mini|hochkant=1.5|Südtiroler Umsiedler 1940 in Innsbruck
Die Option bezeichnet eine vom faschistischen Italien und nationalsozialistischen Deutschland 1939 ausgehandelte Wahlmöglichkeit, die den deutsch- und ladinischsprachigen Einwohnern Italiens, also hauptsächlich der Bevölkerung des heutigen Südtirols, sich mit der Option für die deutsche Staatsangehörigkeit mit anschließender Emigration oder die Beibehaltung der italienischen Staatsangehörigkeit und Verbleib in der Heimat zu entscheiden.
Die Optionsfrist begann Mitte 1939 und endete im Wesentlichen zum Jahresende. Die Frage entwickelte sich zu einem großen Konfliktthema innerhalb der Volksgruppe und es gab auch gewaltsame Übergriffe zwischen „Optanten“ und „Dableibern“. Die breitenwirksame Propaganda des gut organisierten Völkischen Kampfring Südtirols (VKS), bestehend u. a. aus Appellen ans völkisch-nationale Bewusstsein und der Sizilianischen Legende, dem Gerücht, Italien werde alle „Dableiber“ in den Süden zwangsumsiedeln führten zu einer hohen Auswanderungsentscheidung.
Rund 85 % der etwa 250.000 Optionsberechtigten entschieden sich für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und das Verlassen der Heimat. Allerdings wanderten bis zur Eingliederung der Operationszone Alpenvorland in den deutschen Machtbereich im September 1943, nur ca. 75.000 Südtiroler tatsächlich ins Deutsche Reich aus. Nach dem Kriegsende kehrten ca. 20.000–25.000 der Aussiedler als „Rücksiedler“ nach Südtirol zurück, wo das Gruber-De-Gasperi-Abkommen von 1946 der deutschsprachigen Minderheit eine Gleichstellung ihrer Sprache, weitgehende kulturelle Freiheiten und eine gewisse politische Autonomie garantierte.
Die Südtiroler Option von 1939/43 wird auch als „Große Option“ bezeichnet, um sie von der ersten Option in den Jahren 1920/21 abzugrenzen.Vgl.
Die Südtiroler Frage mini|links|Verkehrssprachenverteilung 1921 in der Provinz Venezia TridentinaSüdtirol und das Trentino, die im Londoner Vertrag 1915 von der Entente Italien versprochen worden waren, wurden nach Ende des Ersten Weltkriegs im Vertrag von Saint-Germain von Österreich an Italien abgetreten. Bei den internationalen Friedensverhandlungen hatte eine freie Autonomie (Punkt 10 von Wilsons 14-Punkte-Programm) für Südtirol keine große Rolle gespielt, da Wilson sich ein Entgegenkommen Italiens in der Jugoslawienfrage erhoffte. Damit erreichte Italien die von der Bewegung des Irredentismus angestrebte Vergrößerung des nationalen Territoriums zur vermeintlich natürlichen Grenze des italienischen Kulturraums am strategisch wichtigen Brennerpass. Die 1922 in Italien an die Macht gekommenen Faschisten betrieben eine Italianisierung des Gebiets und seiner mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung: Die deutsche Sprache verschwand aus der Öffentlichkeit, deutsche Familiennamen wurden zwangsweise italienisiert, die angestammten Ortsnamen mussten den Kreationen Ettore Tolomeis weichen. Das Ergebnis dieses Prozesses war nach 20 Jahren aus italienischer Sicht nicht befriedigend. 1934 kam es mit den Römischen Protokollen zu einer leichten Entspannung zwischen Österreich und Italien in der Südtirolfrage. mini|hochkant|Hitler-Broschüre Die Südtiroler Frage, 1926 In der deutschen Öffentlichkeit und insbesondere in völkischen Kreisen war Südtirol ein Paradigma für Traditionsbewusstsein, ausgeprägtes Volkstum, Heimatliebe und bäuerliche Lebensformen. 1926 wurde Südtirol wegen der massiven Italienisierungsmaßnahmen der Faschisten eines der beherrschenden Themen. Dabei distanzierte sich Hitler in aller Schärfe von den Volkstumskämpfern und Nationalisten. Zur Begründung seiner Abschreibung Südtirols veröffentlichte er aus seinem Buchentwurf zu Mein Kampf auszugsweise die Broschüre Die Südtiroler Frage und das Deutsche Bündnisproblem. Darin erklärt er die 200.000 Südtiroler zu einem eher marginalen Problem („Bruchteil des verlorenen Menschenmaterials“), das nur in einem Bündnis mit Italien gelöst werden könnte. In Hitlers außenpolitischer Konzeption hatten sich die Volksgruppen in der Aufbauphase bedingungslos unterzuordnen und entsprechende Opfer bis hin zur vollständigen Auflösung und Umsiedlung zu bringen. NSDAP-Kreise insbesondere in Süddeutschland entwickelten trotzdem 1934 eine besondere Verbundenheit mit Südtirol und der Volksbund für das Deutschtum im Ausland stärkte mit lokalen Vertrauensmännern den Widerstandsgeist und es entstand auch in Südtirol eine nationalsozialistische Erneuerungsbewegung, der Völkische Kampfring Südtirol (VKS).
