mini|Karikatur von 1891 zur Lobbyarbeit für Gesetzesentwürfe (engl. bill) bei einem US-amerikanischen Abgeordneten
Lobbyismus, Lobbying oder Lobbyarbeit ist eine aus dem Englischen (lobbying) übernommene Bezeichnung für Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen („Lobbys“) – vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen – versuchen, die Exekutive oder Legislative zu beeinflussen.Lobbying. duden.deLobbyarbeit. duden.de Außerdem wirkt Lobbying auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien.Lobbyismus. duden.de Gängige Bezeichnungen für Lobbyarbeit sind zum Beispiel Public Affairs, politische Kommunikation und Politikberatung. Unternehmen und Organisationen unterhalten bisweilen ein Hauptstadtbüro oder eine Hauptstadtrepräsentanz, aber auch Büros bei den Landesregierungen.
Lobbying ist ein Aspekt des öffentlichen politischen Entscheidungsprozesses in Demokratien und ist nicht per se eine unmoralische Praxis. Das Herantragen von Interessen an Entscheidungsträger gehört zum Wesensmerkmal parlamentarischer Demokratie und lässt sich dem intermediären Bereich zwischen Bürger und Staat zuordnen. Um Entscheidungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft treffen zu können, müssen Politiker sich über hochkomplexe Fragestellungen und Inhalte informieren. Dabei sind sie auf gut aufbereitete Informationen und Argumente verschiedener Interessengruppen angewiesen. Vice versa gehen Interessenvertretungen mit den Politikern in den Dialog, um politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
Kritisch wird angemerkt, dass Lobbyismus nur bei Einhaltung von regulierenden Verhaltenskodizes oder möglichst großer Transparenz positive Auswirkungen auf die demokratische Qualität eines Staates hat. Insbesondere durch Lobbyismus-Affären (kurz Lobby-Affären) wird das idealtypische Bild von Lobbyismus getrübt. In diesen werden in der Regel Politiker in Machtpositionen von Unternehmen mit Geld bestochen, um Politik im Sinne der Geldgeber zu machen. In solchen Fällen ist Lobbyismus eine Form von Korruption.
Der Begriff Lobbyismus hat daher häufig eine negative Konnotation, sodass die jeweiligen Interessenvertreter (Lobbyisten) selten unter diesem Begriff auftreten, sondern stattdessen euphemistische Bezeichnungen wie Consultant, Public Affairs Manager oder Policy Advisor verwenden.
Begriffsgeschichte Der Begriff geht auf die Lobby (englisch für „Vorhalle“) des Parlaments (etwa die Lobby vor einem Plenarsaal) zurück – je nach Herkunft des Historikers auf die lobia des römischen Senats, auf die lobby des britischen Unterhauses oder des US-amerikanischen Kongresses –, in der Vertreter verschiedener Gruppen Parlamentarier an die Möglichkeit ihrer Abwahl erinnerten und auch Vor- oder Nachteile für bestimmtes Verhalten in Aussicht stellten.
Auch wortgeschichtlich knüpft der Lobbyismus an seine historischen Vorformen des Antichambrierens (des Suchens von Einfluss im Vorzimmer der Herrschaft) und der schon spätmittelalterlichen Tätigkeit der „Hofschranzen“ an. Die leicht negative Bewertung des Begriffs in deutschsprachigen Ländern mag darin (und/oder im Fehlen verbindlicher, Transparenz erzeugender Regeln für Lobby-Arbeit) ihre Ursache haben.Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 17.
