Die Flugsicherung dient der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs (§ 27 c deutsches LuftVG). International ist die Flugsicherung verschieden organisiert, insbesondere die Kooperation ziviler und militärischer Dienststellen. Die Gliederung und Kontrolle des Luftraums kann einerseits regional erfolgen, andererseits nach Flughöhe.

Allgemein Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO, von englisch International Civil Aviation Organization) dient der weltweiten Vereinheitlichung der Regelungen für die Luftfahrt, um einen sicheren grenzüberschreitenden Luftverkehr zu ermöglichen. Für den Bereich der Flugsicherung gibt sie Empfehlungen und Standards heraus, wie der Luftraum und die Flugsicherungsdienste zu strukturieren und zu bezeichnen sind. So wird der Luftraum einerseits in unteren und oberen und andererseits in kontrollierten und unkontrollierten Luftraum geteilt (Lower und Upper sowie Controlled und Uncontrolled Airspace). Daneben werden Lufträume international in sog. Klassen eingeteilt. Derzeit existieren Klassen A bis G, wobei Luftraum A, B und F in Deutschland nicht genutzt werden. In jeder Klasse gibt es genau definierte Mindestanforderungen hinsichtlich Sichtverhältnissen, Funkbetrieb, Wolkenabständen und zugelassenem VFR- oder IFR-Verkehr.

Die Luftraumstrukturen im oberen Luftraum sind meist größer dimensioniert und oft nicht exakt an politischen Grenzen orientiert. Die Grenze zwischen oberem und unteren Luftraum liegt nach ICAO bei Flugfläche (FL, Flight Level) 245, wird jedoch oft aus pragmatischen Gründen lokal variiert.

In Europa ist man bestrebt, die nationalen Flugsicherheitsdienste in EUROCONTROL zusammenzufassen. Das gilt insbesondere für die kleineren Staaten sowie für den oberen Luftraum. Die Europäische Union (in Kooperation mit Norwegen und der Schweiz) erarbeitet gegenwärtig unter dem Motto „Single European Sky“ gemeinsam mit EUROCONTROL, den nationalen Flugsicherungsdiensten und Verbänden der Luftraumnutzer Vereinbarungen zur Vereinheitlichung der Luftraumstruktur, der Flugsicherungsverfahren, der technischen Flugsicherungssysteme sowie der Entgelterhebung.

Aufgaben der Flugsicherung Die eigentliche Flugverkehrslenkung und -überwachung (Luftverkehrskontrolle; , ATC). Bereitstellung und der Austausch von Informationen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Flügen durch Publikationen und Beratung vor dem Fluge (Aeronautical Information Service, AIS) und den Fluginformationsdienst (Flight Information Service, FIS) während des Fluges. Zunehmende Bedeutung gewinnt nicht nur die sichere, sondern auch die wirtschaftlich und ökologisch optimale Durchführung von Flügen durch Verkehrsflusssteuerung und Luftraum-Management. Der Betrieb von Telekommunikations-, Navigations- und Ortungssystemen sowie der Nachrichtenaustausch zwischen verschiedenen Flugsicherungsorganisationen und -Dienststellen. Die Ausbildung von Flugsicherungspersonal (z. B. Fluglotsen, Flugdatenbearbeiter, Flugsicherungsingenieure). mini|Komponenten der Flugsicherungsdienste

Flugverkehrslenkung und -überwachung Das unter allen Umständen einzuhaltende Sicherheitskriterium ist die Staffelung (engl. ) und die Trennung (Segregation) des Flugverkehrs – horizontal, vertikal und zeitlich. Genau festgelegte Mindestsicherheitsabstände zwischen Flugzeugen in der Luft und am Boden dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Festgelegte Abstände sind dann nicht erforderlich, wenn die Staffelung unter bestimmtem Bedingungen an den verantwortlichen Piloten delegiert werden, der dann den erforderlichen Sicherheitsabstand nach Sicht selbstständig einhält.

Um die Staffelung sicherzustellen, werden die Flugzeuge in ihrer Bewegung gelenkt: Steuerkurse, Flughöhe und -strecken sowie Geschwindigkeiten werden zugewiesen. Bei Bedarf oder auf Wunsch werden Piloten außerdem navigatorisch unterstützt, Daten von Flughäfen, Wetterinformation uvm. an die Piloten weitergegeben.

