Die Technische Universität Clausthal (TU Clausthal, TUC) ist eine forschungsstarke Technische Universität mit Sitz in Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen. Sie zählt zu den kleineren Universitäten in Deutschland und zeichnet sich durch eine hohe Internationalität aus – rund 50 % der Studierenden stammen aus dem Ausland.Internationales Zentrum Clausthal, abgerufen am 11. Mai 2012., abgerufen am 12. Mai 2019.

Als spezialisierte technische Universität liegt ihr Fokus auf der Kreislaufwirtschaft, insbesondere in den Bereichen ressourceneffiziente Prozesse, nachhaltige Materialien, erneuerbare Energien und digitale Transformation. Mit interdisziplinärer Forschung und enger Vernetzung zur Industrie trägt sie zur Entwicklung nachhaltiger Technologien und innovativer Wirtschaftsmodelle bei.

Geschichte mini|hochkant|Das historische Siegel zeigt die Ursprünge der TU: Einen alten Schmelzofen für das Hüttenwesen, dahinter Schlägel und Eisen für den Bergbau mini|Links oben Hauptgebäude der Bergakademie, ursprünglicher Zustand mini|Studentenaufzug zur Einweihung des neuen Hauptgebäudes vor dem Oberbergamt (1906) mini|Hauptgebäude von der Marktkirche aus gesehen (2019)

Die reichen Harzer Erzlagerstätten waren der Nährboden für die wirtschaftliche Bedeutung der Region als Zentrum der Rohstoffgewinnung und bildeten die Grundlage für die Entstehung der Hochschule. Als Gründungsjahr gilt 1775. In diesem Jahr rief Berghauptmann von Reden in Clausthal einen einjährigen Lehrkursus für Berg- und Hüttenleute ins Leben, der in der Schrift des Generalsuperintendenten Friderici über „Neue Schuleinrichtungen oder Plan zur gemeinnützigen Einrichtung großer und kleiner Schulen“ (Clausthal: Wendeborn 1775) eine programmatische Grundlage hatte. Der Lehrkursus schloss sich an voraufgegangene Unterrichtsansätze des Clausthaler Lyzeums an, die auf Henning Calvör zurückgingen. Diese Lehrkurse verfestigten sich 1811 zur „Bergschule für die Harzdivision“, und zwar auf der Grundlage des „Reglement(s) über den für die Bergeleven in der Harzdivision bestimmten Unterricht in den berg- und hüttenmännischen Hülfs-Wissenschaften“ des (napoleonisch-)westfälischen Ministers der Finanzen, des Handels und Gewerbes, Hans Graf von Bülow, vom 21. November 1810.

Die Leitung übernahm der damalige Vize-Bergschreiber und spätere Planer des Ernst-August-Stollens, Johann Christian Zimmermann. Nach einem Intermezzo als „Berg- und Forstschule“ (1821–1844), das mit der Abspaltung der Forstschule und der finanziellen und personellen Krise der Bergschule endete, erhob König Georg V. von Hannover die Bergschule am 27. Dezember 1864 zur Bergakademie. Seit 1866, dem Jahr der Annexion Hannovers, unter preußischem Regiment blieb die Bergakademie weiterhin als Anstalt der Clausthaler Bergverwaltung zunächst mit einer Bergschule unter dem gemeinsamen Dach der „Vereinigten Bergakademie und Bergschule“ verbunden.

Maßgebliche Rechtsgrundlage war das „Statut für die vereinigte Bergakademie und Bergschule“, das der preußische Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, am 20. März 1869 erließ und dessen überarbeitete Fassung Berghauptmann Ernst Hermann Ottiliae am 12. Dezember 1873 feststellte. Da diese Verbindung für beide Schwestereinrichtungen mit Nachteilen verbunden war, trennte sich am 1. April 1906 die Bergschule von der Bergakademie.Georg Müller, Fred Türck: Entwicklung der Bergschule Clausthal zur wissenschaftlichen Hochschule im Zeitraum 1811 bis 1920. Schriftenreihe der Universitätsbibliothek Clausthal, Clausthal-Zellerfeld 2016, S. 100 (PDF; 37,3 MB) Die „Berg- und Hüttenschule Clausthal“ bestand bis zum 31. Juli 1998 weiter,Allgemeiner Harz-Berg-Kalender, Bände 1997–2002. Piepersche, Clausthal-Zellerfeld, S. 78 (Digitalisat) als Nachfolge sieht sich die 1998 gegründete private Fachschule für Wirtschaft und Technik (FWT).

