Präfekturen (jap. , im Singular , , oder ) sind eine Gebietskörperschaft in Japan. Als Einheitsstaat ist Japan von oben herab eigentlich flächendeckend in drei Verwaltungsebenen gegliedert: Die heute 47 Präfekturen (siehe Liste der Präfekturen Japans) bilden dabei die mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Zentralstaat und den Gemeinden (shi/ku/chō/son). Jede Präfektur ist weiter flächendeckend in Gemeinden unterteilt. Allerdings ist die Gemeindezugehörigkeit mancher Gebiete ungeklärt und damit mancherorts auch die Präfekturgrenzen, wenn Gemeinden verschiedener Präfekturen involviert sind. Die 47 Präfekturen werden oft in acht geographisch und kulturell zusammenhängende Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.

Das Prinzip „lokaler Selbstverwaltung“ (chihō jichi) ist in Kapitel 8 der Verfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die Präfekturen aber stark von der Zentralregierung abhängig. Die Verwaltung jeder Präfektur wird von einem Gouverneur (to-/dō-/fu-/ken-chiji) geleitet, der seit 1947 ebenso wie die Präfekturparlamente (to-/dō-/fu-/ken-gikai) alle vier Jahre vom Volk gewählt wird.

Bezeichnung Im Japanischen gibt es vier verschiedene Bezeichnungen für „Präfektur“, welche von der Andersartigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheiten in der Vergangenheit herrühren: to (jap. ), dō (), fu () und ken (). To wird nur für die Präfektur Tokio benutzt (Tōkyō-to), dō ausschließlich für die Präfektur Hokkaidō, fu für die Präfekturen Osaka und Kyōto, ken für alle übrigen 43 Präfekturen. Im Japanischen, das keinen grammatischen Plural kennt, steht die Zusammenfassung To-dō-fu-ken für die Präfekturen Japans. Die Präfekturbezeichnungen werden einzeln als Nomen und als Suffixe den jeweiligen Präfekturnamen angehängt, z. B. Kyōto-fu ().

Die ersten Präfekturen wurden 1868 während der Meiji-Restauration aus früherem Shogunats-Land gebildet, wobei es daneben noch die Han der Daimyō gab. Mit der Abschaffung des Han-Systems am 29. August 1871 nach dem traditionellen japanischen Kalender wurden die Lehen direkt zu Präfekturen umgewandelt, so dass es 305 Präfekturen (fu und ken) gab. Ihre Anzahl wurde bis 1888 drastisch auf 47 verringert.

Das Schriftzeichen für die ken wurde im japanischen Altertum für die Bezirks-Verwaltungseinheiten agata verwendet, die im 7. Jahrhundert mit der Einführung des Ritsuryō-Systems zugunsten der gun () abgeschafft wurden. Dafür wurde das Schriftzeichen für die chinesischen xiàn () verwendet, die historisch als Präfektur übersetzt werden. Diese standen interessanterweise unter den chinesischen Kommandanturen (), ein Schriftzeichen, das im Japanischen für Bezirke/Landkreise steht, die heute den Präfekturen untergeordnet sind.

1947 wurde ein Gesetz erlassen, das den Präfekturen eine größere Selbständigkeit und politische Macht ermöglichte. Im Jahr 2003 verkündete der damalige Premierminister Japans, Jun’ichirō Koizumi, dass die momentanen Präfekturen in zehn Gliedstaaten aufgehen werden. Den dabei entstehenden Staaten soll mehr Autonomie gewährt werden als den Präfekturen. Die entsprechende Gesetzgebung liegt jedoch auf Eis. Inzwischen wird ein solches Dōshūsei von den meisten größeren Parteien prinzipiell unterstützt.

Präfekturen Die Reihenfolge der Präfekturnummern orientiert sich an der geographischen Lage und ist in ISO 3166-2:JP standardisiert.

Verwaltungsgliederung Hauptartikel: Gemeinde (Japan), Ku (Japan)

Einige Präfekturen untergliedern sich heute weiter in Chiiki (), welche bedingt mit den deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind. Im flächengrößten Hokkaidō heißen diese 14 Einheiten Sōgō Shinkō-kyoku und Shinkō-kyoku () und werden auch mit „Unterpräfektur“ (engl. Subprefecture) übersetzt.

Alle Präfekturen sind in Gemeinden unterteilt: kreisfreie Städte/Großstädte Shi, sowie Landkreisen Gun angehörige Städte Machi/Chō und Dörfer Mura/Son () und „Sonderbezirke“ Tokubetsu-ku (). Zusammen werden die Gemeinden in Japan als shi-chō-son () oder unter Berücksichtigung Tokios als shi-ku-chō-son (, in einem rein Tokioter Kontext auch , ku-shi-chō-son) bezeichnet.

