mini|Wojciech Gerson: Hansischer Handel des 17. Jahrhunderts in Danzig, 1865

Als Handel, veraltet auch Kommerz, wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern (Handelsobjekten) zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet. Als natürliche Erweiterung der Arbeitsteilung, die sich zu Berufen entwickelte, ist der Handel für alle Kulturen der Welt nachweisbar und ein essentieller Bestandteil der menschlichen Gemeinschaft und Entwicklung.

Allgemeines mini|Jacques Accarias de Sérionne: Intérêts des Nations de L’Europe, dévélopés relativement au Commerce. 1766 Materielle Güter sind insbesondere Waren und Commodities, immaterielle Güter sind Dienstleistungen (Handelsvertreter), Forderungen (Kredithandel), Finanzprodukte (Devisenhandel) oder Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte. Der Groß- oder Einzelhandel mit materiellen Gütern ist typischerweise sehr vorratsintensiv, sodass hiermit hohe Lagerrisiken und Kapitalbindung verbunden sind. Als am Handel teilnehmende Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat mit seinen Untergliederungen in Frage.

Handel ist in dieser Form der Austausch von Gütern und Dienstleistungen ohne deren Be- oder Verarbeitung zwischen Wirtschaftssubjekten.Ludwig G. Poth/Marcus Pradel/Gudrun S. Poth, Gabler Kompakt-Lexikon Marketing, 2003, S. 168 Handel oder speziell der Warenhandel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden. Die Handeltreibenden (Handelsunternehmen) werden in der Regel in der Absicht der Gewinnerzielung tätig. Die marktwirtschaftliche Leistung des gesamten Handels wie jedes einzelnen Handelsbetriebs liegt in der permanenten Gestaltung und Organisation von vier Märkten, das sind der Absatzmarkt, der Beschaffungsmarkt, der Konkurrenzmarkt und der interne Markt. Die Tätigkeit der Handelsbetriebe stellt eine produktive Dienstleistung sui generis dar. Im Unterschied zu Produktionsbetrieben werden im Handel – abgesehen von gewissen branchenüblichen Veredelungen – keine neuen materiellen Güter hergestellt; von reinen Dienstleistungsbetrieben unterscheiden sich die Handelsbetriebe durch das Warengeschäft und die damit einhergehende Lagerhaltung.

Häufig tritt der Handel in Verbindung mit produzierenden Tätigkeiten (z. B. Handwerkshandel) oder Dienstleistungen (z. B. Wertpapierhandel) auf. Neben dem Warenhandel können handelsähnliche Geschäfte auch mit anderen Gütern wie Kapital, Dienstleistungen oder Wissen betrieben werden. Gehandelt werden meist knappe Güter. Diese Knappheit ist u. a. darin begründet, dass ein natürlicher Rohstoff nur in manchen Gegenden vorkommt, dass Produktion und Konsum zeitlich oder mengenmäßig auseinanderfallen oder dass bestimmte Waren nur von vielen Menschen in einem arbeitsteiligen Geflecht hergestellt werden. Mit zunehmender Globalisierung und Differenzierung der Gesellschaft wächst die Notwendigkeit, dass die „Beschaffungs- und Absatzspezialisten“ des Handels märkteorganisierend tätig werden.

Der Handel ist Erkenntnisobjekt der speziellen Betriebslehre der Handelsbetriebslehre.Willy Schneider, Grundlagen der Handelsbetriebslehre - Dozentenedition, 2017, S. 3 ff.

Arten mini|Obsthandel auf einem lokalen Markt in Dhaka, Bangladesch Man unterscheidet allgemein zwischen Präsenzhandel, Versandhandel, Fernabsatz und Online-Handel. Während sich beim Präsenzhandel (etwa der Supermarkt) Kunde und Händler unmittelbar gegenüberstehen und Waren und Zahlung direkt miteinander austauschen, benötigen die anderen Handelsarten noch Vermittlungsinstitutionen wie Spediteure (für die Warensendung) oder Kreditinstitute (für die Bezahlung). Hierdurch entstehen für beide Vertragspartner Erfüllungsrisiken, die durch bestimmte Maßnahmen vermindert oder ganz ausgeschaltet werden können (siehe Settlement).

