Sogenannte Parteinahe Stiftungen (alternative Bezeichnungen: Parteistiftung, Parteienstiftung, politische Stiftung, Politikstiftung, parteinahe Stiftungsvereine) sind den politischen Parteien in Deutschland nahestehende Institutionen zum Zweck der politischen Bildung, die aber aus rechtlichen Gründen von den ihnen nahestehenden politischen Parteien getrennt sind. Jede der im Bundestag vertretenen Parteien arbeitet mit einer ihre politischen Grundsätze vertretenden entsprechenden Institution zusammen. Diese „Stiftungen“ sind meistens keine Stiftungen im rechtlichen Sinne, sondern i. d. R. eingetragene Vereine (siehe unten) Dass eine Stiftung die politischen Grundsätze einer Partei bzw. einer politischen Bewegung vertritt, bedeutet dabei auch, dass jede dieser Stiftungen für die politischen Grundsätze und Ansichten dieser Partei mehr oder weniger direkt wirbt. Jede politische Stiftung unterhält das Archiv der ihr nahestehenden Partei.
Parteinahe Stiftungen auf Bundesebene Institution Partei Rechtsform Gründung Sitz Friedrich-Ebert-Stiftung SPD eingetragener Verein 1954 Bonn Konrad-Adenauer-Stiftung CDU eingetragener Verein 1955 Berlin Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP Stiftung 1958 Potsdam Hanns-Seidel-Stiftung CSU eingetragener Verein 1967 München Rosa-Luxemburg-Stiftung Die Linke eingetragener Verein 1990 Berlin Heinrich-Böll-Stiftung Grüne eingetragener Verein 1996 Berlin Desiderius-Erasmus-Stiftung AfD eingetragener Verein 2017 Lübeck Maria Opitz-Döllinger Stiftung ÖDP Stiftung 2024 MünchenGründung der ÖDP-nahen „Maria Opitz-Döllinger Stiftung“. Website der Ökologisch-Demokratischen Partei, abgerufen am 5. Juni 2025.
Rechtsform Der Rechtsform nach sind die parteinahen Stiftungen – mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Maria Opitz-Döllinger Stiftung – keine Stiftungen im eigentlichen Sinne, sondern eingetragene Vereine. Insgesamt beschäftigen die politischen Stiftungen weltweit 2.000 Angestellte und unterhalten fast 300 Vertretungen und Büros im Ausland.
Die Bemühungen der Partei Die Republikaner, eine Franz-Schönhuber-Stiftung als privatrechtliche Stiftung zu errichten, verliefen erfolglos.BVerwGE 106, 177; NJW 1998, 2545. Stiftungsaufsicht und Gerichte begründeten die Ablehnung der Genehmigung damit, die geplante Stiftung gefährde das Gemeinwohl.
Finanzierung Finanziert werden die politischen Stiftungen hauptsächlich durch Mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Bundesmittel, die den parteinahen Stiftungen überwiesen werden, erreichen jährlich dreistellige Millionenbeträge und weisen in den letzten Jahren eine stark steigende Tendenz auf. So stiegen die Zuwendungen des Bundes an die politischen Stiftungen von 295 Mio. Euro im Jahr 2000 um 43,5 % auf 423,2 Mio. Euro im Jahr 2011. Von 2005 bis 2014 stiegen die Etats insgesamt um fast 50 % (zum Vergleich, Etatsteigerung Bundeshaushalt: 14 %). 2017 stieg der Betrag weiter auf 581,4 Mio. Euro. 2024 erreichte die Gesamtsumme 687,5 Mio. Euro.
Als offizielle Aufgaben parteinaher Stiftungen werden vor allem die politische Bildung der Bevölkerung im In- und Ausland, die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit angeführt. Diese Aufgabe liegt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1986 (AZ 2 BVerfGE 5/83) im öffentlichen Interesse. In einem gemeinsamen Positionspapier stellen die parteinahen Stiftungen im Juli 2011 ihr Selbstverständnis und ihre Aufgaben dar.
Förderkriterien Voraussetzung für die Vergabe von Steuermitteln ist, dass der betreffenden Partei zum zweiten Mal in Folge der Einzug in den Bundestag gelungen ist. So erhielt die Rosa-Luxemburg-Stiftung erstmals 1999 Steuergelder. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekam folglich während der Periode ab 2017 noch keine derartigen Zuwendungen.
Falls eine Partei nicht mehr dem Bundestag angehört, so wird die ihr nahe stehende Stiftung gemäß einer Übergangsregelung nur noch in der folgenden Legislaturperiode finanziert. Das war von 2013 bis 2017 bei der FDP und der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit der Fall.Stefan Braun: Die letzten Liberalen. In: Süddeutsche Zeitung, 7. Februar 2015, S. 13.
Mit Urteil vom 22. Februar 2023 beanstandete das Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD betriebenen Organstreitverfahren die langjährig angewendete Praxis der Stiftungsförderung. Insbesondere verstoße die geübte Praxis, Stiftungen erstmals im Bundestag vertretener Parteien nicht zu berücksichtigen, gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien. Eine solche Einschränkung bedürfe einer gesonderten gesetzlichen Grundlage, die derzeit nicht vorliege. Ein Haushaltsgesetz, „das seine Rechtswirkungen nur im organschaftlichen Rechtskreis zwischen Parlament und Regierung“ entfalte, allein genüge dazu nicht.BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2023, Az. 2 BvE 3/19, Neue Juristische Wochenschrift 2023, S. 831 (vgl. zu weiteren Besprechungen usw. Nachweise auf dejure.org). Offen blieb in diesem Urteil die Frage, ob Stiftungen von der Förderung ausgeschlossen werden können, weil an deren Verfassungstreue begründete Zweifel bestehen. Das Verfahren zu dieser Frage hat das Bundesverfassungsgericht abgetrennt und wird es unter dem neuen Aktenzeichen 2 BvE 1/23 entscheiden.Thomas Wischmeyer: Staatsorganisationsrecht: Staatliche Förderung politischer Stiftungen. JuS 2023, S. 701 (Besprechung zu BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2023, Az. 2 BvE 3/19).