Begriffsbestimmung Ein einheitliches Verständnis des Lobbyismus konnte sich in der wissenschaftlichen Literatur bislang nicht durchsetzen. Noch immer konkurrieren zahlreiche Definitionen, die auf jeweils unterschiedliche Aspekte abstellen. So spricht Rinus van Schendelen Lobbyismus einen gänzlich unorthodoxen Charakter zu und verortet diesen ausschließlich auf informeller Ebene, während Günter Bentele gerade die rechtliche und moralische Normenbindung des Lobbyismus betont und Leo Kißler einen Schwerpunkt bei institutionalisierten Einflussformen wie (1) förmliche[n] Kontakte[n] zwischen Verbänden und ‚nahestehenden‘ Abgeordneten im Rahmen von Arbeitskreisen und Kontaktgruppen in Fraktionen, (2) Abgeordnetensprechstunden, (3) Enquête-Kommissionen (…) und (4) nicht-öffentliche[n] Anhörungen von Interessenvertretern durch die Bundestagsausschüsse legt. Scott Ainsworth wiederum sieht Lobbyisten als Servicestelle politischer Entscheidungsträger, die Informationen bei Bedarf auch über Nacht bereitstellen, während Klaus Schubert und Martina Klein die Ausübung von Druck als wesentliches Element herausstellen. Der Lobbyist Andreas Geiger definiert Lobbying als professionelle Praxis, private und öffentliche Interessen vor Gesetzgebern und Entscheidungsträgern zu vertreten, mit dem Hauptziel, Einfluss auf die Regierungsorgane auszuüben.
Nach Analyse von 38 Ansätzen bildet Stefan Schwaneck vier Kategorien, in die Lobbyismusdefinitionen weitgehend eingeordnet werden können:
Weite Definitionen, die Lobbying grob umreißen, seine Erscheinungsformen aber nicht konkretisieren. Kumulative Definitionen, die mindestens zwei der drei Kernelemente Informationsbeschaffung, Informationstausch und Beeinflussung anführen. Definitionen, die lobbyistische Tätigkeiten explizit erwähnen oder den Lobbyismusbegriff um konkrete Merkmale ergänzen. Alternative Definitionen, die deutlich abweichende Schwerpunkte setzen oder Lobbying auf einzelne Merkmale verkürzen.
In die erste Kategorie fallen Ansätze wie von Carsten Bockstette, der Lobbyismus als Versuch der Einflussnahme auf Entscheidungsträger durch Dritte definiert.Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 18. Eine solche Herangehensweise ist ebenso wie die Gleichsetzung mit Interessenvertretung umstritten, da sie je nach Auslegung auch politikferne Aktivitäten erfassen kann, die gemeinhin nicht mit Lobbying in Verbindung gebracht werden (z. B. Werbung, Public Relations). Stärker fokussiert betrachtet Peter Köppl Lobbying als Beeinflussung von politischen Entscheidungen durch Personen, die nicht an diesen Entscheidungen beteiligt sind, und betont Hans Merkle die zielgerichtete Beeinflussung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung.Hans Merkle: Lobbying: Das Praxishandbuch für Unternehmen. Darmstadt 2003, ISBN 3-89678-233-9, S. 10. Ebenfalls in diese Kategorie fällt der Ansatz von Alexander Bilgeri, der Lobbying als eine direkte bzw. indirekte Einflussnahme auf politische Prozesse von Organisationen durch externe Teilnehmer – auch mit Hilfe von Machtgrundlagen – zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks beschreibt.Alexander Bilgeri: Das Phänomen Lobbyismus - Eine Betrachtung vor dem Hintergrund einer erweiterten Strategie-Struktur-Diskussion. Books on demand, Lindau 2001, ISBN 3-8311-0675-4, S. 13.
Kumulative Definitionen legen z. B. Manfred Strauch und Iris Wehrmann vor. Strauch sieht Lobbying als eine Methode und die Anwendung dieser Methode, im Rahmen einer vorzubereitenden oder bereits festgelegten Strategie (…) auf die Entscheidungszentren und Entscheidungsträger einzuwirken, die sich auf die Sammlung, Aufbereitung und den Austausch von Informationen als ihre wichtigsten Instrumente stützt. Praktisch orientiert erklärt Wehrmann Lobbyismus zu einem Tauschgeschäft von Informationen und politischer Unterstützung gegen die Berücksichtigung bestimmter Interessen bei der staatlichen Entscheidungsfindung.
