Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) soll München mit Passau verbinden. Realisiert wurden bislang die Teilstücke München–Burghausen und Malching–Kirchham. Zwischen Burghausen und Simbach am Inn (14 Kilometer) ist ein Teilstück mit nur einer zweistreifigen Fahrbahn als Bundesstraße 12 in Betrieb. Vorleistungen für den weiteren Ausbau zur A 94 sind hier aber schon erbracht.

Die Trassenführung zwischen Forstinning und Heldenstein war Gegenstand einer jahrzehntelangen Debatte (siehe Abschnitt Trassenstreit zwischen Pastetten und Heldenstein).

Geschichte Der in der Weimarer Republik entwickelte Vorentwurf zu einem Kraftwagenstraßennetz Deutschlands enthielt eine Hauptverbindung zwischen München und Passau.Vorentwurf zu einem Kraftwagenstraßennetz Deutschlands – Spitzennetz Obwohl der Autobahnbau unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vorangetrieben wurde und die Pläne eine zunehmende Netzdichte aufwiesen, war diese Linie jedoch nicht enthalten.

Das Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 legte zwar keine Autobahnverbindung zwischen München und Passau fest. Doch die B 12 von Kempten über Landsberg am Lech, München und Mühldorf am Inn nach Passau wurde in das so genannte Blaue Netz der auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen. Als 1969 die Vorarbeiten für den zweiten Ausbauplan liefen, war eine Bundesautobahn oder zweibahnige autobahnähnliche Bundesstraße zwischen München und Passau noch nicht in den Entwürfen enthalten.Bundesminister der Verkehr, Abteilung Straßenbau: Methoden und Ziele des neuen Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen (1971–1985), Bonn, 10. Juli 1969, Karte 2: Bundesautobahnen und zweibahnige autobahnähnliche Bundesstraße entsprechend neuem Ausbauplan Dies änderte sich jedoch ab 1970. Das am 30. Juni 1971 verabschiedete Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah in seinem Bedarfsplan nunmehr folgende Maßnahmen vor:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeB 12nMünchen-Riem – Autobahnkreuz mit der A 99 bei Kirchheimvierstreifiger NeubauIB 12nAutobahnkreuz mit der A 99 bei Kirchheim – Markt Schwaben – Dorfen – Neumarkt-Sankt Veit (B 299)vierstreifiger NeubauIIB 12nNeumarkt-Sankt Veit (B 299) – südlich Eggenfelden – südlich Pfarrkirchen – Pocking – AD bei Suben (A 15/heute: A 3)zweistreifiger NeubauII

Noch unter der Geltung des Bedarfsplans des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 wurde jedoch eine neue Nummerierung und Struktur des Autobahnnetzes 1974 vorgenommen. Es war nunmehr die A 94 vorgesehen. Sie sollte bei Aschheim bzw. Kirchheim bei München vom Münchner Autobahnring abzweigen und über Dorfen, nördlich Mühldorf am Inn und Altötting nach Simbach zur deutsch-österreichischen Grenze verlaufen. Eine Weiterführung nach Passau war nicht projektiert.

Die A 94 sollte stattdessen den Inn überqueren. Sie hätte an die durch das Bundesstraßengesetz 1971 vom 16. Juli 1971 in Österreich geplante Bundesschnellstraße S 9 angeknüpft, die ab der Staatsgrenze bei Braunau am Inn durch das Innviertel nach Ried im Innkreis weitergeführt und dort an die österreichische A 8 in Richtung Wien angeschlossen worden wäre. Diese Strecke hätte die Fahrzeit von München nach Wien im Vergleich zu der Strecke über Salzburg deutlich verkürzt. Die Anschlussstelle 53 „Ried im Innkreis“ an der österreichischen A 8 und die Zubringerstrecke der B 141a bis Walchshausen waren hierfür Vorleistungen. Da Österreich das Innviertel aber nicht mit Transitverkehr belasten wollte, wurde die Planung von österreichischer Seite zum 1. März 1992 aufgegeben. Die deutsche Seite beschloss daraufhin, die A 94 mit der A 3 bei Pocking/Neuhaus am Inn zu verbinden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 ergaben sich folgende Maßnahmen:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 94AD nördlich Aschheim mit der A 99 – Dorfen – Mühldorf am Inn-Nordvierstreifiger NeubauIbA 94Mühldorf am Inn-Nord – Neuöttingvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ib; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 94Neuötting – Simbach (Anbindung an die in Dringlichkeitsstufe Ia befindliche B 340n Kirchdorf am Inn – Braunau)vierstreifiger Neubaumöglicher weiterer Bedarf

Die heutige Teilstrecke der A 94 zwischen München-Steinhausen und dem Kreuz München-Ost sollte nicht Bestandteil dieser Bundesautobahn werden. Der vierstreifige Abschnitt München-Riem – Autobahnkreuz München-Ost war im Bedarfsplan des 1. Änderungsgesetzes zum Fernstraßenausbaugesetz als laufendes Vorhaben enthalten.

