mini|Signet der Feuerwehr in Deutschland mini|Berufsfeuerwehren übernehmen oft zusätzliche Aufgaben, zum Beispiel Rettungsdienst: Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine hauptamtlich eingerichtete, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus fest angestellten (oder verbeamteten) Einsatzkräften besteht. In der Schweiz wird der Begriff auch für Betriebsfeuerwehren großer Flughäfen oder Industriebetriebe verwendet.

Deutschland Aufstellen einer Berufsfeuerwehr mini|Feuer- und Rettungswache 1 der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main

In Deutschland ist es in den Brandschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, wann eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden muss. Das Vorhalten einer Berufsfeuerwehr entbindet in den meisten Bundesländern die Kommune nicht von der Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr (z. B. Sachsen-Anhalt). Die Verpflichtung einer Kommune zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr richtet sich entweder nach der Einwohnerzahl oder dem Status einer Stadt (z. B. Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen).Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Nordrhein-Westfalen) (PDF; 123 kB) In einigen Bundesländern ist eine Grenze von 100.000 Einwohnern festgelegt (z. B. in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg).Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg, (2010, zuletzt geändert am 17. Oktober 2015), § 6, https://www.landesrecht-bw.de Allerdings unterhalten auch einige Städte eine Berufsfeuerwehr, obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet wären (z. B. Gießen, Lünen, Eisenach, Minden, Cuxhaven oder Iserlohn). Einen Überblick über alle kommunalen Berufsfeuerwehren in Deutschland bietet die Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr. Auch gibt es Städte, die keine Berufsfeuerwehr betreiben, obwohl sie eigentlich dazu gesetzlich verpflichtet sind, aber eine Sondergenehmigung besitzen.

Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die allerdings keine Berufsfeuerwehr sind, werden in Deutschland entsprechend als „Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften“ bezeichnet. Die einzelnen Ländergesetze regeln deren Einrichtung (z. B. große und mittlere, kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen).

In Baden-Württemberg gilt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“, wenn die Feuerwehr aus freiwilligen Abteilungen besteht, denen aber auch hauptamtlich angestellte Kräfte angehören können. Ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr oder eine Einsatzabteilung mit hauptamtlichen Kräften eingerichtet, führt sie die Bezeichnung „Feuerwehr“.

Bei Feuerwehren, die angestellte Gerätewarte beschäftigen, sind dies in der Regel keine hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, sondern Angestellte der Kommune. Im Einsatzfall werden sie dann wie normale Einsatzkräfte von der Arbeit als freiwillige Feuerwehrleute freigestellt.

Um hier zu differenzieren, ist beispielsweise im niedersächsischen Brandschutzgesetz die Möglichkeit einer Hauptberuflichen Wachbereitschaft (HWB) festgelegt. Der Begriff ist gegen den üblichen, aber recht unscharfen Begriff „hauptamtlich“ abgegrenzt und beschreibt eine Abteilung einer Freiwilligen Feuerwehr, die aus Beamten oder Angestellten im feuerwehrtechnischen Dienst besteht, also aus Berufsfeuerwehrfrauen und -männern (und nicht aus den oben genannten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kommune, welche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind). Damit sind diese Abteilungen faktisch (kleinere) Berufsfeuerwehren innerhalb der ehrenamtlichen und freiwilligen Strukturen.§ 14 NBrandSchG – Hauptberufliche Wachbereitschaft: Eine Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr kann die Freiwillige Feuerwehr durch eine Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ verstärken. Die in dieser Abteilung Beschäftigten verrichten ihren Dienst nicht ehrenamtlich; sie sollen Beamtinnen oder Beamte sein.Dass hier eine Notwendigkeit zur Abgrenzung zu den sonstigen hauptamtlichen Kräften bzw. Gleichstellung zur Berufsfeuerwehr überhaupt besteht, macht die Begründung in dem Gesetzentwurf von 2012 zu dem dann eingeführten § 14 des NBrandSchG deutlich: "[…]Da die Beschäftigten ihren Dienst in einer „Hauptberuflichen Wachbereitschaft“ als Beruf ausüben und die dortige Tätigkeit mit dem Dienst in einer Berufsfeuerwehr vergleichbar ist, ist hinsichtlich der feuerwehrfachlichen Ausbildung der gleiche Ausbildungsgang zu durchlaufen, wie er für Beamtinnen und Beamte der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Fachrichtung Feuerwehr vorgesehen ist.[…]" siehe: Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz 2012 (PDF)

Umgekehrt ist in einer Stadt mit einer, auch als solche bezeichneten, Berufsfeuerwehr, die Leitung der Berufsfeuerwehr in der Regel auch für den Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich.

