Die Freie Stadt Danzig () – die Städte Danzig, Zoppot, Praust, Tiegenhof und Neuteich sowie das sie verbindende Gebiet war in der Zwischenkriegszeit von 1920 bis 1939 ein selbstständiger Freistaat mit polnischen Hafenrechten unter dem Schutz des Völkerbundes.
Die Freie Stadt Danzig wurde nach dem Ersten Weltkrieg infolge der Bestimmungen des Versailler Vertrags gebildet. Die Gründung war letztlich ein Kompromiss, da Polen sein Ziel einer vollständigen Annexion der Stadt nicht verwirklichen konnte, aber den Danziger Hafen als Zugang zur Ostsee nutzen wollte. Die Gründung erfolgte gegen den Willen der großen Mehrheit der Danziger Bevölkerung, die weiter zum Deutschen Reich gehören wollte. Diese Umstände machten Danzig zu einem potentiellen politischen Konfliktherd und belasteten die deutsch-polnischen Beziehungen auf Dauer. Nach dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurde der Freistaat vom Deutschen Reich annektiert.
Staatsgebiet Das Danziger Staatsgebiet umfasste 1892,9 km² Landfläche. Die Landgrenze zu Polen im Westen und Süden hatte eine Länge von 121,8 Kilometern. Hinzu kamen noch 28,2 Kilometer im Süden, bei denen die Weichsel die Grenze bildete. Die 84,6 Kilometer lange Grenze zu Deutschland (Ostpreußen) im Osten wurde vor allem durch Gewässer markiert: 62,2 Kilometer entlang der Nogat und 20,3 Kilometer im Frischen Haff. Nur auf der Frischen Nehrung gab es 2,1 Kilometer reine Landgrenze zu Deutschland. Zusätzlich gab es noch 57,7 Kilometer reine Seegrenze in der Ostsee.
Geographie mini|Historische Karte von 1922 des Gebiets der Freien Stadt Danzig Die Grenzen der Freien Stadt Danzig hatten kein historisches Vorbild, sondern sie wurden im Versailler Vertrag neu gezogen. Der Freistaat lag an der Küste der Danziger Bucht. Die westliche Hälfte des Staatsgebiets (ungefähr entsprechend dem Kreis Danziger Höhe) war von Ausläufern des baltisch-pommerschen Höhenzugs geprägt. Dessen Wellenzüge erreichen bis 150 Meter Höhe, sind oft dicht bewaldet und reichen bei Danzig bis nahe an die Küste heran. Die östliche Hälfte des Freistaatgebiets bildete das Weichseldelta, d. h. das Mündungsgebiet von Weichsel und Nogat (entsprechend ungefähr den Landkreisen Danziger Niederung und Großes Werder), ein sehr fruchtbares Schwemmland. Der mächtigste Strom des Freistaates war die Weichsel. Ihre ganze Länge beträgt 1068 km, wovon 20 % – ihre Mündungsarme – zum Freistaat gehörten. Beim Eintritt in das Danziger Staatsgebiet an der Montauer Spitze liegt die Weichsel noch acht Meter über dem Pegel der Ostsee. Die Strecke bis zur Mündung bei Schiewenhorst–Nickelswalde beträgt 50 km. Ein so flaches Gefälle weisen nur die Danziger Niederungsflüsse auf. An seiner tiefsten Stelle liegt das Danziger Land 2,5 m unter dem Meeresspiegel. Landschaftsschutz und Landgewinnung durch Eindeichung und Melioration haben im Weichseldelta die gleiche große Bedeutung wie in den Niederlanden.
Ein weiterer Fluss ist die Mottlau. Sie entspringt in der Nähe von Dirschau, tritt bei Güttland in das Gebiet des Freistaates ein und erreicht schließlich den Danziger Hafen, wo sie am Krantor vorbei die Speicherinsel umfließt und in die Danziger Bucht mündet. Naturschutz wurde damals schon entwickelt, insbesondere von Hugo Conwentz aus Danzig.
Staatswappen Das traditionelle Wappen Danzigs wurde übernommen. Es zeigt im roten Schilde zwei übereinanderstehende silberne Kreuze, über denen eine goldene Krone schwebt. Das Wappen wurde in ähnlicher Form, aber anderen Farben auch für Briefmarken und Münzen verwendet.
Staatsaufbau mini|hochkant=1.5|Zeitgenössische Karte aus dem Jahr 1927 (mit Werbeanzeigen) Verfassung
Volkstag und Senat Der Verfassungsentwurf vom 11. August 1920 trat in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Juni 1922 in Kraft. Die gesetzgebende Körperschaft, der Volkstag, wurde nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht gewählt und bestand anfänglich aus 120 Mitgliedern. Mit der Verfassungsänderung vom 4. Juli 1930 wurde die Zahl der Volkstagsabgeordneten auf 72 reduziert. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte auf vier Jahre. Das aktive Wahlrecht besaßen alle Männer und Frauen im Alter von mindestens 20 Jahren. Für das passive Wahlrecht galt ein Mindestalter von 25 Jahren.
Die Regierung und oberste Landesbehörde war der Senat, der vom Volkstag gewählt wurde. Er bestand aus dem Präsidenten des Senats und sieben Senatoren im Hauptamt (auf vier Jahre gewählt) und dem stellvertretenden Präsidenten und 13 Senatoren im Nebenamt (auf unbestimmte Zeit gewählt). Der Senat gliederte sich in 11 Abteilungen: Präsidialabteilung und Auswärtige Angelegenheiten Abteilung des Innern Abteilung für Kirchliche Angelegenheiten Abteilung für Betriebe, Verkehr und Arbeit Finanzabteilung Abteilung für Handel und Gewerbe Justizabteilung Abteilung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Abteilung für Öffentliche Arbeiten Abteilung für Soziale und Gesundheitliche Angelegenheiten Abteilung für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Ein Staatsoberhaupt war nicht vorgesehen. Am 6. Dezember 1920 erklärte sich die Verfassunggebende Versammlung zum Volkstag mit einer Amtsdauer bis zum 31. Dezember 1923 und wählte Heinrich Sahm mit 68 von 120 Stimmen zum Präsidenten der Freien Stadt Danzig.
Justizwesen Die Rechtsordnung der Freien Stadt Danzig beruhte auf den am Tage der Abtretung geltenden deutschen und preußischen Gesetzen; dies waren das BGB, das HGB, das StGB, die ZPO, die StPO und die KO mit allen ihren Nebengesetzen. Nach Konstituierung der Freien Stadt übernahm das neu gegründete Danziger Obergericht die bisherigen Aufgaben des Reichsgerichts in Leipzig, des Berliner Kammergerichts und des Danziger Oberlandesgerichts. Im Übrigen blieb die bisherige Gliederung in ein Landgericht und vier Amtsgerichte bestehen. Siehe Gerichte in der Freien Stadt Danzig.
Die Freie Stadt Danzig stand unter dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissarworldstatesmen.org in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen als erste, der Völkerbundsrat in Genf als nächste und der Ständige Internationale Gerichtshof in Den Haag als letzte Instanz.
Verwaltungsgliederung Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen aus dem Regierungsbezirk Danzig der preußischen Provinz Westpreußen an die alliierten und assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.Versailler Vertrag – Elfter Abschnitt. Die freie Stadt Danzig. (Zu finden in: Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 16. Juli 1919 mit angehängtem Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 140 vom 12. August 1919, S. 689 ff., Digitalisat)
Die eigentliche Stadt Danzig verlor ihre kommunale Selbständigkeit. Sie blieb zwar als Stadtgemeinde und Stadtkreis bestehen. Ihre gemeindlichen Angelegenheiten galten aber als solche des Staates und wurden von Senat und Volkstag wahrgenommen. Einen Oberbürgermeister der Stadt Danzig gab es damit nicht mehr. In den übrigen Städten des Staatsgebietes bestanden Magistrate und Stadtverordnetenversammlungen wie zu preußischer Zeit.
mini|Staatsgebiet der Freien Stadt mit den zwei Stadtkreisen (orange) und drei Landkreisen; v. l. n. r.: Danziger Höhe, Danziger Niederung, Großes Werder
Aus den früheren Kreisen Berent (teilweise), Danzig-Stadt, Danziger Höhe (teilweise), Danziger Niederung (teilweise), Dirschau (teilweise), Elbing (teilweise), Karthaus (teilweise), Marienburg (Westpr.) (teilweise), Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) entstanden folgende neuen Kreise:
GebietsteilFläche in km²Bevölkerung31.08.192418.08.192916.08.193308.10.191931.08.192418.08.1929Stadt Danzig64,379,5113,9194.953206.458235.237Stadt Zoppot9,09,09,018.39726.90630.835Kreis Danziger Höhe609,2593,8572,962.22265.82753.157Kreis Danziger Niederung467,4467,7454,031.60233.03134.209Kreis Großes Werder742,2742,9742,949.56651.77354.078Gesamt1892,11892,91892,9356.740383.995407.517
Die drei Landkreise hatten insgesamt 267 Orte (264 Dörfer und 3 Städte: Praust, Tiegenhof und Neuteich).Liste der Ortschaften in den Landkreisen der Freien Stadt Danzig ()
Hierfür wurden die früheren Kreise und Kreisfragmente wie folgt zusammengeschlossen: Der Stadtkreis Danzig blieb in seiner bisherigen Form bestehen. Die Restkreise Berent, Dirschau (westlich der Eisenbahn Dirschau–Hohenstein liegende Ortschaften) und Karthaus traten zum Kreis Danziger Höhe. Der Restkreis Dirschau (östlich der Eisenbahn Dirschau–Hohenstein liegende Ortschaften) trat zum Kreis Danziger Niederung. Die Restkreise Elbing und Marienburg (Westpr.) bildeten den neuen Kreis Großer Werder, der am 20. Oktober 1923 in Großes Werder umbenannt wurde. Sein Verwaltungssitz war vorläufig Marienburg (Westpr.), endgültig dann ab April 1920 die Stadtgemeinde Tiegenhof. Der Restkreis Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) wurde zum neuen Stadtkreis Zoppot umgebildet.
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zugunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großes Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig.
Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt, 1929 wurden die im Danziger Gebiet noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke; sie blieben bestehen. Ansonsten veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im Wesentlichen nicht mehr.
Die Freie Stadt Danzig als unabhängiges Völkerrechtsubjekt Im damaligen europäischen Vergleich war der Freistaat ungefähr dem Großherzogtum Luxemburg vergleichbar. Das Staatsgebiet war ein knappes Drittel kleiner als das Luxemburgs, aber die Bevölkerung (1929/30) um mehr als ein Drittel größer: 407.517 gegenüber 299.782.
Ungeachtet der polnischen Reservatsrechte betonten die Danziger Politiker immer wieder, dass es sich bei der Freien Stadt Danzig um einen völkerrechtlich unabhängigen Staat handle. Im amtlichen Danziger Statistischen Taschenbuch für 1933 stand im Fettdruck die Feststellung: „Die Freie Stadt Danzig ist ein unabhängiger Staat und in Gesetzgebung und Rechtspflege völlig selbständig.“:
Im Ishii-Bericht an den Völkerbundsrat vom 17. November 1920 wird die Freie Stadt Danzig ausdrücklich als „state in the international organisation of Europe“ bezeichnet. Im Zeitraum von 1926 bis Mitte 1927 wurden 16 internationale Verträge und 7 Konventionen unterzeichnet. Danzig trat u. a. als Unterzeichnerstaat am 11. September 1929 dem Kellogg-Briand-Pakt (unabhängig von Polen, das diesem Pakt am 26. März 1929 beigetreten war) zur Ächtung des Krieges bei, der am 27. August 1928 in Paris geschlossen wurde. Danzig trat auch eigenständig dem Litwinow-Protokoll bei, das am 9. Februar 1929 in Moskau zunächst von Lettland, Estland, Polen, Rumänien und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, dem sich später jedoch auch die Freie Stadt Danzig, Litauen, Persien, Türkei und Afghanistan anschlossen.
In der Stadt hatte der Hohe Kommissar des Völkerbundes seinen Sitz, ebenso wie der Diplomatische Vertreter der Republik Polen. Zahlreiche Staaten unterhielten konsularische Vertretungen in der Freien Stadt Danzig (Stand 1926): Generalkonsulate: Argentinien, Dänemark, Deutsches Reich, Guatemala, Griechenland, Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Tschechoslowakei, Türkei, Venezuela