Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck der Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) mit der Absicht der Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft ist. Zu den Aufgaben eines Verlags zählen auch das Lektorat, die Marktforschung, die Werbung und der Druck. Die Werke stammen von ihren Urhebern und werden durch Verlage zu Medienprodukten oder Informationsgütern transformiert. Verlage sind deshalb in der Medienwirtschaft ein wichtiger Intermediär zwischen Urhebern und Konsumenten.Michael Vilain/Sebastian Wegner, Crowds, Movements & Communities, 2018, S. 107 Das Nomen Agentis zum Verlag ist der Verleger. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Unternehmen, die (Print)medien herstellen und vertreiben.Helmut Schanze (Hrsg.): Metzler Lexikon Medientheorie Medienwissenschaft. Ansätze – Personen – Grundbegriffe. Verlag J.B. Metzler 2002 Verlage können statt als Wirtschaftsunternehmen auch als KulturvermittlerVerena Huber: Zur Typologisierung der aktuellen deutschen Verlagslandschaft. PDF, S. 12 u. 19 von 114 Seiten. Reihe: Ursula Rautenberg, Axel Kuhn (Hrsg.): Alles Buch - Studien der Erlanger Buchwissenschaft XLVI. Buchwissenschaft / Universität Erlangen-Nürnberg, 2012, ISBN 978-3-940338-27-3. oder Vermittler von Wissen agieren (wie z. B. einige Non-Profit-Universitätsverlage, deren etwaiger Gewinn lediglich zur Finanzierung anderer Projekte und dem Ausgleich von Verlust-Titeln verwendet wird).

Etymologie Die Worte „Verlag“ und dessen Nomen Agentis Verleger lassen sich auf den historischen Begriff des Verlagssystems zurückführen. Typisch für dieses war ein Unternehmer (Verleger), der Heimarbeitern Rohstoffe vorfinanzierte („vorlegte“ oder „verlegte“), die von den Heimarbeitern weiterverarbeitet und dann dem Unternehmer auf dessen Unternehmerrisiko zum Vertrieb überlassen wurden. Das Verb „verlegen“ bedeutete im Mittelhochdeutschen „Geld ausgeben“ oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“;Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 434 „Verleger“ war also derjenige, der „anderen das Rohmaterial … so lange vorschießt, bis es an den Konsumenten gelangt ist“.Karl Bücher, Verlagssystem, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.): Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 3, 1892, S. 940 Wendet man diesen Begriffsinhalt auf den heutigen Verlag und Verleger an, so vermarktet er die von Autoren oder Urhebern in „Heimarbeit“ konzipierten Werke über sein Vertriebssystem auf eigenes Unternehmerrisiko.

Geschichte Aus der Etymologie des Wortes lässt sich erkennen, dass das erste Verlegen weit vor dem Beginn des Buchdrucks lag, denn die Sprache der ersten Drucker in Deutschland war – außer Latein wie bei Fachtermini – das Frühneuhochdeutsche, der älteste Nachweis des Verbs „verlegen“ ist aber bereits im Althochdeutschen als „firleggen“ gesichert. Aus ihm entwickelte sich durch Sprachverschiebung und Umlautung im Mittelhochdeutschen „verlegen“ (mit „verleger“ und „verlegunge“) sowie im Mittelniederdeutschen „vorlegen“ (mit „verleger“ und „verlac“).Eduard Schönstedt/Thomas Breyer-Mayländer, Der Buchverlag: Geschichte, Aufbau, Wirtschaftsprinzipien, Kalkulation und Marketing, 2010, S. 2; ISBN 978-3-476-02258-5 „Der ‚Verleger‘ war schon im 14. und 15. Jahrhundert derjenige, der aufgrund intensiver Marktkenntnisse und seiner Kreditierfähigkeit Handwerker und Heimarbeiter mit der Herstellung verschiedener Erzeugnisse beauftragte, ihre Arbeit finanziell bevorschusste und für den Verkauf der fertigen Produkte sorgte“.Helmut Hiller, Wörterbuch des Buches, 1991, S. 321 f.; ISBN 978-3-465-03220-5 In der Betriebswirtschaftslehre wird festgehalten: „Beim Verlag wird zwar ebenfalls handwerklich produziert, doch erfolgt im Gegensatz zum Handwerksbetrieb die Anfertigung von Erzeugnissen durch Heimarbeiter aus vom Unternehmer gelieferten Material unter Verwendung von möglicherweise ebenfalls durch den Unternehmer gestellten Werkzeugen oder Maschinen. Der Arbeitsplatz wird vom Unternehmer sozusagen in die Wohnung der Heimarbeiter verlegt. Der Unternehmer befasst sich somit im wesentlichen nur mit der Materialbeschaffung, lässt die Produkte extern in Lohnarbeit anfertigen und übernimmt dann wieder den Vertrieb“.Michael von Thielmann, Taschenbuch Betriebswirtschaft, 1978, S. 145; ISBN 978-3-581-66153-2

