mini|Der Kuss von Gerechtigkeit und Friede. Unbekannter Künstler, Antwerpen um 1580 mini|hochkant|Die im westlichen Kulturkreis häufige allegorische Darstellung der Gerechtigkeit als Justitia. Sie hat gewöhnlich drei Attribute: die Waage (abwägend, schlichtend, Privatrecht), Schwert (verurteilend, Strafrecht), und eine Binde vor den Augen (ohne Ansehen der Person).
Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: δικαιοσύνη dikaiosýne, lateinisch: iustitia, französisch: justice, englisch equity und justice) bezeichnet seit der antiken Philosophie in seinem Kern eine menschliche Tugend, siehe Gerechtigkeitstheorien. Gerechtigkeit ist nach dieser klassischen Auffassung ein Maßstab für ein individuelles menschliches Verhalten.
Die Grundbedingung dafür, dass ein menschliches Verhalten als gerecht gilt, ist, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Wobei in dieser Grunddefinition offen bleibt, nach welchen Wertmaßstäben zwei Einzelfälle als zueinander gleich oder ungleich zu gelten haben.
In der Erkenntnis, dass kein Mensch für sich beanspruchen kann, stets und unter allen Gesichtspunkten gerecht zu handeln, setzte sich im Mittelalter die Auffassung durch, wonach Gerechtigkeit keine menschliche, sondern eine göttliche Größe sei. Gerechtigkeit konnte es nach dieser Auffassung nur im Himmel und nicht auf Erden geben. In der Renaissance wurde die Göttlichkeit der Gerechtigkeit durch die Idee eines Naturrechts ersetzt. Die Gerechtigkeit sei im Prinzip in der Natur schon angelegt und der Mensch müsse danach streben, diese Gerechtigkeit zu erkennen.
Hiergegen hat der Philosoph Immanuel Kant aus der Position der Aufklärung heraus seine Vernunftethik formuliert. Eine göttliche oder naturgegebene Gerechtigkeit seien keine vernünftigen Kategorien, weil beide für den Menschen grundsätzlich nicht oder jedenfalls nicht vollständig erkennbar seien. Gerecht handelt nach dem kategorischen Imperativ derjenige Mensch, der sich über die Maximen seines Handelns unter Anspannung seiner Geisteskräfte Rechenschaft ablegt und entsprechend handelt, sofern diese Maximen seines Handelns auch zum allgemeinen Gesetz erhoben werden können.
Zum modernen Gerechtigkeitsbegriff gehört auch, dass dieser nicht nur auf einzelne Handlungen von Menschen angewandt wird, sondern gerade auch auf die Summe und das Zusammenwirken einer Vielzahl menschlicher Handlungen in einer Gesellschaftsordnung. Abstrakt ist eine Gesellschaftsordnung dann gerecht, wenn sie so ausgestaltet ist, dass die einzelnen Individuen frei sind, sich gerecht zu verhalten.
Eine Erweiterung erfährt der Gerechtigkeitsbegriff unter sozialen Gesichtspunkten hin zur sozialen Gerechtigkeit. Dieser Begriff bezeichnet keine menschliche Tugend mehr, sondern einen Zustand einer Gesellschaft, wobei es nicht darum geht, dass die Individuen in dieser Gesellschaft frei sind, sich selbst gerecht – im Sinne von tugendhaft – zu verhalten, sondern darum, dass jedem Mitglied der Gesellschaft die Teilhabe an der Gesellschaft durch die Gewährung von Rechten und möglicherweise auch materiellen Mitteln ermöglicht wird.
Gerechtigkeit wird weltweit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens betrachtet; daher berufen sich in fast allen Staaten Gesetzgebung und Rechtsprechung auf sie. Sie ist in der Ethik, in der Rechts- und Sozialphilosophie sowie in der Moraltheologie ein zentrales Thema bei der Suche nach moralischen und rechtlichen Maßstäben und für die Bewertung sozialer Verhältnisse.
