mini|50 Jahre Parlamentarischer Rat, Deutsche Sonderbriefmarke 1998 mini|Präambel des Grundgesetzes in der heutigen Fassung (zum historischen Wortlaut) Der Parlamentarische Rat war eine von elf deutschen Länderparlamenten der drei Westzonen gewählte Versammlung, die von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn tagte. Sie sollte drei Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur einen auf demokratischen Prinzipien beruhenden politischen Neuanfang für Deutschland einleiten.

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, eine verfassungs- und staatsrechtliche Basis für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), die noch von der Zustimmung der Länderparlamente und der Genehmigung der Militärgouverneure der Westzonen abhing. Zusätzlich schuf er mit dem Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen für die am 14. August 1949 erfolgende erste Bundestagswahl sowie für die erste Wahl des Bundespräsidenten, die am 12. September 1949 stattfand.

Vorgeschichte Auf Grundlage der Frankfurter Dokumente der westlichen Siegermächte, zu denen die Länderchefs in den auf der Rittersturz-Konferenz verabschiedeten Koblenzer Beschlüssen Stellung nahmen, sollte für den neuen, provisorischen Weststaat anstelle einer dauerhaften Verfassung zunächst nur ein „Grundgesetz“ geschaffen werden. Auch der Name „Parlamentarischer Rat“ war aus diesem Provisoriumsgedanken entstanden, da man eine namentliche Nationalversammlung als Verfassungsgeber als zu endgültig ansah und man einer späteren deutschen Wiedervereinigung nicht vorgreifen wollte. Während der zwei Jahre zuvor gegründete Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes die gegenwärtige Wirtschaft neu ordnen sollte, lag der Fokus des Parlamentarischen Rats auf der Schaffung der Grundlagen für einen demokratischen Rechtsstaat. Neben der Aufgabe, aus den Vorarbeiten des Konvents von Herrenchiemsee ein Grundgesetz als Verfassung auszuarbeiten, gehörten auch die gesetzlichen Regelungen für eine freie Wahl der zukünftigen Legislative sowie einer Bundesversammlung dazu. Auch die rechts- und verfassungspolitischen Vorarbeiten des Zonenbeirats des britischen Besatzungsgebietes (15. Februar 1946 bis 29. Juni 1948) gingen später in die Beratungen des Parlamentarischen Rates ein.

Am 13. August 1948 beschlossen die elf westdeutschen Regierungschefs, dass der Parlamentarische Rat in Bonn eine Verfassung ausarbeiten sollte. Bonn wurde gegenüber Celle, Frankfurt am Main und Karlsruhe vorgezogen. Die Entscheidung, dass Bonn der „vorläufige Sitz der Bundesorgane“ sein soll, wurde am 11. Oktober 1948 auf einem vorbereitenden Verfassungskonvent in Düsseldorf von den Innenministern bzw. Innensenatoren getroffen.

Bildung des Parlamentarischen Rates Die Länderchefs der drei westlichen Besatzungszonen trafen am 26. Juli 1948 auf der Grundlage einer entsprechenden Verständigung mit den drei Militärgouverneuren vom selben Tage eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten über den Parlamentarischen Rat.Vereinbarung der Ministerpräsidenten und nachfolgende Landesgesetze über den Parlamentarischen Rat (Juli/August 1948). Darin verpflichteten sie sich, den Parlamenten ihrer Länder den Entwurf eines Gesetzes für die Wahl von Abgeordneten zu dem Parlamentarischen Rat vorzulegen und die Namen der gewählten Abgeordneten dem von ihnen am 15. Juli 1948 errichteten gemeinsamen Büro spätestens bis zum 16. August 1948 mitzuteilen. Ein Verfassungsausschuss arbeitete sodann ein Modell-Gesetz über die Errichtung des Parlamentarischen Rates aus, das von einem Teil der Länderparlamente ohne wesentliche Änderungen angenommen wurde; ein anderer Teil der Landtage verfuhr nach eigenen Wahlregularien.Richard Ley: Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Ihre Wahl, Zugehörigkeit zu Parlamenten und Regierungen. Eine Bilanz nach 25 Jahren, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 4. Jg., Heft 3, September 1973, S. 373–391 (online); Rudolf Morsey: Dokumente zur künftigen politischen Entwicklung Deutschlands [„Frankfurter Dokumente“], 1. Juli 1948, 1000dokumente.de.

