mini|Europäisches Parlament (Straßburg)

Ein Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP; oder , MPE) ist ein gewählter Vertreter im Europäischen Parlament. Deutschsprachige Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnen sich selbst meist als Europaabgeordnete oder Europaparlamentarier. Dies ist zwar nicht der offizielle Begriff, aber die in der deutschen Sprache am häufigsten verwendete Bezeichnung.

Die Europaabgeordneten vertreten im politischen System der Europäischen Union die Unionsbürger. Sie sind an der Gesetzgebung auf europäischer Ebene beteiligt und kontrollieren die Exekutive der EU, das heißt insbesondere die Europäische Kommission. Im Parlament sind die Abgeordneten in länderübergreifenden Fraktionen organisiert, in denen sich jeweils Abgeordnete mit ähnlicher politischer Ausrichtung vereinen. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten und werden dementsprechend in zwanzig ständige Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.

Nach der letzten Europawahl hat sich das Parlament am 16. Juli 2024 für die zehnte Wahlperiode konstituiert. Entsprechend Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union und ergänzender Rechtsvorschriften setzt sich das Europäische Parlament derzeit aus 705 Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen, die als Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnet werdenSiehe Artikel 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Vorläufige Ausgabe - Januar 2017. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament.); im (In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 262 vom 7. Oktober 2005, S. 1–10. Online in: EUR-Lex.) wird der Terminus Abgeordnete des Europäischen Parlaments verwendet., darunter 96 deutsche, 18 österreichische und 6 luxemburgische Abgeordnete. Aufgrund von Rücktritten oder Todesfällen kann die Zahl der Abgeordneten vorübergehend sinken, bis die gemäß jeweiligem Wahlrecht nachrückberechtigte Person ihr Mandat antritt. Die nächsten Direktwahlen aller Abgeordneten durch die stimmberechtigten Bürger aller 27 EU-Staaten finden Mitte 2029 statt. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglieder in über 150 verschiedenen Parteien, die zum größten Teil einer der 12 politischen Parteien auf europäischer Ebene angehören.

Rechtliche Situation Aufgaben, Rechte, Pflichten, Immunität, Bezahlung der Abgeordneten und ähnliches werden geregelt durch: den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( Abs. 2 sowie das Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union),. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 326 vom 26. Oktober 2012, S. 47–390. Online in: EUR-Lex. den Direktwahlakt – Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen ParlamentsDirektwahlakt – Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (), zuletzt geändert durch (; ). In: bundeswahlleiter.de. Der Bundeswahlleiter (PDF-Dokument; 82,80 KiB)., das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments,. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 262 vom 7. Oktober 2005, S. 1–10. Online in: EUR-Lex. die Geschäftsordnung des Europäischen ParlamentsGeschäftsordnung des Europäischen Parlaments – Vorläufige Ausgabe - Januar 2017. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament..

Wahl der Abgeordneten

In der 1952 eingerichteten Parlamentarischen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, dem Vorgänger des Europäischen Parlaments, wurden die Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedstaaten bestimmt. Seit der Europawahl 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments jedoch alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen gewählt. Diese Wahlen finden in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig, aber mit jeweils etwas unterschiedlichen Wahlsystemen und getrennten Listen statt. Jeder Mitgliedstaat entsendet eine feste Anzahl an Europaabgeordneten, wobei nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität größere Mitgliedstaaten jeweils mehr Sitze haben als kleinere, kleinere Mitgliedstaaten jedoch mehr Sitze pro Einwohner als größere. Im Einzelnen ist die Anzahl der Sitze im AEU-Vertrag festgeschrieben und kann nur durch eine einstimmige Vertragsreform geändert werden.

Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Bürger der Europäischen Union. Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, können frei wählen, in welchem dieser Staaten sie ihr Wahlrecht ausüben. Die Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht werden jeweils von den Mitgliedstaaten festgelegt.

Im Vergleich zu nationalen Parlamenten hat das Europäische Parlament eine verhältnismäßig große Austauschrate der Parlamentarier. Häufig legen Abgeordnete etwa ihr Mandat nieder, um sich in ihr nationales Parlament wählen zu lassen oder ein nationales Regierungsamt anzutreten. Da zudem insbesondere in kleinen Mitgliedsländern mit wenig Sitzen im Europäischen Parlament kleinere Parteien nur geringe Chancen haben, allein ein Mandat zu erringen, schließen sich diese manchmal zu Listenverbindungen zusammen, mit der vorherigen Vereinbarung, nach einem bestimmten Zeitraum zu „rotieren“. Solche Vereinbarungen haben allerdings keinen rechtlichen Wert; formal dauert das Mandat jedes Abgeordneten jeweils bis zur nächsten Europawahl und kann nur durch seinen eigenen Willen niedergelegt werden.Siehe Artikel 2 des . In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 262 vom 7. Oktober 2005, S. 1–10, hier: 3–4. Online in: EUR-Lex. Scheidet ein Parlamentarier aus dem Parlament aus, so wird er durch den Nächstplatzierten auf der jeweiligen nationalen Wahlliste ersetzt, auf der er gewählt wurde. Der längste amtierende Europaabgeordnete, der seit der Europawahl 1979 durchgängig bis 2014 dem Parlament angehörte, war der Deutsche Hans-Gert Pöttering (CDU).

