mini|„Frau Fasten“ als symbolische Verkörperung der Fastenzeit auf dem Gemälde Der Kampf zwischen Karneval und Fasten von Pieter Brueghel dem Älteren
Als Fastenzeit wird in der Westkirche der vierzigtägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet. In den reformatorischen Kirchen ist hierfür der Begriff „Passionszeit“ gebräuchlich. In der römisch-katholischen Kirche wird seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch die Bezeichnung „österliche Bußzeit“ verwendet. Die orthodoxen Kirchen nennen sie die heilige und große Fastenzeit, kennen daneben aber noch drei weitere längere Fastenzeiten.
Historische Begriffe im deutschen Sprachraum sind „die Fast“Gundolf Keil: Die „Cirurgia“ Peters von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes (= Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Band 2). Stadtarchiv, Ulm 1961 (zugleich Philosophische Dissertation Heidelberg 1960: Peter von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes), S. 375 (Fast, etwa in „so die fast anget“, dort Fastenzeit vor Ostern). sowie „die große Faste“ und „die lange Faste“.faste. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Bd. 3, Sp. 1350, auf woerterbuchnetz.de, abgerufen am 6. Februar 2017. Die wichtigste lateinische Bezeichnung ist Quadragesima.
Zur Vorbereitung auf Weihnachten gab es in der Westkirche eine zweite, ursprünglich ebenfalls vierzigtägige Bußzeit, den Advent.
Vorkonfessionelle Entwicklung Seit dem 2. Jahrhundert ist ein zweitägiges Trauerfasten an Karfreitag und Karsamstag bezeugt, das im 3. Jahrhundert mancherorts auf die ganze Karwoche ausgedehnt wurde. Im 3. Jahrhundert gab es in Rom eine dreiwöchige Fastenzeit, doch „seit dem 4. Jh. ist auf vielfältige Weise eine vierzigtägige Vorbereitungszeit auf das Osterfest bezeugt.“Karl-Heinrich Bieritz: Der Gottesdienst im Kirchenjahr: Einführung in das proprium de tempore. In: Evangelisches Gottesdienstbuch, Ergänzungsband, S. 152. Diese Periode galt als Bußzeit für öffentliche Sünder und gleichzeitig als Vorbereitungszeit der Katechumenen (Taufbewerber) auf die Taufe, die damals nur in der Osternacht gespendet wurde.
Biblische Motive und Symbolik Biblischer Hintergrund für die Festsetzung der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte ist das ebenfalls vierzigtägige Fasten Jesu in der Wüste . Die Zahl 40 erinnert aber auch an die 40 Tage der Sintflut , an die 40 Jahre, die das Volk Israel durch die Wüste zog , an die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai in der Gegenwart Gottes verbrachte , und an die Frist von 40 Tagen, die der Prophet Jona der Stadt Ninive verkündete, die durch ein Fasten und Büßen Gott bewegte, den Untergang von ihr abzuwenden .
Zählung Die Dauer von „vierzig Tagen“ ist eher als symbolische und weniger als mathematische Größe verstanden worden.Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5), S. 146. Ursprünglich – so etwa in Rom gegen Ende des 4. Jahrhunderts – scheint das Fasten am 6. Sonntag vor Ostern (Invocavit) begonnen zu haben, es endete am 40. Tag, dem Gründonnerstag, an dem die Büßer wieder zum Empfang der Kommunion zugelassen wurden. Ab dem 5. Jahrhundert wurden die Sonntage (als „kleine“ Auferstehungstage) vom Fasten ausgenommen. Um auf eine vierzigtägige Fastenzeit zu kommen, wurde daher der Beginn des Fastens (caput ieiunii) auf den Aschermittwoch vorgezogen und auch die beiden Tage des Trauerfastens (Karfreitag und Karsamstag) noch mitgerechnet.Adolf Adam: Das Kirchenjahr mitfeiern. Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1979. S. 81ff.; Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr. Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. 2. Auflage. Union Verlag, Berlin 1988, ISBN 3-372-00012-9. S. 90–93.
Nach einer anderen Zählweise, welche die Sonntage einschließt, beginnt die Fastenzeit am Aschermittwoch und geht bis Palmsonntag. Mit dem Palmsonntag beginnt die heilige Woche, die dann als gesonderter Abschnitt gerechnet wird.
