mini|Karte des Herzogtums Preußen (dunkelgelb)

Das Herzogtum Preußen (polnisch Księstwo Pruskie) oder Herzoglich PreußenHerbert Helbig: Ordensstaat, Herzogtum Preußen und preußische Monarchie. In: Richard Dietrich (Hrsg.): Preußen – Epochen und Probleme seiner Geschichte. Walter de Gruyter, Berlin 1964, S. 8 (Nachdruck 2019, ISBN 978-3-11-081858-1). (polnisch Prusy Książęce) war ein von 1525 bis 1701 bestehendes Staatswesen, das mehrheitlich aus dem zwischen den Unterläufen von Weichsel und Memel liegenden Teil des Deutschordensstaates entstanden war. Seine Hauptstadt war Königsberg.

Das Herzogtum Preußen wurde vom ehemaligen Hochmeister des Deutschen Ordens Albrecht, der zum (lutherischen) Protestantismus konvertiert war, gegründet und war das erste Fürstentum im frühmodernen Europa mit lutherischem Glauben. Albrecht hatte den katholischen Deutschordensstaat in Ostpreußen in ein erbliches lutherisches Herzogtum umgewandelt. Der kleinere westliche, bis zur Weichsel reichende Teil dieses Gebietes war schon 1454 aus dem Deutschordensstaat ausgegliedert und ein Teil von Polnisch-Preußen geworden. Das Herzogtum war ein Lehen der polnischen Krone.

Nach dem Tod Albrechts (1568) wurde das Herzogtum durch herzogliche Oberräte und eine Reihe hohenzollernscher Regenten verwaltet, weil sein Sohn Albrecht Friedrich wegen Geisteskrankheit regierungsunfähig war. Nach dessen Tod fiel 1618 das Herzogtum durch Erbschaft an den brandenburgischen Kurfürsten. Im Jahr 1657 erlangte der Kurfürst Friedrich Wilhelm, der spätere Große Kurfürst, die Souveränität im Herzogtum.

Im Jahr 1701 krönte sich im Herzogtum (in Königsberg) Kurfürst Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen. Dadurch wurde das Herzogtum Preußen zu einem Königreich erhoben und die brandenburgischen Kurfürsten regierten fortan ihr inner- und außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegenes Reich als Könige. Im 18. Jahrhundert setzte sich dafür allmählich der Name Preußen durch.

In der Geschichtswissenschaft wird der Staat der brandenburgischen Kurfürsten für die Jahre von 1618 bis frühestens 1701, längstens bis in die Zeit des Siebenjährigen Krieges, als Brandenburg-Preußen bezeichnet.

Gründung mini|hochkant=1.2|Polnisch-Preußen (grau) und das Herzogtum Preußen (gelb), 1576 (Pommerellen nicht zu Preußen gehörend)

Nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454–1466) entstand aus dem westlichen Teil des Deutschordensstaats (Pommerellen und kleinere Gebiete östlich der Weichsel) der autonome Ständestaat Polnisch-Preußen. Der größere östliche Teil blieb Ordensstaat, wurde aber zu einem Lehen der Krone Polens. Im Jahr 1511 wählte der Orden in seinem Reststaat Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach aus dem Haus Hohenzollern, einen Neffen König Sigismunds I. von Polen, zum Hochmeister.Maike Sach: Hochmeister und Großfürst: Die Beziehungen zwischen dem Deutschen Orden in Preußen und dem Moskauer Staat um die Wende zur Neuzeit. Dissertation Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Franz Steiner Verlag, 2002, ISBN 3-515-08047-3, S. 171 (bei Google Books). Um dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, suchte Albrecht die Unterstützung des römisch-deutschen Kaisers Maximilian I. Jener schloss jedoch im Jahr 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagiellonen, die die polnischen Könige in dieser Zeit stellten, und erklärte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht länger unterstützen werde.

Nach vierjährigem erfolglosen Krieg schloss Albrecht 1525 im Vertrag von Krakau Frieden mit Polen, erklärte sich mit der Anerkennung der polnischen Lehenshoheit einverstanden, wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum PreußenDen Namen Preußen gab es schon im Deutschordensstaat. Er war von den in seinem Kerngebiet ursprünglich siedelnden Prußen übernommen worden. um und führte die Reformation nach lutherischem Vorbild (siehe das folgende Mandat vom 6. Juli 1525) ein.Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.

Mandat vom 6. Juli 1525 mini|hochkant|Herzog Albrecht in der Ordensburg Marienburg