Bis zur ersten Europawahl 1979 hatten alle Europaabgeordneten ein sogenanntes „doppeltes Mandat“: Sie waren zugleich Abgeordnete des Europäischen und ihres jeweiligen nationalen Parlaments. Auch in den ersten Europawahlen kandidierten häufig noch prominente Abgeordnete der nationalen Parlamente, die dann ein doppeltes Mandat wahrnahmen. Mit den zunehmenden Kompetenzen des Europäischen Parlaments und dem damit verbundenen wachsenden Arbeitsaufwand eines Mandats wurde diese Praxis jedoch immer seltener angewandt und von verschiedenen Parteien und Mitgliedstaaten abgelehnt. Seit der Europawahl 2004 sind doppelte Mandate nicht mehr erlaubt (mit Ausnahmen für Großbritannien [bis 2009, faktisch bis 2005] und Irland [bis 2007]).

Da Unionsbürger jeweils auch im Staat ihres Wohnorts wählbar sind, kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie gewählt wurden. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über diese Abgeordneten bis einschließlich der Europawahl 2004.Vgl. Corbett, R. u. a. (2007), The European Parliament, 7. Auflage. London, John Harper Publishing, S. 21. Drei Abgeordnete, nämlich Daniel Cohn-Bendit, Monica Frassoni und Ari Vatanen, wurden bereits in mehreren Ländern gewählt.

Name erstmals im Ausland gewählt Staatsangehörigkeit Staat der Wahl Europapartei/politische Richtung Christine Crawley 1984 SPE 1987 SPE 1989 SPE 1994 SPE 1994 Radikalliberale 1999 (1994, 2004) (1999, 2009) EGP 1999 (1999), (2004) EGP 2004 ELDR 2004 EL 2004 (1999), (2004) EVP

Frauenanteil und Altersstruktur Der Frauenanteil an den Europaabgeordneten ist von 1979 bis 2009 bei jeder Europawahl gestiegen, von zunächst 18 % auf 35 %. Er liegt damit über dem Durchschnitt der nationalen Parlamente in EuropaEuropäisches Parlament, Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, 8. März 2008: Bestandsaufnahme: Frauen in Europas Parlamenten. und etwa auf der Höhe des Deutschen Bundestags (mit 31 % Frauen seit der Bundestagswahl 2017). Allerdings variiert er je nach Mitgliedstaat stark. In der Legislaturperiode 2009–2014 war der Frauenanteil der finnischen (61,5 %) und schwedischen Europaabgeordneten (55,6 %) am höchsten, bei den tschechischen (18,2 %) und maltesischen Abgeordneten (0 %) am niedrigsten. Bei den deutschen Abgeordneten lag der Frauenanteil bei 37,4 %, bei den österreichischen bei 41,2 %.Interparlamentarische Union: Women in regional parliamentary assemblies (englisch).

Vor allem in den 1970er Jahren hatte das damals noch weitgehend machtlose Europäische Parlament den Ruf, vor allem als renommierte Versorgungsstätte für nationale Altpolitiker zu dienen (was in Deutschland zu dem Spottspruch „Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“ führte); 1979 lag das Durchschnittsalter der Abgeordneten mit 51 Jahren deutlich über demjenigen des Deutschen Bundestags mit 47 Jahren. Inzwischen liegt das Durchschnittsalter im Europäischen Parlament jedoch auch unter 50 Jahren und etwa auf der Höhe von demjenigen nationaler Parlamente.Badische Zeitung, 4. Juni 2009: Nicht nur Opa für Europa. Das älteste Parlamentsmitglied in der Legislaturperiode 2009–2014 war der Italiener Ciriaco De Mita (1928–2022), das jüngste Mitglied war die Schwedin Amelia Andersdottertaz, 30. November 2011: Im Parlament dank Lissabon. (* 1987).

Fraktionen und Fraktionsdisziplin

Im Europäischen Parlament organisieren sich die Abgeordneten in Fraktionen, die sich jeweils an den europäischen Parteien orientieren, in denen die verschiedenen nationalen Parteien Mitglied sind. In der Wahlperiode 2009–2014 gibt es sieben solche Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten.

Gemäß Art. 6 des Direktwahlakts geben die Abgeordneten „ihre Stimmen einzeln und persönlich ab“ und sind „weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden“, sie verfügen also über ein freies Mandat. In der Praxis wird dieses wie auch in anderen Parlamenten durch die Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist diese Fraktionsdisziplin hier jedoch traditionell eher schwach ausgeprägt; fraktionenübergreifende Mehrheiten zu bestimmten Themen sind häufiger als in den meisten nationalen Parlamenten. Dies ist zum einen damit zu erklären, dass die Aufteilung in Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Europäischen Parlament weitgehend entfällt. Zum anderen haben die europäischen Parteien keinen Einfluss auf die Kandidatenaufstellung ihrer nationalen Mitgliedsparteien bei der Europawahl: Die Loyalität der Abgeordneten gilt daher manchmal nicht der Gesamtfraktion, sondern vor allem ihrer nationalen Landesgruppe innerhalb der Fraktion, die einen größeren Einfluss auf ihre Wiederwahl hat. Im Zuge der zunehmenden Kompetenzen und der damit einhergehenden Professionalisierung des Parlaments nahm allerdings auch die Geschlossenheit der Fraktionen zu. So stimmten die Abgeordneten der größeren Fraktionen in der Legislaturperiode 2004–2009 in rund 90 % aller Entscheidungen im Sinne ihrer Fraktion.VoteWatch.eu: Kohäsionsraten der Fraktionen im Europäischen Parlament 2004-09 (englisch). Die europaskeptischen Fraktionen (UEN und Ind/Dem) hatten hingegen deutlich niedrigere Kohäsionsraten (76 % bzw. 47 %).

Entschädigungen und Vergütungen Historische Entwicklung