mini|hochkant=0.8|Die Lutherrose: ein Symbol der evangelisch-lutherischen Kirchen
Die lutherischen Kirchen (oft auch evangelisch-lutherische Kirchen) sind die Kirchen, die sich dem Luthertum, einem Zweig innerhalb des Protestantismus, zurechnen. Sie gründen sich nach eigenem Verständnis auf die Bibel, in Teilen auf die Dogmenbildung der Alten Kirche und auf die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, die im Zuge der Wittenberger Reformation von Martin Luther und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise Philipp Melanchthon, verfasst wurden. Der lutherischen Konfessionsfamilie gehören etwa 83 Millionen Christen an.
Die lutherischen Kirchen gehören ebenso wie die evangelisch-reformierten Kirchen zu den evangelischen Kirchen. Die meisten lutherischen Kirchen sind heute im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossen.
Bezeichnung mini|hochkant|Martin Luther
Die Bezeichnung Lutheraner war ursprünglich eine polemische Bezeichnung von römisch-katholischer Seite zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer. Johannes Eck verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift Adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae („Gegen die Lutheraner und andere Feinde der Kirche“).
Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den Römisch-Katholischen als auch zu den Evangelisch-Reformierten zu demonstrieren.
Ursprünglich war es das Hauptanliegen Luthers, die römische Kirche zu reformieren. Erst mit der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass ein Ausgleich mit den Altgläubigen nicht möglich war.
Etliche der lutherischen Kirchen nennen sich Evangelische Kirche A. B. mit Bezug auf das Augsburger Bekenntnis.
Theologie Bibel und Bekenntnisschriften Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang einer „norma normans“ (normierende Norm) ein, während das lutherische Bekenntnis (in den lutherischen Bekenntnisschriften niedergelegt) eine „norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) ist. Nach der lutherischen Orthodoxie (etwa bei Johann Gerhard) gibt es eine feststehende Terminologie (scriptura = norma normans; confessio = norma normata).
Nach der Konkordienformel (FC) „Von dem summarischen Begriff“ ist „Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre …, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll“. Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, „weil (quia) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet“ (FC: Von dem summarischen Begriff) sind.In der Solida Declaratio heißt es von der Confessio Augustana, dass man sich zu ihr bekenne, weil sie kein Produkt theologischer Arbeit sei, „sondern weil sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet ist (sed quia de verbo Domini est desumpta et ex fundamentis sacrarum litterarum solide exstructa)“, BSLK 835, 5. Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia-Bindung als Verhältnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den altkonfessionell-lutherischen Kirchen, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.Mit anderen Worten, die Dignität, die der Confessio Augustana zugeschrieben wird, wird auf alle anderen im Konkordienbuch enthaltenen Schriften ausgeweitet. Die lutherischen Landeskirchen bestimmen das Verhältnis zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als „quatenus“ (insofern): Insofern die Bekenntnisschriften in der Bibel gegründet sind, sind sie verbindlich.Vgl. BSLK 838, 10: „… man habe eine einhellige, gewisse, allgemeine Form der Lehre, darzu sich unsere evangelische Kirchen sämbtlich und ingemein bekennen, aus und nach welcher, weil sie aus Gottes Wort genommen (secundum quam, cum e verbo Dei sit desumpta), alle anderen Schriften, wiefern sie zu probieren und anzunehmen (quatenus probanda et recipienda), geurteilt und reguliert werden sollen.“ Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse Das Apostolikum Das Bekenntnis von Nicäa / Konstantinopel (325 / 381 n. Chr.) Das Athanasianum das Augsburger Bekenntnis (CA – Confessio Augustana) Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der Confessio Augustana) Der Kleine Katechismus Martin Luthers Der Große Katechismus Martin Luthers Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers die Konkordienformel (FC – Formula Concordiae)
Nicht alle lutherischen Kirchen erkennen all diese Schriften als Bekenntnisschriften an. Insbesondere die Konkordienformel gehört nicht in allen Kirchen zum Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
„Sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus“ In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken der lutherischen Theologie zusammenfassen:
„sola gratia“: Errettung verdankt sich allein der Gnade bzw. Güte Gottes. Kein menschliches Handeln oder Streben oder noch so gute Werke können als ein Verdienst gegenüber Gott geltend gemacht werden. Das Heil bleibt in allen Phasen des Christseins immer ein Geschenk. „sola fide“: allein der Glaube als Vertrauen nicht auf sich selbst, sondern auf Jesus Christus lässt einen Menschen vor Gott als gerecht gelten. „sola scriptura“: die Bibel ist die einzige Grundlage für das theologische Urteilen oder Verurteilen. Sie wendet sich nicht gegen zeitgemäßes Reden, nicht gegen den kritischen Gebrauch der Vernunft, auch nicht gegen neue, aktuelle Bekenntnisse oder kirchliche Traditionen; sie soll diese auch nicht ersetzen (kein Biblizismus). Aber sie ist der Maßstab und die Norm. An ihr ist alle Predigt und kirchliche Lehre zu messen. „solus Christus“: allein der Person Jesu Christi, seinem Wirken und seiner Lehre gilt das Vertrauen für die Errettung.
