mini|Turm der katholischen Dreifaltigkeitskirche in Bern Die römisch-katholische Kirche im Kanton Bern zählt 134'680 Mitglieder (15,6 % der Kantonsbevölkerung), wovon rund ein Drittel Ausländer sind. Zur katholischen Kirche lassen sich auch die 1147 Christkatholiken rechnen. Die Mehrheit der Kantonsbewohner ist evangelisch-reformiert (50,25 %).Eidgenössische Volkszählung, Strukturerhebung 2017, www.bfs.admin.ch/ abgerufen am 1. Juni 2019 Der Kanton Bern gehört zusammen mit den Kantonen Solothurn und Jura zur Bistumsregion St. Verena des Bistums Basel und umfasst sieben PastoralräumePastoralräume im Kanton Bern abgerufen am 1. Juni 2019, zu denen insgesamt 46 römisch-katholische Pfarreien gerechnet werden. Auf der staatskirchenrechtlichen, von der Kantonsverfassung öffentlich-rechtlich anerkannten Ebene bilden 33 Kirchgemeinden die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern.
Geschichte Von der Duldung zur Anerkennung 1799: Seit der Kanton Bern 1528 reformiert wurde, sind katholische Kultushandlungen verboten. Auf Begehren der katholischen Mitglieder der Behörden der Helvetischen Republik wird am 9. Juni – nach einem Unterbruch von 271 Jahren – im Berner Münster erstmals wieder eine Messe gefeiert. P. Gregor Girard wirkt dort als einer der ersten Diasporapfarrer der Schweiz. In der Stadt Bern leben etwa 1000 Katholiken.
1803: Nachdem die helvetische Regierung abgetreten ist, wird im Kanton Bern wieder nur die reformierte Kirche anerkannt. Die Katholiken werden lediglich geduldet. Die Konversion von Reformierten gilt als Störung des Religionsfriedens und ist strafbar. In der Stadt Bern sinkt die Zahl der Katholiken auf rund 300.
1804: Der Berner Kleine Rat erlaubt «in der Hauptstadt allein» die Fortsetzung des katholischen Gottesdienstes unter Aufsicht des Kirchenrates, der sich aus reformierten Geistlichen und Regierungsmitgliedern zusammensetzt. Während 60 Jahren haben die Katholiken Gastrecht in der Predigerkirche.
1815: Der Wiener Kongress verbindet den Jura als Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel mit dem Kanton Bern. Die Vereinigungsurkunde vom 23. November gestattet die Ausübung der römisch-katholischen Religion in den katholischen Gemeinden des Juras. Die Pfarreien des Juras sind somit staatlich anerkannt, die Pfarrei der Stadt Bern weiterhin nur geduldet. Der Kanton Bern zählt mit dem überwiegend katholischen Jura insgesamt 50'000 Katholiken, wovon nur ca. 2'000 bis 3'000 im alten Kantonsteil leben.
1828: Das Bistum Basel wird aufgrund eines Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug wiederhergestellt und neu umschrieben. Dem Bistum Basel wird nicht der ganze Kanton Bern, sondern nur der ihm im Wiener Kongress abgetretene Gebietsteil angeschlossen.
1831: Die liberale Verfassung des Kantons Bern gewährleistet die Glaubensfreiheit, aber auch «die Rechte der bestehenden evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der römisch-katholischen Kirche in den sich zu ihnen bekennenden Gemeinden». mini|Sankt-Peter-und-Paul-Kirche 1846: Die neue Staatsverfassung des Kantons Bern wiederholt die Genehmigungen ihrer Vorgängerin und spricht einer aus Katholiken zusammengesetzten Kirchenkommission das Antrags- und Vorberatungsrecht in römisch-katholischen Kirchensachen zu, soweit diese in den Bereich der Staatsbehörden fallen. Eine solche Kommission bestand zwar schon seit 1832.
1850: Die Zahl der Katholiken in der Stadt Bern steigt auf etwa 1500, im Kanton Bern (ohne Berner Jura und Biel) auf rund 3700, was einem Katholikenanteil von 1,0 % an der Gesamtbevölkerung entspricht.
1864: In Bern wird die erste katholische Kirche der nachreformatorischen Zeit St. Peter und Paul neben dem Berner Rathaus eingeweiht. Im gleichen Jahr wird durch eine Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Kanton Bern der alte Kantonsteil (Berner Jura und Biel) ebenfalls dem Bistum Basel zugeteilt.
