mini|Großes Staatswappen des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha Das Haus Sachsen-Coburg und Gotha, bis 1826 Haus Sachsen-Coburg-Saalfeld, ist eine deutsche Adelsfamilie, eine jüngere Seitenlinie der ernestinischen Wettiner. Der Name stammt vom Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das auf dem Gebiet der heutigen Länder Thüringen und Bayern lag und durch Angehörige dieses Fürstenhauses von 1826 bis 1918 regiert wurde. Durch Wahl und eine geschickte Heiratspolitik gelangten Mitglieder der Familie aus dem politisch weitgehend unbedeutenden Kleinstaat auf eine Reihe europäischer Throne, womit die Familie internationale Bedeutung erlangte. Heute regieren Mitglieder des Hauses nur noch in Belgien. Die im Vereinigten Königreich regierende Dynastie entstammt historisch ebenfalls dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha, nahm jedoch 1917 den Namen Windsor an und betrachtet sich seither als eigenständige Dynastie, welche vom derzeitigen König Charles III. in mütterlicher Linie fortgesetzt wird. Zuvor hatte der letzte Herzog Carl Eduard (ein Enkel von Königin Victoria) seinerseits den britischen Teil der Familie von der Thron- und Erbfolge des Stammhauses ausgeschlossen. Angehörige der Nebenlinie Sachsen-Coburg-Koháry regierten im Königreich Portugal sowie im Zarentum Bulgarien.

Geschichte Vorgeschichte: Das Haus Wettin Ahnherr der Wettiner ist ein Graf Dietrich, der 982 verstarb. Unter seinen Nachkommen stieg das Haus Wettin neben den Askaniern und Hohenzollern zu einem der wichtigsten Fürstenhäuser Mitteldeutschlands auf, das zeitweise große Teile der heutigen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg regierte. Meilensteine bei diesem Aufstieg waren der Erwerb der Markgrafschaft Meißen 1089 durch Heinrich I. von Eilenburg, der Landgrafschaft Thüringen 1264 durch Heinrich den Erlauchten und schließlich der Erwerb der sächsischen Kurwürde 1423 durch Friedrich den Streitbaren.

1485 teilten sich die Wettiner in eine ernestinische und eine albertinische Linie (Leipziger Teilung). Beide Linien bestehen auch heute noch. Die Kurwürde blieb zunächst bei der älteren ernestinischen Linie, fiel jedoch 1547 im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (Wittenberger Kapitulation) an die Albertiner. Während diese in Sachsen und zeitweise auch im Königreich Polen zu Königswürden aufstiegen, wurden die Ernestiner auf Thüringen begrenzt. Durch fortgesetzte Landesteilungen versanken die Ernestiner in der politischen Bedeutungslosigkeit. Neben der Hauptlinie, den Herzögen, später (seit 1815) Großherzögen von Sachsen-Weimar bzw. seit 1741 Sachsen-Weimar-Eisenach gab es immer noch mehrere jüngere ernestinische Nebenlinien mit teilweise nur eingeschränkter Landeshoheit (vgl. Ernestinische Herzogtümer).

Entstehung des Hauses Sachsen-(Coburg-)Saalfeld mini|hochkant|Wappen des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld (1736) im Deckenstuck der Heilig-Kreuz-Kirche (Coburg) Fünf Jahre nach dem Tod Ernsts des Frommen, des Herzogs von Sachsen-Gotha(-Altenburg), im Jahr 1675 kam es 1680 beim Gothaer Hauptrezess zu einer Erbteilung unter seinen sieben Söhnen. Der jüngste Sohn, Johann Ernst (1658–1729), ist der Stammvater des späteren Hauses Sachsen-Coburg und Gotha. Er erhielt 1680 ein kleines Fürstentum um die thüringische Stadt Saalfeld. Als sein zweitältester Bruder Albrecht (1648–1699) 19 Jahre später kinderlos starb, brachen Erbstreitigkeiten um die Aufteilung von dessen Fürstentum Sachsen-Coburg aus. Johann Ernst konnte sich dabei größtenteils durchsetzen, auch wenn der Streit erst sechs Jahre nach seinem Tod beendet wurde. Sachsen-Coburg kam daraufhin 1735 an Sachsen-Saalfeld – bis auf einige Gebiete, die an das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen bzw. als späteres Meininger Oberland an das Herzogtum Sachsen-Meiningen fielen.

