Das Reichsland Elsaß-Lothringen war ein aus Teilen der Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918/1919. Anders als die Bundesstaaten unterstand das Reichsland unmittelbar dem Deutschen Kaiser.

Geschichte Geschichte bis zur Gründung des Reichslandes

mini|Historischer Dreiländer-Grenzstein, die „linke untere Ecke des Deutschen Reichs“ an der Gemarkung Pfetterhouse. 1: Schweiz, 2: Frankreich, 3: Deutschland Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen, zuvor Teile des fränkischen Mittelreiches (des Lotharii Regnum oder Lotharingien), von dem sich der Name ableitet, gehörten seit dem Vertrag von Meerssen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.

1552 schlossen protestantische deutsche Fürsten und der französische König Heinrich II. das Abkommen von Chambord. Die Fürsten wünschten, Kaiser Karl V. und seine Rekatholisierungspolitik zu schwächen. Daraufhin annektierte Heinrich II. die Territorien, die ihm laut dem reichsrechtlich illegalen Abkommen zustanden – so auch das Bistum Metz, ein Fürstbistum des Heiligen Römischen Reichs, mitsamt der Stadt Metz. Im Westfälischen Frieden 1648 wurde Frankreich im Besitz dieser Gebiete bestätigt. Ebenfalls im Westfälischen Frieden wurden Frankreich die ehemals habsburgischen Gebiete im Elsass, das heißt insbesondere der Sundgau (ohne die Stadt Mülhausen, die zwischen 1515 und 1798 zur Alten Eidgenossenschaft gehörte) und die Landvogtei über den elsässischen Zehnstädtebund zugesprochen.

Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreich unter König Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Die Freie Stadt Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb ethnisch und kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine Toleranz gegenüber den Protestanten, wenn auch die französische Obrigkeit den Katholizismus begünstigte, wo immer es ging (das Straßburger Münster musste 1681 an die Katholiken übergeben werden), und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt. Im Jahr 1766 fiel auch das Herzogtum Lothringen entsprechend den Bestimmungen des Friedensvertrags von Wien (1738) an Frankreich.

In der französischen Revolutionszeit wurden nach 1789 die alten feudalen Strukturen und regionalen Sonderrechte und damit auch viele Bindungen an das benachbarte Deutschland beseitigt. Die Region wurde Teil der Ersten Französischen Republik und in neu geschaffene Départements aufgeteilt, deren Grenzen sich nicht mit den alten Regionsgrenzen und den späteren Grenzen des Reichslandes deckten (siehe nebenstehende Karte). Nach der Niederlage Napoleons verblieben das Elsass und Lothringen im Wiener Kongress 1815 beim restaurierten Königreich Frankreich. Waren die deutschsprachigen Bewohner des Landes vor 1789 trotz der französischen Herrschaft noch weitgehend der deutschen Kultur verbunden gewesen, orientierten sich nach der Französischen Revolution immer mehr Elsässer und Lothringer in Richtung Frankreich und Paris. Da in Frankreich aber keine allgemeine Schulpflicht in französischer Sprache bestand, blieb Deutsch als Umgangs- und Alltagssprache im Elsass und in Deutsch-Lothringen erhalten.

Vom Deutsch-Französischen Krieg bis zum Frankfurter Frieden mini|Grenzen der französischen Départements und Grenzziehung Elsass-Lothringens 1871 mini|Schwere Zerstörungen in Straßburg nach dem Beschuss durch deutsche Artillerie (Foto vom 28. September 1870) mini|Generalgouvernement Elsass 1870 mini|Grenzbahnhof Deutsch-Avricourt an der Bahnstrecke Paris–Straßburg (Hintergrund), vorne die Deutsch-Französische Grenze mini|Elsaß-Lothringen als Generalgouvernement (1870) und als Reichsland (1871–1918): Ortsnamen, Verwaltungsgrenzen, Grenzlinien der deutschen Mundarten und sprachliche Entwicklung bis 1905. mini|Hermann Wislicenus: Rechts: Alsatia (Elsass) mit dem Straßburger Münster und Lotharingia (Lothringen) mit dem Metzer Dom huldigen Kaiser Wilhelm I. (Kaisersaal der Goslarer Kaiserpfalz, Zentralgemälde Die Wiedererstehung des Deutschen Reiches 1871 aus dem Jahr 1882)

Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 verlief für das Französische Kaiserreich von Anbeginn ungünstig. Schon die ersten Gefechte im August 1870 bei Weißenburg und Wörth im nördlichen Elsass gingen verloren, und die norddeutschen Truppen und süddeutschen Verbündeten besetzten das Elsass. Straßburg wurde sechs Wochen lang von den deutschen Truppen belagert. Dabei wurde auch das Münster durch Artilleriebeschuss beschädigt, und die alte Stadt- und Universitätsbibliothek mit ihrer kostbaren mittelalterlichen Handschriftensammlung wurde bei einem Brand vernichtet, darunter auch das einzige Exemplar der mittelalterlichen Enzyklopädie Hortus Deliciarum der Äbtissin Herrad von Landsberg. Noch während der Belagerung von Metz wurde General Friedrich Alexander von Bismarck-Bohlen am 21. August 1870 als Generalgouverneur für die deutsch besetzten Gebiete eingesetzt. Als Zivilkommissar und damit ihm zur Seite gestellter Leiter der Zivilverwaltung nahm Friedrich von Kühlwetter kurz darauf seine Arbeit auf. Während des Krieges orientierte sich die öffentliche Meinung in Deutschland zunehmend an der Wiedergewinnung des in sprachlicher und kultureller Hinsicht zu dieser Zeit immer noch überwiegend deutschen Elsasses. Bismarck selbst stand im privaten Gespräch der Annexion zwiespältig gegenüber. Einerseits sah er in ihr die Möglichkeit, damit die innere Einheit des neu gegründeten Deutschen Kaiserreichs zu festigen; außerdem sprachen militärstrategische Gesichtspunkte für die Annexion. Andererseits war sich Bismarck als Realpolitiker bewusst, dass das deutsch-französische Verhältnis dadurch auf Dauer belastet würde. Er ging aber auch von einer deutsch-französischen Erbfeindschaft mit oder ohne Annexion als historischer Konstante aus. In den Jahren nach dem Krieg befürchtete er einen cauchemar des coalitions, einen „Albtraum der Koalitionen“. Er versuchte, dem auf Revanche sinnenden Frankreich durch ein umfangreiches defensives Bündnissystem zu begegnen.

Frieden von Frankfurt Mit dem Frieden von Frankfurt im Mai 1871 wurden das Elsass und der nordöstliche Teil Lothringens dem neu gegründeten Deutschen Reich angegliedert. Der völkerrechtliche Gebietsübergang erfolgte bereits am 2. März 1871, dem Tag des Inkrafttretens des Versailler Vorfriedens; zu einem integralen Bestandteil des Reichsgebietes im staatsrechtlichen Sinne wurde Elsaß-Lothringen am 28. Juni 1871 mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1871 über die Vereinigung von Elsass und Lothringen mit dem Deutschen Reich.Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, 2004, Teil II, Kap. II, Abschn. d, S. 66 ff. Im September 1871 wurde das Militärgouvernement aufgelöst und die Verwaltung dem Oberpräsidium unter Eduard von Moeller übertragen.

Die Grenzziehung im Bereich des Elsass folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang des Hauptkamms der Vogesen. Allerdings wurde um die Orte Schirmeck östlich des Vogesenkamms und Mariakirch aus militärstrategischen Gründen ein Gebiet mit einer französischsprachigen Bevölkerung einbezogen. Die historisch zum südlichen Elsass (das heißt zum Sundgau) gehörige, aber von alters her französischsprachige Stadt Belfort mit ihrem Umland (Arrondissement Belfort) an der Burgundischen Pforte verblieb bei Frankreich.

