Ferdinand August Freiherr von Friedrich (* 29. März 1800; † 27. Januar 1879 in Darmstadt) war ein großherzoglich-hessischer Kammerherr, Münzsammler, numismatischer Autor und Freimaurer. Er war der einzige Sohn des Prinzen Friedrich Georg August von Hessen-Darmstadt aus dessen morganatischer Ehe mit Karoline Luise Salome Seitz, der späteren „Frau von Friedrich“. Seit 1827 führte er den großherzoglich-hessischen Titel eines Freiherrn von Friedrich. rahmenlos|rechts|Wappen Freiherr von Friedrich, hervorgegangen aus dem Haus Hessen Herkunft und Familie
Ferdinand August war der einzige Sohn des Prinzen Friedrich Georg August von Hessen-Darmstadt (1759–1808) und dessen Ehefrau Karoline Luise Salome Seitz (1768–1812). Wegen der nicht ebenbürtigen Ehe seiner Eltern gehörte er nicht dem Haus Hessen als dynastischer Prinz an und führte nicht den Namen und Titel eines Prinzen von Hessen, sondern den Namen und Titel „Freiherr von Friedrich“, der ihm von seinem Vater beigelegt wurde;Otto Titan von Hefner (Hrsg.): J. Siebmacher’s grosses und allgemeines Wappenbuch. Band III, Abteilung 4: Der Adel des Kurfürstenthums, Grossherzogthums und der Landgrafschaft Hessen. Bauer & Raspe, Nürnberg 1859, S. 9; Tafel 9, Wappen „Friedrich“.Genealogischer Almanach der regierenden Fürstenhäuser Europa's. Band 6, Dresden 1886, S. 35 f.; Otto Titan von Hefner: Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland. Band 1, Regensburg 1860, S. 385. Adels- und Freiherrenstand wurden ihm am 6. August 1827 vom Großherzog von Hessen, Ludwig I., der ein Cousin seines Vaters war, formal zuerkannt.Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser, Band 45, Gotha 1895, S. 254. Nach ihrer Heirat im Jahr 1788 lebten Ferdinand Augusts Eltern zunächst im Forsthaus zu Griesheim und später in Groß-Gerau, wo sein Vater 1808 starb.
Seine väterliche Großmutter war Maria Luise Albertine zu Leiningen-Dagsburg-Falkenburg (1729–1818), die Witwe des Prinzen Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt und als „Prinzessin George“ oder in hessisch-darmstädter Mundart „Prinzessin Schorsch“ bekannte Prinzessin. Sie lebte noch bis kurz vor Ferdinands 18. Geburtstag und starb am 11. März 1818. Ferdinands Vater war bereits 1808 gestorben, seine Mutter starb 1812, womit der Heranwachsende bereits 1812 zum Vollwaisen wurde. Ob seine väterliche Großmutter, die auch Großmutter des bayerischen Königs Ludwig I. sowie Großmutter und Erzieherin der späteren preußischen Königin Luise war, nach dem Tod seiner Mutter auch an Ferdinands Erziehung beteiligt war oder eine förmliche Vormundschaft übernahm, ist bislang nicht belegt.Carl Knetsch: Das Haus Brabant. Genealogie der Herzoge von Brabant und der Landgrafen von Hessen. Teil 2: Die Nachkommen Philipps des Grossmütigen. Marburg 1918, S. 334–335; zur Großmutter und ihren Lebensdaten vgl. die biographische Literatur zu Maria Luise Albertine zu Leiningen-Dagsburg-Falkenburg.
Nach dem Tod von Ferdinand Augusts Vater, des Prinzen Friedrich Georg August im Jahr 1808, wurde auch die finanzielle Versorgung seiner Witwe und seines Sohnes neu geregelt. Eine im Großherzoglich-Hessischen Hausarchiv überlieferte Akte über die Apanage von Ferdinand Augusts Onkel Georg Karl von Hessen-Darmstadt enthält Verhandlungen über die Höhe der fürstlichen Apanagen sowie ausdrücklich über die Anweisung einer Pension an Ferdinand Augusts Mutter Karoline Luise, „Frau von Friedrich“. Zugleich wurde eine Apanage des verstorbenen Friedrich Georg August dessen Bruder Georg Karl zugewiesen.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand D 4, Nr. 456/4: Appanage des Landgrafen Georg Karl, Laufzeit (1790), 1805–1811, 1821–1830. Die Akte enthält unter anderem „Verhandlungen über die Höhe der Appanage und die Anweisung einer Pension an Frau v. Friedrich“ sowie die „Zuweisung einer Appanage des Landgrafen Friedrich an Landgraf Georg Karl“.