Im so entstandenen Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld regierten nach Johann Ernsts Tod dessen Söhne Christian Ernst (residierte in Saalfeld) und Franz Josias (residierte in Coburg) gemeinschaftlich das aus zwei geografisch getrennten Teilen bestehende Land. Als Christian Ernst 1745 starb, wurde Franz Josias alleiniger Herzog. Zwei Jahre später führte er die Primogenitur bei der Thronfolge ein, um weitere Landesteilungen zu verhindern. In der Folge erbten jeweils die erstgeborenen Söhne Ernst Friedrich (1724–1800), Franz (1750–1806) und Ernst I. (1784–1844) die Herzogswürde. Ernst konnte 1816 einen Gebietsgewinn für sein Herzogtum verbuchen: Zum Lohn für seine Dienste als General und Korpskommandant in den Kämpfen gegen Napoleon Bonaparte erhielt er 1816 das Fürstentum Lichtenberg, heute gelegen an der Grenze des Saarlands zu Rheinland-Pfalz. Infolge politischer Unruhen und der großen Entfernung zum Hauptteil seines Herzogtums verkaufte er es 1834 an Preußen.

Internationale Ausbreitung des Hauses Mitglieder des Hauses Sachsen-Coburg-Saalfeld bzw. Sachsen-Coburg und Gotha gelangten durch Wahl (Belgien, Bulgarien) bzw. Heirat (Portugal, Großbritannien) auf verschiedene europäische Throne, wo sie zum Teil noch heute regieren. Alle Linien stammen von den Söhnen des Herzogs Franz ab. Der älteste Sohn Ernst I. wurde über seinen Sohn Albert Stammvater des britischen Königshauses. Der zweitälteste Ferdinand Georg (1785–1851) begründete durch die Heirat mit Maria Antonia Koháry die Linie Sachsen-Coburg-Koháry, aus der das portugiesische und das bulgarische Königshaus hervorgingen. Der jüngste Sohn Leopold (1790–1865) wurde 1831 zum König der Belgier gewählt und ist Stammvater der belgischen Königsfamilie.

Zum stark erhöhten Ruf des Fürstenhauses in jener Zeit dürften die militärischen Erfolge von Herzog Franz Josias’ jüngstem Sohn Friedrich Josias (1737–1815) im ausgehenden 18. Jahrhundert beigetragen haben. Durch seine Siege als kaiserlicher General und Feldmarschall im Österreichisch-Türkischen Krieg und im ersten Koalitionskrieg gegen Frankreich machte er international als „Prinz Coburg“ von sich reden.

Wegen der 1823 von Herzog Ernst I. erworbenen Herrschaft Greinburg in Oberösterreich hatte das Herzogshaus fortan (als eines von drei souveränen Häusern) bis 1918 einen erblichen Sitz im Herrenhaus des Kaisertums Österreich inne. Schloss Greinburg ist bis heute einer der Wohnsitze der Familie.

Entstehung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha 1825 starb in einem der ernestinischen Kleinstaaten, dem Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg, der letzte Herzog Friedrich IV. ohne männlichen Erben. Die dort herrschende ernestinische Nebenlinie, das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg, war somit erloschen. Unter den noch bestehenden ernestinischen Linien brachen sofort Erbstreitigkeiten um das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg aus, die schließlich 1826 durch einen Schiedsspruch des sächsischen Königs Friedrich August I., des Gerechten, gelöst wurden. Im Zuge dieses komplizierten Schiedsspruches wurde im Präliminarvertrag zu Liebenstein das bisherige Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg aufgeteilt: Altenburg wurde, wie bereits früher in seiner Geschichte einmal, selbständiges Herzogtum und fiel an die Nebenlinie aus dem Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, die sich daraufhin in Haus Sachsen-Altenburg umbenannte. Als Herzogtum Sachsen-Altenburg bestand es bis zur Abdankung des Herzogs im Zuge der Novemberrevolution 1918.

