miniatur|hochkant|Heraldische Herzogskrone
Herzog (, lateinisch dux, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege)Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch. Online-Ausgabe, Version 1.0.78 ist ein Adelstitel. Im Französischen entspricht er dem duc, im Englischen dem duke, im Spanischen dem duque, im Italienischen dem duca, im Ungarischen herceg, im Portugiesischen dem duque und im Polnischen dem wojewoda. Die Bezeichnungen in den romanischen Sprachen gehen auf lateinisch dux „Anführer“ zurück.
Geschichte Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von den freien Männern eines Stammes durch Wahl im Rahmen eines Things bestimmt wurden. Üblicherweise wurden Krieger gewählt, die große Erfahrung und hohes Ansehen im Gemeinwesen vorweisen konnten. Meist spielten auch die Größe und die Kampfkraft der Gefolgschaft eine wichtige Rolle. Bekannte germanische Herzöge waren Ariovist, Arminius, Marbod und Widukind. In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben in den von den Franken eroberten germanischen und romanischen Stammesgebieten, die von den merowingischen Königen nicht ohne Anerkennung einer einheimischen Zwischenmacht ihrer direkten königlichen Herrschaft unterworfen werden konnten. Dazu gehören Alemannien, Baiern, Franken (um Würzburg), Aquitanien und die Bretagne. Der mit weitem Abstand ältesteEin dux Saxonum (Herzog der Sachsen) wird erst mit Widukind anlässlich der Reichsversammlung von 777 in Paderborn in den fränkischen Reichsannalen erstmals erwähnt. bis heute geführte deutsche Adelstitel ist der des Herzogs von Bayern: Um 548 erhielt Garibald I. den Herzogstitel für Baiern durch den fränkischen König Theudebald, kurz nach der Landnahme bzw. Ethnogenese der Bajuwaren im Stammesherzogtum Baiern. Zu dieser Zeit herrschte der römische Kaiser Justinian I.
Frühmittelalter Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren in der Regel Mitglieder regionaler Herrscherdynastien, die in einem auf den jeweiligen Stamm bezogenen Gebiet über die dortigen Grafen und Edelherren stellvertretend für den König dessen Rechte ausübten, z. B. den Heerbann führten oder Landtage einberiefen und Gericht hielten.
Hochmittelalter Im 12. und 13. Jahrhundert verwandelten sich die Stammesherzogtümer des Heiligen Römischen Reichs durch Aufspaltung zunehmend in Territorial- und Titularherzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte, räumlich oft zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Welche Grafen und Edelherren seine Oberherrschaft anerkannten, war v. a. von der Durchsetzungskraft des jeweiligen Herzogs abhängig. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (siehe Heinrich dem Löwen und dessen Absetzung in Sachsen und Bayern 1180).
Den Anfang machte das Herzogtum Bayern, das schon 976 in die Herzogtümer Baiern und Kärnten geteilt wurde. Das Herzogtum Schwaben folgte 1079 bzw. 1098 und wurde unter die Dynastien der Zähringer und Staufer aufgeteilt. Dann wurde 1156 die Markgrafschaft Österreich aus Bayern herausgelöst, zum Herzogtum erhoben und 1180 auch noch das Herzogtum Steiermark von Bayern abgetrennt. In diesem Zusammenhang ist auch das Herzogtum Meranien zu sehen. Auch der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines „Herzogs von Sachsen“ wurde auf diese Weise nach 1180 aufgespalten und regional neu zugeordnet: Der Erzbischof von Köln erhielt vom deutschen König den Titel eines Herzogs von Westfalen (einer bis dahin zum sächsischen Stammesherzogtum gehörigen Region, quasi Westsachsen), während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines Herzogs von Sachsen für den Ostteil des bisherigen Stammesherzogtums erhielt, ohne sich in diesem Gebiet gegen die örtlichen Grafen durchsetzen zu können. Lediglich für ihre älteren Lehen und für die Neulehen um Lauenburg und Wittenberg setzten sie sich mit diesem Titel durch und wurden seit 1356 dafür Kurfürsten von Sachsen (mit Sitz in Wittenberg) genannt. Nach dem Aussterben der Wittenberger Askanier (1422) belehnte König Sigismund mit dem Herzog- und Kurfürstentum Sachsen (Wittenberg) 1423 Markgraf Friedrich den Streitbaren von Meißen, wodurch der sächsische Kurfürsten- und Herzogstitel an die noch viel weiter östlich sitzenden Wettiner, die Markgrafen von Meißen, kam. Der höhere Titel eines Herzogs und Kurfürsten von Sachsen drängte den Titel des Markgrafen von Meißen in die zweite Reihe. So gelangte der ursprünglich auf das heutige Niedersachsen bezogene Herzogstitel und Landesname in das heutige Land Sachsen um Dresden und Meißen, mit dem er bis dahin nur insoweit zu tun hatte, als die dortigen Markgrafen der (nominellen) Oberherrschaft des sächsischen Stammesherzogs unterstanden. Nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 stellten die nun auf Thüringen beschränkten ernestinischen Wettiner ihren dort entstehenden Kleinstaaten, die auch zum Gebiet des alten Stammesherzogtums gehört hatten, ebenfalls die Bezeichnung „Sachsen“ voran (bis 1918 Sachsen-Weimar und Eisenach, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg).
Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der Titel eines Herzogs von Schwaben seit dem Aussterben der Hohenstaufen 1268 außer Gebrauch. Den Ehrentitel „Herzog von Franken“ erhielten die Fürstbischöfe von Würzburg 1168 und führten ihn bis 1802/03 für ihre fürstbischöflichen Territorien. Danach gelangten diese – mit dem größten Teil Frankens – an das Königreich Bayern, wodurch die Könige auch den fränkischen Herzogstitel übernahmen. Den schwäbischen nahmen sie nur mit der Einschränkung Herzog in Schwaben an, da der Großteil des historischen Schwaben außerhalb Bayerns liegt.
Spätmittelalter und Frühe Neuzeit Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue dynastisch-territorial definierte Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten 1235 die Welfen, die 1180 ihr bayerisches Stammesherzogtum an Otto I. aus dem Hause Wittelsbach sowie ihr sächsisches Stammesherzogtum an den Erzbischof von Köln und eine Reihe weiterer Territorialfürsten verloren hatten; für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland erhielten sie nunmehr den Titel eines Herzogs von Braunschweig-Lüneburg. 1348 wurden auch die slawischen Fürsten von Pommern und Mecklenburg, 1339 der Graf von Geldern, 1495 der Graf von Württemberg vom König bzw. Kaiser zu Herzögen erhoben. Das Herzogtum Niederlothringen wurde 1190 mit Brabant vereinigt, dessen Landgrafen bereits seit etwa 1183 den Herzogtitel führte. In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; stattdessen versuchten seither einige Herzöge, den höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog zu Braunschweig und Lüneburg aus der Linie Calenberg-Göttingen 1692 gelang (zum Ärger der älteren Braunschweiger Linie), dem Herzog von Württemberg erst 1803.
Anders als in den Zentralstaaten Königreich England (siehe: Duke) oder Königreich Frankreich waren die Herzogstitel im Heiligen Römischen Reich keine Erstgeburtstitel, denn die erblichen Fahnlehen wurden vom Kaiser der jeweiligen Familie „zur gesamten Hand“ verliehen. Daher wurde innerhalb dieser Familien der Herzogstitel von sämtlichen Familienmitgliedern geführt, so bei den Wittelsbachern ab 1180 als Herzöge von Bayern, bei ihren Vorgängern, den Welfen, ab 1235 als Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, bei den Wettinern ab 1423 als Herzöge zu Sachsen, bei den Habsburgern seit 1453 als Erzherzöge von Österreich. Bei der Belehnungszeremonie vertrat zwar der jeweils dynastisch Familienälteste sein Geschlecht, empfing aber die Fahne (und damit die Belehnung) nicht ad personam, sondern stellvertretend für sein gesamtes Haus. Wie die Herzogsfamilien dann intern ihre Regierungsfunktionen wahrnahmen (im Kondominium, in Primogenitur oder durch Aufteilung in inoffizielle Teilfürstentümer) war ihre Sache. Innerhalb der Lehnsherzogtümer konnten die Familien also Teilfürstentümer errichten und vererben, auch wieder verschmelzen oder neu aufteilen, nach denen sie sich (inoffiziell) dann auch benannten; das jeweilige Reichslehen aber blieb ungeteilt an die Gesamtfamilie vergeben, weshalb auch alle Familienmitglieder als offiziellen Namen den darauf bezogenen Herzogstitel führten (und – etwa bei den Welfen und Wettinern, im Haus Württemberg oder im Haus Oldenburg – bis heute als Namensbestandteil führen). Der Prinzentitel, den diese Familien dann später ebenfalls annahmen, bezieht sich hingegen auf die erst nach dem Ende des Alten Reiches 1806 entstandenen souveränen Staaten des Deutschen Bundes und nachfolgend des Deutschen Kaiserreichs, als z. B. aus einem Teil des alten Herzogtums (und späteren Kurfürstentums) Sachsen das Königreich Sachsen wurde. So erklärt sich auch der sonderbare Familienname der Albertiner: Prinz von Sachsen, Herzog zu Sachsen oder der Ernestiner, etwa: Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog zu Sachsen oder bei den Welfen: Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Wobei in der amtlichen Version seit 1919 das Komma wegfällt.
Neuzeit Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg). Auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt und der Markgraf von Baden wurden 1806 zu Großherzögen erhöht. Großherzöge zeichnete vor allem das Recht aus, königliche Privilegien wahrzunehmen (etwa Nobilitierungen). Ihre Titulatur war demnach auch Königliche Hoheit. Heute führt nur noch der Monarch von Luxemburg den Titel eines Großherzogs von Luxemburg.
Als Besonderheit existierte bis 1918 in Österreich die Titulatur eines Erzherzogs. Diese wurde ab 1359 geführt (gefälschtes Privilegium maius); sie sollte die hervorgehobene Stellung der Herzöge von Österreich gegenüber den anderen Reichsfürsten symbolisieren und diente als Pendant zur Würde eines Kurfürsten (jedoch ohne Königswahlrecht). Zunächst führten nur die jeweiligen Vorsteher des Hauses Habsburg diesen Titel; nachdem es aber Usus wurde, einen Habsburger zum deutschen König und römischen Kaiser zu wählen, führten fortan alle habsburgischen Prinzen den Titel eines Erzherzogs.