mini|1 Mark von 1905, Wertseite, gestaltet von Johann Adam Ries (Scheidemünze in Silber) mini|1 Mark von 1905, Bildseite mit Münzzeichen E, aus der Münzstätte Muldenhütten mini|Aktie über 20 Goldmark der Altmärkischen Bergwerks-AG vom Oktober 1924
Die Mark (Mk oder ℳ), rückblickend auch als Goldmark bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Münznominal der zu einem Drittel goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 („Reichsgoldwährung“). Eine Mark entsprach 0,358423 oder Gramm Feingold und hatte damit am heutigen Goldpreis gemessen einen Wert von Euro. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete „Mark – Deutsche Reichswährung“. Sie war nach Beschluss vom 4. Dezember 1871, dem ersten Reichsmünzgesetz, gültige Währung. Im August 1914 wurde mit Beginn des Ersten Weltkrieges die Abgabe von auf Mark lautenden Goldmünzen durch die öffentlichen Kassen eingestellt.
Die Bezeichnung Mark leitet sich von der ursprünglichen germanischen Gewichtseinheit Mark ab, die später auf die Mark als Währung vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestädte überging (→ Mark Courant).
Der Ausdruck Goldmark entstand nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber den durch Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Goldmark war ab 1923 auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug aufgedruckt sowie später in der Amtssprache der Weimarer Republik gebräuchlich. Umgangssprachlich sind mit Goldmark oft nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des Kaiserreichs gemeint. Bis heute taucht der Begriff bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten auf, die zeitliche Bezüge auf vor dem Ersten Weltkrieg aufweisen.
Gelegentlich wird schon für die Mark deutscher Reichswährung von „Reichsmark“ gesprochen. Gemeint ist dann eine einheitlich im gesamten Deutschen Reich gültige Mark-Währung. Die eigentliche Reichsmark wurde erst 1924 eingeführt.
Allgemein Vorgeschichte Unter dem Dach des Deutschen Zollvereins fanden 1838 Verhandlungen zum Dresdner Münzvertrag statt. Im Juli machte Sachsen den Vorschlag, den dritten Teil des neuen sächsischen Talers zur neuen Vereinsmünze zu machen. Der neue sächsische Taler hatte den gleichen Wert wie zehn sächsische Neu-Groschen bzw. 100 Neu-Pfennige und entsprach dem damaligen preußischen Taler. Dies wurde aber von den anderen Taler- und Guldenländern abgelehnt. Stattdessen wurde eine gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ eingeführt, die vom Wert (= Silbergehalt) her zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß und 3½ süddeutsche Gulden im 24½ Guldenfuß gleich sein sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 3½ Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig. Es konnte daher mit den Münzen überall im Vertragsgebiet unabhängig vom jeweiligen Emittenten bezahlt werden. Diese Münzgleichwertigkeit übertrug sich in der Folge im praktischen Geldverkehr auch auf die einfachen Taler- und Guldenmünzen und vollwertig in Silber geprägten Teilstücke, obwohl diese nicht extra als „Vereinsmünze“ im Gepräge gekennzeichnet wurden.
Schwierig blieb es hingegen im „kleinen Zahlungsverkehr“ mit den unterschiedlichen Pfennig-, Kreuzer- und Groschen-Münzen, deren Silbergehalt geringer als deren Nominalwert war (Scheidemünzen). Teilweise waren sogar noch verschiedene, vom Ende des 18. Jahrhunderts stammende regionale Scheidemünzen als gesetzliche Zahlungsmittel im Umlauf – einige bis 1876. So nahmen beispielsweise ältere kupferne Einpfennigmünzen die Funktion von Hellermünzen wahr, da in vielen Guldenländern – außer Bayern bis 1856 – Halbpfennige oder Heller nicht mehr geprägt wurden. Die sprichwörtliche deutsche Münzverwirrung bezieht sich daher grundsätzlich vor der Reichsgründung von 1871 nur auf die Scheidemünzen. Ab 1839 wurden größere länderübergreifende Finanztransaktionen fast immer auf die gemeinsame Vereinsmünze bezogen, auch wenn von Gulden oder Talern die Rede war. Seltener war ein Bezug auf die hanseatische Markwährung oder das Bremer Goldgeld.
