Die UNESCO (von United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), für Österreich und Schweiz Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur,Die Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). BGBl. Nr. 49/1949. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Österreich. Abgerufen am 30. Oktober 2018. in Deutschland Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur,Verfassung der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Deutsche UNESCO-Kommission. Abgerufen am 30. Oktober 2018. ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 19 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Seit der Rückkehr der USA im Sommer 2023 hat die UNESCO 197 Mitgliedstaaten und zwölf assoziierte Mitglieder, Nicaragua und erneut die USA haben ihren Austritt zum 31. Dezember 2026 erklärt (Stand August 2026).

Das offizielle Logo der UNESCO zeigt den Athener Parthenon-Tempel, als Symbol für die klassischen Wurzeln von Wissen, Kultur und Wissenschaft.

Aufgaben mini|Teilansicht des UNESCO-Gebäudes in Paris (2016) Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehören die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Ihr Gründungsvertrag wurde am 16. November 1945 von 37 Staaten in London unterzeichnet und trat am 4. November 1946 nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft. Erster Generaldirektor war Julian Huxley.

Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründungsstaaten die folgende Lehre:

Weiter aus der Präambel der Verfassung der UNESCO:

Erziehung Im Bereich der Erziehung hat die UNESCO die Verantwortung für das Ziel 4 (inklusive, gerechte und hochwertige Bildung für alle, , EFA) der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) übernommen.

Auch die Gesundheitserziehung zur Drogen- und AIDS-Prävention sowie der Wiederaufbau des Bildungswesens in Katastrophen- und Krisengebieten gehören zum Wirkungsfeld. Die UNESCO setzt sich auch für eine demokratische Erziehung auf Basis der Menschenrechte ein.

Außerdem entwickelte die UNESCO mit der ISCED (International Standard Classification of Education) eine Klassifikation zur Charakterisierung von Schulsystemen.

Wichtiger Bestandteil der Arbeit der UNESCO ist die Organisation interregionaler und internationaler Konferenzen zum Thema Bildung/Erziehung wie etwa die Konferenz zur Erwachsenenbildung CONFINTEA.

Zum Aufgabenbereich der UNESCO gehören zudem das UNESCO-Schulprojekt und die UNESCO-Lehrstühle.

Die UNESCO koordinierte auch die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005–2014).

Wissenschaften Im wissenschaftlichen Bereich fördert die UNESCO vorrangig die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Ozeanographie, Hydrologie, Geologie und Umweltwissenschaften mit dem Hauptziel des Erhalts der biologischen Arten und der Trinkwasserressourcen.

Die Folgen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts der Biowissenschaften haben den Bedarf an international übereinstimmenden Werten, Grundsätzen und Normen der Bioethik erhöht.Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Ziele des Bioethik-Programms. In: unesco.de. Die UNESCO hat darauf reagiert und in den vergangenen Jahren drei völkerrechtlich nicht bindende Erklärungen im Bereich von Wissenschaft und Menschenrechten ausarbeiten lassen, die von der Generalkonferenz jeweils einstimmig verabschiedet wurden: Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte (1997) Internationale Erklärung über humangenetische Daten (2003) Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (2005)

Kultur Die UNESCO betraut die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954, das wichtigste Werkzeug zur Bewahrung von Kulturgut, und das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970, das Werkzeug gegen Plünderung. 2001 entstand die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser, womit eine wichtige Lücke im geographischen Abdeckungsgebiet der Haager Konvention geschlossen wurde.

