Ein Reichstagsabgeordneter ist ein Mitglied eines Reichstages.

Für

die Reichstagsabgeordneten der deutschen Reichstage, siehe Mitglied des Reichstages die Abgeordneten des Schwedischen Reichstags, siehe Reichstagsabgeordneter (Schweden) die Abgeordneten des Österreichischen Reichstags von 1848/49, siehe Reichstagsabgeordneter (Österreich) die Abgeordneten des Ungarischen Reichstags, siehe Reichstagsabgeordneter (Ungarn) die Abgeordneten des Finnischen Parlaments (Reichstag), siehe Reichstagsabgeordneter (Finnland)