In Deutschland sind Brandschutzabteilungen der größeren Flughäfen und größerer Industriewerke keine Berufsfeuerwehren, sondern Werkfeuerwehren (angeordnet oder anerkannt durch das zuständige Regierungspräsidium) oder Betriebsfeuerwehren. Diese privaten Feuerwehren zählen nicht zu den öffentlichen Feuerwehren und rücken (mit einigen Ausnahmen) nur zu Einsätzen auf dem jeweiligen Werk- oder Flughafengelände aus. Solche Feuerwehren können sich aus neben- und hauptberuflichen Kräften zusammensetzen, die dieselbe oder gar eine weitergehende Ausbildung wie Angehörige von öffentlichen Feuerwehren durchlaufen.

Organisation Die Berufsfeuerwehren sind in Deutschland Ämter oder Fachbereiche der jeweiligen Städte (Teil der Stadtverwaltung), welche die Aufsicht über den lokalen Brand- und Katastrophenschutz ausüben. Hauptaufgabe ist das Bereithalten einer Einsatzabteilung, zusätzlich wirken sie bei Baugenehmigungen, Brandschutzbegehungen, Brandschutzerziehung, Erstellen von Einsatzplänen und Sonderschutzplänen, Betrieb einer Leitstelle, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik, sowie anderen Aufgaben mit. Je nach Landesgesetz und kommunaler Regelung kann auch die Organisation des Rettungsdienstes in das Ressort dieser Ämter fallen.

Einsatzkräfte des abwehrenden Brandschutzes und Rettungsdienstes Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, organisiert in Wachabteilungen, besetzen die vorhandenen Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr im Stadtgebiet. Je nach Größe der Kommune gibt es eine oder mehrere Standorte. Auf den Wachen werden Fahrzeuge des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und der sonstigen Gefahrenabwehr und in vielen Bundesländern auch Rettungsdienst-Fahrzeuge vorgehalten. Die Besatzungen bestehen zum größten Teil aus Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes.

Freiwillige Feuerwehr In allen Städten mit einer Berufsfeuerwehr existieren in der Regel zusätzliche Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. In Deutschland ist es oft so geregelt, dass die Freiwillige Feuerwehr zur Verstärkung oder Ablösung der Berufsfeuerwehr bei größeren Einsätzen nachgefordert wird. In peripheren Stadtteilen besitzt die Freiwillige Feuerwehr oft eigene Feuerwehrhäuser, von wo aus diese ausrückt, entweder als Ergänzung zu der Einheit der Berufsfeuerwehr (insbesondere bei Städten mit nur einer Berufswache) wenn durch das Alarmieren ein Zeitvorteil beim Eintreffen der Kräfte gewonnen werden kann (meist in Städten mit kleinerer Berufsfeuerwehr mit einem Standort oder in großen Flächen-Städten wie Berlin, München, die dabei auf der Anfahrt in die Peripherie der Stadt länger braucht als die alarmierten freiwilligen Kräfte in dem betroffenen Standort) der Einsatz eine bestimmte Größe nicht überschreitet und man dabei den Zeitvorteil für den Stadtkern der Berufsfeuerwehr nicht riskieren möchte, indem man diese Einheit in die Peripherie schickt oder bei vielen, gleichzeitig auftretenden Schadensereignissen (z. B. Unwetter). Es gibt aber auch Freiwillige Feuerwehren, mit eigenem Ausrücke- und Zuständigkeitsbereich. Hier wird die Freiwillige Feuerwehr dann trotz Vorhandensein einer Berufsfeuerwehr bei allen Einsatzstichworten primär alarmiert, die Berufsfeuerwehr unterstützt hierbei nur bei Bedarf.