Lutheraner lehnen die Marienverehrung, wie sie die römisch-katholische Kirche praktiziert, und die Auffassung, die hierarchische Verfassung der Kirche, einschließlich ihrer Leitung durch den Papst, sei als iure divino (nach göttlichem Recht d. h. unveränderbar) gegeben, ab. In einigen lutherischen Kirchen ist das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession erhalten geblieben, in vielen ist das Bischofsamt im Lauf der letzten Jahrhunderte wieder eingeführt worden. Die heutigen Lutheraner grenzen sich gegen Luthers Antijudaismus ab und bekennen vielfach eine Mitschuld an dessen Wirkungsgeschichte.
Liturgie und Gottesdienst mini|Evangelisch-Lutherische Kirchenagende (SELK)
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den Gnadenmitteln dieser Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist es jedoch umstritten, ob die Beichte als Sakrament gewertet werden kann, wie in der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe, lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder im Erwachsenenalter ausdrücklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden in vielen Kirchen regelmäßig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurückgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dürfen – zumindest innerhalb der VELKD und auch in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich – am Abendmahl teilnehmen (Kinderabendmahl). In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK von Frühkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Frühkommunion) werden getrennt.
Organisation Hauptrichtungen
thumbnail|400px|Mitglieder des Lutherischen Weltbundes (2019)LWF Statistik 2019 In: lutheranworld.org. Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. Januar 2024.
adie Daten für China beziehen sich explizit auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong bzu den LWB-Mitgliedskirchen in Argentinien gehören auch Mitgliedsgemeinden aus Paraguay und Uruguay.
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrücken: Lutherischer Weltbund, gegründet 1947 mit 148 Mitgliedskirchen (darunter auch einige unierte Kirchen) und ca. 77 Millionen Gemeindegliedern,About the LWF. In: lutheranworld.org. Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. August 2021; die deutschsprachige Webseite Über uns, abgerufen am 13. August 2021, gibt einen veralteten Stand wieder. zu dem u. a. die deutschen evangelisch-lutherischen Landeskirchen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika gehören Internationaler Lutherischer Rat mit 54 Mitgliedskirchen und ca. 7,15 Millionen Gemeindegliedern (Stand: Herbst 2018), zu dem u. a. die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und die Missouri-Synode gehören Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz mit 24 Mitgliedskirchen und ca. 500.000 Gemeindegliedern, zu der u. a. die Evangelisch-Lutherische Freikirche und die Evangelisch-Lutherische Wisconsin-Synode gehören
Lutherische Kirchen altkonfessioneller Prägung Eine Sonderform der lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den Ländern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung (Bekenntniskirchen).
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung werden vielfach als konservativer angesehen. „Konservativ“ bedeutet hier vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des Unionismus (Kirchengemeinschaft verschiedener Konfessionen) und damit auch die Leuenberger Konkordie ab.
Weltweit sind die meisten dieser Kirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen.
Leitung mini|Brustkreuz (Pektorale) mit Lutherrose
Lutherische Kirchen sind in den meisten Fällen synodal und episkopal organisiert. Die Synoden sind die obersten Instanzen für die Gesetzgebung sowie Lehr- und Personalentscheidungen und werden jeweils durch einen Synodalpräsidenten / eine Synodalpräsidentin oder einen / eine Präses geleitet. In den lutherischen Landeskirchen in Deutschland oder Österreich wird die geistliche Aufsicht von einem Bischof oder einer Bischöfin ausgeübt, der bzw. die auch über das Ordinationsrecht verfügt. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche wird ebenfalls von einem Bischof geleitet, der das Recht zur Ordination und die Lehraufsicht ausübt. Er ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland zuständig. Die Leitungsfunktion in der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird von einem Präses ausgeübt. Die Dänische Kirche in Südschleswig wird von einem Propst geleitet und ist (anders als die Dänische Volkskirche) synodal verfasst., 2011, S. 7 (Abschnitt II.7. Provsten).
Ökumene Wie fast alle Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) sind die lutherischen Landeskirchen auch am Ökumenischen Rat der Kirchen beteiligt. Aufgrund der Leuenberger Konkordie von 1973 gehören die meisten der im LWB vertretenen lutherischen Kirchen in Europa, darunter auch alle deutschen Landeskirchen, zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und haben volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten, unierten und methodistischen Kirchen in Europa. Zahlreiche Mitglieder der lutherischen Konfessionsfamilie arbeiten in der evangelikal ausgerichteten Evangelischen Allianz mit.