Das Welterbekomitee der UNESCO verwaltet das Welterbe der Menschheit (Welterbekonvention von 1972), welches eine besondere Auszeichnung mit Bewahrungspflicht darstellt. Es setzt sich aus dem Weltkultur- und Weltnaturerbe zusammen, womit die UNESCO ihre Agenden auch in den Bereich der Landschaften und Naturgebilde ausdehnte (entsprechend dem Begriff des Naturdenkmals). Hinsichtlich Kulturgüterschutz besteht eine enge Partnerschaft zwischen der UNESCO und Blue Shield International.vgl. z. B. Da bei vielen Kriegen und Unruhen die Bewegungsfreiheit des Vereinte-Nationen-Personals wegen Sicherheitsbedenken deutlich eingeschränkt ist, wird Blue Shield aufgrund seiner Struktur als besonders geeignet angesehen, um flexibel und autonom in bewaffneten Konflikten zu handeln. Das betrifft auch die Zusammenarbeit der UNESCO mit Blue Shield zur Erhebung von zu schützendem Kulturgut, die Erstellung von „No-strike lists“, die Verknüpfung ziviler und militärischer Strukturen und die Ausbildung von lokalem militärischen Personal hinsichtlich Schutz von Kulturgut.Vgl. u. a. Schon 1970 wurde das Programm Man and Biosphere (MAB) ins Leben gerufen, welches die enge Verflechtung von Kulturleistungen und Umwelt betont. Zu diesem Programm gehören auch die Biosphärenreservate als Modellregionen. Daher ist die UNESCO auch im Umwelt- und Naturschutz engagiert, in Folge des Programms entstanden wichtige weltweite Konventionen, etwa über die biologische Vielfalt (Biodiversität).

1982 wurde bei der UNESCO-Weltkulturkonferenz Mondiacult in Mexiko ein erneut „erweiterter Kulturbegriff“ festgeschrieben. Die 126 Teilnehmer-Staaten nahmen damit eine konzeptionelle Entwicklung zur Kenntnis; im Grunde ging es darum, den elitären, bildungsbürgerlichen Kulturbegriff und den europalastigen Fokus auf Kulturgut als Bauwerke und Werke der bildenden „Schönen Künste“ im musealen Sinne abzulösen.

2005 hat die UNESCO das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet – eine „Magna Charta“ der Kulturpolitik. In diesen Kontext gehören auch das Weltdokumentenerbe im Rahmen des Programms Memory of the World (MOW) von 1992, das als „Gedächtnis der Welt“ auf die materiellen Zeugnisse bedeutender geistiger Kulturleistungen fokussiert (alte Handschriften, originale Urkunden, Bibliotheken u. ä.). Im Oktober 2003 wurde die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Das Übereinkommen trat am 20. April 2006 in Kraft. Schon das Vorgängerprogramm Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit schützte von 1997 bis 2006 mündliche Ausdrucksformen wie Mythen, Epen und Erzählungen, sowie darstellende Künste Musik, Tanz, Spiele, Bräuche, handwerkliche Fähigkeiten und andere künstlerische Ausdrucksformen, die sich nicht in einem materiellen Werkbegriff äußern.

Medienpolitik Im Bereich „Kommunikation und Information“ setzt sich die UNESCO mit den Problemen der Informationsgesellschaft auseinander. Sie engagiert sich für die Pressefreiheit und den Informationszugang, indem sie unter anderem in Entwicklungsländern Medienkompetenz vermittelt, Journalisten ausbildet und Radiostationen bzw. Nachrichtenagenturen aufbaut.

Die UNESCO betreibt mit der Encyclopedia of Life Support Systems (EOLSS bzw. UNESCO-EOLSS) eine wissenschaftliche Online-Enzyklopädie.Terms of Use and Disclaimer. In: eolss.net. Encyclopedia of Life Support Systems, abgerufen am 24. September 2026 (englisch).