Nach Platons Verständnis ist Gerechtigkeit eine innere Einstellung. Sie ist für ihn die herausragende Tugend (Kardinaltugend), der entsprechend jeder das tut, was seine Aufgabe ist, und die drei Seelenteile des Menschen (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen.Platon: Politeia. 443d Aristoteles und Thomas von Aquin betonten hingegen, dass Gerechtigkeit nicht nur eine (Charakter-)Tugend, sondern stets in Bezug auf andere zu denken sei (Intersubjektivität).Aristoteles: Nikomachische Ethik. (V, 1129b; Übersetzung Eugen Rolfes, Meiner, 1911) sowie Thomas von Aquin: Summa theologica. nach Josef Pieper: Über die Tugenden. Kösel, München 2004, S. 75; ähnlich David Miller: Grundsätze sozialer Gerechtigkeit. Campus, Frankfurt 2008, S. 62; ebenso Richard Hauser: Gerechtigkeit. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 3. Schwabe, Basel 1974, Sp. 330. Handlungen wie Wohltätigkeit, Barmherzigkeit, Dankbarkeit oder Karitas gehen über den Bereich der Gerechtigkeit hinaus (Supererogation).Otfried Höffe: Gerechtigkeit. 2. Auflage. Beck, München 2004, S. 29–30.
In den neueren Gerechtigkeitstheorien stehen sich Egalitarismus, Libertarismus und Kommunitarismus als Grundpositionen gegenüber.
Globalisierung, weltwirtschaftliche Probleme, Klimawandel und demographische Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass neben Fragen innerstaatlicher sozialer Gerechtigkeit auch die nach Generationengerechtigkeit, Klimagerechtigkeit und nach einer gerechten Weltordnung in den Vordergrund rücken.
Zum Begriff ‚Gerechtigkeit’ Probleme der Grunddefinition Die Grunddefinition von gerechtem Handeln, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, ist lediglich formaler Natur. Ob zwei Situationen als zueinander gleich oder ungleich bewertet werden, hängt von den zugrunde gelegten Wertmaßstäben ab. Der Gerechtigkeitsbegriff ist also stets ausfüllungsbedürftig.
Beispiel 1: Frauenwahlrecht. Frauen wurde in der Frühzeit der Demokratie kein Wahlrecht zugestanden. Dies wurde nicht als ungerecht empfunden, weil Frauen keine Männer sind. Es wird also Ungleiches ungleich behandelt, was grundsätzlich als gerecht erscheint. Nach heutigen Wertmaßstäben gibt es im Hinblick auf das Wahlrecht keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern. Frauen unterliegen genau wie Männer den demokratischen Entscheidungen, sie tragen die Gesellschaft ebenso wie die Männer und sie sind ebenso wie Männer vernunftbegabt und zu demokratischen Entscheidungen fähig. Daher ist es ungerecht, wenn ihnen, obwohl sie im Hinblick auf die Demokratiefähigkeit Männern tatsächlich gleich stehen, nicht auch das Recht zur Teilhabe zugestanden wird.
Beispiel 2: gleicher Lohn. Die Bibel kennt das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg als klassische Erzählung zur Gerechtigkeit. Der Herr des Weinbergs erteilt jedem Arbeiter den aus Sicht des Herrn gerechten Lohn, nämlich das, was dieser zum Leben braucht. Er unterscheidet dabei nicht, dass einige Arbeiter zwölf Stunden gearbeitet haben, andere aber nur eine. Letztere erhalten also einen zwölffach höheren Stundenlohn. Je nachdem, ob die freie Entscheidung des Herrn, die Bedürfnisse der Arbeiter oder deren Leistung als Maßstab herangezogen werden, erscheint die Entlohnung als gerecht oder auch als ungerecht.
In den allgemeinen Gerechtigkeitsbegriff gehen also unterschiedliche Wertvorstellungen ein. Dies birgt nach John Rawls die Gefahr, dass in einer politischen Auseinandersetzung über Gerechtigkeit diejenigen Wertvorstellungen in den Vordergrund gerückt werden, die den eigenen (Standes-)Interessen besonders förderlich sind. Für eine offene Diskussion über Gerechtigkeit und die hierzu zugrunde zu legenden Wertvorstellungen fordert er daher den Schleier des Nichtwissens. Nur wer unabhängig von seinen Interessen argumentiert, hat eine Chance, einen vernünftigen Ausgleich der verschiedenen Wertvorstellungen, die in einen modernen Gerechtigkeitsbegriff einfließen sollen, zu erdenken. Insbesondere das Verhältnis von Leistungsgerechtigkeit, wonach derjenige, der mehr leistet als andere, auch besser leben solle, zu einer egalitären Gerechtigkeit, wonach alle Menschen, mit ähnlichen Bedürfnissen versehen, auch ähnliche materielle Möglichkeiten haben sollten, soll nach Rawls in Unkenntnis über die eigene Leistungsfähigkeit bzw. unter Außerachtlassung derselben diskutiert werden.
