mini|hochkant|Einsatzuniform der Feuerwehr mit Atemschutzmaske, 1948 mini|hochkant|Moderne Atemschutzmaske der Schweizer Armee mit angeschlossenem Trinkschlauch und Feldflasche
Eine Atemschutzmaske (umgangssprachlich Gasmaske, Atemmaske, im militärischen und Zivilschutzbereich CBRN-Schutzmaske bzw. ABC-Schutzmaske, bei der Nationalen Volksarmee Truppenschutzmaske) ist eine das Gesicht teilweise oder ganz bedeckende Schutzmaske. Sie dient dem Schutz des Trägers vor luftgängigen Schadstoffen (Atemgiften) oder Krankheitserregern. Die verschiedenen Geräte werden eingeteilt in Vollmasken (genormt nach EN 136) und Halb- und Viertelmasken (EN 140). Zu den Halbmasken gehören partikelfiltrierende FFP-Masken (englisch: filtering face piece, filtrierendes Gesichtsteil). Solche Atemschutzsysteme werden dort benötigt, wo verhindert werden muss, dass gesundheitsgefährdende Stoffe in die Atemwege gelangen; zum Beispiel im Rettungswesen, bei der Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk, bei der Brandermittlung und an Arbeitsplätzen, an welchen Atemgifte (chemische Stoffe, Stäube) auftreten können, z. B. bei Reinigungsarbeiten von Tanks.
Die Atemschutzmaske kann aus Gummi, Silikonkautschuk oder einem Kunststoff gefertigt sein. Früher kamen auch Leder oder Stoff, manchmal auch mit Gummiüberzug, zum Einsatz. Atemschutzmasken können in Verbindung mit Pressluftatmersystemen umluftunabhängig oder mit Atemschutzfiltern umluftabhängig verwendet werden. Bei der umluftabhängigen Version kann der Atemschutzfilter entweder direkt an der Maske angebracht sein oder über einen Schlauch mit ihr verbunden werden. Es können auch mehrere Filter oder ein Gebläse zur Erleichterung angebracht werden. Man unterscheidet dabei zwischen Normaldruckmasken und Überdruckmasken. Inzwischen wurde auch eine Atemschutzmaske mit integrierter Datenbrille entwickelt, die eine Navigation in verrauchten Räumen ermöglichen soll. Das System basiert auf einer Raumlokalisierungselektronik.
Während der COVID-19-Pandemie wurden in der Öffentlichkeit auch Alltagsmasken („Mund-Nasen-Bedeckung“) und medizinische Hygienemasken („Mund-Nasen-Schutz“) getragen. Diese zählen nicht zu den Atemschutzmasken, da sie in erster Linie für den Fremdschutz und nicht für den Eigenschutz des Trägers konzipiert sind. Eine Übersicht über verschiedene Infektionsschutzmasken findet sich unter Schutzmaske.
Entwicklung mini|Deutsche Soldaten mit Gasmasken im Ersten Weltkrieg
Als erste Vorläufer der Atemschutzmasken können die schnabelförmigen, mit Kräutern gefüllten Masken der Pestärzte des 17. Jahrhunderts gesehen werden.
Pionierarbeit auf dem Gebiet des Atemschutzes leistete der Franzose Jean-François Pilâtre de Rozier, als er im Jahr 1785 die Konstruktion eines ersten Saugschlauch-Atemschutzgerätes mit Atemschutzmaske vorstellte.
Gasmasken wurden im Ersten Weltkrieg im Zuge der Entwicklung und des Einsatzes von chemischen Kampfstoffen zur Bekämpfung von Bodentruppen von allen kriegsführenden Parteien eingeführt (siehe auch: Gaskrieg während des Ersten Weltkrieges). Besonders Atemwege und Augen sollen durch die Gasmaske geschützt werden. Respiratoren und einfache Atemschutzmasken, die den Träger hauptsächlich vor Staub schützten, waren bereits zuvor vor allem im Bergbau in Verwendung. Die erste Gasmaske mit einem Kohlefilter wurde 1915 vom russischen Wissenschaftler Nikolai Dmitrijewitsch Selinski erfunden. Weitere Erfinder auf dem Gebiet waren Garrett Morgan und Cluny MacPherson.
Modelle aus dem Ersten Weltkrieg, wie die italienische Ciamician-Pesci-Maske, waren aus imprägniertem Stoff gefertigt und hatten oft keinen Filter oder waren lediglich mit einem Baumwollfilter bestückt. Im weiteren Kriegsverlauf wurden chemikalienabsorbierende Materialien eingesetzt. Außerdem wurden spezielle Masken für Pferde entwickelt, die bei der damaligen Kriegsführung noch eine wichtige Rolle spielten.
Vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelten verschiedene Staaten sogenannte Volksgasmasken zum Schutz der Zivilbevölkerung. Seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es auch spezielle Gasmasken und Gasschutzhauben für Kinder.
Aufbau Vollmaske Vollmasken bestehen meistens aus dem aus Silikon oder Gummi gefertigten Maskenkörper, einer oder zwei Sichtscheiben in einem Dichtrahmen, dem Ausatemventil, teilweise dem Trageriemen, der Bebänderung (Spinne), einer Innenmaske oder Luftkanälen, einer Sprechmembran und dem Anschlussstück für einen Atemregler (Lungenautomat) oder Atemfilter.
Zwei getrennte Sichtscheiben werden vor allem im militärischen Bereich zum einfacheren Transport der Maske verwendet. mini|Deutsche Gasmaske 17 aus dem Ersten Weltkrieg Die Bebänderung kann – vor allem bei Ausführungen für die Feuerwehr – auch aus einem System bestehen, das Maske und Helm miteinander verspannt (Helm-Masken-Kombination). Im militärischen Bereich werden anstelle der Bebänderung teilweise auch flexible Kopfhauben aus Gummi verwendet.
An einigen Masken wird auch ein Trageriemen angebracht, um die Maske um den Hals hängen zu können; vor allem in der Luftfahrt kann auch ein Bügel aus Kunststoff oder Metall angebracht sein, um die Maske aufhängen zu können.
Eine Innenmaske dient zum Verkleinern des funktionellen Totraums. Über Steuerventile wird Atemluft in den Maskenkörper gebracht, diese streicht über die Sichtscheibe und verhindert so das Beschlagen. Wird keine Innenmaske verwendet, werden stattdessen Luftkanäle vorgesehen, welche die Luft an den Sichtscheiben entlang streichen lassen.
Um das Beschlagen zu verhindern, wurden früher sogenannte Klarscheiben verwendet. Hierbei handelte es sich um dünne Zelluloidscheiben, die auf der Innenseite mit einer die Feuchtigkeit aufnehmenden Gelatineschicht überzogen waren. Die Klarscheiben wurden mittels eines Halterings (Sprengring) vor den Augenscheiben befestigt.mini|hochkant|US-amerikanische Soldaten mit Gasmasken, 1917
Es wird zwischen starren und halbstarren (flexiblen) Masken unterschieden. Erweiterten Schutz und Komfort bieten Hauben, die von Rettungsdiensten sowie auch bei bestimmten Tätigkeiten (Sandstrahlen) eingesetzt und an Helm und Vollschutzanzug angeschlossen werden.
Partikelfiltrierende Halbmaske (FFP-Maske) mini|FFP-1-Atemschutzmaske mini|FFP-2-Atemschutzmaske mit Ausatemventil mini|FFP-2-Atemschutzmaske ohne Ausatemventil
Eine Halbmaske umschließt Nase und Mund. Der Augenbereich bleibt ausgespart. Im Gegensatz zur Vollmaske verläuft die Dichtlinie über die Nasenpartie, die schwieriger abzudichten ist.
mini|FFP-3-Atemschutzmaske mit Ausatemventil
Partikelfiltrierende Halbmasken oder FFP-Masken (; Feinstaubmaske, Staubmaske oder Atemschutzfilter) schützen je nach Ausführung vor dem Einatmen von Partikeln und wässrigen oder öligen Aerosolen. Sie bestehen zumeist vollständig aus Vliesstoff mit Gummibändern und einem formbaren Nasenbügel, um die Anpassung an das Gesicht zu optimieren.
Genormte Masken mit CE-Kennzeichnung können bei sachgerechter Anwendung vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs schützen. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial Lagen aus einem elektrostatischen Material (Elektret, siehe auch Elektret-Filter). Hierbei werden kleine Staubpartikel, Flüssigkeitstropfen und Aerosole durch vier physikalische Mechanismen (Siebeffekt, Trägheitseffekt, Diffusion, Elektrostatik) gebunden. Allerdings geht die elektrostatische Wirkung durch Staubanlagerung und Durchfeuchtung nach einiger Zeit zurück. Auch kommt es durch die Ablagerungen zu einer merklichen Steigerung des Atemwiderstandes.