„Regierungsdesignierte Großstädte“ (seirei shitei toshi) untergliedern sich in Stadtbezirke Ku, die über den Stadtteilen stehen. Städte (Shi) gliedern sich im Übrigen weiter in Stadtteile, deren Schriftzeichen dasselbe wie das für Landgemeinden ist und ebenfalls je nach Ort auch als machi oder chō gelesen wird.

Historische Entwicklung Nach der Einrichtung der ersten Präfekturen 1868/flächendeckend 1871 entwickelte die Meiji-Regierung in mehreren Schritten eine moderne subnationale Verwaltung, anfangs zum Teil noch parallel zu den Strukturen der Edo-Zeit (han, gumi, Ständeordnung) und der Antike (dō, Provinzen, Kreise). Die meisten heutigen Verwaltungsformen waren in den 1890er entstanden, die [Selbst-]Verwaltung wurde in der Besatzungszeit im Wesentlichen in heutige Form gebracht. Die tatsächliche räumliche heutige Verwaltungsgliederung wurde maßgeblich durch die Präfekturfusionen der 1870er und 1880er Jahre sowie darunter durch die Gemeindefusionen der Nachkriegszeit (vor allem Große Shōwa-Gebietsreform der 1950er und Große Heisei-Gebietsreform der 2000er Jahre) geprägt. Die wesentlichen Schritte waren: Verwaltungsgliederung der Präfekturen unter dem „System großer und kleiner Bezirke“ () von 1871, verknüpft mit dem modernisierten Familienregister (Koseki) {| class="wikitable" | Präfektur (-fu/-ken) |- | [nummerierter] „Großbezirk“ ()(mancherorts deckungsgleich zu antiken Kreisen, gun/kōri) |- | [nummerierter] „Kleinbezirk“ ()(nicht in allen Präfekturen) |} Verwaltungsgliederung unter dem „Gesetz über die Organisation von -gun, -ku, -machi und -mura“ () von 1878 und weiteren Gesetzen {| class="wikitable" ! colspan="2" | Verwaltungseinheit !! Verwaltung |- | colspan="2" | Präfektur (-fu/-ken) || ernannter Gouverneur (fu-/kenchiji), gewählte Präfekturversammlung (fu-/kenkai) |- | Stadtkreis/„Bezirk“ (-ku) || Landkreis (-gun) || ernannter Kreisvorsteher (gun-/kuchō), in -ku ab 1880 gewählte Versammlung (kukai) |- | colspan="2" | -machi/-chō (auf dem Land: Stadt, in größeren Siedlungen: Stadtviertel) oder-mura/-son (Dorf) || mit Einschränkungen: gewählter Ortsvorsteher (; in -chō/-son eines -kufunktionell vom kuchō ersetzt), ab 1880 gewählte Versammlung (chō-/sonkai) |} Verwaltungsgliederung nach Präfekturordnung, Kreisordnung, Gemeindeordnungen (fukensei, gunsei, shisei, chōsonsei) 1888–90 {| class="wikitable" ! colspan="2" | Verwaltungseinheit !! Verwaltung |- | colspan="2" | Präfektur ([-dō/]-fu/-ken) | „beratender Präfekturausschuss“ (fu-/ken-sanjikai) aus ernanntem Gouverneur, Stellvertreter[n] und ernannten & gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten (meiyoshoku sanjikaiin), [in manchen Präfekturen 1890–99 indirekt] gewählte Versammlung |- | Kreisfreie Stadt (-shi) || bis 1920er:Landkreis (-gun) | „beratender Stadt-/Kreisausschuss“/Magistrat (shi-/gun-sanjikai) aus ernanntem/ab 1920er: indirekt gewähltem Bürgermeister (shichō)/Landrat (gunchō), Stellvertreter[n] und ernannten & gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten, [in Städten bis 1920er unter Dreiklassenwahlrecht, in Landkreisen indirekt] gewählte Versammlung (shi-/gunkai) |- | style="border-top:hidden" | || Stadt (-machi/-chō) oder Dorf (-mura/-son) | mit Einschränkungen: indirekt gewählter Bürgermeister (chō-/sonchō), [bis 1920er unter Zweiklassenwahlrecht] gewählte Versammlung (chō-/sonkai) |- | in drei, später sechs Großstädten:[Verwaltungs-/Stadt-]Bezirke (-ku) || style="border-top:hidden" | | prinzipiell Teil der Stadtverwaltung; in den Bezirken mancher Städte weiterhin gewählte Versammlungen |-class="hintergrundfarbe5" | colspan="2" | Orts-/Stadtteile (-machi/-chō/aza/u.a. oder ohne Suffix/Zusatz)& ggf. deren [nummerierte] Stadtteilabschnitte (-chōme) | keine Verwaltungseinheiten i.e.S., aber in der Regel Grundeinheiten der Volkszählung und des Adresssystems, in Städten außerdem teilweise der Orts-/Stadtteilvereinigungen (chōnaikai; im Krieg den kleineren tonarigumi übergeordnet, die auf die oben genannten (5/10-nin-)gumi der Tokugawa-Zeit zurückgehen), die besonders im Krieg auch mit öffentlichen Aufgaben betraut wurden (Zivil-/Luftschutz, Lebensmittelrationierung, politische Mobilisierung/Yokusankai-Gleichschaltung) |} Sonderfälle mit grundsätzlich anderer Verwaltungsstruktur sind Okinawa-ken vor 1909 (Einführung der Präfekturordnung)/1921 (Einführung der Gemeindeordnungen und kreisfreien Städten), Hokkai[-]dō vor 1922 (Einführung von kreisfreien Städten)/1946 (Einführung der Präfekturordnung), Tōkyō-to 1943–47 (unterlag Sondergesetzen, insbesondere Tōkyō-tosei). Hier nicht dargestellt sind Zentralsierungsmaßnahmen und neue parallele Regionalverwaltungsstrukturen (ohne Parlamente) im Pazifikkrieg. Verwaltungsgliederung nach Nachkriegsverfassung und Selbstverwaltungsgesetz seit 1947 {| class="wikitable" ! colspan="2" | Verwaltungseinheit !! Verwaltung |- | colspan="2" | Präfektur (-to/-dō/-fu/-ken) | direkt gewählter Gouverneur (to-/dō-/fu-/ken-chiji), direkt gewähltes Parlament (to-/dō-/fu-/ken-gikai) |- | class="hintergrundfarbe5" | Nur in manchen Präfekturen, und nicht überall flächendeckend:Unterpräfektur (shichō, shinkōkyoku und anderes) | style="border-top:hidden" |     | class="hintergrundfarbe5" | Teil der Präfekturverwaltung |- | colspan="2" | Gemeinde: Kreisfreie Stadt (-shi), [Sonder-]Bezirk ([tokubetsu]-ku), Stadt (-machi/-chō) oder Dorf (-mura/-son) | direkt gewählter Bürgermeister (shi-/ku-/chō-/sonchō), direkt gewähltes Parlament (shi-/ku-/chō-/son-gikai) |- | class="hintergrundfarbe5" | Nur in designierten Großstädten (seirei shitei toshi) ab 1956, dort flächendeckend:[Verwaltungs-]Bezirk ([gyōsei]-ku) | style="border-top:hidden" | | class="hintergrundfarbe5" | Teil der Stadtverwaltung |-class="hintergrundfarbe5" | colspan="2" | Orts-/Stadtteile (-machi/-chō/aza/u.a. oder ohne Suffix/Zusatz)& ggf. deren [nummerierte] Stadtteilabschnitte (-chōme) | per se keine Verwaltung, aber meist Grundeinheiten der Volkszählung und des Adresssystems; manchmal, besonders nach deckungsgleichen Eingemeindungen, Außenstellen der Gemeindeverwaltung

