Das bayerische Reifezeugnis (Abitur; Allgemeine Hochschulreife) wird in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss der Profil- und Leistungsstufe (Jahrgangsstufe 13) und der Abiturprüfung erlangt, die aus zentral gestellten schriftlichen und mündlichen Teilen besteht. Eine weitere Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, ist der Besuch eines Kollegs (Gymnasium des Zweiten Bildungsweges) oder der Abschluss einer Fachoberschule oder Berufsoberschule mit der 13. Klasse. Neues G9 (ab 2018) Rückkehr zum G9 Nachdem das bayerische Regierungskabinett für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium votiert hatte, beschloss am 5. April 2017 auch die CSU-Fraktion des bayerischen Landtages innerhalb eines Bildungspakets, dass Bayern ab dem Schuljahr September 2018 zum neunjährigen Gymnasium zurückkehrte. Am 7. Dezember 2017 votierte der bayerische Landtag (mit den Stimmen aller Fraktionen) innerhalb eines Bildungspakets, ab dem Schuljahr 2018/2019 das neunjährige Gymnasium wieder einzuführen. Das beschlossene Bildungspaket sah etwa 1000 neue Lehrerstellen für die Gymnasien vor, bei 1800 neuen Lehrerstellen insgesamt. Der Beginn für die Umstellung auf das neunstufige Gymnasium erfolgte im September 2018 zeitgleich für die fünften und sechsten Klassen. In den Pilotschulen der Mittelstufe plus konnten die bis September 2016 eingeschulten Schüler in der siebten Klasse weiterhin zum G8 die zusätzliche Klasse 9+ wählen.
Das letzte flächendeckende bayerische G8-Abitur fand im Frühjahr 2024, das erste flächendeckende G9-Abitur im Frühjahr 2026 statt. Nachdem es 2011 bei der Einführung des G8 einen Doppel-Abiturjahrgang von G8 und G9 gegeben hatte, werden 2025 Abiturprüfungen nur an ca. 100 bayerischen Gymnasien des sogenannten „Auffangnetzes“ unter G8-Bedingungen durchgeführt. Diese Abiturprüfung 2025 war nur für die Schüler, die das Abitur 2024 nicht bestanden hatten, für Schüler des ersten G9-Jahrgangs, die die individuelle Lernzeitverkürzung in Anspruch nahmen, für Schüler, die im Schuljahr 2022/23 eine Einführungsklasse besucht oder sich im G8 für die Mittelstufe plus entschieden hatten sowie für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs.
Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau In der 12. und 13. Jahrgangsstufe werden die Fächer Deutsch und Mathematik sowie ein individuelles Leistungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Dieses kann aus dem Angebot der Schule gewählt werden, unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen: So können spätbeginnende Fremdsprachen sowie die spätbeginnende Informatik nicht als Leistungsfach gewählt werden. Das Fach Informatik steht nur Schülern zur Verfügung, die zuvor in der Mittelstufe den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig (NTG) besucht haben. In den verpflichtend auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichteten Fächern Deutsch und Mathematik können in der 12. Jahrgangsstufe zusätzlich eigenständige zweistündige Vertiefungskurse belegt werden. Bei der Wahl eines Vertiefungskurses Deutsch entfällt die Belegungsverpflichtung der zweiten fortgeführten Fremdsprache in der 13. Jahrgangsstufe. Dementsprechend entfällt die Belegungsverpflichtung der zweiten Naturwissenschaft oder der (spät beginnenden) Informatik in der 13. Jahrgangsstufe bei der Wahl eines Vertiefungskurses Mathematik.