Am 10. November 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG), um ein vom Haushaltsgesetz gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung zu schaffen. Es trat am 23. Dezember 2023 in Kraft. Danach gehört zu den Voraussetzungen der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen unter anderem, dass die der Stiftung nahestehende Partei mindestens zum dritten Mal in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist und nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wurde (). Außerdem muss die Stiftung Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten (§ 2 Abs. 4 StiftFinG). Bis auf die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2023 die Stiftungen anerkannt, die den im aktuellen Bundestag vertretenen Parteien nahestehen und somit alle bereits zuvor geförderten Stiftungen ().
Mittelherkunft Die Zahlungen an die sechs Parteistiftungen 2015 in einer Gesamthöhe von 534 Millionen Euro kamen von den aufgeführten Zuwendungsgebern: Bundesministerium Betragin Millionen € Bund 513,3 Bundesländer und Kommunen 7,9 Europäische Union 13,4gesamt 534,6 + Anteil der staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen 2015 Stiftung Partei Anteil Rosa-Luxemburg-Stiftung Die LINKE 99,8 % Heinrich-Böll-Stiftung Bündnis 90/Die Grünen 99,7 % Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 97,2 % Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 96,8 % Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP 96,5 % Hanns-Seidel-Stiftung CSU 88,3 % Diese Zahlungen verteilen sich auf die einzelnen Stiftungen wie folgt:
In den Bundesländern erhalten die Stiftungen darüber hinaus auch Mittel aus dem Landeshaushalt sowie teilweise aus Einnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaften. In Berlin betrugen die letztgenannten Einnahmen von 2006 bis 2016 insgesamt 27,5 Millionen Euro.
Aktivitäten Begabtenförderung Die Parteinahen Stiftungen unterhalten wie diejenigen Stiftungen, die Gewerkschaften und Kirchen nahe stehen, Begabtenförderungswerke, die Stipendien für in- und ausländische Studienanfänger und Promotionsstudierende vergeben.
Rolle in der deutschen Außenpolitik Deutsche parteinahe Stiftungen engagieren sich auch transnational in der Politik und in der politischen Bildung.
Die Stiftungen werden in einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) aus dem Jahr 1998 als „diplomatische Hilfstruppen“ bezeichnet, die eine „Nebenaußenpolitik“ betrieben. Laut dieser Schrift gehe es bei den Stiftungen darum, im Ausland „politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Eliten, denen eine besonders wichtige Rolle bei der Etablierung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen zukommt, zu fördern“ – ein Ziel, das „die regierungsoffizielle Außenpolitik aufgrund einer auch durch fundamentale völkerrechtliche Normen gebotenen Zurückhaltung kaum in vergleichbar direkter Weise“ verfolgen könne. Folgt man den Autoren der DGAP, so wäre es zwar verfehlt, „hinter allen möglichen wichtigen Entwicklungen und Veränderungen in anderen Staaten eine geheimdienstähnliche ,invisible hand‘ der Stiftungen zu vermuten“, gleichwohl hätten diese an außenpolitischen Weichenstellungen entscheidend mitgewirkt. In der Praxis zeigte sich immer wieder, dass die Projektwirklichkeit (Projektstandards, Tempo der Projektdurchführung, Art der Abrechnung) nicht immer mit den hohen Ansprüchen der Geldgeber an einen geregelten Mittelabfluss zusammenpasste.Hanns-Konrad Friedrich, Urs Müller-Plantenberg: Ein Leben für den geregelten Mittelabfluß. Zur Soziopsychologie des Stiftungsfunktionärs in Lateinamerika: In: Lateinamerika. Analysen und Berichte, Bd. 11 (1987), S. 17–40.
Archive Die Parteinahen Stiftungen unterhalten die Archive der ihnen jeweils nahestehenden Parteien. Es werden hier die Unterlagen der jeweiligen Bundes- und Landesverbände sowie der Bundestags- und Landtagsfraktionen gesammelt. Zusätzlich werden in Gummersbach (ADL) und Sankt Augustin (ACDP) die Bestände der ehemaligen Blockparteien LDPD und CDU (Ost) aufbewahrt, die der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv gehören. Darüber hinaus befinden sich hier Unterlagen von Vorfeldorganisationen der Parteien sowie Politikernachlässe. Archiv (Kürzel) Politische Stiftung Gründung des Archivs Sitz des Archivs Parteibestände Umfang der (analogen) Bestände (in km / 2016) Jahrbücher/Zeitschriften Archiv des Liberalismus (ADL) Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 1968 Gummersbach FDP, LDPD 4,9 Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung (JzLF) (seit 1989) Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) Friedrich-Ebert-Stiftung 1969 Bonn SPD 56 Archiv für Sozialgeschichte (AfS) (seit 1961) Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP) Konrad-Adenauer-Stiftung 1976 Sankt Augustin CDU, Ost-CDU 17 Historisch-Politische Mitteilungen (HPM) (seit 1994) Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP) Hanns-Seidel-Stiftung 1979 München CSU 4 – Archiv Grünes Gedächtnis (AGG) Heinrich-Böll-Stiftung 1990 Berlin Bündnis 90/Die Grünen 6 Jahrbuch Grünes Gedächtnis (seit 2006/07) Archiv Demokratischer Sozialismus (ADS) Rosa-Luxemburg-Stiftung 1999 Berlin PDS, Die Linke 1,5 –
Parteinahe Stiftungen auf Landesebene