Die 65 stimmberechtigten Mitglieder wurden nicht in allgemeiner direkter Wahl, sondern von den einzelnen Landesparlamenten gewählt. Entsprechendes galt für die fünf nicht stimmberechtigten Mitglieder, die die Berliner Stadtverordnetenversammlung am 6. September 1948 wählte.C Rep. 001 (1.1): Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, landesarchiv-berlin.de. Diese Verfassunggebende Versammlung war somit kein Parlament, sondern eine parlamentarische Versammlung mit von den Landtagen der westdeutschen Länder gewählten Mitgliedern – 61 Männer und vier Frauen.Norbert Lammert (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Mit einem Vorwort von Norbert Lammert, dtv, 2019, ISBN 978-3-423-43560-4. Abgesehen davon entsprachen Aufbau und Struktur des Parlamentarischen Rates dem einer demokratischen Legislative mit Abgeordneten, Präsidium, Fraktionen und Ausschüssen.Andreas Grau, Antoinette Lepper-Binnewerg: Entstehung zweier deutscher Staaten: Parlamentarischer Rat, LeMO des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Zusammensetzung Dem Parlamentarischen Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus West-Berlin an. Während der Beratungen des Parlamentarischen Rates legten sechs Abgeordnete ihr Mandat nieder und ein Mitglied verstarb. Mit den sieben von den Länderparlamenten gewählten Ersatzmitgliedern hatte der Parlamentarische Rat insgesamt 77 Mitglieder. Die Abgeordneten schlossen sich zu Fraktionen und Gruppen zusammen. Das Patt der großen Parteien zwang zur Einigung in den entscheidenden Fragen und verhinderte, dass eine Partei allein dem Grundgesetz ihren Stempel aufdrücken konnte.

Auch wenn zeitgenössisch von den „Vätern des Grundgesetzes“ gesprochen wird, waren unter den Abgeordneten auch vier Frauen (6 %), nämlich Friederike Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), die heute als Mütter des Grundgesetzes bezeichnet werden.

Der Parlamentarische Rat war von Juristen und Beamten dominiert. Ersatzmitglieder eingeschlossen, waren zwölf der Abgeordneten Landesminister, darunter fünf Justizminister. 47 Abgeordnete waren zuvor oder zur Zeit des Parlamentarischen Rates verbeamtet. Einen akademischen Abschluss hatten 51 Abgeordnete, darunter 32 ein juristisches und elf ein wirtschaftswissenschaftliches Examen. Viele Abgeordnete hatten bereits in der Weimarer Republik bedeutende Ämter bekleidet. Elf Abgeordnete waren zuvor Mitglieder des Reichstages und drei hatten bereits an der Ausarbeitung der Weimarer Verfassung von 1919 mitgearbeitet. Hermann Höpker-Aschoff (FDP) war zwischen 1925 und 1931 preußischer Finanzminister gewesen, Paul Löbe (SPD) langjähriger Präsident des Reichstages. Weiterhin gab es zahlreiche Professoren, darunter ausgewiesene Verfassungsexperten wie Carlo Schmid (SPD). Sekretär des Parlamentarischen Rates war Oberregierungsrat Hans Troßmann (CSU).

Viele Abgeordnete hatten in der Zeit des Nationalsozialismus unter Verfolgung, Berufsverbot oder Inhaftierungen gelitten. Einige Abgeordnete hatten ins Ausland fliehen müssen, fünf Abgeordnete waren in einem KZ interniert gewesen. Andere Abgeordnete blickten auf mehr oder weniger einflussreiche Karrieren während der NS-Zeit zurück oder waren in den Terror des NS-Regimes nach der „Machtergreifung“ verstrickt gewesen. Zu diesem Personenkreis gehörten der CDU-Abgeordnete Hermann von Mangoldt (Professor für Öffentliches Recht), der FDP-Abgeordnete Hermann Höpker-Aschoff (Chefjurist der Haupttreuhandstelle Ost), der DP-Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm (Mitbegründer der Egerländer Bergbau AG, die als „Auffanggesellschaft“ zur Übernahme „arisierten“ Eigentums gegründet wurde), der Arisierungsexperte der Dresdner Bank Paul Binder (CDU) oder der frühere SA-Obertruppführer Adolf Blomeyer (CDU).