Prüfungsfächer Das neue Abiturmodell sieht fünf Abiturprüfungsfächer vor, von welchen drei Prüfungen schriftlich und zwei Prüfungen mündlich abgehalten werden. Deutsch und Mathematik bleiben weiterhin verpflichtende Abiturfächer, jedoch kann eine Prüfung hier mündlich erfolgen. Jeder Schüler wählt darüber hinaus ein individuelles Leistungsfach, welches damit das dritte verpflichtende Abiturfach ist. Mindestens eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sind als Abiturprüfungsfach verpflichtend. Dennoch ist es möglich, zwei Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Spanisch), zwei Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Informatik) oder zwei gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Geschichte, Politik und Gesellschaft, Geographie, Wirtschaft und Recht) als Abiturprüfungsfächer zu wählen. Individuell kann auch in Sport, Kunst oder Musik eine Abiturprüfung abgelegt werden. Eine Substitutionsregel ermöglicht es Schülern, die ein MINT-Leistungsfach gewählt haben, die Abiturprüfung im Fach Mathematik durch ein anderes MINT-Fach zu ersetzen (bspw. Physik als Leistungsfach und Informatik als weiteres Abiturfach ersetzen die Prüfung im Fach Mathematik). Analog können Schüler, welche als Leistungsfach eine Fremdsprache haben, durch die Abiturprüfung in einer weiteren Fremdsprache Deutsch als Abiturfach ersetzen.
Ehemaliges G9 (bis 2011) Leistungskurse Jeder Schüler wählt vor Beginn der Kollegstufe aus den Fächern (außer Ethik), in denen er zwei Jahre lang Pflichtunterricht gehabt hat, zwei individuelle Leistungskurse (LK). Der Lerninhalt ist im Gegensatz zu den Grundkursen erweitert und anspruchsvoller, außerdem muss in beiden Leistungskursen eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden. Der Leistungskurs umfasst fünf Wochenstunden.
Bei der Wahl der Leistungskurse ist zu beachten, dass der Schüler mindestens ein Hauptfach (offiziell: Kernfach) wählt. d. h. ist ein Fach, in dem der Schüler vor der Kollegstufe Schulaufgaben geschrieben hat. Weiterhin ist darauf zu achten, dass wenigstens eines der beiden Fächer entweder Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft ist. So ist etwa die Kombination Wirtschafts- und Rechtslehre (WR) mit Musik auch für Schüler an Gymnasien mit wirtschaftswissenschaftlichem Zweig (WWG) nicht wählbar, obwohl Wirtschafts- und Rechtslehre hier Kernfach ist.
Schließlich muss der Schüler in den Leistungskursfächern im Zwischenzeugnis der 11. Klasse (bzw. für Biologie und – außer am wirtschaftswissenschaftlichen Zweig – Wirtschafts- und Rechtslehre im Jahreszeugnis der 10. Klasse) wenigstens die Note 4 bekommen haben; für Kunst, Musik und Sport ist die Note 3 erforderlich.
Drittes und viertes Fach Neben den Leistungskursen werden auch in zwei Grundkursen Abiturprüfungen abgelegt. Dabei wird in den Leistungskursen und in einem der Grundkurse (das sogenannte „dritte Fach“, umgangssprachlich auch „das Schriftliche“) eine schriftliche (und in den Leistungskursen Sport, Kunsterziehung und Musik zusätzlich eine praktische) Prüfung abgelegt; es kann jeweils eine 20-minütige mündliche Prüfung hinzukommen, wenn der Schüler es so will oder der Prüfungsausschuss ihn dazu verpflichtet (umgangssprachlich „jemand muss ins Mündliche“). Im anderen Grundkurs („viertes Fach“) wird dagegen von vornherein nur eine 30-minütige mündliche Prüfung, das sogenannte Colloquium, abgehalten.
Ein Schüler muss sein drittes und viertes Fach so wählen, dass er mit seinen Abiturfächern, also diesen beiden Fächern und seinen Leistungskursen, folgende Bedingungen erfüllt: Mindestens zwei der Abiturfächer muss er bisher als Kernfächer gehabt (also in der Mittelstufe darin Schulaufgaben geschrieben) haben. Mindestens eines der Fächer muss entweder Deutsch oder eine sogenannte fortgeführte Fremdsprache sein. Fortgeführte Fremdsprache ist eine Fremdsprache, die der Schüler in der Mittelstufe als Pflichtfach gehabt hat. Mindestens eines der Fächer muss entweder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Mindestens eines der Fächer muss ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, also entweder Geschichte, Geographie, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre oder Religionslehre (bzw. Ethik) sein. Ist einer der Leistungskurse Kunsterziehung, Musik oder Sport und der andere Deutsch, so muss Mathematik drittes oder viertes Fach sein. Ist einer der Leistungskurse Deutsch und der andere ein gesellschaftswissenschaftlicher (vgl. Nr. 4), so muss Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache drittes oder viertes Fach sein. Sowohl drittes wie viertes Fach müssen die vollen zwei Jahre belegt werden. Mindestens einen der Leistungskurse muss er bisher als Kernfach gehabt haben. Kunst und Musik sind nicht als drittes Fach, Sport weder als drittes noch als viertes Fach wählbar. Von den freiwilligen Grundkursen sind lediglich die spätbeginnenden Fremdsprachen als Abiturfach wählbar.