Auch die adventliche Fastenzeit umfasste ursprünglich 40 Tage und begann nach dem 11. November, dem Martinstag. Die Sitte, an diesem Abend noch eine Martinsgans zu essen, ist ebenso wie der Beginn der Karnevalssession am 11. November in Parallele zu den Fastnachtsbräuchen vor Aschermittwoch zu sehen.
Entwicklung in der Westkirche Mit dem Auslaufen der öffentlichen Kirchenbuße gegen Ende des ersten Jahrtausends erhielt sich der Ritus der Bestreuung mit Asche als Zeichen der Buße und wurde an allen Gläubigen vorgenommen. Der Ritus der Auflegung der Asche fand Eingang in die Liturgie des Aschermittwochs. Auf der Synode von Benevent (1091) empfahl Papst Urban II. diesen Brauch allen Kirchen.Adolf Adam: Das Kirchenjahr mitfeiern. Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1979. S. 87.
Die mittelalterlichen Fastenregeln erlaubten nur eine Mahlzeit am Tag, in der Regel am Abend. Der Verzehr von Fleisch, Milchprodukten, Alkohol und Eiern war verboten. Darauf geht die Tradition zurück, in den Fastnachtstagen Backwerk mit Zutaten wie Milch, Eiern, Zucker oder Schmalz herzustellen, wie etwa Krapfen, um solche Vorräte vor der Fastenzeit aufzubrauchen. Der Fastnachtsdienstag wird im französischsprachigen Raum dementsprechend Mardi Gras („fetter Dienstag“), im englischsprachigen Pancake Tuesday („Pfannkuchendienstag“) genannt. 1486 erlaubte Papst Innozenz VIII. auch den Verzehr von Laktizinien in der Fastenzeit. Gegen Zahlung des sogenannten „Butterpfennigs“ konnte bis dahin von dem Verbot, Butter und andere Milchspeisen zu verzehren, Dispens erteilt werden.
Die Fastenzeit in der römisch-katholischen Kirche mini|Symbol der Passionszeit: das verhüllte Kreuz Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche ist als österliche Bußzeit bestimmt und dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. „Katechumenen und Gläubige bereitet die Liturgie der vierzig Tage zur Feier des Ostergeheimnisses; die einen durch die verschiedenen Stufen der Aufnahme in die Kirche, die anderen durch Taufgedächtnis und tätige Buße“.Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 27. „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.“Amtliche Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 28. Ab Karfreitag bis zur Osternachtfeier schließt sich das Osterfasten an,Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 20. als Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion und der Grabesruhe Christi und zur Vorbereitung der Taufe oder Erneuerung der Taufversprechen in der Osternacht. Die Fastenzeit gilt als geschlossene oder „gebundene“ Zeit.
Die Anforderungen der katholischen Kirche an die Fastenpraxis sind detailliert in der apostolischen Konstitution Paenitemini Papst Pauls VI. aus dem Jahr 1966 geregelt. Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch andere Formen der Askese und Buße empfohlen. Die Gläubigen sind angehalten, das Gebet intensiver zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke der Nächstenliebe verrichten und Almosen geben. Ein solches Bußwerk wird, wie auch eine spürbare finanzielle Spende, die in der Fastenzeit gegeben wird, Fastenopfer genannt.
An den Fastensonntagen und Hochfesten, die in die Fastenzeit fallen (etwa dem Hochfest des heiligen Josef oder dem der Verkündigung des Herrn) wird nicht gefastet.
Viele katholische Pfarrgemeinden kennen die Tradition des „Fastenessens“. Unter diesem Begriff versteht man ein Solidaritätsessen zugunsten von Projekten in der Dritten Welt, für die auf den üblichen Sonntagsbraten verzichtet wird. Stattdessen wird oft ein einfacher Eintopf oder ein für das Projektland typisches Gericht verkauft oder gegen eine Spende gereicht.