Maßnahmen Die Flugsicherung schützt die Luftfahrzeuge vor möglichen Gefahren und zu nahen Begegnungen durch folgende Maßnahmen:

Erteilung von Flugverkehrsfreigaben zur Durchführung eines Fluges unter bestimmten Auflagen (Abflugzeit, Flugstrecke, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit): Start, Landung und Rollbewegungen an kontrollierten Flugplätzen CTR (Kontrollzone) Zuweisung von Luftstraßen, (Airways, abgekürzt AWY), Radials von Funkfeuern oder Steuerkursen Zuweisung von Flughöhen bzw. Flugflächen (siehe auch Staffelung, Altimeter, QNH) in bestimmten Lufträumen Anweisen von Geschwindigkeiten, ggf. Zuweisen von Warteschleifen (Holdings) etc.

Kontrolle von Abflug und Landung in TMA (Terminal Areas) Übernahme und Abstimmung der einzelnen Flugpläne, um eine konfliktfreie Flugdurchführung zu gewährleisten

Die Veröffentlichungen der Ausrichtungen von Start- und Landebahnen (RWY) und Airways, die Radials der VOR-Funkfeuer, die Angabe von Steuerkursen und Windrichtungen erfolgt dabei jeweils missweisend, d. h. auf den magnetischen Nordpol bezogen.

Der eigentliche Flugverkehrskontrolldienst (ATC, Air Traffic Control Service) wird nur im kontrollierten Luftraum ausgeübt. Kontrolliert werden alle Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) operieren. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) werden nur in bestimmten definierten Lufträumen kontrolliert.

Regionale Aufteilung

Verantwortlich für die Flugsicherung ist die Bezirkskontrollstelle bzw. das Area Control Center (ACC) bzw. Center der jeweiligen Flight Information Region (FIR). Die FIRs haben durchschnittlich eine Fläche von ca. 100.000 km². Bei kleinen Staaten haben meist nur eine FIR, die ihrem Staatsgebiet entspricht. Deutschland hatte bis 2006 folgende fünf ACCs mit jeweils eigenen FIRs: Berlin, Bremen, Langen bei Frankfurt, Karlsruhe und München. Im Jahre 2006 wurden die Center der DFS Deutsche Flugsicherung auf ACC Bremen (FIR Bremen), ACC Langen (FIR Langen) und ACC München (FIR München) reduziert. Über den FIRs liegen die UIRs (Upper Flight Information Regions), die von Upper Area Control Centers (UACC) überwacht werden. In Deutschland gibt es zwei UIRs: die UIR Hannover wird vom UACC Maastricht der EUROCONTROL und die UIR Rhein vom UACC Karlsruhe der DFS Deutsche Flugsicherung kontrolliert.

Die FIR bzw. UIR hat ihren Namen von Flug-Informations-Dienst (FIS, Flight Information Service). Dieser steht im kontrollierten wie unkontrollierten Luftraum für Flüge nach Sicht- wie für Flüge nach Instrumentenflug-Regeln (IFR) zur Verfügung.

Deutschland ist seit 2006 in drei untere Fluginformationsgebiete (engl. Flight Information Region, FIR) generell bis Flugfläche 245 und zwei obere Fluginformationsgebiete (engl. Upper Flight Information Region, UIR) generell oberhalb Flugfläche.

Italien hat drei FIRs; Österreich, Tschechien, Dänemark oder die Schweiz bilden jeweils eine eigene FIR.

Technische Anlagen Die Basis moderner Flugsicherung sind Air-Traffic-Management-Systeme (ATM-Systeme), die im Wesentlichen aus einem Flugplan-Datenverarbeitungssystem und einem Radar-Datenverarbeitungssystem bestehen. Radar-Anlagen, die Europa und Nordamerika in Abständen von 200–300 km überdecken, speisen die ATM-Systeme mit aktuellen Überflugdaten.

Eine zusätzliche Absicherung ist die zugewiesene (und vom Piloten zurückzumeldende) Flughöhe und der vor dem Start eingereichte Flugplan. Die Koordination der Flüge zwischen den Systemen der einzelnen Kontrollzentralen wird von den ATM-Systemen automatisch durchgeführt und überwacht, z. B. mittels der Radarüberwachung.

Flugsicherungsorganisationen Die Aufsichtsfunktion liegt in Händen des Staates und kann durch Regierungs- und/oder unabhängige Stellen gemäß den nationalen Gegebenheiten wahrgenommen werden. Häufig findet eine Trennung zwischen Luftaufsichtsbehörde und Flugsicherungsorganisation statt.

