Das Bistum Magdeburg () ist eine römisch-katholische Diözese, die 1994 errichtet wurde. Das Bistum umfasst außer Havelberg das gesamte Land Sachsen-Anhalt sowie Teilstücke des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen. Mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Niedersachsen bilden die jeweiligen Landesgrenzen die Bistumsgrenze. Das Bistumsgebiet entspricht damit in etwa den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg der von 1815 bis 1945 bestandenen preußischen Provinz Sachsen sowie dem ehemaligen Freistaat Anhalt. Das Bistum Magdeburg ist ein Suffraganbistum der Kirchenprovinz Paderborn. Bischofskirche ist die Kathedral- und Propsteikirche St. Sebastian in Magdeburg. Kennzeichnend für das Bistum ist seine Extremsituation in der Diaspora.

Hervorgegangen ist das Bistum aus dem sogenannten Bischöflichen Amt Magdeburg, das selbst 1973 aus dem Erzbischöflichen Kommissariat Magdeburg hervorging, welches in der Zeit des Königreiches Westphalen 1811 unter Zusammenfassung der Elbe- und Saale-Departements (ungefähr die Gebiete des ehemaligen Erzbistums Magdeburg und des ehemaligen Bistums Halberstadt) als ein (Fürst-)Bischöfliches Kommissariat als Teil des Apostolischen Vikariates des Nordens errichtet sowie 1821 dem Bistum Paderborn eingegliedert wurde und dem sowohl 1921 das Apostolische Vikariat Anhalt als auch 1930 der preußische Regierungsbezirk Merseburg hinzugefügt worden war.

Das Bistum hat einen Etat von etwa 28 Millionen Euro pro Jahr, davon 15 Millionen aus Kirchensteuern, 6 Millionen aus anderen deutschen Diözesen und fünf Millionen aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Wappen Das Wappen des Bistums Magdeburg verbindet mit seinen Darstellungen die wechselvolle kirchliche Geschichte dieses Gebietes mit Glaubensaussagen, die die Kirche ihrem Auftrag gemäß bezeugt: Das rot-weiße Wappenfeld zeigt die Farben des 968 gegründeten und während der Reformation untergegangenen Erzbistums Magdeburg. Das gelbe Kreuz auf rotem Grund gibt das Wappen des Erzbistums Paderborn wieder, zu dem das Bistum Magdeburg von 1821 bis 1994 angehörte und dem es sich bis heute eng verbunden weiß. Zu den Wurzeln, aus denen eine Ortskirche lebt, gehören die Zeugnisse herausragender Christen und Heiliger der Region. Mit ihrem Glauben bezeugten sie, dass Gottes Licht auch in der Finsternis des Lebens leuchtet. Auch heute hat die Kirche den Auftrag, in Wort und Tat zu verkünden, dass Gott jedem Menschen für immer Frieden, Heil und Glück schenken will. Die Sonne, umgeben von dunkler Nacht, ist dafür ein Sinnbild. Wie „lebendiges“, sauberes Wasser für das menschliche Leben unverzichtbar ist, so ist Christus notwendig für das Heil der Welt. Wo Wasser unter Steinen hervortritt, da ist das Leben. Und wo Leben ist, da ist Hoffnung. Menschen, die an Christus glauben, können selbst zur Quelle für andere werden. In diesem Dienst steht die Kirche.

Geschichte mini|links|Verkündigung der Errichtung eines Erzbistums zu Magdeburg und deren Übertragung an Adalbert, 968

Das (ehemalige) Erzbistum Magdeburg

Auf der Synode von Ravenna im Jahre 967 erreichte der römisch-deutsche König Otto I. die Zustimmung Papst Johannes XIII. zur Erhebung Magdeburgs zum Erzbistum. Im März 968 konnte Otto den Beschluss der Synode umsetzen. Das Erzbistum Magdeburg wurde aus Gebieten der Diözesen Halberstadt und Merseburg geschaffen. Mit der Inthronisation von Erzbischof Adalbert zu Weihnachten 968 in der neuen Kathedrale, dem Magdeburger Dom, galt das Erzbistum als endgültig errichtet. Das Bekenntnis von Erzbischof Sigismund zur neuen reformatorischen Lehre 1561 läutete das Ende des Erzbistums ein. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Erzbistum aufgelöst und das Territorium des Erzstifts Magdeburg – also der weltliche Besitz des Erzbischofs von Magdeburg, welches dann von evangelischen Administratoren verwaltet wurde – als erbliches Herzogtum Magdeburg dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochen. Diese Bestimmung trat nach dem Tode des letzten Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels im Jahre 1680 in Kraft.