Etymologie und Wortfeld mini|Allegorie der Gerechtigkeit. Virgil Solis 1540/45
Im Althochdeutschen ist das Adjektiv „gireht“ erstmals im 8. Jahrhundert nachzuweisen. Es bedeutete „gerade“, „richtig“ „passend“ (stärkere Form von reht), beim mittelhochdeutschen gereht (auch gerecht) kommt (zu „recht“, „richtig“ und „tauglich“, „in Ordnung“, „gut“, „gerade“, „eben“Vgl. etwa Gundolf Keil: Die „Cirurgia“ Peters von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes (= Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Band 2). Stadtarchiv, Ulm 1961 (zugleich Philosophische Dissertation Heidelberg 1960: Peter von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes), S. 389 (gerecht).) auch die abstraktere Bedeutung „dem Rechtsgefühl entsprechend“ hinzu, wie bereits zuvor im Gotischen garaihts.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage. Berlin / New York 2002, S. 348. Später steht „gerecht“ auch für „gradlinig“, „angemessen“ und „gemäß“.
Gerechtigkeit ist ein normativer, mit einem Sollen verbundener Begriff. Mit ihm ist die Aufforderung verbunden, ungerechte Zustände in gerechte umzuwandeln. Wer gerecht sein will, hat die Pflicht gegenüber sich selbst, aber auch in der Erwartung der Anderen, entsprechend zu handeln. Wenn man Gerechtigkeit als Gebot der Sittlichkeit anerkennt, trägt man einen Teil der Verantwortung dafür, dass gerechte Verhältnisse hergestellt werden.
Ungerechtigkeit ist eine Verletzung der Gerechtigkeit. Zur Ungerechtigkeit gehört auch die Unterlassung einer pflichtgemäßen Handlung. Willkür ist einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil durch sie das Prinzip der Unparteilichkeit durchbrochen wird.Ernst Tugendhat: Moralbegründung und Gerechtigkeit. (PDF; 892 kB) S. 6.
Bezug zu unterschiedlichen Handlungsfeldern Der Begriff der Gerechtigkeit wird in unterschiedlichen Zusammenhängen benutzt, etwa bezogen auf menschliche Arbeit und deren Ergebnisse (gerechter Lohn, gerechte Stellenbesetzung), Urteile über Handlungen (vor Gericht, im Sport, in der Erziehung), soziale Regeln (Handlungsnormen, Gesetze, Verfahrensweisen), Einstellungen (Gerechtigkeit als menschliche Tugend) sowie bestehende Beziehungen zwischen Personen oder in der Gesellschaft (gerechte Verhältnisse). Gelegentlich werden Institutionen oder sogar Emotionen (gerechter Zorn) als gerecht bezeichnet.
Der Gerechtigkeitsbegriff in früheren Gesellschaften Gerechtigkeit als Prinzip einer ausgleichenden Ordnung in einer Gesellschaft findet sich in allen Kulturen und ist historisch sehr weit zurückzuverfolgen. Ursprünglich wurde Gerechtigkeit als das Einhalten von sozialen Normen und Gesetzen aufgefasst. Dabei betrachtete man die gesellschaftliche Ordnung als Naturprinzip (Naturrecht) oder als Setzung transzendenter Mächte, wie beispielsweise einer Gottheit, die als personifizierte Gerechtigkeit angesehen wurde oder der diese Eigenschaft zumindest als wesentlich zugesprochen wurde. Gerecht zu sein hieß somit, die Gebote Gottes beziehungsweise der Götter zu erfüllen.
mini|hochkant|Skulptur der Ma’at im Louvre
In frühen Kulturen wurden Begriffe verwendet, die heute nur ungenau und zu eng mit „gerecht“ übersetzt werden. Sie waren religiös geprägt und beinhalteten auch Bedeutungen wie rechtschaffen oder weise, so in der ägyptischen Ma’at-Lehre oder dem alt-israelischen Begriff der Sädäq (Gemeinschaftstreue).Otfried Höffe: Gerechtigkeit. S. 16. Ähnlich weit gefasst ist auch das „Yi“ (义,Rechtschaffenheit), eine der vier Säulen des Lunyu im Konfuzianismus, das eine Haltung fordert, die man vor sich selbst rechtfertigen kann. Gerechtigkeit wurde in diesen traditionellen Lehren vor allem als personale Gerechtigkeit, als Eigenschaft und Tugend eines Menschen innerhalb des Herrschaftsgefüges verstanden, die zur Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung beitragen sollte.