Zwischen Simbach und Passau sollte die Bestandsstrecke der Bundesstraße 12 lediglich ausgebaut werden.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 priorisierte den Bau und modifizierte die Trasse der A 94. Die Strecke München-Steinhausen – Kreuz München-Ost wurde nun einbezogen. Folgende Maßnahmen waren enthalten:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 94AK München-Ost – Anzing – Hohenlinden – Haag in Oberbayern – Schwindegg – Mühldorf am Inn – Neuötting – Marktl (B 20)vierstreifiger Neubau; zwischen Schwindegg und Haag war eine gemeinsame Trasse mit der B 15n Regensburg – Rosenheim vorgesehenIA 94Marktl – Simbach (B 340)vierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: I; 2. Fahrbahn: II

Die Fortführung nach Passau war nicht vorgesehen. Die Ortsumgehung Malching, die heute Bestandteil der A 94 ist, war in Dringlichkeitsstufe I eingeordnet.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986 beinhaltete Änderungen der Trasse. Folgende Maßnahmen waren im Bedarfsplan enthalten:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 94AK München-Ost – Forstinning/Hohenlindenvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 94Forstinning/Hohenlinden – Dorfen – Schwindegg – Mühldorf am Inn – Neuötting-Ostvierstreifiger Neubauvordringlicher BedarfA 94Neuötting-Ost – Marktlvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)vordringlicher BedarfA 94Marktl – Simbachvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: laufendes Vorhaben; 2. Fahrbahn: weitere Planung

Eine Weiterführung nach Passau war wiederum nicht geplant. Die Ortsumgehung Malching war nur noch als weitere Planung im Bedarfsplan festgesetzt.

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 brachte erneut Veränderungen für die A 94. Wesentlich davon war die Fortführung bis zur A 3 südlich von Passau. Im Einzelnen war geplant:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 94Forstinning/Hohenlinden – Ampfing bzw. Mühldorf am Inn-Westvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 94Mühldorf am Inn-West – Neuöttingvierstreifiger Neubauvordringlicher BedarfA 94Neuötting – Marktlvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 94Marktl – Kirchdorf am Inn – Simbach – Prienbach – Malching – Tutting – AD Pocking (A 3)vierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)vordringlicher Bedarf

Der vierstreifige Ausbau der B 340 von Kirchdorf am Inn zur Staatsgrenze nach Österreich bei Braunau war trotz Aufgabe der Bundesschnellstraße S 9 durch die Republik Österreich im vordringlichen Bedarf eingestellt.

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 umfasste folgende Maßnahmen:

Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 94München-Steinhausen (Autobahnbeginn) – Feldkirchen-Westsechsstreifiger Ausbauweiterer BedarfA 94AK München-Ost – Markt Schwabensechsstreifiger Ausbauweiterer BedarfA 94Forstinning/Hohenlinden – Heldensteinvierstreifiger Neubauvordringlicher BedarfA 94Heldenstein – Ampfingvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)vordringlicher BedarfA 94Ampfing – Altöttingvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 94Marktl – Kirchdorf am Inn/Simbachvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)weiterer BedarfA 94Kirchdorf am Inn/Simbach – Prienbach – westlich Malchingvierstreifiger Neubauweiterer BedarfA 94westlich Malching – nördlich Tuttlingvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: vordringlicher Bedarf; 2. Fahrbahn: weiterer BedarfA 94nördlich Tuttling – AD Pocking (A 3)vierstreifiger Neubauvordringlicher Bedarf