Das Mandat vom 6. Juli 1525, auch Mandat der Reformation genannt, war ein durch Albrecht von Brandenburg-Ansbach erlassener Akt, der den offiziellen Übergang des Herzogtums Preußen zur evangelisch-lutherischen Konfession des Protestantismus bekündigte. Diese Urkunde bestätigte die Abkehr des Landes von der römisch-katholischen Kirche mit der Absicht „die Rückkehr des alleinigen Wort Gottes“ (Sola scriptura) zu fördern. Am 10. Dezember 1525 erließ der preußische Landtag die Kirchenordnung, die die neu entstandene Landeskirche von nun an regeln sollte.« L’introduction de la Réformation dans le duché de Prusse ne fut pas seulement due au duc Albert et à Martin Luther mais aussi à l’évêque du lieu, Polentz, ainsi qu’à des théologiens venus de l’Empire, tels que Briessmann, Amandus, Speratus, Queiss et Poliander. La reconnaissance officielle de la nouvelle religion par le duc Albert ne fut pas une conséquence du traité de Cracovie du 8 avril 1525 (comme cela est affirmé, même par des historiens renommés), mais se trouva exprimée par le mandement de réformation du 6 juillet 1525, comme nous l’avons indiqué dans l’introduction. L’étape suivante dans l’instauration de la doctrine luthérienne dans le duché de Prusse fut la publication de la Discipline ecclésiastique lors de la diète de Königsberg, le 10 décembre 1525 » – Janusz Małłek: La naissance du protestantisme dans le duché de Prusse. Armand Colin, 2013.« L’approche de la fin de la trêve de quatre années avec le roi de Pologne a sans doute contribué à précipiter la décision du grand maître de rompre avec l’Église romaine, décision rendue publique par son mandement du 6 juillet 1525 sur l’annonce de la ‹ seule Parole de Dieu ›. Le 10 décembre suivant fut publiée la discipline ecclésiastique (Kirchenordnung) pour la nouvelle Église territoriale prussienne.» – Olivier Chaline: La Prusse, du duché au royaume. Armand Colin, 2013.„Nachdem der zum Herzog erhobene Hochmeister Albrecht am 6. Juli 1525 das Reformationsmandat verkündet und am 10. Dezember 1525 eine neue Kirchenordnung veröffentlicht hatte, wurde das Herzogtum Preußen der erste lutherische Territorialstaat in Europa und Königsberg die erste lutherische Hauptstadt.“ – Klaus Ridder: Fastnachtspiele: Weltliches Schauspiel in literarischen und kulturellen Kontexten. Walter de Gruyter, 2009.“The hope felt by both the king of Poland and the pope that Albrecht would return to the bosom of Catholic Church was in vain. Quite on the contrary, on 6 July 1525, Duke Albrecht officially declared himself in favour of Lutheranism, and on 10 December the same year, he announced an ecclesiastical statute (Kirchenordnung) defining the organisation of the new Church in Teutonic Prussia.” – Johannes A. Mol, Klaus Militzer, Helen J. Nicholson: The Military Orders and the Reformation: Choices, State Building, and the Weight of Tradition. Uitgeverij Verloren, 2006.“As early as 6 July 1525 Prince Albrecht Hohenzollern ordered the propagation of the ‘pure Word of God’ in his domain.” – Karin Maag: The Reformation in Eastern and Central Europe. Scolar Press, 1997.« Albert, comme les autres princes allemands réformés, voyait s’accroître considérablement sa puissance : il n’avait plus en face de lui de rival dans le domaine temporel ; il passait même au premier rang dans le domaine spirituel. Le 6 juillet 1525, il rendit un ‹ mandat de réformation ›, enjoignant aux prêtres d’enseigner uniquement le pur évangile. » – Albert Waddington: Histoire de Prusse, Vol. 1: Des Origines à la Mort du Grand Électeur (1688). 2017.„Am 6. Juli 1525 bekannte Albrecht sich in Königsberg öffentlich zur Reformation. Er bemühte sich nun intensiv um ihre Einführung und Festigung in seinem Lande: Er ließ eine Kirchenordnung ausarbeiten, Synoden und Visitationen durchführen.“ – Wolfgang Herbst: Wer ist wer im Gesangbuch? Vandenhoeck & Ruprecht, 2001.„Der neue Herzog durfte also den Ordensstaat zum ersten evangelischen Land in Europa umgestalten, um, so Albrecht in seinem feierlichen ‚Mandat‘ vom 6. Juli 1525, in PreuBen ‚das Evangelium lauter und rein, treulich und christlich […] predigen‘ zu lassen.“ – Heinrich Assel, Johann Anselm Steiger, Axel E. Walter: Reformatio Baltica: Kulturwirkungen der Reformation in Den Metropolen des Ostseeraums. Walter de Gruyter, 2017.

Damit wurde das Herzogtum Preußen zum ersten protestantischen Land der Welt. Im selben Jahr folgten andere Territorien im Heiligen Römischen Reich; viele davon waren durch die Hohenzollern verwaltete Fürstentümer. Albrecht war schon seit 1522 ein Lutheraner. Durch das Mandat erhielt die evangelisch-lutherische Konfession die völlige staatliche Unterstützung. Der evangelische Theologe Andreas Osiander aus dem Fürstentum Ansbach war angeblich für die Konversion Albrechts verantwortlich. Er verließ die Reichsstadt Nürnberg und kam nach Altstadt (Königsberg), um Reformator des Herzogtums zu werden.

Kaiser und Reich erkannten die Säkularisation nicht an: Der Deutsche Orden setzte als neuen Deutschmeister Walther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 belehnte ihn der Kaiser – formal und ohne jede praktische Auswirkung – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen. 1532/34 verhängte der Kaiser über Albrecht die Reichsacht, die ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte.

Die Amtszeit Albrechts miniatur|Neues Testament polnischer Flüchtlinge Jan Seklucjan (Herausgeber) und Stanisław Murzynowski (Übersetzer), 1551. Als erstes protestantisches Staatswesen, wurde das Herzogtum Preußen zum Stützpunkt der Reformation in Polen-Litauen.

Unter Herzog Albrecht, der über 40 Jahre herrschte, war die Zeit kultureller Blüte (insbesondere von 1544 bis 1568), die auch durch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge aus Polen-Litauen geprägt wurde. Im Jahr 1544 gründete er die Universität in Königsberg. Zur Stärkung der lutherischen Reformation förderte Albrecht die Ausbildung evangelischer Pastoren und Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen und der benachbarten Völker. In seiner Amtszeit wurden unter der Leitung von Kopernikus die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und preußische Landkarten erstellt. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Polnisch-Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Polnisch-Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.

Herzogliche Regierung Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße und die Kanzlei in der Junkergasse von Königsberg.Herbert Meinhard Mühlpfordt: Königsberg von A bis Z – ein Stadtlexikon. Leer 1972.

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