Das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg war ein Reichsfürstentum des Heiligen Römischen Reichs auf dem Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen. 1235 wurde Otto das Kind auf dem Mainzer Hoftag mit dem neu gegründeten Herzogtum Braunschweig-Lüneburg belehnt. Es gründete sich auf die beiden Burgen in Braunschweig und Lüneburg und das zugehörige Hausgut der Welfen. Im Jahr 1269 kam es zu einer ersten Teilung zwischen den Brüdern Albrecht und Johann. Die entstandenen Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg bildeten zusammen weiterhin das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Die weitere Geschichte des Herzogtums und der Teilfürstentümer war gekennzeichnet durch weitere Teilungen und Zusammenführungen der Fürstentümer. Die Teilfürstentümer bestanden bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806. Auf dem Wiener Kongress entstanden als Nachfolgestaaten das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig. Bis in die Gegenwart nennen sich die Mitglieder des Hauses Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg.

Geschichte des Herzogtums Vorgeschichte des Herzogtums mini|Das Stammesherzogtum Sachsen vor der Zerschlagung 1180. Rot schraffiert sind die Eigengüter Heinrich des Löwen, die 1235 die Grundlage des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg bildeten. Das Territorium des späteren Herzogtums Braunschweig-Lüneburg war bis ins 12. Jahrhundert Teil des Stammesherzogtums Sachsen. In den 1170er Jahren kam es zwischen dem sächsischen Herzog Heinrich dem Löwen und Kaiser Friedrich „Barbarossa“ zunehmend zu Spannungen. Dieser Konflikt gipfelte 1180 in der Verhängung der Reichsacht gegen Heinrich den Löwen und der Zerschlagung des Herzogtums auf dem Hoftag zu Gelnhausen. Die sächsische Herzogswürde ging an die Askanier, die jedoch nur über einen kleinen Teil des alten Herzogtums die Kontrolle erlangen konnten. Anstelle des Herzogtums etablierte sich in den folgenden Jahrzehnten eine Vielzahl von reichsunmittelbaren Herrschaften. Heinrich der Löwe konnte nach einer mehrjährigen Verbannung auf seine mütterlicherseits ererbten Eigengüter zurückkehren und dort bis zu seinem Lebensende bleiben.Zu den Auseinandersetzungen um Heinrich den Löwen und den Verlust der Herzogswürde siehe: Bernd Schneidmüller: Die Welfen: Herrschaft und Erinnerung (819–1252). Stuttgart 2000, ISBN 3-17-014999-7, S. 224–240.

Die Auseinandersetzungen zwischen den Welfen und den Staufern setzten sich auch in den Folgejahren fort. Die Heirat von Heinrich, einem Sohn Heinrichs des Löwen, mit der Stauferin Agnes und die Versöhnung zwischen dem Staufer Heinrich VI. und Heinrich dem Löwen im März 1194 in der Pfalz Tilleda entschärften den Konflikt nur vorübergehend. Ab 1198 setzte sich der Konflikt im deutschen Thronstreit fort. Sowohl der Welfe Otto IV. als auch der Staufer Philipp von Schwaben waren zum römisch-deutschen König gewählt worden. Gegen Phillip konnte Otto sich durchsetzen, nicht aber gegen dessen Neffen und Nachfolger Friedrich II. Nach der Schlacht bei Bouvines 1214 zog sich Otto auf seine Eigengüter in Sachsen zurück.Zu den staufisch-welfischen Auseinandersetzungen und zum deutschen Thronstreit siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier: S. 494–500.