Geschichte Vorgeschichte Als Vorgängerinstitution gilt das dem Völkerbund angegliederte Institut International de Coopération Intellectuelle (IICI), das im Januar 1926 in Paris seine Arbeit aufnahm.Zum IICI siehe Christine Manigand: Elites et coopération culturelle internationale dans le cadre de la Société des Nations. In: Marta Petricioli und Donatella Cherubini (Hrsg.): Pour la paix ein Europe. Institutions et société civil dans l’entre-deux-guerres. P.I.E. Peter Lang, Brüssel u. a. 2007, ISBN 978-90-5201-364-0 (L’Europe et les Europes – 19e et 20e siècles. Bd. 7), S. 57–71. Das IICI wiederum war ins Leben gerufen worden, weil die 1922 gegründete Commission International de Coopération Intellectuelle (CICI), der vierzehn Mitglieder, unter anderem Albert Einstein, Henri Bergson, Marie Curie und Gonzague de Reynold angehörten, als wenig schlagkräftig galt. Das IICI wurde deshalb als Exekutivorgan der weiterhin bestehenden CICI gegründet und wurde vor allem von Frankreich unterstützt, das auch den überwiegenden Teil des Personals stellte und 80 Prozent der Kosten des Instituts trug. Hauptaufgaben des IICI waren Fragen des Urheberrechts und geistigen Eigentums sowie von Übersetzungen, der Statistik im Kulturbereich und der „moralischen Abrüstung“, das heißt, das IICI sollte komplementär zum Völkerbund wirken, dessen Hauptaufgabe die Friedenssicherung durch politische Maßnahmen, wie etwa Abrüstung und Streitschlichtung war, indem es die Friedensbereitschaft der Völker durch erzieherische und kulturelle Maßnahmen stärkte.

Seit 1942 führte der britische Erziehungsminister Lord Butler in London Gespräche mit Amtskollegen aus acht europäischen Exilregierungen. Ziel war der Wiederaufbau von Bildung und Kultur nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die Sowjetunion weigerte sich ausdrücklich, an den Beratungen teilzunehmen. Geplant waren zunächst bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten. Nachdem jedoch die Gründung der Vereinten Nationen beschlossen war, begann im Frühjahr 1944 der Kreis um Butler, eine ähnliche Struktur für Bildung und Kultur unter dem Dach der späteren UNO und mit Sitz in London zu entwickeln. Ein erster Entwurf für die UNESCO-Verfassung datiert auf den April 1944. Ab diesem Zeitpunkt beteiligten sich auch die Vereinigten Staaten an den Beratungen. Die europäischen Teilnehmer hofften auf US-Finanzhilfen für die Zeit nach dem Krieg. Auf amerikanischer Seite wollte man die UNESCO für die Gestaltung eines demokratischen Europa nach den eigenen Plänen nutzen.

Gründung und Anfänge Am 16. November 1945 unterzeichneten in London 37 Staaten die Verfassung der UNESCO. Die von der Gründungskonferenz gebildete Vorbereitende Kommission bereitete im Anschluss die erste UNESCO-Generalkonferenz sowie die Entwürfe für Programm und Haushalt der Organisation vor.

Alfred Zimmern wurde am 3. Dezember 1945 zum ersten Generalsekretär gewählt. Im März 1946 trat Julian Huxley dessen Nachfolge an.

Am 4. November 1946 trat mit der Hinterlegung der 20. Ratifizierungsurkunde durch Griechenland die Verfassung der UNESCO offiziell in Kraft.

Im Jahr 1946 wurde der Sitz von London nach Paris verlegt. Neuer Sitz der Vorbereitenden Kommission wurde am 16. September 1946 das Hotel Majestic auf der Avenue Kléber. Das Londoner UNESCO-Büro wurde im April 1947 geschlossen. 1958 wurde der Neubau an der Place de Fontenoy fertiggestellt und ist seitdem Hauptsitz der UNESCO.

Deutschsprachige Länder Luxemburg trat am 27. Oktober 1947 der UNESCO bei. Österreich folgte am 13. August 1948 als 40. Mitglied, vertreten durch die Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO. Die Schweiz wurde am 18. Januar 1949 Mitglied. Am 11. Juli 1951 wurde die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der UNESCO, vertreten durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO; im November 1972 auch die Deutsche Demokratische Republik. Liechtenstein ist bis heute (Stand: 2026) zwar Mitglied der Vereinten Nationen, aber kein UNESCO-Mitgliedstaat.

Zunahme der Zahl der Mitgliedstaaten