Es kam ab etwa 1840 zu einer langsamen Durchmischung der (groben) Taler- und Guldenmünzen in den angrenzenden Zollvereinsländern. Für die Banknoten gab es teilweise Umlaufverbote außerhalb ihres Emissionslandes. Die Banknoten Preußens (Preußische Bank) machten eine Ausnahme, da sie auch außerhalb Preußens im Zollverein eine hohe Akzeptanz hatten.
Nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 wurde dann offiziell der preußische Talermünzfuß in Form von eigenen Doppel (und Einfachtalermünzen) aber im jeweiligen landestypischen Design – auch in den Guldenländern (einschließlich Österreich und Liechtenstein) geprägt. Die „großdeutsche“ Münzeinheit war damit schon fast geschaffen, sie scheiterte dann aber am Krieg 1866. Die 1857 geschaffene, gemeinsame goldene Vereinskrone setzte sich nicht als Basis einer Goldstandardwährung durch.
Auf dem Deutschen Handelstag 1869 forderte eine Denkschrift von Adolf Soetbeer, dass „eine einheitliche deutsche, dezimalgeteilte Währung in Mark und Pfennig“ als Quote einer „Landesgoldmünze“ geschaffen werden und diese dem Lateinischen Münzbund beitreten solle. Das metrische System und die Dezimalisierung waren schon 1868 durch die Norddeutsche Maß- und Gewichtsordnung vereinbart worden, diese trat aber erst 1872 in Kraft. In Bezug auf Münzen verwies sie auf den Wiener Münzvertrag. Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 verhinderte die Einführung eines „deutschen Francs“, so dass dann die neue Währung „Mark“ ab 1871 wertmäßig auf dem Drittel des Zollvereinstalers beruhte.
Definition des Goldgehalts der Mark In die Definition des Goldgehalts der Mark sind verschiedene Überlegungen eingeflossen. Erstens sollte die Mark in einem einfachen Verhältnis zu den gängigsten deutschen Silbermünzen zu Beginn des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts stehen. Dies bedeutete, dass die Mark auf den Vereinstaler des Deutschen Zollvereins bezogen wurde. Zweitens sollte sich die Mark am Wert der in Norddeutschland (Hamburg, Lübeck) als Rechnungseinheit genutzten Kurantmark orientieren. Da drei Kurantmark in etwa so viel Silber enthielten wie ein Vereinstaler, wurde das Verhältnis von Vereinstaler zur Mark als 1:3 festgelegt.
Aus einem Zollpfund Silber à 500 g wurden 30 Vereinstaler geprägt. Ein Vereinstaler hatte somit einen Feinsilbergehalt von 16,667 g. Im Verhältnis 1:3 zu Mark ergibt sich für die Mark ein rechnerischer Silbergehalt von 5,556 g. Da die Mark aber eine Währung nach dem Goldstandard war, musste der Silbergehalt in einen Goldgehalt umgerechnet werden. Das Wertverhältnis von Gold zu Silber lag um 1871 bei 1:15,5. Daraus ergibt sich ein Goldgehalt der Mark von 0,35842 g Feingold.
Selbst bei einer stark kupferhaltigen Goldlegierung hätte ein Einmarkstück in Gold kaum ein Gramm gewogen. Daher wurden keine einzelnen „Goldmark“-Stücke geprägt. Die Einmarkstücke waren tatsächlich aus 900/1000 Silber. Ihr Feinsilbergehalt lag aber nicht bei 5,556 g, sondern nur bei 5 g; die Silbermünzen der Mark waren daher technisch gesehen Scheidemünzen. Selbst die Prägung von Fünfmarkstücken („halbe Krone“) in Gold wurde nach wenigen Jahren wieder eingestellt. Beibehalten wurden 10- („Krone“) und 20-Mark-Stücke („Doppelkrone“).
Teil des internationalen Goldstandards Mit der Einführung der Mark ging die vorherige Taler- und Guldenzollvereinswährung vom Silber- zum Goldstandard über.