Ungesichert waren weiterhin die Eigengüter der Welfen in Sachsen. 1219 erreichte Ottos Bruder Heinrich zwar zunächst die Sicherung der welfischen Allode. Gegen Herausgabe der Reichsinsignien, die sich nach dem Rückzug Ottos IV. noch in welfischer Hand befanden, bestätigte Friedrich II. den Eigenbesitz der Welfen. Nach dem Tode Heinrichs 1227 erhoben jedoch der Herzog von Bayern und Heinrich (VII.), der Sohn Friedrichs II., Ansprüche auf den welfischen Besitz. Bei dem Übergang des Erbes an Otto das Kind 1223Die Regierung übte er bereits 1218 aus, in die Herrschaft eingeführt wurde er 1223 in einer feierlichen Zeremonie in Braunschweig. Siehe hierzu: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier: S. 518. waren die Töchter Heinrichs des Älteren, Agnes und Irmgard, übergangen worden. Irmgards Anteil hatte Heinrich (VII). zwischenzeitlich erworben, Agnes’ Anteil wurde von ihrem Schwiegervater Ludwig von Bayern eingefordert. Als Otto im selben Jahr in die Gefangenschaft des Grafen von Schwerin geriet, versuchten Ludwig von Bayern und Heinrich (VII.) Braunschweig zu erobern. Durch die militärische Unterstützung der askanischen Schwäger Ottos, der Markgrafen von Brandenburg, gelang es der Stadt jedoch, den Angriff abzuwehren.Zu den staufisch-welfischen Auseinandersetzungen nach 1219 siehe: Bernd Schneidmüller: Die Welfen: Herrschaft und Erinnerung (819-1252). Stuttgart 2000, ISBN 3-17-014999-7, S. 268–279.

Ungeklärt blieb zu dieser Zeit weiterhin die reichsrechtliche Stellung der Welfen. Wilhelm nannte sich 1200 Herzog von Lüneburg, Heinrich führte 1219 den Titel eines Herzogs von Sachsen und Otto das Kind titulierte sich bereits seit 1226 als Herzog von Braunschweig. Die päpstliche, die dänische und die englische Kanzlei verwendeten für Otto ebenfalls den Herzogstitel, lediglich die kaiserliche Kanzlei vermied jede Standesbezeichnung in ihren Schreiben und titulierte Otto einfach als Otto von Lüneburg.Zur reichsrechtlichen Stellung der Welfen siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier: S. 500–504; Egon Boshof: Die Entstehung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg. In: Wolf-Dieter Mohrmann (Hrsg.): Heinrich der Löwe. Vandenhoeck & Ruperecht, Göttingen 1980, ISBN 3-525-35520-3, S. 264–265.

Belehnung mit dem Herzogtum im Jahr 1235 mini|Friedrich II. belehnt Otto das Kind 1235 auf dem Mainzer Hoftag mit dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Buchillumination von Hans Bornemann in der Lüneburger Sachsenspiegelhandschrift von 1448. Zu einer endgültigen Aussöhnung kam es erst 1235, als Otto das Kind mit dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg belehnt wurde. Auf dem Mainzer Hoftag von 1235 übertrug Otto die Lüneburger Burg mit allen Rechten auf Kaiser Friedrich II. Dieser legte die Burg mit den Rechten an der Stadt Braunschweig, die der Stauferkaiser zwischenzeitlich von Heinrichs Töchtern Agnes und Irmgard erworben hatte, zusammen, übertrug den gesamten Besitz auf das Reich und erhob ihn zu einem Reichsfürstentum. Anschließend belehnte er Otto das Kind mit dem neugeschaffenen Herzogtum und erweiterte den Besitz noch um den Zehnten von Goslar und den Wildbann im Harz. Außerdem übernahm er die welfischen Ministerialen in die Reichsministerialität. Den Mittelpunkt des Herzogtums bildeten die beiden Burgen in Braunschweig und Lüneburg und die dazugehörenden Rechte; die Grundlage herzoglicher Macht waren damit die ehemaligen Eigengüter der Welfen. Eine darüber hinausgehende Territorialherrschaft in den sächsischen Landen war mit der Verleihung der Herzogswürde nicht verbunden. Die wesentliche Folge der Belehnung bestand demnach auch nicht in einer Mehrung des welfischen Besitzes, sondern in einer Klärung der reichsrechtlichen Stellung der Welfen.Zur Verleihung der Herzogswürde siehe: Bernd Schneidmüller: Die Welfen: Herrschaft und Erinnerung (819–1252). 2000, ISBN 3-17-014999-7, S. 279–284; Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier: S. 504–507 und S. 518–525; Egon Boshof: Die Entstehung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg. In: Wolf-Dieter Mohrmann (Hrsg.): Heinrich der Löwe. Vandenhoeck & Ruperecht, Göttingen 1980, ISBN 3-525-35520-3, S. 270–275.