Anwendungsgebiete sind beispielsweise Staubschutzmasken für Schleifarbeiten im Handwerk oder auf Baustellen, für Silo-Begehungen, im Bergbau oder gegen Aerosole, z. B. beim Auftragen wasserlöslicher Farben mit Spritzpistole oder Airbrush; als Infektionsschutzmasken ausgewiesene partikelfiltrierende Halbmasken können vor diversen aerogen übertragbaren Krankheitserregern zumindest teilweise schützen, wie z. B. vor dem SARS-CoV-2.https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-masken-103.htmlt-online: Welche Atemschutzmasken nützen – und welche nicht Partikelfiltrierende Halbmasken bestehen in der Regel vollständig aus dem Filtermaterial.
Sie bieten keinen Schutz vor Gasen und Dämpfen, selbst dann nicht, wenn sie mit einer Einlage aus Aktivkohle versehen sind. Diese Einlage dient dem Schutz vor unangenehmen, jedoch unschädlichen organischen Gerüchen (z. B. für den Umgang mit Schlachtabfällen, in der Tierzucht oder Abfallentsorgung). Ein Schutz vor Gasen kann nur durch spezielle GasfilterOccupational Safety and Health Administration. In: Respirator Change Schedules. 2019. OSHA eTool. David S. DeCamp, Joseph Costantino, Jon E. Black. Estimating Organic Vapor Cartridge Service Life. – Kennedy Circle Brooks City-Base: Air Force Institute for Operational Health, Risk Analysis Directorate, Health and Safety Division, 2004. – s 53. – (IOH-RS-BR-SR-2005-0005). Favas, George. . Victoria 3207 Australia, Human Protection & Performance Division, Defence Science and Technology Organisation, 2005. s. 49. Susan L. Rose-Pehrsson, Monica L. Williams. Integration of Sensor Technologies into Respirator Vapor Cartridges as End-of-Service-Life Indicators: Literature and Manufacturer's Review and Research Roadmap. – US Naval Research Laboratory. – Washington, DC, 2005, S. 37. erreicht werden.
Klassifikation in Europa Eine Klassifikation wird nach der europäischen Norm EN 149 in drei Partikelfilterklassen vorgenommen. Zur Beurteilung dient die Gesamtleckage einer Maske, die sich aus Undichtigkeitsstellen am Gesicht, der Leckage am Ausatemventil (wenn vorhanden) sowie aus dem eigentlichen Filterdurchlass zusammensetzt. Klasse Gesamtleckage Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm) und Einsatzbereich FFP-1 höchstens 25 %, Mittelwerte nicht größer als 22 % für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube; maximale Konzentration bis zum 4-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration FFP-2 höchstens 11 %, Mittelwerte nicht größer als 8 % mindestens 94 % der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm müssen aufgefangen werden; Filter für feste und flüssige Partikel; gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht. FFP-3 höchstens 5 %, Mittelwerte nicht größer als 2 % mindestens 99 %; Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden oder radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen); gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.
Des Weiteren sind folgende Zusätze möglich: Zusatzbezeichnung Bedeutung S (solid) feste Aerosole und Partikel SL wässrige und ölige Aerosole und Partikel V mit Ausatemventil, um den Atemwiderstand zu verringern
Die Zusatzbezeichnungen S und SL entfielen mit der EN 149 von 2001 (EN 149:2001). Nach dieser Norm geprüfte Produkte schützen sowohl gegen Feinstäube (S) als auch gegen flüssige Aerosole (SL), so dass hier eine Unterscheidung in S und SL entfällt.
Nach EN 149:2001+A1:2009 werden der Bezeichnung FFP X (X: 1, 2, oder 3) zusätzliche Buchstaben zugefügt: D: Erfolgreiche Dolomitstaubeinlagerungsprüfung: Die Prüfung besteht darin, die partikelfiltrierende Halbmaske einer sinusförmigen Atmungssimulation auszusetzen, während das Muster von einer bekannten Konzentration an Dolomitstaub in Luft umgeben ist. Anschließend an die Exposition werden der Atemwiderstand und der Filterdurchlass des Musters der partikelfiltrierenden Halbmaske gemessen. Die Verpackung derjenigen partikelfiltrierenden Halbmasken, die die Einspeicherprüfung mit Dolomit bestanden haben, muss zusätzlich mit dem Buchstaben „D“ gekennzeichnet sein. Dieser Buchstabe folgt der Klassenkennzeichnung nach einer einzigen Leerstelle.