Typen von Präfekturen Der Grund für die unterschiedlichen Bezeichnungen der Präfekturen in der japanischen Sprache (to, do, fu und ken) liegt in ihrer jeweiligen historischen Entwicklung.

fu und ken Während der Edo-Zeit verwaltete das Tokugawa-Shogunat mehrere Städte direkt durch Shogunatsverwalter (, bugyō), darunter die „drei Hauptstädte“ (, santo) Edo, Osaka und Kyōto und weitere wichtige Städte wie den begrenzt für den direkten Außenhandel mit Christen geöffneten Hafen Nagasaki, Nikkō mit dem Tokugawa-Mausoleum oder die ab den 1850ern durch die westlichen Großmächte geöffneten Vertragshäfen. Außerdem hielten die Tokugawa einige der ertragreichsten Regionen des Landes in den großen Ebenen. Die vom Shōgunat kontrollierten Gebiete, Bakuryō, umfassten zusammen etwa ein Viertel des Landes. In den Han (Lehen) wurde das restliche Land von den jeweiligen Daimyō verwaltet.

1868 wurden in der Meiji-Restauration die bugyō der drei größten Städte und der Vertragshäfen in saibansho, dann in fu umgewandelt. Mit Ausnahme von Tokio, Osaka und Kyōto wurden diese Präfekturen 1869 in ken umbenannt. Die fu werden daher auch als Stadtpräfekturen bezeichnet, alle wurden aber in den folgenden Jahren um ländliche Gebiete erweitert. Die in der Edo-Zeit von Tokugawa kontrollierten ländlichen Gebiete und die übrigen Shōgunatsstädte wurden 1868 in ken eingeteilt und von der Meiji-Regierung verwaltet. Diese Verwaltungsstruktur in der frühen Meiji-Zeit, in der die noch von den Fürsten regierten Lehen (han) und die von der neuen Zentralregierung kontrollierten fu und ken parallel existierten, wird im Japanischen auch als fu-han-ken sanchisei (grob „Dreierverwaltungssystem aus fu, han und ken“) bezeichnet.