mini|Die Deutschen Bischöfe während der Herbst-Vollversammlung 2023 in Wiesbaden. Aufgrund von Renovierungsarbeiten fand die Vollversammlung nicht wie üblich in Fulda statt. mini|Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn (2018) Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören der Bischofskonferenz die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an, insgesamt etwa 60 Personen.
Die erste deutsche Bischofskonferenz fand im Herbst 1848 in Würzburg statt. 1867 versammelten sich die deutschen Bischöfe erstmals „am Grabe des heiligen Bonifatius“ im Dom zu Fulda; danach wurde daraus eine feste Institution.
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist seit Februar 2026 Heiner Wilmer, Bischof des Bistums Münster.
Zusammensetzung und Aufgaben Die Deutsche Bischofskonferenz ist laut Statut der „Zusammenschluss der Bischöfe der Teilkirchen in Deutschland zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.“
Die Deutsche Bischofskonferenz gründet sich auf das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965) Christus Dominus (Art. 38) und wurde im neuen kirchlichen Gesetzbuch von 1983 in den normiert. Sie ist so keineswegs die Vertretung der deutschen Bistümer gegenüber dem Heiligen Stuhl, sondern eine Einrichtung des Heiligen Stuhls in einem bestimmten Land. (cc 449). Sie ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und in der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE).
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz und des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Konferenz fungiert auch als Herausgeber der deutschsprachigen Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, also zum Beispiel von päpstlichen Enzykliken.
Die Organisation ist mit ihrem Sekretariat in Bonn ansässig. Zur Vertretung der Kirche nach außen gegenüber Staat und Gesellschaft existiert als weitere Dienststelle der Bischofskonferenz das Katholische Büro in Berlin.
Im März 2026 hatte die Deutsche Bischofskonferenz 61 Mitglieder aus den 27 deutschen Diözesen.
Die Organe der Deutschen Bischofskonferenz Art. 3 des Konzilsdekrets Christus Dominus „legte die Organe der Bischofskonferenz fest: die Vollversammlung, der Ständige Rat, der Vorsitzende und die Bischöflichen Kommissionen ‚zur Bearbeitung von Fragen eines bestimmten Teilgebietes’. Das oberste Organ ist die Vollversammlung.“
Die Vollversammlung Oberstes Organ der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung der Mitglieder. Ihr gehören die Diözesanbischöfe, die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren, die Weihbischöfe und die anderen Titularbischöfe mit besonderer Aufgabe an. Die Vorsteher der 24 anderen katholischen Kirchen eigenen Rechts sind beratende Mitglieder. Der Apostolische Nuntius kann bei Bedarf beratend oder beobachtend teilnehmen; er ist nicht stimmberechtigt. Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und der anderen Funktionsträger sowie der Erlass von Lehraussagen und allgemeinen Dekreten. „Das Konzilsdekret ‚Christus Dominus‘ vom 28. Oktober 1965 […] definierte in Art. 38, […] dass die Beschlüsse mit 2/3 der Stimmen der Stimmberechtigten gefasst werden und wie sie Rechtskraft erlangen (Nr. 4).“
Alle Mitglieder treffen sich zweimal im Jahr zu einer je viertägigen Vollversammlung. Die Frühjahrvollversammlung findet an wechselnden Orten, die Herbstvollversammlung stets im Priesterseminar Fulda statt.Brigitte Busold: Von Hirten und Steuermännern – Bischofskonferenz in Fulda. In: Susanne Bohl u. a. (Hrsg.): Fulda. 50 Schätze und Besonderheiten. Michael Imhof Verlag, Petersberg 2016, ISBN 978-3-7319-0425-0, S. 193–195, hier S. 194.
Der Vollversammlung gehören 61 Mitglieder an.
Der Ständige Rat „Im ‚Ständigen Rat‘ ist jedes der 27 (Erz-)Bistümer durch den Ortsordinarius (oder im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter) mit Sitz und Stimme vertreten.“ Der Ständige Rat tagt i. d. R. fünfmal jährlich, viermal in Würzburg und einmal in Berlin.