Rechtlich gesehen werden unter Handelspartnern Verträge geschlossen. Zwischen den am Handel beteiligten Partnern besteht eine Handelsbeziehung. Es kann zwischen Binnenhandel (lokaler, regionaler, nationaler Handel) und Außenhandel (Fernhandel) unterschieden werden. Der Ländergrenzen überschreitende Handel zwischen Handelspartnern in der Europäischen Union zählt zum EU-Binnenhandel.

Handelsfunktionen Als Bindeglied zwischen Produktion und Verwendung erfüllt der Handel nach Karl Oberparleiter (1955) folgende Funktionen:Karl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 7 ff. Überbrückung des Raumes durch Transport,Karl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 7 Zeitüberbrückung durch Lagerung,Karl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 20 Quantitätsfunktion etwa durch Bestellungszusammenfassung,Karl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 33 Produktqualität durch Sortimentierung,Karl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 43 finanzielle Überbrückung durch WarenkreditKarl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 55 und WerbungKarl Oberparleiter, Funktionen und Risiken des Warenhandels, 1955, S. 50. Damit übernimmt der Handel die Überbrückung räumlicher, zeitlicher, mengenmäßiger und qualitativer Spannungen zwischen Produktion und Konsum.Eggert Winter/Katrin Alisch/Ute Arentzen, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 3, 2004, S. 1340

Begriffsgeschichte Bei der Definition von Handel ist es nach Rudolf Seyffert unerheblich, ob diese Funktion von selbständigen Institutionen (Handelsunternehmen, Handelsbetrieben, Handlungen) oder von angegliederten Institutionen (Produzentenhandel, Handwerkshandel, landwirtschaftlicher Handel, Konsumentenhandel, staatlicher Handel) erfüllt wird.

Während in frühen primitiven Gesellschaften dieser Güteraustausch als Tausch von Ware gegen Ware (Tauschhandel, Naturaltausch) stattfand, kennen die entwickelten modernen Geldwirtschaften praktisch nur noch den Handel in der Form des Ankaufs und Verkaufs von Ware gegen Geld (Handelsgeschäft). Der Begriff „Handel“ (auch „Kramhandel“) taucht zwar schon im 15. Jahrhundert auf, tritt jedoch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts – und somit in der Entstehungs- und ersten Blütezeit des städtischen Handels und des Fernhandels – hinter andere Begriffe wie Kaufmannschaft, Handlung, Commercien oder Kommerz zurück.

Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird Handel in dem heute auch von der Handelsbetriebslehre verwendeten engeren Sinn verstanden als der gewerbsmäßige Ankauf von materiellen Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). „Warenhandel ist Warenumsatz, Warenverkehr, Warenumschlag. Diese Umsatzleistung ist die den Handel bestimmende Grundfunktion.“ (Rudolf Seyffert) Handelsunternehmen sind diejenigen Institutionen, die diese Grundfunktion (und weitere Handelsfunktionen)Näheres hierzu bei Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970. a) gewerbsmäßig, b) ausschließlich oder überwiegend, c) im eigenen Namen sowie d) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Sie sind damit die Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft.

Die genannten Definitionen lassen jedoch die spezifische Bedeutung des Handels für die Marktwirtschaft noch nicht erkennen. Diese wird in folgender Umschreibung deutlicher: „Handel ist permanente und simultane Organisation von Absatzmärkten für verschiedene Anbieter von Waren und von Beschaffungsmärkten für verschiedene Nachfrager nach Waren und Diensten.“Schenk 2007, S. 16. Damit leistet der Handel etwas Konstitutives für die Marktwirtschaft, das kein anderer gewerblicher Sektor leistet: Handel generiert Märkte, und zwar keine abstrakt-gedanklichen, sondern konkrete Orte des Waren- und Diensteaustauschs. Das gilt für den stationären Handel wie für den Versandhandel und den Online-Handel mit ihren zeit- und ortsungebundenen Absatz- und Beschaffungsgelegenheiten.

Außer den im engeren Sinn Handel treibenden Institutionen sind handelsähnliche Institutionen am Güteraustausch beteiligt, z. B. Handelshilfsgewerbe, Handelsvertretungen, Kommissionsagenturen und Kommissionäre.