Die Bergakademie ihrerseits löste sich mit den „Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908“Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908. aus dem Oberbergamt und erzielte die unmittelbare Unterstellung unter den preußischen Minister für Handel und Gewerbe; der Berghauptmann wurde allerdings durch die Satzungen zum Kurator als Vertreter des Ministers vor Ort bestellt.

Alsbald erhielt die Bergakademie eine Habilitationsordnung, und am 29. Januar 1912 verlieh der König durch Allerhöchsten Erlass den beiden preußischen Bergakademien zu Berlin und Clausthal das Recht, auf Grund der Prüfungen, wie sie auch bis dahin schon stattgefunden hatten,Diplomprüfungs-Ordnung der Königlichen Bergakademie zu Clausthal, 1903 GBV. den akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurs zu verleihen; ferner konnten von diesem Zeitpunkt an in Clausthal graduierte Diplom-Ingenieure unter Mitwirkung von Clausthaler Professoren an der Technischen Hochschule in Berlin die Würde eines Doktor-Ingenieurs erwerben. Mit den Satzungen vom 14. Mai 1919Satzungen der Bergakademie zu Clausthal vom 14. Mai 1919. schließlich wurde die bisherige Direktoratsverfassung durch eine Rektoratsverfassung – wie seinerzeit universitätsüblich – abgelöst, und im Herbst 1920 erhielt die Hochschule das selbständige Promotionsrecht; diese beiden Akte krönten die Entwicklung der Bergakademie zur Technischen Spezialhochschule für Berg- und Hüttenwesen. Das Jahr 1934 brachte die Unterstellung unter das preußische Kultusministerium, das Jahr 1935 die Gliederung in zwei Fakultäten, Maßnahmen, die auch unter veränderten politischen Vorzeichen Bestand hatten.

Mit der Entwicklung nach der Kapitulation 1945 ging in Clausthal das Amt des Kurators unter, anders als beispielsweise an der Georg-August-Universität Göttingen, die noch geraume Zeit einen Kurator hatte. Das Konzil beschloss am 19. Februar 1952Vorläufige Verfassung der Bergakademie Clausthal. Vom 19. Februar 1952. eine „Vorläufige Verfassung der Bergakademie“, für die der Kultusminister jedoch trotz eines entsprechenden Antrages keine Genehmigung erteilte, aber auch seinerseits keine Verfassung erließ. In dieser Situation beschloss das Konzil am 19. Februar/13. Mai 1952, den neuen Verfassungsentwurf bis zum Erlass eine Verfassung durch den Kultusminister als Geschäftsordnung anzuwenden. Dies duldete das Ministerium stillschweigend, ebenso wie die Änderungen der „Vorläufigen Verfassung“ in den folgenden Jahren, so dass mit der Anwendungserklärung des Konzils die hochschulverfassungsrechtliche Grundlage bis 1968 bezeichnet ist. Die „Vorläufige Verfassung“ siedelte wesentliche Leitungsfunktionen beim Senat an, in den der Rektor als Repräsentant der Hochschule eingebunden war; das Zusammenspiel des kollegialen und des monokratischen Elements rechtfertigt es, von einer Senatsverfassung zu sprechen.

In den 1960er Jahren wurde das fachliche Spektrum erweitert, nachdem zuvor bereits die tradierten Gebiete des Bergbaus, des Hüttenwesens und des Markscheidewesens über die allgemein-wissenschaftlichen Begleitfächer wie Rechts- und Wirtschaftswissenschaft hinaus durch die relevanten Disziplinen Geologie, Geophysik und Metallkunde ergänzt worden waren, und es setzte eine stürmische fachliche Entwicklung ein.

