mini|222x222px|Zollbeamter auf einer Baustelle Die Bundeszollverwaltung ist ein Verwaltungszweig der deutschen Bundesfinanzverwaltung und somit dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie besteht aus der Generalzolldirektion und nachgeordneten Behörden. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Steuer- und Abgabenverwaltung.
Aufgaben Die Zollverwaltung (bzw. der Zoll) hat folgende Aufgaben: Erhebung von Zöllen (Art. 101 Abs. 1 UZK, § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG) und verschiedenen Bundessteuern (§ 1 Abs. 1 S. 3 ZollVG) Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften (§ 250 Abs. 1 AO, § 1 Abs. 6 ZollVG) Überwachung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Art. 134 Abs. 1 S. 2 UZK, Art. 201 Abs. 2 Buchstabe c) UZK, § 1 Abs. 3 ZollVG) Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln (§§ 1 Abs. 4, 12a ZollVG) Polizeiliche Überwachung der Grenzen und die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenübertragung sowie die Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen (§§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3, 66 Abs. 1 BPolG, 1 BPolZollV) Verhinderung und Verfolgung von Schwarzarbeit (§ 2 Abs. 1 SchwarzArbG) Prüfung der Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG)
Finanzbehörde Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher. Diese umfassen Verbrauchsteuern wie Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer sowie Verkehrssteuern wie Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer. Außerdem ist die Bundeszollverwaltung für Einnahmen der Europäischen Union verantwortlich: 75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund.Bundesrat nickt Kfz-Steuer-Kompromiss ab, Spiegel Online, 6. März 2009. (Sonderregelung zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch Organleihe) Größter Posten ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Jährlich fließen 150 Milliarden Euro an Steuereinnahmen in den Bundeshaushalt.
Auftrag Vollzugsbehörde mini|Der Zollkreuzer Helgoland (Kontrolleinheit See)
Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über den deutschen Teil der Zollgrenze der Europäischen Union (Grenzaufsicht), die Überwachung der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, der Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Die Kontrolleinheit See bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache des Bundes. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und des Bundes sowie anderen Behörden zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt. 2020 waren im Vollzugsbereich 13.500 uniformierte Waffenträger eingesetzt.
mini|Beamter der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll Dem Vollzugsbereich der Bundeszollverwaltung werden zugeordnet: die Kontrolleinheiten (KEV, KEP, KEG, KES, KEFÜ, KEFR und andere, jeweils dem Sachgebiet C der Hauptzollämter zugeordnet) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Sachgebiete E der Hauptzollämter) das Zollkriminalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion) mit den acht unterstellten Zollfahndungsämtern die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, als Spezialeinheit dem Zollkriminalamt zugeordnet) die Observationseinheit Zoll (OEZ, den Zollfahndungsämtern zugeordnet)
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt insbesondere in der Küstenwache des Bundes und mittels folgender gemeinsamer Ermittlungsgruppen: Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit (GEA) Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG) Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigaretten (GEZig)
Materielle Bundespolizeibehörde mini|Struktur der Bundeszollverwaltung Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung sind keine formelle Bundespolizeibehörde gem. Abs. 1 S. 1 BPolBG. Sie werden jedoch zu den Polizeien des Bundes gerechnet,Eric Töpfer: Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung, 16.11.2019 in: Cilip, abgerufen am 23. Februar 2026. weil ihre Beamten gem. Abs. 1 S. 2 BPolBG, , Nr. 6, Nr. 9 F. 2 UZwG mit polizeilichen Aufgaben betraut und dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt sind. Die Vollzugbereiche sind damit materielle Bundespolizeibehörde.BT-Drs. 14/8007, S. 29, 36, 40.BT-Drs. 13/1550, S. 21.
Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihrer polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt, da viele Vollzugsbereiche des Zolls ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Polizeien der Länder und des Bundes haben, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten (§ 369 Abs. 1 AO) und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug nach § 263 StGB, illegaler Aufenthalt von Ausländern nach §§ 95, 96 StGB) den Status von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 14 Abs. 1 SchwarzArbG. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gemäß § 6 Nr. 2 UZwG i. V. m. der UZwVwV-BMF. Bei sogenannten reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft gemäß § 386 Absatz 1 und 2 AO. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine Warenpolizei umzustrukturieren, kam es regelmäßig seitens der eher zollfremden Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine Bundesfinanzpolizei umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).