Auf Empfehlung einer neunköpfigen Jury entscheidet der Ständige Rat über die Preisträger des seit 1979 jährlich von der Deutschen Bischofskonferenz verliehenen Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises.
Der Vorsitzende mini|hochkant|Bischof Heiner Wilmer (Vorsitzender der DBK und Bischof von Münster)
Der Vorsitzende, der ein Diözesanbischof sein muss, wird in geheimer Wahl mit zwei Drittel der Stimmen auf sechs Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Er leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat und setzt die Tagesordnung unter Berücksichtigung der eingegangenen Wünsche fest; die Gremien befinden zu Beginn ihrer Sitzung nochmals über die Tagesordnung. „Er vertritt die Bischofskonferenz nach außen“; dabei ist er an ihre Beschlüsse gebunden.
„In der Mediengesellschaft wird der Vorsitzende nicht nur wegen der ergangenen Beschlüsse angefragt, sondern muss zu vielen Ereignissen und Problemen des kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen, für das es sehr oft keine unmittelbaren Vorgaben durch Beschlüsse der Bischofskonferenz gibt. Dies verstärkt die Verantwortung und die Stellung des Vorsitzenden vor allem in die Gesellschaft hinein, hat aber auch Rückwirkungen für seine Position in der Kirche und in der Bischofskonferenz. In diesem Sinne ist das Amt des Vorsitzenden allem Anschein entgegen relativ offen strukturiert und eher bescheiden ausgestattet, kann recht verschieden ausgefüllt werden – und kann vielleicht gerade so eine stärkere Wirkung entfalten, als dies im Statut vorgezeichnet ist.“
„Zum Aufgabenbereich des Vorsitzenden gehört nicht nur die Leitung der Gremien und die Vertretung nach außen, sondern die Verbindung der Bistümer untereinander, zuerst im eigenen Land, schließlich aber auch im Sinne der Beziehungen zum Zentrum der Weltkirche in Rom, zu den Nachbarkirchen und in die ganze Weltkirche hinein.“
Leiter des Kommissariates der Deutschen Bischöfe, dem Verbindungsbüro zur Bundesregierung, ist seit dem Jahr 2000 Prälat Karl Jüsten.
Am 3. März 2020 wählte die Bischofskonferenz den Limburger Bischof Georg Bätzing zum neuen Vorsitzenden.doimradio.de: Der Neue kommt aus Limburg. Bischof Bätzing aus Limburg neuer DBK-Vorsitzender, 3. März 2020. Sein Vorgänger, Reinhard Kardinal Marx, hatte im Februar 2020 erklärt, er werde nicht erneut für dieses Amt kandidieren. Stellvertretender Vorsitzender ist seit dem 26. September 2023 der Fuldaer Bischof Michael Gerber in Nachfolge des emeritierten Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode.
Bätzing gab am 19. Januar 2026 bekannt, dass er nicht für eine zweite Amtszeit als Vorsitzender kandidieren werde. Am 24. Februar 2026 wählten die Deutschen Bischöfe im Rahmen ihrer Vollversammlung in Würzburg Heiner Wilmer, den damaligen Bischof von Hildesheim, zum neuen Vorsitzenden.
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Das Sekretariat der DBK mit Sitz in Bonn wird vom Generalsekretär geleitet und unterstützt den Vorsitzenden und die Mitglieder der Bischofskonferenz bei ihren Aufgaben, es koordiniert die Arbeit der Bischöflichen Kommissionen und ist für die Öffentlichkeitsarbeit der DBK verantwortlich. Bei der Frühjahrsvollversammlung der DBK am 23. Februar 2021 wurde die Theologin Beate Gilles als Generalsekretärin gewählt und im Februar 2026 bei der Vollversammlung in Würzburg bestätigt.Beate Gilles bleibt Generalsekretärin der Bischofskonferenz: "Der Herrgott hat mich mit einer großen Gelassenheit gesegnet", domradio.de vom 24. Februar 2026. Ihr Amtsvorgänger als Sekretär der DBK war von 1996 bis 2021 Hans Langendörfer SJ.