Vorgeschichte Die Verbreitung von Produkten sagt nichts über die Art und Weise ihres Transports aus. In der Betrachtung der Ur- und Frühgeschichte wird Handel daher mangels ausreichender Befundlage gleichgesetzt mit dem Ferntransport von Gütern, meist Rohstoffen, welche am Fundort natürlicherweise nicht vorkommen und (nach langer Zeit) durch Archäologen noch identifizierbar sind, wie Feuerstein oder Muschelschalen und Schneckenhäuser (siehe auch Kaurigeld). Dieser Definition entsprechend betrieb der Homo sapiens Handel schon sehr lange.Jared M. Diamond: The Great Leap Forward. In: Linda S. Hjorth, Barbara A. Eichler u. a.: Technology and Society: Issues for the 21st Century and Beyond. 3. Auflage. Prentice Hall 2008, S. 15–23, hier S. ?? (Nachdruck von 1989; PDF-Datei; 114 kB; 10 Seiten).Colin Renfrew: Trade and Culture Process in European Prehistory. In: Current Anthropology Band 10, Nr. 2–3, April 1969, S. 151–169, hier S. ??.Marshall David Sahlins: Stone Age Economics. Transaction Publishers, 1972, S. ?? (). Im Gegensatz dazu fehlt für Neandertaler jeder Nachweis des Gebrauchs von Gegenständen aus einer Entfernung von über 50 Kilometern. Daher kann angenommen werden, dass dem Neandertaler die Befähigung zum Handel fehlte. Es wird vermutet, dass sich dieser Unterschied für Neandertaler eher nachteilig auswirkteRichard D. Horan, Erwin Bulte, Jason F. Shogren: How Trade Saved Humanity From Biological Exclusion. An Economic Theory of Neanderthal Extinction. In: Journal of Economic Behavior & Organization. Band 58, Nr. 1, 2005, S. 1–29, hier S. ?? (doi:10.1016/j.jebo.2004.03.009).; dies unterstreicht die Bedeutung des Handels für den modernen Menschen.

Einen deutlichen Beleg des bereits entwickelten Handels aus der Jungsteinzeit stellen Feuersteinstraßen dar.

Eines der ersten Schriftstücke der Menschheit – der mesopotamische Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. – behandelt vorzugsweise Eigentum und Handel, etwa ein Drittel der Textstellen enthält Regeln zum Handel und zur Behandlung von Sklaven, einem kostbaren Handelsgut.Martha T. Roth: Mesopotamian Legal Traditions and the Laws of Hammurabi. In: Chi.-Kent L. Rev. Band 71, 1995–1996, S. 13 (Seitenansicht auf heinonlinebackup.com).Erwin J. Urch: The Law Code of Hammurabi. In: American Bar Association Journal. Band 15, Nr. 7, 1929, S. 437–441, hier S. 437 (Seitenansicht auf JSTOR). Bereits in der Eisenzeit zeigt sich entlang der Mittelmeerküste ein positiver statistischer Zusammenhang zwischen der Erreichbarkeit eines Ortes für Seehandel und der Präsenz archäologischer Funde. Dies legt nahe, dass bereits zu diesem Zeitpunkt das Handelspotential eines Ortes ein wichtiger Faktor für die Existenz menschlicher Siedlungen war.Jan David Bakker, Stephan Maurer, Jörn-Steffen Pischke, Ferdinand Rauch: Of Mice and Merchants: Connectedness and the Location of Economic Activity in the Iron Age. In: Review of Economics and Statistics, Band 103, Nr. 4, Oktober 2021. doi:10.1162/rest a 00902 Der griechische Historiker Herodot beschrieb im 5. Jahrhundert v. Chr. als erster eine Handelsform der Karthager in Westafrika, die später als stummer Handel bekannt und in vielen Regionen der Welt beschrieben wurde. Beim stummen Handel deponieren beide Handelspartner ihre Waren an einer Stelle und tauschen diese aus, ohne sich gegenseitig zu sehen und zu hören. Unklar ist, inwieweit diese mutmaßlich sehr frühe Handelsform als historisch oder durchweg legendär verstanden werden soll.