Ausgangslage Das heutige Bistum Magdeburg umfasst in der Hauptsache die Gebiete des mittelalterlichen Erzbistums Magdeburg sowie der mittelalterlichen Bistümer Halberstadt und Merseburg, aber auch Gebietsanteile des mittelalterlichen Erzbistums Mainz sowie der mittelalterlichen Bistümer Verden, Havelberg, Brandenburg, Meißen und Naumburg-Zeitz, die mit Ausnahme von Mainz und einem Rest-Teil von Meißen, der zeitweiligen „Apostolischen Administratur des Bistums Meißen in den Lausitzen“, in der Reformation untergingen.

Der Westfälische Frieden von 1648 ermöglichte es durch seine Bestimmungen über die Normaljahre 1624 und 1627, dass in den beiden evangelischen Territorien der ehemaligen Bistümer Magdeburg und Halberstadt 17 katholische Klöster bestehen blieben: Adersleben (Zisterzienserinnen) Badersleben (Augustinerinnen) Hadmersleben (Benediktinerinnen) Halberstadt St. Andreas (Franziskaner) Halberstadt St. Burchard (Zisterzienserinnen) Halberstadt St. Johann (Augustiner) Halberstadt St. Katharina (Dominikaner) Halberstadt St. Nikolaus (Dominikanerinnen) Halberstadt St. Ursula (Cellitinnen) Hamersleben (Augustiner) Hedersleben (Zisterzienserinnen) Huysburg (Benediktiner) Althaldensleben (Zisterzienserinnen) Egeln (Zisterzienserinnen) Groß Ammensleben (Benediktiner) Magdeburg (Zisterzienserinnen) Meyendorf (Zisterzienserinnen)

Um diese Klöster einer bischöflichen Gewalt, d. h. einer geistlichen Zuständigkeit zuzuordnen, unterstellte der Papst diese ab 1650 der Jurisdiktion des Nuntius in Köln und mit der 1667 erfolgten Bildung eines eigenen Apostolischen Vikariats, das sich später Apostolisches Vikariat des Nordens oder auch Apostolisches Vikariat der Nordischen Missionen nannte, 1669 zusätzlich diesem Vikariat.

Im Zuge der Säkularisation wurden die 16 übriggebliebenen katholischen Klöster, das Cellitinnenkloster in Halberstadt war bereits vorher aufgelöst worden, in den nunmehr preußisch gewordenen Territorien Halberstadt (5 Klöster) und Magdeburg (11 Klöster) aufgrund der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 aufgehoben. Die diesen Klöstern inkorporierten Pfarreien blieben jedoch weiter bestehen: 1.) Althaldensleben, 2.) Neustadt / Magdeburg, 3.) Meyendorf, 4.) Groß Ammensleben, 5.) Egeln, 6.) Adersleben, 7.) Halberstadt St. Andreas 8.) Halberstadt St. Katharina und Barbara, 9.) Huysburg, 10.) Hamersleben, 11.) Badersleben, 12.) Hadmersleben und (etwas später) 13.) Hedersleben.

Dazu kamen später noch vier Pfarreien, die in diesem Gebiet im 18. Jahrhundert aus Missionen für die Seelsorge an Studenten und Soldaten entstanden waren: 1.) Halle (1808), 2.) Stendal (1810), 3.) Burg (1815) und 4.) Aschersleben (1821).

Die Errichtung des Bischöflichen Kommissariats Magdeburg Das kurzzeitige Bestehen des Königreichs Westfalen (1805–1813) und den von diesem im Gegensatz zum Königreich Preußen proklamierten religiösen Freiheiten unter König Jerome Bonaparte (1784–1860) schufen die Voraussetzungen für die Errichtung des Fürstbischöflichen Kommissariats für das Elbe-Saale-Departement mit dem Distrikt Helmstedt. Am 7. Oktober 1811 unterstellte der Apostolischen Vikar der Nordischen Missionen, Franz Egon von Fürstenberg (1789–1825), dem als Fürstbischof von Paderborn und Hildesheim dieses Amt anvertraut worden war, diesem Fürstbischöflichen Kommissariat die anerkannten alten Kloster- bzw. nunmehrigen Missionspfarreien. – Mit dem Tod von Bischof Franz Egon von Fürstenberg endete schließlich die Ära der Paderborner Fürstbischöfe, deren Hochstift bereits 1802 durch den Einmarsch preußischer Truppen säkularisiert worden war und nun nur als Bistum Paderborn weiterbestand.