Am 31. Mai 1963 genehmigte der Niedersächsische Kultusminister, dass die Bergakademie ihrem Namen „Bergakademie Clausthal“ den erläuternden Vermerk „Technische Hochschule“ anfügt; am 1. November 1966 benannte das Landesministerium die Bergakademie in „Technische Hochschule Clausthal“ und am 28. März 1968 in „Technische Universität Clausthal“ um, und zwar in einem Zuge mit der Umbenennung der Technischen Hochschulen Braunschweig und Hannover in Technische Universitäten. An demselben Tage, dem 28. März, erließ das Landesministerium in preußisch-rechtlicher Tradition – letztmals gestützt auf die Organisationsgewalt der Staatsregierung – für die genannten drei Technischen Universitäten vorläufige Hochschulverfassungen. Die „Vorläufige Verfassung der Technischen Universität Clausthal“ brachte die Mitwirkung der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten in Fakultät, Senat und Konzil sowie als neues Organ den Kanzler. Obwohl die Geltung der neuen Verfassung ausdrücklich begrenzt war – zunächst bis zum 31. Mai 1970 – wurde sie infolge der Auseinandersetzungen um das Vorschaltgesetz vom 26. Oktober 1971 und der bundesrechtlichen Entwicklung (Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976) erst durch die Grundordnung vom 17. Februar 1983 (Konzilsbeschluss) / 28. September 1984 (Bekanntmachung des Ministers für Wissenschaft und Kunst) auf der Grundlage des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 1. Juni 1978 abgelöst.

Vom 1. Januar 2009 bis zur Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH)Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG). Vom 15. Dezember 2008. Nds.GVBl. 2008,416. am 31. Dezember 2014 war die Technische Universität Clausthal – neben der Technischen Universität Braunschweig und der Universität Hannover – Mitglied der Hochschulallianz. Zweck dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts war es, die Hochschulen „durch Kooperation und komplementäre Schwerpunktsetzung international konkurrenzfähig zu machen;“ insbesondere sollte „Niedersachsen im Wettbewerb um überregionale und europäische Forschungsförderungsmittel leistungsfähiger werden, etwa durch gemeinsame Graduiertenkollegs, Graduate Schools, Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren usw., auch unter Einbeziehung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen“.Amtliche Begründung zu dem Gesetzentwurf, Nds. Landtag, Drucksache 16/410 vom 4. September 2008, S. 5 f.). Bereits mit dem Vorgänger, dem „Consortium Technicum“Vereinbarung zur Gründung des „Consortium Tecchnicum“ vom 22. Mai 2002 – Datum des Senatsbeschlusses. In: Verwaltungshandbuch der TU Clausthal sowie Mitt.TUC 2001 S. 163). hatten es die drei Universitäten unternommen, die bisherigen Planungsmängel des Landes auszugleichen, indem sie ihre Hochschulplanungen aufeinander abzustimmen suchten.

Die Allianz der drei Technischen Universitäten Niedersachsens in der NTH wurde operativ Ende 2014 beendet. Dies gab die Landesregierung am 14. Oktober 2014 in einer Pressekonferenz bekannt, nachdem die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen ihren Bericht zur Bewertung der NTH vorgelegt hatte. Die damalige Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić (Grüne) sah sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Strukturen der NTH aufgesetzt und nicht zielführend gewesen seien. Für die TU Clausthal wurde seitdem eine eigene, d. h. besondere Zukunftsplanung vorgenommen, die sich in der Entwicklung des „Masterplans der TU Clausthal“ manifestiert.

Mit ca. 85 Professoren, etwa 480 wissenschaftlichen Mitarbeitern und rund 3000 Studierenden ist sie eine der kleinsten Universitäten Deutschlands. Sie gilt als äußerst praxisorientiert, was von einem relativ hohen Drittmittelaufkommen/Professur und von reproduzierbar guten Plätzen im CHE-Hochschulranking untermauert wird. Durch die Kooperationen mit ausländischen Universitäten (32 internationale Partnerschaften) und zukunftsorientierte Studiengängen, wie beispielsweise „Nachhaltige Energietechnik und -Systeme“ oder „Nachhaltige Rohstoffgewinnung und Recycling“, kommen etwa die Hälfte der Studenten aus dem Ausland.

Seit ihrer Gründung ist die Universität von Meilensteinen des technischen Fortschritts begleitet. Beispiel sind ausgefeilte Systeme zur Nutzung der Wasserkraft für den Betrieb von Bergbau und Aufbereitungsmaschinen, die Fahrkunst zur Personenbeförderung, das Feldgestänge als Antriebssystem über weite Strecken, das Drahtseil sowie präzise Markscheideinstrumente, die als Clausthals Erfindungen gelten. Berühmte Wissenschaftler wie Gottfried Wilhelm Leibniz, Arnold Sommerfeld oder Goethes Freund Friedrich Wilhelm Heinrich von Trebra sind mit der Geschichte Clausthals verbunden.