreichen Städten Christopher Street Day in zahlreichen Städten (zu unterschiedlichen Terminen) sowie der Transgeniale CSD Castor-Transporte, seit Ende der 1990er Jahre Demonstrationen in Gorleben gegen die Atompolitik der Bundesrepublik Freiheit statt Angst, gegen Überwachung durch Wirtschaft und Staat, seit 2006 jährlich im Herbst in Berlin und anderen Städten Fuckparade in Berlin Hanfparade in Berlin im August Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz Liebknecht-Luxemburg-Demonstration in Berlin, meist am zweiten Januar-Wochenende Väterdemo des Väteraufbruchs für Kinder in Berlin, zumeist Mitte Juni Demonstration Anfang des Jahres in Berlin für eine Agrarwende und gegen Massentierhaltung unter dem Motto Wir haben es satt!
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