In vielen Städten wie z. B. Hamburg halten die verschiedenen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr zudem auch Sondereinheiten mit speziell ausgebildeten Kräften und den nötigen Fahrzeugen und Geräten vor, beispielsweise für die Bereiche Versorgung, Fernmeldedienst, Wasserversorgung, Wasserrettung, schwere technische Hilfeleistung, First Responder und Gefahrgut.

Personal Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen. Dieses ist in verschiedene Wachabteilungen eingeteilt, die in der Regel im 12- oder 24-Stunden-Schichtbetrieb ihren Arbeits- und Bereitschaftsdienst auf der Feuerwache leisten. Hinzu kommen Angestellte, die für Verwaltungsaufgaben zuständig sind, sowie weitere Beamte, die in einer Leitstelle eingesetzt werden oder auch einzelne Abteilungen leiten, sowie Beamte, die behördliche Aufgaben im vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz übernehmen.

Einstellung Der Dienst bei einer Berufsfeuerwehr ist in Deutschland im Allgemeinen sehr beliebt, sodass bei vielen Auswahlverfahren nur rund 3 % der Bewerber ein Stellenangebot bekommen. Die Zugangsvoraussetzungen richten sich dabei nach den jeweiligen Laufbahnverordnungen der Bundesländer: mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst – Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung – meist in einem Handwerk, EU-Bürger, gesundheitliche Eignung. Einige Berufsfeuerwehren bieten mittlerweile einen Einstieg im Stufenmodell (der Laufbahnausbildung vorgeschaltete Berufsausbildung), oder einen Einstieg direkt nach dem Abitur (oder einem gleichwertigen Abschluss) an. gehobener feuerwehrtechnischer Dienst – Fachhochschulreife, Diplom/Bachelor in einem technischen oder naturwissenschaftlichen (Fach-)Hochschulstudiengang, ansonsten wie im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst höherer feuerwehrtechnischer Dienst – Allgemeine Hochschulreife, Diplom/Master in einem naturwissenschaftlichen/technischen Hochschulstudiengang, ansonsten wie im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst. Ein positives Votum des Deutschen Städtetages ist bei einigen Berufsfeuerwehren Voraussetzung zur Einstellung. Rettungsdienst – da Berufsfeuerwehren häufig auch im Rettungsdienst tätig sind, besteht zudem die Möglichkeit als Notfallsanitäter hier eine Stelle zu erhalten, die sich dann jedoch auf den Tätigkeitsbereich im „Rettungsdienst“ beschränkt. Die Stellen im Verwaltungsbereich werden in der Regel an Beamte des (mittleren, gehobenen u. höheren) allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Kommunalangestellte vergeben.

Arbeitsbedingungen Berufsfeuerwehrleute haben in Deutschland aufgrund des weit verbreiteten 24-Stunden-Schichtrhythmus eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (bis 2007 56 Wochenstunden). Neben Feuerwehreinsätzen verrichten sie auch an ihren Ausbildungsberufen orientierte Tätigkeiten oder nehmen an Aus-/Fortbildungsveranstaltungen und am Dienstsport teil. Entsprechend den zurzeit noch gültigen Regelungen beenden Feuerwehrleute ihre aktive Dienstzeit, je nach Bundesland und Verwendung, ab dem Erreichen des 60. bis 64. Lebensjahres.„Altersgrenzen bei der Feuerwehr“ (PDF), Deutscher Feuerwehrverband, S. 6–7, Dezember 2017, abgerufen am 3. April 2024

Geschichte Mittelalter und frühe Neuzeit Aufgrund der engen Bebauung der Städte auch im Mittelalter war dort der Brandschutz schon immer ein bedeutendes Thema. Die Brandbekämpfung basierte damals in der Regel auf einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht für alle Bürger einer Stadt. Aus damaligen Feuerlöschordnungen geht hervor, dass in größeren Städten in der Regel Türmer oder die Stadtwache verpflichtet war Brände zu melden. Außerdem wurde darin festgelegt, welche Berufsgruppe/Zunft mit welcher Aufgabe betraut war. So lag es etwa nahe die Dachdecker dazu zu verpflichten Leitern zu stellen. Alle übrigen Bürger mussten sich an einem festgelegten Platz versammeln und sich verschiedenen Aufgaben zuteilen lassen.