Die Benennung des neugeschaffenen Herzogtums Braunschweig stellte reichsweit ein Novum dar. Erstmals wurde ein Herzogtum nach seinem städtischen Herrschaftsmittelpunkt benannt, was einen neuen Höhepunkt der Territorialisierung mittelalterlichen Denkens markierte.

Das Herzogtum bis zur Teilung von 1269 Otto betrieb eine gezielte Erwerbspolitik und konzentrierte sich dabei zum einen auf den Weserraum, zum anderen auf eine „Arrondierung von Herrschaftsrechten im Lüneburgischen mit dem Ziel, die Elbe als Grenze zu gewinnen“.Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier: S. 524. So erwarb er die Grafschaft Lauenrode, das Gericht Leineberg und empfing die Mark Duderstadt als Lehen durch das Stift Quedlinburg. Ebenso betrieb er eine aktive Städtepolitik und verlieh einer Vielzahl an Kommunen das Stadtrecht. Reichspolitische Ambitionen zeigten sich in der Politik Otto des Kindes hingegen nicht.Zur Politik Ottos siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier: S. 504–507 und S. 518–525. Kurz vor seinem Tod verheiratete Otto seine Tochter Elisabeth mit Wilhelm von Holland, dem römisch-deutschen Gegenkönig gegen den Staufer Konrad IV. Die Hochzeit und der zehnwöchige Aufenthalt Wilhelms sowie ein weiterer Aufenthalt im Februar 1253 brachten noch einmal monarchischen Glanz nach Braunschweig, stellten allerdings auch die vorerst letzten Besuche eines römisch-deutschen Königs in der Stadt dar. Der Tod Wilhelms 1256 beendete endgültig jeden welfischen Anteil am deutschen Königtum. Der Schwerpunkt der Reichspolitik verlagerte sich in der kommenden Zeit mit den Dynastien der Habsburger, Wittelsbacher und Luxemburger nach Oberdeutschland, was eine dauerhafte Entfremdung des Herzogtums zwischen Harz und Heide und dem spätmittelalterlichen Königtum bewirken sollte.Bernd Schneidmüller: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819–1252) (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. Bd. 465). Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2000, ISBN 3-17-014999-7, S. 285–286.

Nach dem Tode Otto des Kindes 1252 folgte ihm sein Sohn Albrecht. Unter diesem erblühte die höfische Kultur im Herzogtum, er gestaltete seinen Hof nach ritterlichen Idealen und nutzte Ritterturniere und Hoffeste gezielt zur Stärkung seiner herzoglichen Macht.

Albrechts Herrschaft war geprägt von zahlreichen Kriegen und Fehden, die jedoch meist erfolglos blieben. So endete sein Engagement im Thüringer Erbfolgekrieg in den Jahren 1260 bis 1263 für ihn mit einer einjährigen Haft und der Zahlung eines hohen Lösegeldes. Albrecht gelang während seiner Herrschaft der Erwerb mehrerer Städte und so der Ausbau seines Herrschaftsbereiches. Neben Gieselwerder 1257 und Hameln 1260 erwarb er im Jahr 1269 die Städte Uslar und Einbeck. Die wirtschaftliche Entwicklung im Herzogtum förderte er durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Neben der Gewährung von Schutz- und Geleitversprechen für Kaufleute schloss er hierzu unter anderem Handelsverträge mit auswärtigen Fürsten.Zur Regierungszeit Albrechts siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier: S. 706–718.