Vollstreckungsbehörde mini|Siegel der Bundesfinanzverwaltung
Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und anderer. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten (§ 287 AO).
Anders als die sonstigen Beamten des Vollzugsbereichs des Zolls sind sie allerdings keine materiellen Polizeibeamten, weil sie gem. Abs. 3 AO Unterstützung durch (formelle) Polizeibeamte nachsuchen müssen.
Auktionator
Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet G für die Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt ein Internet-Auktionsportal,unter www.zoll-auktion.de über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Diese Möglichkeit der Versteigerung wird auch von anderen Behörden genutzt. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.
Organisation mini|Einsatzfahrzeug im alten, grünen Design mini|Einsatzfahrzeug im neuen, blauen Design mini|Mobiler Röntgen-LKW zur Durchleuchtung von Fahrzeugen
Gliederung der Bundeszollverwaltung bis 1. Januar 2016 Bis zum 1. Januar 2016 war die deutsche Zollverwaltung in den folgenden drei Stufen organisiert:
Oberste Verwaltungsstufe: Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen war die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig. Mittlere Verwaltungsstufe: Bundesmittelbehörden waren die fünf regional zuständigen Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Bundesfinanzdirektionen koordinierten und beaufsichtigten die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden einerseits und waren andererseits bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig. Örtliche Verwaltungsstufe: Die örtlichen Behörden waren die Hauptzollämter mit ihren Sachgebieten. Sie waren für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war zum Beispiel bei den Hauptzollämtern angesiedelt (Sachgebiete E für die Prüfung und Ermittlung und bei den Sachgebieten C für die Prävention).
Die hierarchische Verwaltungsstruktur: Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III) Zollkriminalamt (ZKA) Zollfahndungsämter (ZFA) Bundesfinanzdirektionen Hauptzollämter (HZA, Binnen- und Grenzzolldienst) Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/Grenzabfertigungsdienst) Sachgebiete Sachgebiete A (Organisation, Personal, Haushalt und Zahlstelle) Sachgebiete B (Zölle und Verbrauchsteuern, Abfertigung, Fachaufsicht) Sachgebiete C (Kontrolleinheiten) Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) Kontrolleinheiten Prävention Schwarzarbeit (KEP, Prävention FKS) Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG oder KE gnR) Kontrolleinheiten See (KES, ehem. Wasserzoll) Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ) Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR) und andere Sachgebiete D (Prüfungsdienste) Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) Sachgebiete F (Ahndung bzw. Bußgeld- und Strafsachen) Sachgebiete G (Vollstreckung) Zollzahlstellen (ZZ) Nebenzollzahlstellen (NZZ) Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung (BABZV) mit der Zollkleiderkasse (ZKK) Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Dienstsitze Wissenschaft und Technik – ehemalige Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA) Dienstsitze Aus- und Fortbildung – ehemalige Zolllehranstalten (ZLA) Zollhundeschulen Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) Steuerungsunterstützung Zoll (Stütz Zoll)
Gliederung der Bundeszollverwaltung seit 1. Januar 2016 Im Rahmen der Organisationsreform der Bundeszollverwaltung wurde zum 1. Januar 2016 die Generalzolldirektion (GZD) als neue Bundesoberbehörde eingerichtet.
Die bisherigen fünf Bundesfinanzdirektionen wurden aufgelöst. Die Generalzolldirektion vereinigt Teile der bisherigen Abteilung III des Bundesfinanzministeriums, die Bundesfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung unter dem Dach einer zentral zuständigen Behörde. Damit besteht die Zollverwaltung nunmehr nur noch aus der Generalzolldirektion und der „operativen Ortsebene“ (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter). Die Generalzolldirektion hat ihren Hauptsitz in Bonn (Václav-Havel-Platz 6) und beschäftigt bundesweit rund 7000 Mitarbeiter.
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