Eine Flugsicherungsorganisation ist die direkt für die Leistung der Flugverkehrskontrolldienste in einem festgelegten Luftraum verantwortliche Stelle (im Einklang mit ICAO Annex 2, 6, 10 und 11 sowie den ICAO-Dokumenten 4444 und 9426 und weiteren internationalen, multinationalen und nationalen Gesetzen, Vereinbarungen und Bestimmungen). Flugverkehrsdienste können sein: Fluginformationsdienst, Alarmierungsdienst, Flugverkehrskontrolldienst etc.

Bei den Flugsicherungsorganisationen kann es sich um staatliche Behörden, öffentliche Anstalten oder privatrechtliche Unternehmen und Gesellschaften handeln – weltweit existieren unterschiedlichste Modelle. Die Flugsicherungen der Welt sind vereinigt und repräsentiert durch die Civil Air Navigation Services Organisation (CANSO) mit Sitz am Flughafen Schiphol, Niederlande.

In den Vereinigten Staaten werden die Dienste im gesamten Luftraum durch die Federal Aviation Administration (FAA) bereitgestellt. Mit Ausnahme der vom Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten betriebenen Stellen ist die FAA verantwortlich für alle Aspekte der Flugverkehrskontrolle, einschließlich Anstellung und Ausbildung von Fluglotsen. Dennoch gibt es landesweit Kontrolltürme, die nicht von der FAA, sondern vertraglich durch private Unternehmen besetzt werden, welche allerdings die gleichen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Einrichtungen des Verteidigungsministeriums werden grundsätzlich durch militärisches Personal geführt und arbeiten getrennt, aber gleichzeitig mit den FAA-Einrichtungen unter ähnlichen Regularien und Verfahren.

Weltweit existieren zahlreiche Flugsicherungsdiensteanbieter und Flugverkehrskontrollstellen: – Agjencia Nacionale e Trafikut Ajror - Empresa Nacional de Navegação Aérea (ENNA), als Nachfolgerin der ENANA (bis 2019) – Armenian Air Traffic Services (ARMATS) – Airservices Australia (staatliches Unternehmen) und Royal Australian Air Force. – Skeyes (Nachfolge-Organisation von Belgocontrol) – Departamento de Controle de Tráfego Aéreo (militärische Behörde) und ANAC – Agência Nacional de Aviação Civil – Air Traffic Services Authority – Naviair – u. a. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (100 % Bundeseigentum); DFS Aviation Services GmbH (DAS – 100%ige Tochter der DFS); Rhein-Neckar Flugplatz GmbH (Flugplatz Mannheim); AustroControl. Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. – DGAC (Dirección General de Aeronáutica Civil) – Lennuliiklusteeninduse – Eurocontrol – (European Organisation for the Safety of Air Navigation) – Finavia – Direction des Services de la Navigation Aérienne (DSNA), Teil der Direction générale de l’aviation civile: (staatliche Einrichtung) – SAKAERONAVIGATSIA, Ltd. (Georgian Air Navigation) – Hellenic Civil Aviation Authority (HCAA) – CAD (Abteilung der zivilen Luftfahrtbehörde) – Airports Authority of India (AAI) (unter dem Ministerium für Zivilluftfahrt) – Angkasa Pura II – AirNav Irelandhttps://www.independent.ie/business/consultants-being-hired-to-deal-with-separation-of-iaa-roles/39970458.html – ISAVIA – ENAV (staatliches Unternehmen) – JCAA (Jamaica Civil Aviation Authority) – NAV CANADA – vormals durchgeführt durch Transport Canada - Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) – Aeronáutica Civil Colombiana – Hrvatska kontrola zračne plovidbe (Croatia Control Ltd.) – IACC (Instituto de Aeronáutica Civil de Cuba) – (Latvian ATC) – ANS (Lithuanian ATC) – Administration de la navigation aérienne (Behörde) – DGCA (Macedonian ATC) – DCA-Department of Civil Aviation – Malta Air Traffic Services Ltd – Servicios a la Navegación en el Espacio Aéreo Mexicano – Civil Aviation Authority of Nepal – Airways New Zealand (staatliches Unternehmen) – Luchtverkeersleiding Nederland (LVNL) – Avinor (Privatunternehmen im Staatsbesitz) – Austro Control – Civil Aviation Authority of Pakistan (unter der Regierung von Pakistan) – Centro de Instrucción de Aviación Civil CIAC, Civil Aviation Training Center – Civil Aviation Authority of the Philippines (CAAP) (unter der Philippinischen Regierung) – PANSA – Polish Air Navigation Services Agency