Der Kulturkampf und seine Überwindung
1873: Im Zuge der französischen Revolution (1789), insbesondere im Anschluss an die Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit im I. Vatikanischen Konzil (1870) tobt der so genannte Kulturkampf, die Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche, im Kanton Bern besonders heftig. Die Bistumskantone setzen Bischof Lachat ab, die Berner Regierung enthebt die zu Lachat haltenden jurassischen Pfarrer ihres Amtes und weist sie aus dem Kanton.
1874: Die romtreuen Katholiken verlieren die staatliche Anerkennung sowie ihre Kirchen in Bern und Biel an die Christkatholiken. Das Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens sieht für die katholische Landeskirche die gleiche Organisation wie für die reformierte vor. Durch das Dekret vom 2. Dezember organisiert der Grosse Rat eine katholische Synode, die als Ausgestaltung der in der 1846er Verfassung vorgesehenen Katholischen Kirchenkommission bezeichnet wird.
1878: Rom erlaubt es den Katholiken, sich an den Wahlen der Kirchgemeinderäte zu beteiligen. Die Katholiken im Jura machen davon Gebrauch und erlangen in den meisten Kirchgemeinden die Mehrheit. Sie holen die abgesetzten, inzwischen vom Staat amnestierten Pfarrer zurück.
1880: Die katholische Synode, in der die Christkatholiken inzwischen ebenfalls in die Minderheit versetzt worden sind, hebt verschiedene in den Jahren 1875 bis 1877 gefasste Beschlüsse wieder auf, welche der römisch-katholischen Glaubenslehre zuwiderliefen. Nachher wird die Synode nicht mehr einberufen.
1893: Nach Artikel 84 der Staatsverfassung sind die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche die anerkannten Landeskirchen in den sich zu ihnen bekennenden Gemeinden. Nach diesem 'Friedensschluss' lassen sich die Pfarreien Biel und St. Imier (1898), Tramelan (1905) und Tavannes (1922) durch Grossratsdekret als Kirchgemeinden anerkennen. Im alten Kantonsteil wirkt die Angst vor einer Wiederholung der im Kulturkampf erlittenen Verluste noch länger nach, so dass die massgebenden Kreise an der privatrechtlichen Organisation festhalten.
1895: Der Grosse Rat regelt mit dem Dekret vom 27. November die Organisation der römisch-katholischen Kommission.
1898: Der Grosse Rat erlässt am 23. Februar ein Dekret über die Ausscheidung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Bern nach ihrer Zugehörigkeit zur römisch-katholischen oder zur christkatholischen Landeskirche.
1899: Die römisch-katholische Bevölkerung der Stadt Bern bezieht mit Pfarrer Jakobus Stammler nach 30 Jahren der Wiederaufbauarbeit die neue Dreifaltigkeitskirche.
1900: Im Zusammenhang mit der Ausländerzuwanderung ist die Katholikenzahl in der Stadt Bern von rund 4100 im Jahr 1888 auf über 7000 angestiegen, was rund 9 Prozent der Wohnbevölkerung entspricht. Davon bekennen sich rund zwei Drittel zur Römisch-katholischen, ein Drittel zur christkatholischen Kirche.
1910: Am 5. November erscheint erstmals das Korrespondenzblatt für die römisch-katholische Pfarrei Bern. 1964 kommt die Zusammenarbeit mit dem Langenthaler Pfarrblatt. 1974 schliessen sich alle Pfarreien des alten Kantonteils zusammen zur Herausgabe eines gemeinsamen Pfarrblattes.
1921: Der Kanton Bern nimmt die seit dem Kulturkampf unterbrochenen Beziehungen zum Bistum Basel wieder auf.
1925: Am 3. Oktober erscheint die erste Nummer der Neuen Berner Nachrichten, der Tageszeitung der Berner Katholiken. Obschon die Zeitung in kleiner Auflage (max. 1000) erscheint und sie 1971 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eingestellt werden muss, spielt sie eine bedeutende Rolle als Sprachrohr der katholischen Minderheit sowie als Beobachterin und Gestalterin eines Stücks Katholisch Berns.
1927: Die Katholische Buchhandlung in Bern wird eröffnet. Zwei Jahre später wird sie von Paul Voirol unter seinem Namen übernommen, ab 1994 wird sie zur Ökumenischen Buchhandlung Voirol. Im Zuge der italienischen Zuwanderung wird die Missione Cattolica Italiana di Berna gegründet. Mit dem Erwerb der Prairie durch die Dreifaltigkeitspfarrei in Bern werden wichtige seelsorgerliche Unternehmen ins Leben gerufen. Dank der Mithilfe von Freiwilligen bietet das offene Haus bis heute Gastfreundschaft für sozial Schwächere.