Gotha dagegen wurde dem in Sachsen-Coburg-Saalfeld regierenden Fürstenhaus gegeben. Dessen Besitz wurde allerdings auch aufgeteilt: Während es Coburg behalten konnte, musste es Saalfeld an eine weitere Nebenlinie, das Haus Sachsen-Meiningen, abtreten. Aus dem zu diesem Zeitpunkt regierenden Monarchen, Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld, wurde so der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, und das bisherige Haus Sachsen-(Coburg-)Saalfeld benannte sich in Sachsen-Coburg und Gotha um.

Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha als deutsches Stammland der Dynastie mini|Mitglieder des katholischen Zweigs Sachsen-Coburg-Koháry, um 1875 Auf Ernst I. folgte 1844 dessen Sohn Ernst II. (1818–1893). Ernst II. war der einzige deutsche Fürst, der die Märzrevolution wirklich ernst nahm und 1849 ein Staatsgrundgesetz in Kraft setzte. Somit bekam Sachsen-Coburg und Gotha die fortschrittlichste Verfassung im damaligen Deutschland. Der spätere preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck betrachtete ihn als ernsthaften Gegenspieler seiner Politik. Auf Bismarck soll auch das bekannte Wort vom „Gestüt Europas“ zurückgehen, mit dem er die zahlreichen Thronerwerbe und internationalen Heiraten des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha verspottete.Sachsen-Coburg wird durch Heiratspolitik zur internationalen Dynastie, auf: bavarikon.de

Ernst II. hatte zwar mehrere uneheliche Kinder, jedoch blieb seine Ehe mit Prinzessin Alexandrine von Baden (1820–1904) kinderlos. Nach seinem Tod fiel das Herzogtum somit an die britische Nebenlinie (siehe unten), die sich inzwischen aus Nachfahren seines Bruders Albert gebildet hatte. Da der nächste in der Erbfolge berufene Eduard, Prince of Wales, auch in der britischen Thronfolge an erster Stelle stand und nicht bereit war, für das unbedeutende deutsche Herzogtum auf den Thron des britischen Empires zu verzichten, trat er seine Ansprüche auf das Herzogtum an seinen jüngeren Bruder Alfred, Duke of Edinburgh, ab. Der bestieg schließlich als Herzog Alfred den Thron.

Alfreds gleichnamiger Sohn hatte 1899 Selbstmord begangen. Als Alfred 1900 starb, fiel der herzogliche Thron deshalb erneut an die britische Verwandtschaft. Da der nächste Erbberechtigte, Arthur, 1. Duke of Connaught and Strathearn, für sich und seinen Sohn Arthur of Connaught verzichtet hatte, wurde der Neffe von Alfred und Arthur der nächste Herzog: Charles Edward, Duke of Albany, war der älteste Sohn des damals bereits verstorbenen Leopold Georg, Duke of Albany, der wiederum der jüngste Sohn von Königin Victoria war. Er regierte als Herzog Carl Eduard bis zur Novemberrevolution 1918, dem Ende der Monarchie im Deutschen Reich und seinen Teilstaaten.

Residenzen des herzoglichen Hauses waren das Schloss Friedenstein in Gotha, in dem die Familie noch bis 1945 ein Appartement bewohnte, das Schloss Ehrenburg in Coburg, das Schloss Callenberg bei Coburg sowie seit 1823 das als Jagdsitz genutzte Schloss Greinburg in Oberösterreich. Die beiden Letzteren gehören der Familie bis heute. Die Mitglieder des Hauses führen den Namen Prinz/-essin von Sachsen-Coburg und Gotha, Herzog/-in zu Sachsen.

Bruch mit dem britischen Königshaus Um seine bedingungslose Loyalität zu Deutschland zu demonstrieren, unterzeichnete Herzog Carl Eduard am 12. März 1917 ein Gesetz, das außerdeutsche Mitglieder des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha von der Thron- und Erbfolge ausschloss, wenn ihr Heimatstaat Krieg gegen das Deutsche Reich führt. Dieses Gesetz richtete sich direkt gegen das britische Königshaus, dessen Mitglieder die letzten zwei Herzöge gestellt hatten. Auf seine britischen Titel und Würden verzichtete er nicht. Er war zu diesem Zeitpunkt britischer Staatsbürger, Mitglied der britischen königlichen Familie mit den Titeln und Würden eines Prinzen von Großbritannien und Irland und eines Duke of Albany und hatte einen Sitz im britischen House of Lords.