Ältestes Mitglied und damit Alterspräsident war Adolph Schönfelder (SPD; 73 Jahre zum Zeitpunkt der Eröffnung). Jüngster Abgeordneter war Kaspar Seibold (CSU; 33 Jahre). Das zuletzt verstorbene Mitglied war Hannsheinz Bauer (SPD; mit 96 im Jahr 2005 verstorben).

Präsidium Die erste Sitzung am 1. September 1948 wurde von Alterspräsident Adolph Schönfelder (SPD) eröffnet, welcher dann die Sitzungsleitung an den gewählten Präsidenten Konrad Adenauer übergab.

Präsident Fraktion Stellvertreter Partei Schriftführer Fraktion bzw. Gruppe Konrad Adenauer CDU/CSU Adolph Schönfelder SPD Helene Weber CDU/CSU Jean Stock SPD Hermann Schäfer FDP Helene Wessel Zentrum Max Becker FDP

Sitzverteilung mini|Deutschland 1945 bis 1949

Die von den Landesparlamenten der drei Westzonen gewählten Mitglieder teilten sich wie folgt auf: Sitzverteilung Parlamentarischer Rat Zone Sitze Land CDU/CSU SPD FDP DZP DP KPD Gesamt Amerikanische Besatzungszone 25 Bayern 8 4 1 – – – 13 Bremen – 1 – – – – 1 Hessen 2 3 1 – – – 6 Württemberg-Baden 2 2 1 – – – 5 Britische Besatzungszone 32 Hamburg 1 1 – – – – 2 Niedersachsen 2 4 1 – 2 – 9 Nordrhein-Westfalen 6 6 1 2 – 2 17 Schleswig-Holstein 2 2 – – – – 4 Französische Besatzungszone 8 Baden 1 1 – – – – 2 Rheinland-Pfalz 2 2 – – – – 4Württemberg-Hohenzollern 1 1 – – – – 2Zwischensumme 65 27 27 5 2 2 2 65beratende Stimme 5 Berlin 1 3 1 – – – 5 Gesamt 70 28 30 6 2 2 2 70

Fraktionen Es wurden drei Fraktionen und drei Gruppen gebildet.

Fraktion Vorsitz Stellvertreter BemerkungenCDU/CSU Anton Pfeiffer Heinrich Rönneburg,ab Dezember 1948 Robert Lehrund Adolf Süsterhenn,ab Mai 1949 Theophil Kaufmannund Heinrich von Brentano SPD Carlo Schmid Walter MenzelAndreas GaykGustav ZimmermannPaul Löbe FDP Theodor Heuss Gruppe Vorsitz DP Hans-Christoph Seebohm DZP Johannes Brockmann KPD Max Reimann

Ausschüsse Im Parlamentarischen Rat wurden die folgenden Ausschüsse gebildet: Ausschuss Vorsitz Fraktion Stellvertreter Fraktion Hauptausschuss Carlo Schmid SPD Heinrich von Brentano CDU/CSU Geschäftsordnungsausschuss Adolph Schönfelder SPD Theophil Kaufmann CDU/CSU Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung Friedrich Wilhelm Wagner SPD Walter Strauß CDU/CSU Ausschuss für das Besatzungsstatut Carlo Schmid SPD Heinrich von Brentano CDU/CSU Ausschuss für Grundsatzfragen Hermann von Mangoldt CDU/CSU Georg-August Zinn SPD Ausschuss für Wahlrechtsfragen Max Becker FDP Georg Diederichs SPD Ausschuss für Finanzfragen Paul Binder CDU/CSU Jean Stock SPD Ausschuss für Organisation des Bundes Robert Lehr CDU/CSU Rudolf Katz SPD Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege Georg-August Zinn SPD Walter Strauß CDU/CSU

Beratungen mini|Museum Koenig in Bonn – Ort der Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates mini|Gedenktafel im Museum Koenig