Nach dem Anschluss Österreichs am 12. März 1938 grenzte Südtirol direkt ans Deutsche Reich. Die italienische Seite fürchtete die gärende Unruhe in Südtirol, während die Tiroler eine „Heimkehr“ Südtirols ins Deutsche Reich durch die Freundschaft zwischen Hitler und Mussolini erhofften. Hitlers ausdrücklicher Verzicht auf territoriale Revision und ein reichsdeutsches Verbot jeglicher Südtirolpropaganda konnten die Südtiroler Hoffnungen und Bestrebungen nur teilweise beruhigen. Auch Mussolini konnte umgekehrt den Argwohn und Italianisierungseifer der Bozener Behörden nicht ausschalten. Als das Münchner Abkommen vom September 1938 einen deutsch-tschechischen Bevölkerungsaustausch im Sudetenland vorsah, wurden auch zwischen Italien und Deutschland die Möglichkeiten einer begrenzten oder auch umfassenden Umsiedlung von Südtirolern diskutiert. Dabei war Deutschland wegen des Arbeitskräftemangels eher langfristig menschenhungrig nach Volksdeutschen während Italien möglichst schnell nur die unruhigen Teile der Südtiroler aussiedeln wollte.
Am 27. Februar 1939 schärfte der Stellvertreter des Führers Martin Bormann in einem Runderlass den Parteidienststellen der NSDAP ein, dass der Führer die Südtiroler Frage endgültig entschieden habe. Es sei zu begrüßen, wenn Volksgenossen aus Südtirol ins Deutsche Reich zögen und eine weitere Erörterung der Frage sei zu unterbleiben. Damit wurde der Grundsatz der deutschen Volkstumspolitik, eine Abwanderung von Deutschtum generell möglichst zu verhindern, für Südtirol umgekehrt. Im April 1939 wurde einer VKS-Delegation von Bormann mitgeteilt, dass Hitler sich für eine Umsiedlung der Südtiroler Volksgruppe entschieden hätte. Es ist unklar, ob Hitler diese Entscheidung tatsächlich gefasst hatte oder damit nur die Reaktion des VKS austesten wollte. Der VKS verwies darauf, dass dies dem NS-Grundsatz der Blut-und-Boden-Ideologie widerspreche, die „Treuesten der Treuen“ aber gemäß ihres Gehorsamssinns gegenüber Führer und Reich notfalls auch das schwerste Opfer bringen würden: Die Preisgabe der Heimat.
Zwischen März und April 1939 beauftragte Hitler Heinrich Himmler und Franz Hofer, den Gauleiter von Tirol, eine erste Planung für die Umsiedlung von 30.000 Südtirolern zu erstellen. Hofer sah die Zahl als Obergrenze an, während Himmler diese als einen ersten Schritt für eine Gesamtumsiedlung betrachtete. In der Präambel des am 22. Mai abgeschlossenen deutsch-italienischen Stahlpakts wurde die Brennergrenze bestätigt. In den Verhandlungen zum Pakt hatte Ribbentrop der italienischen Seite zugesichert, dass eine gemischte Kommission zur Vorbereitung einer Umsiedlung von Südtirolern zusammentreten werde. Himmler verfasste nach dem Vertragsabschluss eine Denkschrift zur Umsiedlung von 200.000 Südtirolern. Die Aufgabe des volksdeutschen Gebietes sollte nicht die Aufgabe der dort lebenden volksdeutschen Bevölkerung sein. Endziel war die Ansiedlung dieser Bevölkerung im Deutschen Reich in einem geschlossenen Raum. Das könne erst erfolgen, „wenn Deutschland ein solches Gebiet hat“.