Aufgrund des Vertrauens in die gesicherte Golddeckung der Währungen der führenden Industrieländer gab es um 1871 bis 1914 weitgehend feste Währungswechselkurse beim physischen Umwechseln der gewichtsmäßig vollwertigen Goldmünzen, die auf der jeweiligen gesetzlichen Goldparität zueinander beruhten. Das Vertrauen in die Golddeckung übertrug sich auch auf die Banknoten und Girokonten führender Handelshäuser und Industrieunternehmen der Hauptindustrieländer im kommerziellen Handel miteinander. Man konnte damals schon fast von einer einheitlichen (Gold-)Weltwährung sprechen. Beispiele für die auf der Goldparität beruhenden nominalen Umwechselkurse sind unten angegeben und kursiv sind die realen maximalen Schwankungsbreiten auf ausländischen Börsenplätzen für die Mark im Jahre 1913 dargestellt: 1 Franken bzw. Franc, Lira, Drachme, Lew, Leu, Peseta, Dinar, Markka der lateinischen Münzunion und assoziierter Länder = 0,8 M (Paris 1913: 0,80825 … 0,81450 M) 1 Pfund Sterling (Sovereign) = 20,43 M (London 1913: 20,410 … 20,545 M) 1 Österreichisch-ungarische Goldkrone = 0,85 M (Wien 1913: 0,84300 … 0,85025 M) 5 (Gold-)Rubel = 20 Franken = 16,20 M 1 US-Dollar = 4,19 M (New York 1913: 4,1875 … 4,2200 M) 1 Dänische Krone = 1 Norwegische Krone = 1 Schwedische Krone = 1,125 M 1 Niederländischer Gulden = 1,69 M (Amsterdam 1913: 1,6880 … 1,6965 M) 1 Piaster oder 1 Qurusch (siehe Fonduk) = 5,715 M
Beim physischen Umwechseln der Scheidemünzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschätzten Länder gab es im Vergleich zu den Goldmünzen dieser Länder neben einer Wechselgebühr zusätzliche Abschläge. Abschläge wurden beispielsweise für Papiergeld aus Spanien, Bulgarien, Russland und später Griechenland gefordert. Zur Unterscheidung wurde z. B. vom Gold-Rubel im Gegensatz zum Papier- oder Silber-Rubel gesprochen.
Geschichte mini|Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung. Vom 22. September 1875 Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 bezeichnete den zehnten Teil einer neuen Reichsgoldmünze als „Mark“, teilte sie in 100 Pfennige und erlaubte die Prägung von Goldmünzen zu 10 und 20 Mark.Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, RGBl. 1871, S. 404–406, vom 4. Dezember 1871. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 machte die Mark zur Rechnungseinheit der Reichsgoldwährung, welche die Landeswährungen ersetzen sollte.Münzgesetz, RGBl. 1873, S. 233–240, vom 9. Juli 1873. Durch kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 wurde die Reichswährung zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet in Kraft gesetzt.Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung, RGBl. 1875, S. 303, vom 22. September 1875. Das Münzgesetz sorgte für eine faktische Aufhebung des Goldgeldes. Die Mark ersetzte schrittweise die insgesamt sechs bzw. sieben (inklusive des Franken-Systems in Elsass-Lothringen) Landeswährungen in Deutschland mit verschiedenen Münztypen wie Taler, Gulden, Kreuzer etc. Ein silberner Vereinstaler entsprach genau drei Mark und blieb als deutsches Eintalerstück bis zum 30. September 1907 unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Am 1. Oktober 1907 verlor er diesen Status; Reichs- und Staatskassen nahmen oder wechselten die Stücke noch bis zum 30. September 1908 zu drei Mark.Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges, RGBl. 1907, S. 401, vom 27. Juni 1907. Mit Ausnahme dieses einfachen Talers und des bis zum 31. Dezember 1900 gültigen österreichischen Zwei-Taler-Stückes war die Mark ab 1. Januar 1876 einziges gesetzliches Zahlungsmittel, der doppelte Vereinstaler „deutschen Gepräges“ wurde am 15. November 1876 außer Kurs gesetzt. Da man bei der Außerkurssetzung des Zwei-Taler-Stückes versehentlich von „deutschem Gepräge“ gesprochen hat, blieb ausgerechnet das österreichische Zwei-Taler-Stück weiter gültig. Die österreichischen Ein- und Zwei-Taler-Stücke wurden erst am 1. Januar 1901 in Deutschland außer Kurs gesetzt.
Auch die in Hamburg und Lübeck umlaufenden, auf „Mark lübsch Courant“ bzw. „Mark hamburgisch Courant“ lautenden Silbermünzen wurden eingezogen. Eine Mark Courant galt Mark. Erste Prägungen von Goldmünzen gab es bereits ab 1871 mit der preußischen 20-Mark-Ausgabe (Münzgesetz). Dazu wurde Gold aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/71 verwendet sowie Gold, das auf dem Londoner Edelmetallmarkt gegen Silber verrechnet wurde.