Erst die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg um 1440Christoph Marquand Ed. Johann August Meissner, Kurz gefasste Geschichte des Buchdrucks, 1839, S. 26 verhalf dem Buch zu seiner Verbreitung und damit zur Entstehung von Buchverlagen. In dieser Phase fungierten die Druckereien als Verleger, von denen Konrad Feyner ab 1473 als einer der ersten kommerziellen Buchdrucker gilt; Marx Fürster gründete 1597 in Stuttgart eine Druckerwerkstatt von längerer Dauer, 1607 siedelte sich hier der Frankfurter Gerhard Grieb an; beide Offizinen vereinigte 1610 Johann Weyrich Rößlin der Ältere.Reinhard Wittmann, Ein Verlag und seine Geschichte: 300 Jahre J. B. Metzler Stuttgart, 1982, S. 18 Bei einer geschätzten Analphabetenrate von 80 % war der Absatzmarkt allerdings überschaubar.

Die 1624 gegründete Hof – Buchdruckerei in Weimar übernahm im September 1853 Hermann Böhlau, es ist der heute noch existierende Böhlau Verlag. Georg Decker übernahm 1635 die 1537 durch Johannes Schröter gegründete Hofdruckerei in BernUlrike Henschel, Vermittler des Rechts: Juristische Verlage von der Spätaufklärung bis in die frühe Nachkriegszeit, 2015, S. 39 f., Moritz Georg Weidmann gründete 1680 die Weidmannsche Buchhandlung. Im Januar 1682 gründete August Metzler den Metzler-Verlag in Stuttgart, seit 1716 führte sein Sohn Johann Benedikt Metzler die Geschäfte bis 1795, danach übernahm dessen Schwiegersohn Christoph Heinrich Erhard das Geschäft bis zu seinem Tode 1815.Adolph Russell’s Verlag (Hrsg.): Gesamt-Verlags-Katalog des deutschen Buchhandels, 1881, S. 311 Nach Metzler ist die Firma bis heute benannt. Georg Joachim Göschen gründete in Leipzig im März 1785 die G. J. Göschen’sche VerlagsbuchhandlungAngelika Königseder, Walter de Gruyter, 2016, S. 9 f., zu deren Auftraggebern zählten u. a. die Dichter Friedrich Schiller, Johann Wolfgang von Goethe, Christoph Martin Wieland und Friedrich Gottlieb Klopstock.

Ersichtlich erster weltweiter Musikverlag im heutigen Sinne war der im Januar 1719 in Leipzig gegründete Verlag Breitkopf & Härtel, dem 1790 die Mainzer Schott Music folgte. Beide existieren noch heute. Der Sohn des Verlegers Bernhard Christoph Breitkopf war Johann Gottlob Immanuel Breitkopf, der den musikalischen Notensatz revolutionierte, indem er die Drucktypen in kleinere Segmente zerlegte.Karl Robert Mandelkow (Hrsg.): Goethes Briefe, Band 1: Briefe der Jahre 1764–1786, 1965, S. 544 Im Dezember 1800 gründeten die Komponisten Franz Anton Hoffmeister und Ambrosius Kühnel in Leipzig die Edition Peters,Erika Bucholtz, Henri Hinrichsen und der Musikverlag C.F. Peters, 2001, S. 1 ff. im April 1807 entstand der Friedrich Hofmeister Musikverlag. Ein existenzielles Problem für diese ersten Musikverlage (wie die Verlage von Johann Friedrich Hartknoch in Königsberg und Riga) war das Fehlen eines Urheberrechts, so dass der wechselseitige Nachdruck von Notenblättern legal war.Urs Pfeiffer, Vom Notendrucker zum Rechtemakler: Die Entwicklung des modernen Musikverlags, 2012, S. 24 Im Oktober 1942 entstand in Nashville der Musikverlag Acuff-Rose Publications, gegründet von Country-Sänger Roy Acuff und Songwriter Fred Rose, dessen Kerngeschäft die Country-Musik war.John Rumble, Acuff-Rose Publications, in: Paul Kingsbury (Hrsg.): The Encyclopedia of Country Music, 1998, S. 5 f. Hill & Range Songs Inc. wurde im Dezember 1944 von der österreichischen Familie Aberbach gegründet.Billboard-Magazin vom 5. Juni 2004, Julian Aberbach Dies At 95, S. 59 Im Juni 1946 gründete Hans Gerig in Köln den „Bühnen- und Musikverlag Hans Gerig“ in der Aachener Straße 333Bertold Hack/Marietta Kleiss, Archiv für Geschichte des Buchwesens, Band 17, 1978, S. 1704, der sich auf Schlager und Karnevalslieder spezialisierte.