Ein Beispiel der dritten Kategorie ist der Ansatz von Clive S Thomas, der neben der versuchten Einflussnahme zu einem konkreten Anlass die Vernetzung der Akteure als gleichrangiges Ziel des Lobbyings sieht, da sich persönliche Beziehungen positiv auf zukünftige Entscheidungen auswirken können. Ähnlich langfristig definieren Ulrich von Alemann und Rainer Eckert Lobbying als die systematische und kontinuierliche Einflussnahme von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen oder auch kulturellen Interessen auf den politischen Entscheidungsprozess.
Verkürzende Definitionen legt Rinus van Schendelen vor, der Lobbyismus in einer Minimalbeschreibung als informellen Informationsaustausch mit Behörden und in einer Maximalbeschreibung als informellen Beeinflussungsversuch von Behörden bezeichnet, dabei aber institutionalisierte Verfahren aus dem Blick lässt. Wie auch ein späterer Ansatz van Schendelens, der Lobbyismus als Sammelbegriff für unorthodoxe Handlungen von Interessengruppen mit dem Ziel eines Regierungshandelns im Interesse eben dieser Interessengruppen einführt, lässt dieses Begriffsverständnis Parlamente und Mandatsträger als Zielgruppe lobbyistischer Einflussnahme außen vor. Auch Thomas Leif und Rudolf Speth reduzieren Lobbying auf die Beeinflussung der Regierung. Alternative Ansätze, die aus der übrigen Struktur herausfallen, präsentieren Bruce C Wolpe, der unter Lobbyismus das politische Management von Informationen versteht, und Rune Jørgen Sørensen, der in Lobbyismus einen Screeningmechanismus für Wählerinteressen erkennt.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen unterschiedlichen Herangehensweisen schlägt Schwaneck die Verwendung einer weiten Definition vor, die die in der Literatur mit Lobbyismus in Verbindung gebrachten Merkmale erfasst und als Rahmen dienen kann. Studien mit bestimmter Schwerpunktsetzung können innerhalb dieses Rahmens verortet, eine engere Definition über das Auslassen indirekter Einwirkungsversuche erreicht werden:
Handelnde Unternehmensverbände, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und andere Verbände sowie größere Unternehmen und politische Gruppierungen bringen ihre Interessen gezielt in den politischen Meinungsbildungsprozess ein und geben ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit entsprechende Informationen. Diese können sich so auf zu erwartende politische Entscheidungen einstellen.
Es haben sich aber auch Rechtsanwaltskanzleien, PR-Agenturen, Denkfabriken und selbständige Politikberater als externe Lobbyisten darauf spezialisiert, im Interesse ihrer Mandanten, Verbindungen zu vermitteln, Informationen zu beschaffen oder Themen zu platzieren. Rechtsanwaltskanzleien werden zunehmend beauftragt, weil sie sich durch das Berufsgeheimnis vor Journalisten schützen können., 5. Hörfunkprogramm, am 5. Juni 2015 mit Hans-Martin Tillack
Handlungsfelder Im Wesentlichen gibt es fünf Handlungsfelder, auf denen organisierte Interessen durch Lobbying durchgesetzt werden sollen: im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt im Sozialbereich im Bereich der Freizeit und Erholung im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft im gesellschaftspolitischen QuerschnittsbereichUlrich von Alemann (Hrsg.): Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Leske + Budrich 1987, ISBN 3-8100-0617-3, S. 71.
Organisationen und Agenturen Laut Lobbycontrol agierten im Jahr 2015 alleine in Brüssels Mitte in der unmittelbaren Nähe von zentralen EU-Institutionen über 40 große Einflussnehmer: Wirtschaftsverbände (V), Agenturen (A) bzw. Direktvertretungen von Großkonzernen (K):lobbycontrol.de (PDF; 773 kB)