mini|442x442px|Verlauf des Anteils aller vermögensbezogenen Steuern am BIP für die zwölf größten europäischen Volkswirtschaften

Die Vermögensteuer oder Vermögenssteuer ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst in der Regel das nach Abzug der Schulden verbleibende Reinvermögen. Sie zählt ebenso zu den vermögensbezogenen Steuern wie Steuern, die nicht das Gesamtvermögen treffen, sondern nur einzelne Vermögensteile, beispielsweise die Grundsteuer.

Im Durchschnitt der OECD-Staaten schwankte das Aufkommen der vermögensbezogenen Steuern am BIP von 1998 bis 2018 zwischen 1,7 und 2,3 %. In dieser Zeit senkte die Schweiz ihren Anteil und näherte sich damit dem OECD-Durchschnitt an, während Deutschland und Österreich zu den europäischen OECD-Ländern mit dem niedrigsten Anteil der vermögensbezogenen Steuern gehörten.

Argumente für die Vermögensteuer Aus juristischer Sicht wird die Erhebung einer Vermögensteuer unter anderem mit folgenden Argumenten befürwortet:

Die Vermögensteuer entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, wie es im Fall von Deutschland im Grundgesetz festgelegt ist (Art. 3 Abs. 1 GG). Vermögen erfüllt Funktionen (wie z. B. Sicherheit, Unabhängigkeit, wirtschaftlicher und sozialer Einfluss), die eine eigenständige steuerliche Leistungsfähigkeit des Vermögens begründen. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, wenn im Sinne einer Doppelbesteuerung bei Unternehmensvermögen zum einen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und zum anderen auf der Ebene der Anteilseigner besteuert wird. Eine im Anschluss an dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG abgelehnt, da für die Anteilseigner mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft besondere Vorteile verbunden sind, die eine über die Besteuerung des Vermögens der Kapitalgesellschaft hinausgehende Steuerbelastung rechtfertigen. Die Vermögensteuer besitzt eine sozialpolitische Aufgabe. Juristisch wird diese Funktion der Vermögensteuer mit ihrer Fähigkeit zur Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips begründet. Da laut Thomas PikettyDas Kapital im 21. Jahrhundert (übersetzt von Ilse Utz und Stefan Lorenzer), Beck, München 2014. sowie dem gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung die Einkommen der Vermögenden tendenziell überdurchschnittlich sind, könnte eine reformierte Vermögensteuer die Vermögenskonzentration zumindest verlangsamen. Eine Studie des Internationalen Währungsfonds von 2015 verweist explizit auf die Vermögensteuer als eine Maßnahme gegen Ungleichheit. So könne „die Umverteilungsrolle der Finanzpolitik durch ein stärkeres Vertrauen auf Vermögens- und Grundsteuern gestärkt werden“. Laut Joachim Wieland kann die Vermögensteuer im Rahmen einer einnahmenorientierten Haushaltspolitik einen Beitrag zur Reduktion der Staatsverschuldung leisten. Das deutsche Steuerniveau sei auf einer ähnlichen Höhe wie in der Schweiz oder den USA, obwohl Deutschland mit der Wiedervereinigung und der Euro-Rettung zusätzliche Leistungen erbrachte. Gerade hohe Vermögen profitierten bei der Euro-Rettung und in der Finanzkrise 2008/2009 aus Sicht der DSTG in besonderer Weise von staatlichen Schutzmaßnahmen. Laut Oxfam leistet eine Vermögenssteuer einen Beitrag gegen die globale Erwärmung, da der Konsum von Luxusgütern sowie ein Großteil der Investitionen von Reichen klimaschädlich ist., abgerufen am 29. November 2022.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird die Erhebung einer Vermögensteuer unter anderem mit folgenden Argumenten befürwortet:

Versicherungsguthaben, soweit sie sich auf die betriebliche oder private Altersversorgung beziehen, könnten als nicht steuerpflichtig unterstellt werden. Altersvorsorgevermögen wäre damit nicht Teil einer Bemessungsgrundlage. Die fünf Wirtschaftsweisen gingen in einem Gutachten von 2013 ebenfalls von einer Ausnahmeregelung aus. Laut OECD wirkt eine Vermögensteuer „weniger verzerrend“ und hat daher weniger negative Effekte auf das Wirtschaftswachstum als zum Beispiel eine hohe Besteuerung von Arbeitseinkommen. Der Internationale Währungsfonds befürwortete 2021 ebenfalls die Einführung einer Vermögensteuer, um die Kosten aus der Corona-Krise zu bewältigen. Dabei solle es sich um eine Abgabe nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags in Deutschland handeln. (Dieser wurde 2021 ab 5.177 €/Monat bei Einzelveranlagung erhoben.) Eine repräsentative Umfrage von 2019 nur unter Personen mit mehr als 100.000 Euro Vermögen ergab, dass die Hälfte der Befragten den Eindruck hatten, sie werden steuerlich „eher geschont“. Für 56 % käme es auch bei steigender Steuerlast nicht in Frage, Deutschland zu verlassen, etwa ein Viertel zieht es in Erwägung. Die Gefahr, dass Vermögende mit zunehmenden Abgaben abwandern, ist deshalb verhältnismäßig gering. Vermögenswerte, die ohne Nutzung akkumulieren, werden in gleicher Höhe besteuert wie jene, die produktiv eingesetzt werden. Eine Vermögensteuer fördert daher Investitionen als aktive, produktive Nutzung von Vermögenswerten. Eine empirische Studie anhand norwegischer Unternehmerhaushalte konnte nicht die Behauptung stützen, dass eine Vermögensteuer Investitionen und Beschäftigung negativ beeinflusst. Im Gegenteil zeigte sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Vermögensteuer eines Haushalts und dem anschließenden Beschäftigungswachstum in dem von ihm kontrollierten Unternehmen. Als Ursache wird gesehen, dass der Steuerwert eines Vermögens durch die Investition in ein nicht börsennotiertes Unternehmen reduziert werden kann und dass dieser Anreiz umso stärker wird, je höher die Vermögensteuer ist. Joseph Fargione u. a. zeigten, dass sich die Akkumulation von Vermögen mathematisch als sehr einfacher Prozess modellieren lässt. Sein Modell zeigte, dass mit der Zeit sich das gesamte verfügbare Vermögen auf immer weniger Personen konzentriert. Ursächlich dafür ist das monotone Anwachsen der Streuung der Verteilung in Kombination mit dem Zinseszinseffekt, der eine Verschiebung des Vermögens zur Spitze der Population bewirkt. Diese Verschiebung wird durch das Anwachsen der Streuung mit der Zeit immer größer, wodurch der Vermögenskonzentration praktisch keinerlei Grenzen gesetzt sind (vgl. für die technischen Details den Abschnitt Vermögenskonzentration im Artikel über den Zinseszins). Führt man in diesem Prozess jedoch eine jährlich wiederkehrende Vermögenssteuer ein, so kann die Streuung nicht mehr monoton anwachsen. Je höher das Vermögen, desto unwahrscheinlicher wird es nämlich, dass die normalverteilte Rendite höhere Vermögenzuwächse ermöglicht, als durch eine feststehende Vermögenssteuer zu zahlen ist.Joseph E. Fargione u. a.: Entrepreneurs, Chance, and the Deterministic Concentration of Wealth.

Argumente gegen die Vermögensteuer Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird die Erhebung einer Vermögensteuer unter anderem mit folgenden Argumenten abgelehnt:

Laut einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2017 unter Brigitte Zypries (SPD) in Auftrag gegebenen Studie durch Ernst & Young und das arbeitgebernahe ifo Institut ergeben sich bei Wiedereinführung negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und auf die Beschäftigung (S. 52), weil insbesondere ausländische Investoren ihr Engagement deutlich reduzieren würden. Aus steuerrechtlicher Sicht wird die Erhebung einer Vermögensteuer unter anderem mit folgenden Argumenten abgelehnt:Stefan Homburg: Allgemeine Steuerlehre. 7. Auflage. Verlag Vahlen, 2015, ISBN 978-3-8006-4922-8, S. 131 ff. Die Vermögensteuer ähnelt der Einkommensteuer. Da Zinsen und ähnliche Vermögenserträge bereits durch die Einkommensteuer belastet werden, erzeugt die Vermögensteuer eine Zusatzbelastung. Während die Einkommensteuer aber den tatsächlichen Ertrag trifft, belastet die Vermögensteuer den Sollertrag. Bleibt der tatsächliche Ertrag hinter dem Sollertrag zurück, kommt es zur Überbesteuerung. Unter allen Steuern erzeugt die Vermögensteuer die höchsten Verwaltungskosten, weil Bewertungen schwierig sind. Besteht das politische Ziel darin, Kapitaleinkommen stärker zu belasten, kann der Gesetzgeber die Kapitaleinkommensteuer erhöhen, statt mit der Vermögensteuer eine weitere Steuer einzuführen. Die Vermögensteuer würde Individuen ungleich behandeln, wenn sie die Versorgungsansprüche der Beamten und Arbeitnehmer ausnimmt, die Altersersparnisse der Selbstständigen im Fall von niedrig angesetzten Freibeträgen aber einbezieht. Fasst der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage eng, weichen die Steuerpflichtigen aus, indem sie z. B. Bilder und andere Kunstgegenstände kaufen. Eine weit gefasste Bemessungsgrundlage erfordert andererseits tiefes Eindringen in die Privatsphäre, um etwa den „Picasso im Schlafzimmer“ zu entdecken. Laut der zuvor genannten Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ergeben sich auch steuerrechtliche Schwierigkeiten. Ausgehend von den für die Vermögensteuer günstigsten Annahmen (Stand 2017), dürfe diese den Wert von 1,4 % nicht überschreiten, sofern sie noch verfassungskonform sein solle (S. 23). Die Vermögenssteuer müsse einerseits aus den Erträgen des Vermögens bezahlbar sein und andererseits aber auch dem Steuerpflichtigen einen Mindestanteil lassen, so dass dieser Anteil noch das Ergebnis der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend zum Ausdruck bringe (S. 20).

Situation der Vermögensteuer nach Staat

Deutschland

Die Vermögensteuer wurde zuletzt 1996 erhoben; in jenem Jahr betrug ihr Aufkommen rund 9 Milliarden DM.

In Deutschland ist die nicht angewendete Vermögensteuer gemäß dem geltenden VermögensteuergesetzVermögensteuergesetz eine stichtagsbezogene Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen berechnet wird. Zur Bemessungsgrundlage gehören Betriebe, Immobilien, Sparguthaben, Wertpapiere und Lebensversicherungen sowie Luxus- und Kunstgegenstände. Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Natürliche Personen erhalten gemäß § 6 Abs. 1 VStG einen Freibetrag von 120.000 DM oder umgerechnet rund 61.355 Euro.

Die Vermögensteuer stand als Ländersteuer den Bundesländern zu ( Abs. 2 Nr. 1 GG). 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz ( Abs. 1 GG) vereinbar sei.BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995, Az. 2 BvL 37/91, – Einheitswerte II. In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung zwar fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe, trotzdem wird seither die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist.Vermögensteuergesetz

In den 1920er-Jahren lag die vermögensbezogene Besteuerung bei ca. 2,5 % des BIP. Bis zu den 1970ern verlor sie an Bedeutung. Ein Artikel in der SZ bewertete die heutige vermögensbezogene Besteuerung in Deutschland als relativ niedrig. Das liege auch daran, dass in anderen Ländern oft eine höhere Grundsteuer erhoben werde. Wegen der niedrigen vermögensbezogenen Besteuerung wurde Deutschland 2013 als „Reichenparadies“ bezeichnet.

Österreich In Österreich bestand bis 1993 eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen. Die Einnahmen aus dieser lagen 1990 bei 511 Mio. €, was 1 % des Gesamtsteueraufkommens ausmachte. Hierbei waren die meisten Zahler der Steuer Unternehmen. Da der Ertrag der Vermögenssteuer im Vergleich zu Aufwand und Kosten der Einhebung sehr gering war, wurde sie 1993 auf Initiative des sozialdemokratischen Finanzministers Ferdinand Lacina abgeschafft. Stattdessen plante Lacina eine Reform der Grundbesteuerung und der Erbschaftsbesteuerung, dazu kam es jedoch nicht. Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde bis 2008 weiter eingehoben.