1935: Mit dem Dekret vom 13. Mai, das die Umschreibung und Organisation der Römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Bern regelt, werden im Jura zusätzlich 15 Kirchgemeinden errichtet. Damit sind alle 1874 aufgehobenen wiederhergestellt und ihre Zahl erhöht sich auf 81.
Aufbruch zu einer fortschreitenden Kirche
1939: Im Kanton Bern (ohne Berner Jura und Biel) werden mit dem Dekret vom 8. März des Grossen Rates acht römisch-katholische Kirchgemeinden errichtet und anerkannt: Bern Dreifaltigkeit, Bern St. Marien, Bern St. Antonius, welche sich zur römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern zusammenschliessen, sowie Burgdorf, Langenthal, Interlaken, Spiez und Thun. Mit der staatlichen Anerkennung erfolgt die offizielle Gleichbehandlung der fortan drei Landeskirchen.
1942: In allen Pfarreien des Kantons Bern entstanden seit der Jahrhundertwende Frauen- und Müttergemeinschaften. Sie vernetzen sich und gründen am 8. Februar den Dachverband Katholischer Frauenbund Bern (KFB).
1945: Am 6. Mai wird das neue, heute noch geltende Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens (seit dem 1. Juli 1996 heisst es: Gesetz über die bernischen Landeskirchen) erlassen. Art. 71 sieht weiterhin eine Römisch-katholische Kommission, bestehend aus elf Mitgliedern vor. Vier von ihnen müssen geistlichen und sieben weltlichen Standes sein; sie werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren durch die stimmberechtigten Bürger der römisch-katholischen Konfession gewählt.
1947: Die Jesuiten, welche sich seit 1927 um die Studentenseelsorge kümmern, beziehen das aki (Kürzel für 'Akademikerhaus') in Bern.
1952: Die römisch-katholischen Kirchgemeinden gründen den Verband der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des alten Kantonsteils. Dieser Zweckverband ermöglicht eine überregionale freiwillige Selbsthilfe.
1963: Mit der gleichen Absicht schliessen sich die Kirchgemeinden des französischsprachigen Kantonsteils zum Verein Caisse de compensation des paroisses catholiques romaines du Jura et de Bienne zusammen.
1969: Die Ökumene wird mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Kanton Bern (AKB) unterstützt. 1972 folgt die Gründung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Stadt Bern (AKiB).
1970: In einer Zeit des Aufbruchs entsteht die regionale Jugendseelsorge. Seit 1941 hat die katholische Bevölkerung im Kanton Bern die grösste Zuwachsrate erfahren, da viele Bundesbeamte aus katholischen Kantonen sowie Migranten aus Italien und Spanien zugewandert sind. Im Kanton Bern ist die Zahl der Katholiken von 19'000 auf 65'500 gestiegen, der relative Anteil stieg von 9 auf 21 Prozent an.
1971: Die Delegierten aller Kirchgemeinden erteilen der Römisch-katholischen Kommission den Auftrag, eine Synode zu schaffen. In der Region Bern findet die traditionelle Volksmission im Zuge der Progressio 71 in völlig neuer Form statt. Im Rückblick auf das 2. Vatikanische Konzil und im Hinblick auf die Synode 72 soll das Volk Gottes eine fortschreitende Kirche werden. Ein von Laien geprägter Gruppengottesdienst und die Thesen von Stephan Pfürtner zu Moral – was gilt heute noch? führen zur Polarisierung und zu Schlagzeilen.
1974: Alle Pfarreien des Kantons Bern (ohne Berner Jura und Biel) schliessen sich zusammen zur Herausgabe eines gemeinsamen Pfarrblattes. Das Berner pfarrblatt erscheint bis heute wöchentlich. Das Dekanat Bern-Stadt entsteht. Obschon es weit ins Bernbiet hinausreicht, ist es von der modernen, urbanen Kultur geprägt. Die Territorialpfarrei hat ausgedient und wird durch eine Stadtpastoral ersetzt.
1976: Nachdem bereits seit 1899 die ersten französischsprachigen Vikare und Priester in Bern wirkten, wird die Paroisse de langue française gegründet.