Aufgaben Verlage sind mehr oder weniger in den Produktionsprozess (Verlagsherstellung), in Handelsstufen und in den Vertriebsprozess für diese Güter eingebunden. Bei Büchern und Zeitschriften ist der Verlag zuständig für die Vorbereitung des Druckes bzw. Vervielfältigung des Werkes sowie dessen Finanzierung. Der Verkauf kann entweder über den Handel (Kunst-, Zeitschriften-, Buchhandel usw.) oder durch den Verlag selbst erfolgen. Zudem sorgt er für die Werbung; zu diesem Zweck erstellt der Verlag eigene Kataloge bzw. Verlagsvorschauen. Das gilt auch für Musikwerke, die der Musikverlag in eigener Verantwortung einem Musiklabel anbietet, damit dieses einen Interpreten auswählt, der dem Musikwerk zum Erfolg verhilft.

Die Auswertungsrechte, über die ein Verlag an einem Buch verfügt, schließen auch das Recht ein, gegen Fortsetzungen (Sequels) ein Veto zu erheben. Ein einschlägiger Rechtsfall war 1999 das Verbot der Vermarktung von Jim Williams’ Doktor-Schiwago-Fortsetzung Laras Tochter durch den Bundesgerichtshof (BGH),, 988 − Laras Tochter bei dem sich der BGH auf Abs. 4 UrhG stützte.

Verlagsarten Es gibt folgende Verlagsarten:

Verlagsart Werk Trägermedium Buchverlag Literatur, Sachtexte, Unterhaltung Bücher, E-Books, Online-Publikationen, Sachbücher, Filmverleih Kinofilme, Fernsehfilme, Videofilme DVD, Filmrollen, Videodateien, Videokassetten, Video-on-Demand Kunstverlag Kunst Bildband, Bildträger, Kunstbücher Musikverlag Musikwerke Tonträger: Compact Disks, Schallplatten, Kompaktkassetten; Musikdateien: Musikdownloads, Musikvideos, Musikstreaming Wissenschaftsverlag wissenschaftliche Publikationen Fachbücher, Fachzeitschriften Zeitungsverlag Informationen, Feuilleton, Nachrichten Zeitung, Zeitschrift

Der Filmverleih stellt die Handelsstufe zwischen Filmproduktion und Filmpräsentation dar.Insa Sjurts, Gabler Lexikon Medienwirtschaft, 2011, S. 217 Filmverleih ist die inländische Kinoauswertung, während die internationale Auswertung als „Filmvertrieb“ bezeichnet wird.Hans-Jürgen Homann, Praxishandbuch Filmrecht, 2001, S. 252 Verlage bezeichnen sich im deutschsprachigen Raum häufig selbst mit dem Beinamen „Edition“.

Weitere Verlagsarten Für Text- und Bildmedien Verlage für Druckerzeugnisse, E-Books und/oder Netzpublikationen: Buchverlag Publikumsverlag mittelständischer Buchverlag Independent-Verlag Kommissionsverlag Zuschussverlag (verlangt grundsätzlich einen Druckkostenzuschuss) Onlineverlag (ausschließlich für Netzpublikationen)

Spezialverlage Fachverlag (Medien für die beruflich bedingte Nutzung; fordert in der Regel einen Druckkostenzuschuss) Formularverlag für Formulare Loseblattverlag für Loseblattsammlungen Universitätsverlag Unternehmensverlag Wissenschaftsverlag (u. a. für Hochschulschriften) Kalenderverlag für Kalender Kartenverlag Kunstverlag

Für andere Medien Filmverleih (Filme) Hörbuchverlag (Hörbuch) Publisher/Softwareverlag (Software und Computerspiele) Spieleverlag (Gesellschaftsspiele)

Selbstverlag Selbstverlag (nur sofern für Selbstpublikationen ein Unternehmen gewerblich angemeldet wird; tritt dann aber oft auch nominell als „Verlag“ und nicht als „Selbstverlag“ auf)

Rechtsgrundlage