Die Liturgiereform in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils überließ die Ausgestaltung der Bestimmungen zum Fasten und der Lage der Quatembertage weitgehend den einzelnen Bischofskonferenzen.Codex Iuris Canonici, Can. 1253.Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC, Bußordnung/Fasten-Abstinenz (Kirchliche Bußpraxis/Weisungen zur Bußpraxis), 5. Oktober 1995, abgerufen am 6. November 2017 (pdf, 8 kB).
Liturgie Die Fastensonntage werden nach den Anfängen der liturgischen Messfeiern benannt, den lateinischen Antiphonen zum Introitus bzw. nach dem Ritus der Palmweihe am Palmsonntag (Palmarum).
In der Liturgie der Fastenzeit wird kein Halleluja gesungen, das Gloria nur an Hochfesten und Festen. Nach dem Gloria der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag bis zum Gloria in der Osternacht werden keine Glocken geläutet, sondern stattdessen Ratschen verwendet. Auch die Orgel schweigt traditionell während des folgenden Triduum Sacrum. Ebenso ist Blumenschmuck im Altarraum während der Fastenzeit nur am vierten Fastensonntag Laetare sowie an Hochfesten und Festen erlaubt. Die liturgische Farbe der Fastenzeit ist Violett bzw. am vierten Fastensonntag Rosa (wobei auch Violett getragen werden darf). Gebotene Gedenktage werden während der Fastenzeit wie ungebotene Gedenktage behandelt, in der Messe darf vom Gedenktag nur das Tagesgebet genommen werden.
In der Stundenliturgie entfällt nach dem Eröffnungsvers „O Gott komm mir zu Hilfe“ das Halleluja. Eine Änderung bzw. freie Wahl der Propriumstexte ist nicht gestattet. Das Te Deum wird nur an Festen und Hochfesten gesungen, das Canticum „die Hochzeit des Lammes“ aus der Offenbarung des Johannes (vgl. ) der zweiten Sonntagsvesper wird durch ein Canticum aus dem ersten Petrusbrief ersetzt (vgl. ). Die Benedictus- und Magnificat-Antiphonen beziehen sich immer auf das Evangelium des Tages. In der Lesehore werden während des ersten Lesejahres Teile des Buches Deuteronomium sowie der Hebräerbrief verlesen. Im zweiten Lesejahr werden Teile der Bücher Exodus, Levitikus und Numeri verlesen. Eine Feier der Gedenktage der Heiligen ist in Form einer Kommemoration möglich.
Ab dem 5. Sonntag der Fastenzeit („Passionssonntag“) werden Kreuze und Standbilder durch violette Tücher verhüllt. Die Retabel von Triptychen und Flügelaltären sind in der Fastenzeit häufig zugeklappt und zeigen die einfacher gestaltete Rückseite der Flügel. Teilweise verhüllen Fastentücher den ganzen Chorraum.
Fasten außerhalb der Fastenzeit Die Kirchengebote führen auf: „Du sollst die gebotenen Fasttage halten“. Bis zu den Reformen Papst Pauls VI. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil galten als gebotene Fast- und Abstinenztage neben dem Aschermittwoch und dem Karfreitag auch die Freitage der Fastenzeit, der Karsamstag bis mittags und die Freitage der vier Quatemberwochen. Daneben bestand das Fasten-, nicht aber das Abstinenzgebot auch am Vigiltag verschiedener Feste: am Heiligen Abend, und den Vigiltagen von Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen.
Bis in die 1960er-Jahre war Katholiken auch die Abstinenz von Fleischspeisen an den Freitagen verbindlich vorgeschrieben (Codex des Kanonischen Rechtes).Can. 1251 Nach Maßgabe der Bischofskonferenzen einiger Länder – so auch der deutschen – kann dieser Verzicht auch durch einen anderen Akt der Buße und des Verzichts ersetzt werden.
Manche Gläubige fasten aus persönlicher Frömmigkeit außer freitags zusätzlich auch mittwochs oder auch samstags. Zu den Verpflichtungen der Mitglieder einiger Skapulierbruderschaften, etwa der Unserer Lieben Frau auf dem Berge Karmel, gehört die Abstinenz von Fleischspeisen mittwochs, freitags und samstags.
Die Fastenzeiten in den orthodoxen Kirchen In der orthodoxen Kirche gibt es vier mehrtägige Fastenzeiten: