mini|Logo des Deutschen Instituts für Normung mini|Sitz des Deutschen Institutes für Normung am DIN-Platz in Berlin-Tiergarten mini|Sitz des Deutschen Institutes für Normung in Berlin-Tiergarten von Osten aus gesehen
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 22. Dezember 1917 unter dem Namen „Normenausschuß der deutschen Industrie“ gegründet. Eine erste Umbenennung erfolgte 1926 zu „Deutscher Normenausschuß“, um auszudrücken, dass sich das Arbeitsgebiet nicht mehr auf die Industrie beschränkte. Der heutige Name „DIN Deutsches Institut für Normung e. V.“ wurde 1975 im Zusammenhang mit dem zwischen der Organisation und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Normenvertrag gewählt. Eine unter der Leitung von Arbeitsausschüssen dieser Normungsorganisation erarbeitete Norm wird als DIN-Norm bezeichnet.
Das Deutsche Institut für Normung ist ein eingetragener Verein, wird privatwirtschaftlich getragen und bei seinen europäischen und internationalen Normungsaktivitäten von der Bundesrepublik Deutschland als einzige nationale Normungsorganisation unterstützt. Es bietet den sogenannten „interessierten Kreisen“ (Hersteller, Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden) ein Forum, im Konsensverfahren Normen zu erarbeiten. Der interessierte Kreis der Verbraucher wird durch den Verbraucherrat des DIN vertreten. Das DIN ist Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschlands.
Grundprinzipien Die Grundprinzipien der Arbeit des DIN sind in DIN 820 festgeschrieben: Anwenderfreundlichkeit Beteiligung aller interessierten Kreise Einheitlichkeit Freiwilligkeit (mit Ausnahme, wenn durch EU-Verordnungen/Richtlinien erforderlich) Internationalität Kartellrechtliche Unbedenklichkeit Konsens Marktorientierung Nutzen für die Allgemeinheit Öffentlichkeit Orientierung am Gemeinwohl Sachbezogenheit Stand der Wissenschaft und Technik Transparenz Widerspruchsfreiheit Wirtschaftlichkeit
Aufgabe Aufgabe des DIN ist es, zum Nutzen der Allgemeinheit unter Wahrung des öffentlichen Interesses die Normung anzuregen, zu organisieren, zu steuern und zu moderieren. Die Arbeitsergebnisse dienen der Innovation, der Rationalisierung, Verständigung in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit, der Sicherung von Gebrauchstauglichkeit, Qualitätssicherung, Kompatibilität, Austauschbarkeit, Gesundheit, Sicherheit, dem Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und dem Umweltschutz. Bei ihrer Erstellung wird angestrebt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt wird.
Die elektrotechnischen Themen werden von DIN und dem deutschen Verband der Elektrotechnik (VDE) gemeinsam in der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE bearbeitet.
Das DIN arbeitet in den internationalen und europäischen Normengremien ISO und CEN und in den elektrotechnischen Organisationen IEC und CENELEC mit, um die deutschen Interessen zu vertreten und den internationalen freien Warenverkehr zu fördern. Es organisiert die Eingliederung internationaler Normen in das deutsche Normenwerk.
In der Schweiz leistet die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) und in Österreich das Austrian Standards International (ÖNORM) vergleichbare Arbeit.
Publikation und Einsichtnahme Die DIN-Normen werden über die DIN Media GmbH (früher Beuth Verlag), ein Tochterunternehmen der DIN-Gruppe, in Papierform und als Download kostenpflichtig vertrieben. Der Verlag vertreibt auch Normdokumente anderer und ausländischer Normungsstellen.
In den Normen-Infopoints, meistens an Universitäten und (Fach-)Hochschulen, ist eine kostenlose Einsichtnahme in die DIN-Normen möglich, siehe Normen vor Ort einsehen.
Organisation und Arbeitsweise Das DIN ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder juristische Personen sind. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium, das aus Vertretern aller beteiligten interessierten Kreise (sämtliche Wirtschaftssektoren, die Verbraucher, die Wissenschaft und der Staat) besteht. Seit 2021 ist Ulrich Stoll DIN-Präsident.
Das DIN wird von einer Geschäftsleitung geführt, welcher der Vorsitzende des Vorstandes vorsteht. Der Vorsitzende des Vorstandes ist auch Mitglied des Präsidiums. Die fest angestellten Mitarbeiter des DIN sorgen als Sekretäre dafür, dass die Grundprinzipien des DIN eingehalten werden, d. h., dass zum Beispiel kein interessierter Kreis unberücksichtigt bleibt. Sie organisieren die Arbeit in den Gremien (auch in internationalen), stellen das Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan der Normenausschüsse auf und stimmen beides mit dem Lenkungsgremium ab, das aus Vertretern der interessierten Kreise besteht. Das DIN stellt die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung.
Die ergebnisorientierten Aktivitäten (zum Beispiel der Vertrieb der Norm-Dokumente durch DIN Media) erfolgen in GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Sie tragen zur Kostendeckung der gemeinnützigen Normungsaktivitäten bei.
Normenausschüsse Die fachliche Arbeit der Normung wird in Arbeitsausschüssen beziehungsweise Komitees durchgeführt. Für eine bestimmte Normungsaufgabe ist jeweils nur ein Arbeitsausschuss bzw. ein Technisches Komitee zuständig. Diese Ausschüsse bzw. Komitees vertreten ihre Aufgabe zugleich in den regionalen und internationalen Normungsorganisationen. Im Regelfall sind mehrere Arbeitsausschüsse zu einem DIN-Normenausschuss zusammengefasst.
Einige Normenausschüsse führen den Namen „Normenstelle“, die Groß/Kleinschreibung innerhalb der Abkürzungen der Normenausschüsse ist unsystematisch, viele, aber nicht alle Abkürzungen für Normenausschüsse beginnen mit „N“. Die Namen einiger Normenausschüsse sind irreführend, z. B. vertritt der Normenausschuss Automobiltechnik das gesamte Gebiet des Kraftfahrzeugwesens. Zurzeit (Ende Mai 2013) gibt es ca. 70 Normenausschüsse. Eine vollständige Liste findet man über die Homepage des DIN e. V.
Liste von Normenausschüssen (Auswahl)
Finanzierung Das Budget des DIN und damit die Finanzierung der Normungsarbeit wird aus vier Quellen gespeist, deren Anteil am Gesamthaushalt sich wie folgt zusammenstellt:
Eigene Erträge (58,8 %) – Den größten Anteil erwirtschaftet das DIN mit seinen Tochtergesellschaften. Vor allem die Erlöse von DIN Media aus dem Verkauf der Normen und anderer Produkte des DIN sowie Beteiligungserträge sind wichtige Einkommensquellen des DIN. Projektmittel der Wirtschaft (17,8 %) – Zusammengesetzt aus Projektverträgen, Förderbeiträgen und Kostenbeiträgen aus der Wirtschaft stellen sie den zweitgrößten Anteil am Gesamthaushalt. Mitgliedsbeiträge (9,6 %) – Mitglieder haben durch ihre Beiträge unter anderem die Möglichkeit Einfluss auf die Normungspolitik zu nehmen und erhalten Rabatte auf Lizenzen. Projektmittel der öffentlichen Hand (13,8 %) – werden im Interesse der allgemeinen Gewerbeförderung, der Förderung des Wettbewerbs und im Interesse der öffentlichen Ordnung (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz etc.) geleistet. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Durchführung bestimmter Normungsvorhaben im öffentlichen Interesse.
Geschichte mini|hochkant|Statuen von Christian Peter Wilhelm Beuth und Wilhelm von Humboldt vor dem Gebäude des DIN in Berlin.
Die Vorarbeiten zur Rationalisierung der Rüstungsproduktion im Januar 1917 führten zu der Erkenntnis, dass ganz Deutschland zu einer Produktionsgemeinschaft für einen Abnehmer, die Streitkräfte, werden musste und dass hierfür grundlegende Normen, insbesondere zur Zusammenarbeit im Maschinenbauwesen, notwendig waren. Die zur folgenden Gründung des DIN führende Initiative ging deshalb vom „Königlichen Fabrikationsbüro für Artillerie (Fabo-A)“ in Berlin aus.
Das DIN im Deutschen Reich wurde im Mai 1917 als „Normalienauschuß für den Maschinenbau“ gegründet mit der Aufgabe, die wichtigsten Maschinenelemente zu vereinheitlichen. Am 22. Dezember 1917 erfolgte die Umbenennung zum „Normenausschuß der deutschen Industrie“ (NADI). Die Arbeitsergebnisse des NADI waren die „Deutschen Industrie-Normen“ (zuerst als „DI-Norm“, aber bald als „DIN“ abgekürzt). Die erste Norm – DI-Norm 1 – erschien am 1. März 1918 und legte Maße und Werkstoffe für Kegelstifte fest. Seit 1920 ist das DIN ein eingetragener Verein und 1922 wurde die für den Verbraucher wohl bekannteste Norm DIN 476 Papierformate (zum Beispiel DIN A 4) veröffentlicht. Im deutschen Alltag vertraut ist ebenfalls die Normschrift auf den Verkehrsschildern DIN 1451, die als Schrift umgangssprachlich kurz die DIN genannt wird.
Im Jahr 1926 wurde das DIN von Normenausschuß der deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuß (kurz DNA) umbenannt, denn bereits in den 1920er-Jahren hatte die Normung im Reich das engere Gebiet der Industrie überschritten. Aus demselben Grund versuchte der DNA, die Abkürzung „DIN“ mit „Das Ist Norm“ zu belegen, um „Deutsche Industrie-Norm“ abzulösen. Allerdings konnte sich dieser Begriff in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen. Ende 1937 wurde die Normbenennung vereinheitlicht und Fachkürzel, wie z. B. DINBERG für Bergbaunormen, fielen weg. Im Sommer 1938 richtete der DNA die Hauptsitzungsreihe der International Federation of the National Standardizing Associations (ISA) und die Sitzungen des ISA-Rates in Berlin aus.
Nach dem Zweiten Weltkrieg genehmigte der Alliierte Kontrollrat 1946 dem DIN die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit. Im selben Jahr wurde in Uerdingen eine weitere Geschäftsstelle gegründet, die 1950 nach Köln verlegt wurde. Das DIN wurde Ende 1951 Mitglied in der Internationalen Organisation für Standardisierungen (ISO) mit dem Anspruch, alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein. Als solcher wurde es 1954 in den ISO-Rat gewählt.
Im Mai 1975 (kurz vor Schließen des Normenvertrages, siehe unten) änderten sich der Name der Organisation und der ihrer Arbeitsergebnisse erneut. Seitdem heißt die Organisation „DIN Deutsches Institut für Normung e. V.“, und die Arbeitsergebnisse sind die „Deutschen Normen“ oder „DIN-Normen“.
Am 5. Juni 1975 unterzeichneten das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag. (PDF; 1,3 MB). Dadurch wurde dem DIN eine erhebliche öffentliche Anerkennung zuteil, denn die Bundesrepublik verpflichtete sich, sich bei einschlägigen Fragen und Aufgaben, die vom Staat gestellt werden, ausschließlich an ihn zu wenden. Ebenso ausschließlich empfiehlt die Bundesrepublik für internationale Normungsarbeit nur das DIN. Im Gegenzug machte das DIN seine bisher nach innen geltenden Grundprinzipien (DIN 820) öffentlich verbindlich und verpflichtete sich, vom Staat angeregte Normungsaufgaben nicht nur aufzugreifen, sondern sie bevorzugt zu behandeln. Infolge des mit dem Vertrag eingebrachten öffentlichen Interesses entstanden beim DIN die Kommissionen für Sicherheitstechnik und für Umweltschutz und der Verbraucherrat. Entgegen einer verbreiteten Auffassung blieb das DIN eine unabhängige nicht-staatliche Organisation. Die Bundesrepublik hat kein Weisungsrecht zur Arbeit des DIN erhalten, hat aber auch keinen Teil ihrer eigenen Hoheit an das DIN abgegeben.
Das Gegenstück zur DIN-Norm war in der DDR die TGL, die anfänglich weitgehend auf den DIN-Normen beruhte, später verstärkt RGW-Standards berücksichtigte. Die ost-/westdeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung ließ stark nach, nachdem die DDR-Regierung die DIN-Geschäftsstellen in Ost-Berlin, Jena und Ilmenau 1961 geschlossen hatte. Seit der 1990 erfolgten Auflösung des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) der DDR ist das DIN wieder für die Normungsarbeit in ganz Deutschland zuständig.
Heute ist die Normungsarbeit zunehmend europäisch und international geprägt: Nur noch 15 % aller Normungsprojekte sind rein nationaler Natur.