Auch der größte Teil des alten Gesamt-Lothringens (Lorraine) mit der Hauptstadt Nancy blieb bei Frankreich, die Stadt Metz mitsamt Festung und Umland wurde allerdings – vor allem aus strategischen Beweggründen – dem Deutschen Reich zugeschlagen. Durch diese Grenzziehung wurden 200.000 Lothringer mit französischer Muttersprache zu Reichsdeutschen.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: 1849–1914. C. H. Beck, München 1995, S. 1014 Zwar handelte es sich dabei nur um ca. 15 % der Bevölkerung Elsaß-Lothringens, somit wesentlich weniger als die zuvor und danach deutschsprachigen Elsässer und Lothringer in Frankreich; allerdings belastete dieser Umstand die deutsch-französischen Beziehungen in den folgenden Jahrzehnten zusätzlich.

Das Reichsland – ein künstliches Gebilde Das neu gebildete „Reichsland Elsass-Lothringen“ hatte kein historisches Vorbild und stellte ein staatspolitisches Novum dar. Die Städte Metz und Straßburg waren nie zuvor in den Neuzeit Teil einer gemeinsamen lokalen politischen Einheit gewesen. Das Elsass hatte aufgrund seiner Geschichte, der deutschen Sprache und einer starken protestantischen Minderheit traditionell Verbindungen zu Deutschland. Die Stadt Metz mit Umgebung war dagegen nahezu rein französischsprachig und katholischer Konfession. Seit der de-facto-Annexion 1555 durch Frankreich hatten sich ihre Bewohner, die Messins, nach Paris orientiert und interessierten sich kaum für die Geschehnisse in Straßburg. Eine direkte Eisenbahnverbindung zwischen Metz und Straßburg wurde erst nach 1876 gebaut. Es dauerte nach der Annexion Jahrzehnte, bis sich im Reichsland allmählich eine Art Gemeinschaftsgefühl zwischen Elsässern und Lothringern zaghaft zu entwickeln begann.

Die Optionsmöglichkeit für Frankreich Die Bewohner Elsaß-Lothringens erhielten, sofern sie nicht aus Zentralfrankreich zugewandert waren, nach den Bestimmungen des Friedensvertrages von Frankfurt die elsass-lothringische Staatsangehörigkeit, hatten aber die Möglichkeit, sich bis zum 1. Oktober 1872 für die Beibehaltung der französischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Ursprünglich war vorgesehen, dass diejenigen, die sich für die französische Staatsbürgerschaft entschieden (sogenannte Optanten), das Land zu verlassen hätten. Sie durften dabei ihr Eigentum mitnehmen bzw. frei veräußern. Insgesamt optierten 160.878 Personen, d. h. etwa 10,4 % der Gesamtbevölkerung, für die französische Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Optanten war besonders hoch im Oberelsass, wo 93.109 Personen (20,3 %) erklärten, die französische Staatsbürgerschaft behalten zu wollen, und deutlich geringer im Unterelsass (6,5 %) und in Lothringen (5,8 %).Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsass-Lothringen 1871–1918. In: Berliner Juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts. Band 38. ISBN 3-8305-1112-4, S. 96 ff. (108) (Google).

Letztlich wanderte aber nur ein Bruchteil der Optanten tatsächlich nach Frankreich aus. Insgesamt verließen etwa 50.000 Personen das Reichsland in Richtung Frankreich, was 3,2 % der Bevölkerung entsprach. Die etwa 110.000 Optanten, die nicht bis zum 1. Oktober 1872 ausgewandert waren, hatten damit ihre Option auf die französische Staatsbürgerschaft verloren. Sie wurden aber auch nicht durch die deutschen Behörden ausgewiesen, sondern behielten die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch nach 1872 wanderten dauerhaft Menschen aus, ohne dass die Gründe klar zu benennen wären. Deutschland insgesamt war bis in die 1890er Jahre ein ausgesprochenes Auswanderungsland. Zum Teil wollten aber junge Elsässer auf diese Weise auch dem Militärdienst in der deutschen Armee entgehen. Durch die Optanten hatten viele Elsaß-Lothringer familiäre Beziehungen nach Frankreich, da es nicht selten vorkam, dass einige Familienangehörige für Frankreich optierten und dorthin auswanderten, während andere im Land verblieben.

Haltung der Bevölkerung zu den neuen Verhältnissen