Berliner Vereinbarung und Richtlinien Am 16. Juni 1939 betraute Hitler den Reichsführer-SS Heinrich Himmler mit der Durchführung der „Umsiedlung Südtirol“. Eine Woche später trafen sich am 23. Juni 1939 unter dem Vorsitz von Himmler deutsche und italienische Verhandlungspartner im Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, um die Einzelheiten zu besprechen. Teilnehmer dieser als „Berliner Vereinbarung“ bekannten Konferenz waren auf deutscher Seite unter anderen Ernst von Weizsäcker (Auswärtiges Amt), Reinhard Heydrich (Reichssicherheitshauptamt), Karl Wolff (Adjutant Himmlers), Ulrich Greifelt (Anwerbung volksdeutscher Arbeitskräfte) und Otto Bene (Gesandter in Mailand), auf italienischer Seite unter anderen der italienische Botschafter Bernardo Attolico, der Präfekt von Bozen Giuseppe Mastromattei und Blasco Lanza D’Ajeta. Die italienische Regierung hatte einen Vorschlag zur Auswanderung von Personen, die sich italienfeindlich betätigt hatten, erarbeitet. Aber Himmler verkündete überraschend schon zu Beginn der Sitzung den Plan, alle in Südtirol lebenden „Deutschen“ (gemeint waren Reichsdeutsche und Volksdeutsche) umzusiedeln.mini|hochkant|Roter Optionszettel (anonymisierte Vorderseite)Himmler schlug drei Etappen der Umsiedlung vor:
Rückholung der deutschen Staatsbürger aus Südtirol innerhalb von vier Wochen zur Not unter Zwang Umsiedlung von „nicht bodengebundenen“ italienischen Staatsangehörigen Volksdeutschen Umsiedlung der „bodengebundenen“ Südtiroler, d. h. bäuerlichen und besitzenden Familien Man einigte sich auf die Errichtung einer „Aus- und Rückwandererstelle“ in Bozen mit vier regionalen Zweigstellen. Eine Veröffentlichung der Grundsätze sollte bis zur Errichtung der Rücksiedlungsstellen vermieden werden. Für die weiteren Verhandlungen wurden Greifelt und Graf Magistrati benannt. Die regionalen Grenzen für die Rückführung, Fristen, Zielorte der Umsiedlung und wie mit Südtirolern verfahren werden sollte, die zuhause bleiben wollten, ließ man bei der Konferenz offen. Am 2. August wurde die Südtiroler Volksgruppe von Himmler in Tegernsee offiziell über die Umsiedlungsentscheidung unterrichtet und aufgefordert, „trotz der Schwere des Verlustes der Heimat Gehorsam gegenüber dem Abwanderungsbefehl“ zu zeigen. Zur Beschleunigung des Verfahrens nahm Himmler direkten Kontakt mit dem italienischen Polizeichef Arturo Bocchini auf und beide übernahmen faktisch die Leitung der Umsiedlungsaktion.
Mit dem Gesetz Nr. 1941 schuf der faschistische Ministerrat Italiens am 21. August 1939 die Grundlage, durch einfache Erklärung an das zuständige Gemeindeamt, den Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft, die Bereitschaft zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft und die damit einhergehende Verpflichtung zur Auswanderung zu erklären. Erst am 21. Oktober wurden die Richtlinien für die Rückwanderung der Reichsdeutschen und Abwanderung der Volksdeutschen aus dem Alto Adige in das Deutsche Reich in Rom mit weiteren bilateralen Durchführungsabkommen unterzeichnet und am 26. Oktober veröffentlicht. Schlusstermin für die Abgabe der Abwanderungserklärungen sollte demnach der 31. Dezember 1939 und für die Durchführung der Umsiedlung der 31. Dezember 1942 sein. In den nächsten eineinhalb Jahren folgte eine Reihe von Zusätzen, Änderungen und Neuinterpretationen der wirtschaftlichen Klauseln. Die Zeit für die Entscheidung war sehr kurz bemessen und für den Klerus inklusive seiner Haushaltsangestellten sowie für Kranke, Verhaftete, unbetreute Pflegekinder und Geisteskranke wurde bis 30. Juni 1940 verlängert. 1940 einigten sich Rom und Berlin auf die Möglichkeit einer „Umoptierung“ für Personen, die nachweislich unter moralischem oder physischem Druck optiert hatten.Günther Pallaver, Leopold Steurer (Hrsg.): Deutsche! Hitler verkauft euch! Das Erbe von Option und Weltkrieg in Südtirol. Raetia, Bozen 2011