Liste der Verkehrsfreigaben Aufgrund der zahlreichen Trassenänderungen erfolgten der Bau und die Verkehrsfreigabe einzelner Teilabschnitte der heutigen A 94 unter anderer Widmung, insbesondere als B 12, sowie verschiedenen Ausbauzuständen. In den ab 1971 durch die Bundesregierung erstatteten Straßenbau- bzw. Verkehrsinvestitionsberichten wurden Abschnitte der A 94 zwar als Anbau lediglich der 2. Fahrbahn angegeben. Faktisch erfolgte in vielen Fällen jedoch ein vollständiger Neubau, wie etwa zwischen Neuötting und Marktl entlang der B 12 oder zwischen Heldenstein und Ampfing. Zwischen Feldkirchen und Parsdorf existierten Zwischenausbauzustände. So musste die B 12 zunächst zwischen Feldkirchen-Ost und Parsdorf auf die neue Trasse verlegt werden, um das Autobahnkreuz München-Ost (bzw. die damalige AS Feldkirchen) mit der A 99 errichten zu können. Daher war diese Strecke bereits 1973 befahrbar. Die Übergabe der Teilabschnitte fand wie folgt statt:

1964: Riedenburger Straße – Burgauer Straße (2,2 km, zwei-/vierstreifig), als B 12 bzw. Töginger Straße 1970: Burgauer Straße – AS Riem (2,7 km, vierstreifig), als B 12 1970: Heldenstein – Ampfing (4,3 km, 1. Fahrbahn), als B 12 1973: Neuötting – Marktl (6,2 km, 1. Fahrbahn), als B 12 1974: Feldkirchen – östlich AK München-Ost (3,0 km, vierstreifig), als B 12 1977: AS München-Riem – Feldkirchen (3,0 km, vierstreifig), als B 12 1988: Stammham (B 20) – Simbach am Inn, Bundesgrenze (9,5 km, 1. Fahrbahn), als B 12 1989: Marktl – Stammham (5,1 km, 1. Fahrbahn), als B 12 1989: AK München-Ost – AS Forstinning (10,6 km, vierstreifig) 1993: AS Neuötting-Ost – AS Marktl (6,2 km, vierstreifig, teilweise nur Ergänzung der 2. Fahrbahn) 2000: AS Altötting – AS Neuötting-Ost (7,5 km, vierstreifig) 2006: AS Waldkraiburg/Ampfing – AS Mühldorf-Nord (10,9 km, vierstreifig, teilweise nur Ergänzung der 2. Fahrbahn) 2006: AS Mühldorf-Nord – AS Altötting (8,7 km, vierstreifig) 2009: Ering-Kühstein – AS Malching (5,8 km, 1. Fahrbahn) 2011: AS Forstinning – AS Pastetten (6,2 km, vierstreifig) 2012: AS Heldenstein – AS Waldkraiburg/Ampfing (4,3 km, 2. Fahrbahn) 2013: Ering-Kühstein – AS Malching (5,8 km, 2. Fahrbahn) 2019: AS Pastetten – AS Heldenstein (32,8 km, vierstreifig) 2023: AS Malching – Kirchham (5,975 km, vierstreifig)

Im Dezember 2012 ging Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer noch davon aus, dass die A 94 bis 2018 durchgängig bis Marktl am Inn befahrbar sein werde. Im Juni 2014 gab die Autobahndirektion Südbayern bekannt, dass im September 2019 die A 94 von München bis Simbach am Inn durchgängig befahrbar sein solle.innsalzach24.de: A 94 soll September 2019 fertig sein, 4. Juni 2014, online auf www.innsalzach24.de, abgerufen am 8. Oktober 2017. Tatsächlich erfolgte die Eröffnung des Abschnittes von Pastetten nach Heldenstein am 30. September 2019, die Verkehrsfreigabe am 1. Oktober 2019.

Abschnitt München–Forstinning Die Münchener Stadteinfahrt der A 94 war in den 1970er Jahren ab dem Kreuz München-Ost als A 992 geplant, als die A 94 noch nördlich Aschheim an die A 99 anbinden sollte. Als erstes wurde die Strecke zwischen München-Steinhausen und dem damaligen Flughafen München-Riem fertiggestellt. Dieser Abschnitt basierte teilweise auf einer bereits vor 1945 begonnenen Trasse, deren Bau jedoch kriegsbedingt ab den 1940er Jahren brachlag und erst in den 1960er Jahren vollendet wurde. Die Verbindung zwischen Flughafen Riem und dem Autobahnkreuz München-Ost kam in den 1970er Jahren. Zwischen den Anschlussstellen München-Vogelweideplatz und Feldkirchen-West trägt sie zusätzlich den Namen „Töginger Straße“.