Der Begriff Kommissariat und nicht Delegatur – wie die dem Breslauer Fürstbischöfen unterstellte Delegatur BerlinVgl. (Erz-)Bistum Berlin, in: Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches. Von der Säkularisation bis zur Gegenwart, hrsg. von Erwin Gatz, Freiburg i.Br. 2005. – wurde deshalb gewählt, um in Anlehnung an die alten Kommissariate die Paderborner Tendenz erkennen zu lassen, dieses Gebiet einmal als ordentliches Diözesangebiet dem Bistum beizufügen. Ein Bischöflicher Kommissar ist schließlich im Allgemeinen ein Geistlicher, der kraft Stellvertretung oder Delegation mit der Vornahme bestimmter Aufgaben hoheitlicher Hirtengewalt (Rechtsprechung oder Verwaltung) betraut wird.

Mit der Errichtung des Kommissariats wurde zugleich der letzte, seit 1802 amtierende Prior des Benediktinerklosters Huysburg – und dann der erste Pfarrer, der nach der 1804 erfolgten Aufhebung des Klosters weiter bestehenden Pfarrei – Carl van Eß (auch: Karl van Ess) erster Kommissar (1811–1824). Er hatte von allen Kommissaren bis 1949 die größtmöglichen, u. a. auch bischöfliche Fakultäten und innerkirchliche Befugnisse inne, die die Paderborner Kirchenverwaltung jedoch bei seinen Nachfolgern wieder systematisch einschränkte bzw. nicht mehr vergab.

Eine Regelung der Jurisdiktion betreffs der Katholiken südlich und östlich von Halle/Saale (außerhalb des Saale-Elbe-Departement, dem späteren Regierungsbezirk Merseburg) erfolgte dabei nicht; eine seelsorgliche Betreuung fand aber nach wie vor „caritativ“ durch Paderborn bzw. Magdeburg oder Halle statt.

Nach dem Tod von Carl van Eß folgte in das Amt des Kommissars der neue Pfarrer der Pfarrei Huysburg, sein Ordensbruder P. Placidus Behrens (1824–1828).

Aufgrund der Ernennung des Magdeburger Pfarrers Georg Konrad Delecker zum Bischöflichen Kommissar (1828–1833) kam der Sitz des Kommissariats zum ersten Mal nach Magdeburg, wobei laut Verordnung der Regierung Magdeburg die Kommissariatsakten am 22. Januar 1828 von der Huysburg in die Regierungshauptstadt gebracht werden mussten. Auf Wunsch der königlichen Regierung zu Magdeburg wurde schließlich der Sitz des Kommissariats unter Kommissar Johannes Liborius Ernst (1833–1846) endgültig nach Magdeburg transferiert, nachdem dieser – zuvor Pfarrstelleninhaber der Huysburg – am 10. Februar 1835 zum Pfarrer der katholischen Altstadt-Pfarrei St. Marien am Magdeburger Kloster Unserer Lieben Frau installiert worden war. Seitdem blieb das Amt des Bischöflichen Kommissars an die Magdeburger Pfarrstelle gebunden, die durch Bischof Konrad Martin (1856–1879) 1859 mit dem Titel einer Propstei ausgezeichnet und 1878 an die nahe dem Magdeburger Dom gelegene St.-Sebastian-Kirche überwiesen wurde. Spätestens seit 1835 ist dieses Kirchengebiet das Bischöfliche Kommissariat Magdeburg.

Als Pröpste, die zugleich Kommissare waren, wirkten Christoph Beckmann (seit 1846 als Pfarrer und Kommissar / als Propst ab 1859 bis 1873), Christian Loeffler (1873–1889), Kaspar Friedrich Brieden (1889–1901), Franz Schauerte (1901–1909), Heinrich Knoche (1909–1924), Petrus Legge (1924–1932), Heinrich Winkelmann (1933–1943) und Wilhelm Weskamm (1943–1951/ab 1949 Weihbischof).

Bischöfliches Kommissariat Magdeburg im Bistum Paderborn Am 16. Juli 1821 erfolgte durch die Bulle De salute animarum eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in den preußischen Gebieten. Dabei wurde das Fürstbischöfliche Kommissariat für das Elbe-Saale-Departement aus dem Apostolischen Vikariat des Nordens herausgenommen und durch eine Real- und Personalunion mit dem preußischen Bistum Paderborn verbunden. Der braunschweigische Distrikt Helmstedt blieb dabei außen vor, denn in ihrem Streben nach völliger Souveränität beanspruchten die Herrscherhäuser die Einsetzung einer landsässigen Hierarchie und duldeten keine ausländische Jurisdiktion.