Die Bischöflichen Kommissionen Zusätzlich eingerichtete Bischöfliche Kommissionen bearbeiten Fragen bestimmter Teilgebiete des kirchlichen Lebens. Bis 2026 bestanden 14 Kommissionen, auf Beschluss der Bischofskonferenz im Herbst 2025 wurde die Zahl mit Wirkung ab der Herbstkonferenz im September 2026 auf acht reduziert (Kommission I Glaube und Wissenschaft, Kommission II Liturgie und Kultur, Kommission III Missionarische Pastoral und kirchliche Dienste, Kommission IV Familie, Jugend und Erziehung, Kommission V für Gesellschaftliche und caritative Fragen, Kommission VI Medien, Kommission VII Ökumene und interreligiöser Dialog, Kommission VIII Weltkirche und Migration).www.dbk.de: Über uns. Bischöfloiche Kommissionen, abgerufen am 30. September 2026.
Kommission I: Glaube und Wissenschaft Die Kommission berät zu Überlegungen und Anfragen, die sich an die Glaubenslehre der Kirche richten, wie etwa zum Gottesbild, zum Sakramentenverständnis oder zur Bedeutung des Amtes in der Kirche. Dazu zählen auch Fragen der Bioethik sowie weitere ethische Fragen der Biowissenschaften und der modernen Medizin und insbesondere Fragen des Schutzes menschlichen Lebens.
Mit Blick auf den Wissenschaftsbereich verfolgt die Kommission aktuelle Entwicklungen in der Wissenschaft. Insbesondere trägt sie Sorge für das Studium der katholischen Theologie und begleitet theologische und katholische Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen. Sie trägt Verantwortung für bischöfliche Werke der Studienförderung (Cusanuswerk und KAAD) und unterstützt die überdiözesanen Strukturen der katholischen Erwachsenenbildung.
Vorsitzender: Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen
Kommission II: Liturgie und Kultur Das Arbeitsfeld der Kommission umfasst alle Fragen der Gottesverehrung in der Liturgie. Dazu gehören außer der Sondierung grundsätzlicher liturgischer Themen und Herausforderungen so unmittelbar praktische Aufgaben wie die Erarbeitung deutschsprachiger liturgischer Texte, die Vorbereitung liturgischer Bücher oder auch das Erstellen liturgiepraktischer Handreichungen.
Die Kommission unterstützt die Arbeit der katholischen Kirche in Deutschland als Kulturträger. Dazu gehören kulturelle Einrichtungen ebenso wie Kirchengebäude und die Auseinandersetzung mit der Kunst sowie das Gespräch mit zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern.
Vorsitzender: Stephan Ackermann, Bischof von Trier
Kommission III: Missionarische Pastoral und kirchliche Dienste In der Kommission werden Pastoral- und Personalentwicklung im Horizont von Synodalität und Evangelisierung gemeinsam beraten. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Identifikation aktueller gesellschaftlicher Trends im Sinne der „Zeichen der Zeit“ (z. B. Säkularisierung, Inklusion oder Digitalität) und der Frage, was sie für die kirchliche Praxis bedeuten. Die Kommission beobachtet ferner die Veränderungsprozesse in den pastoralen Strukturen (insbesondere in den Pfarreien) und verfolgt Entwicklungen in verschiedenen kategorialen Seelsorgefeldern wie etwa der Polizei-, Gefängnis-, Krankenhaus- oder Telefonseelsorge.
Darüber hinaus befasst sie sich mit dem breiten Spektrum der Glaubensweitergabe und der Verkündigung – von niederschwelligen Formen der Glaubenskommunikation bis zur weiterführenden Katechese. Ein weiterer Aufgabenbereich beinhaltet die Weiterentwicklung des synodalen Zusammenspiels der Dienste und Ämter (Haupt- wie Ehrenamtliche) in der Sendung der Kirche. Nicht zuletzt gehören die Ausbildung und Formation der kirchlichen Dienste sowie die Förderung des geistlichen Lebens und der Berufungspastoral zu ihrem Aufgabentableau.
Vorsitzender: Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz
Kommission IV: Familie, Jugend und Erziehung