Grundkurse Ähnlich wie die Leistungskurse werden auch die Grundkurse (GK) individuell gegen Ende der 11. Jahrgangsstufe gewählt. Allerdings führt hier ein umfangreiches Regelwerk dazu, dass zahlreiche Grundkurse belegt werden müssen. Im Einzelnen müssen Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache (Drittes und viertes Fach), Geschichte, Religionslehre (ersetzbar durch Ethik), Mathematik, eine Naturwissenschaft und Sport beide Jahre belegt werden; ebenso müssen Schüler, die in der 11. Klasse eine ihrer Pflichtfremdsprachen durch eine spätbeginnende Fremdsprache ersetzt haben (zum Beispiel Spanisch), diese bis zum Ende der 13. Klasse belegen.
Schüler, die von der Realschule, von der Wirtschaftsschule oder von der Hauptschule auf das Gymnasium übergewechselt sind, müssen die zweite Fremdsprache (was normalerweise hier soviel bedeutet wie: nicht Englisch) zwei Jahre lang belegen, es sei denn, sie haben diese von der 7. bis zur 10. oder von der 9. bis zur 11. Klasse als Vorrückungsfach gehabt. Mit dieser Sprache können sie entweder der oben genannten Pflicht, eine fortgeführte Fremdsprache zu belegen, nachkommen (auch als Leistungskurs), oder sie aber zusätzlich belegen. Aufgrund des Einbringungssystems darf ein Schüler in letzterem Fall keinen Leistungskurs Sport nehmen (sonst wären mehr als 22 Leistungen einbringpflichtig, obwohl nur 22 eingebracht werden).
Eines der beiden Fächer Kunsterziehung und Musik, ein weiteres politisch bildendes Fach (Geographie, Sozialkunde oder Wirtschafts- und Rechtslehre) und eine weitere Naturwissenschaft sind ein Jahr lang zu belegen. Es ist erforderlich, in den vier Halbjahren durchschnittlich 17 Stunden Unterricht allein aus Grundkursen zu haben (offiziell heißt das: 68 Grundkurs-Halbjahreswochenstunden).
Ein Leistungskursfach kann nicht mehr als Grundkurs gewählt werden, lediglich bestimmte Lehrplanalternativen, die in der 13. Klasse statt des Faches unterrichtet werden können, können auch von Schülern besucht werden, die das gleiche Fach als Leistungskurs haben. Der Grundkurs umfasst in der Regel zwei, bei Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften drei, bei Deutsch vier Wochenstunden.
Eine Halbjahresleistung von 0 Punkten (Note 6) in einem Grundkurs führt dazu, dass der Grundkurs in diesem Halbjahr und auch im anderen Halbjahr des betreffenden Schuljahrs als nicht belegt gilt: Weder die null Punkte noch die andere Halbjahresleistung können eingebracht werden, und der Grundkurs kann auch nicht bei der obengenannten Mindestzahl der Grundkurs-Halbjahreswochenstunden mitgezählt werden.
Lehrplanalternativen Es besteht die Möglichkeit, in der 13. Klasse folgende Fächer durch Lehrplanalternativen zu ersetzen: Geographie durch Geographie (Geologie) Wirtschafts- und Rechtslehre durch Wirtschaftsinformatik Mathematik durch Mathematik (Informatik) Physik durch Physik (Informatik) Physik durch Physik (Astronomie) Bei den Nummern 2 bis 4 ist hier Voraussetzung, dass der Schüler vorher freiwillig in der 12. Klasse einen Informatikkurs besucht hat oder, wie es offiziell heißt, „gleichwertige Vorbildung nachweist“.
Physik-Astronomie (außerhalb offizieller Texte meist so, und nicht mit Klammern, geschrieben) kann als drittes und viertes Abiturfach, die übrigen nur als Colloquium genommen werden.
Facharbeit