Damit war Ferdinand August von Friedrichs Onkel Prinz Georg Karl zumindest in die finanziellen Verhältnisse der unebenbürtigen Familie seines verstorbenen Bruders einbezogen. Er hatte bereits nach dem Tod seines Vaters Prinz Georg Wilhelm 1782 Aufgaben bei der Verwaltung des Familienvermögens übernommen, aus dem die Angehörigen ihre Apanagen bezogen.Eckhart G. Franz: Georg Carl Landgraf von Hessen-Darmstadt. In: Ders. (Hrsg.): Haus Hessen. Biografisches Lexikon. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-88443-411-6, S. 333 f.
Am 10. Juli 1826 heiratete Ferdinand August von Friedrich in Würzburg Anna Werr (* 26. Juni 1804 in Münnerstadt; † 13. November 1844 in Würzburg).Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1855. 5. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1855, S. 159. Sie hatte im Jahr nach der Hochzeit „durch Patent vom 14. März 1827“ vom hessischen Großherzog Ludwig I. „die Vorzüge des Adels“ erhalten.
Aus der Ehe ging die Tochter Agnes Franziska Ferdinande Freiin von Friedrich (* 16. Februar 1828 in Darmstadt; † 30. Oktober 1889 in Bukarest) hervor. Sie heiratete am 6. April 1847 in Miltenberg den herzoglich-nassauischen Kammerjunker und Oberleutnant Arwied Freiherr von Witzleben (1823–1883) aus dem Geschlecht von Witzleben.Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1855. 5. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1855, S. 159; Carl Knetsch: Das Haus Brabant. Teil 2, Marburg 1918, S. 334–335. Agnes von Witzleben lebte später in Bukarest und war dort Vorleserin der Königin von Rumänien, der Elisabeth zu Wied. Sie starb 1889 in Bukarest.Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser auf das Jahr 1895. 45. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1895, S. 254.
Wappen Das Familienwappen des Freiherrn von Friedrich ist im Siebmacherschen Wappenbuch überliefert, eine Wappenminderung des hessischen bunten Löwen, weil der unebenbürtige Sohn nicht zur Führung des dynastischen hessischen Wappens berechtigt war: Es zeigt im blauen Schild einen silbernen, golden gekrönten doppelschwänzigen Löwen, über den ein roter Balken gelegt ist; den Schild umgibt ein rot-silbern gestückter Bord. Auf dem gekrönten Helm mit blau-silbernen Decken befinden sich fünf Straußenfedern in den Farben Blau, Silber, Rot, Silber und Blau.
Ausbildung und Hofdienst
Für das Jahr 1826 verzeichnet die im Großherzoglich-Hessischen Hausarchiv überlieferte Personalakte Ferdinands seinen Bezug des Herzoglich Sächsischen Forstlehrinstituts zu Dreißigacker bei Meiningen.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (HStAD), Bestand D 12, Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Kabinettsregistratur, Nr. 10/63: Friedrich, [Ferdinand August] Baron v., Sohn von Prinz Fr[iedrich] August, 40 Blatt, Laufzeit 1803, 1826, 1835, 1844, 1852–1868, 1882. (Digitalisat) Der Erwerb eines formalen Abschlusses geht daraus nicht hervor. 1827, im Jahr nach seiner Hochzeit, wurde Ferdinand zum großherzoglich-hessischen Kammerherrn ernannt.Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. Jahrgang 1827, S. 100. Diesen Hoftitel führte er bis zu seinem Tod.
Numismatik und Beschäftigung mit dem Familiennachlass
Ferdinand beschäftigte sich mit Münzen und Medaillen und trat auch als numismatischer Autor hervor. 1844 veröffentlichte er in Würzburg die Schrift: Ludewig I. Grossherzog von Hessen und bey Rhein gefeiert in seinen Münzen. Das Werk behandelte die auf Großherzog Ludwig I. bezogenen Münzen und Medaillen und erschien mit zwei Tafeln.Münzenhandlung Adolph Hess Nachfolger: Verzeichnis verkäuflicher Münzen und Medaillen des Mittelalters und der Neuzeit sowie numismatischer Bücher. Frankfurt am Main 1912, Eintrag zu „Friedrich, F. A. Freih. v.“. Seiner Personalakte zufolge übersandte Friedrich 1844 je ein Exemplar dieser Schrift an den Großherzog und an einen in der archivalischen Erschließung lediglich als „Schleiermacher“ bezeichneten Empfänger. Die restliche Auflage ließ er an den Prinzen August zu Wittgenstein als Präsidenten der Gesellschaft zur Errichtung des Ludwigsmonuments weiterleiten.
Welches Mitglied der in Darmstadt einflussreichen Familie Schleiermacher Empfänger des Exemplars war, geht aus der Erschließung nicht hervor. Zu den in diesem Zusammenhang in Betracht kommenden Familienmitgliedern gehörte Ernst Christian Friedrich Adam Schleiermacher (1755–1844), langjähriger Kabinettssekretär und Leiter der großherzoglichen Sammlungen. Er hatte bereits in seiner Jugend in unmittelbarer Beziehung zur Familie gestanden und wird vom Hessischen Landesarchiv ausdrücklich als Spielgefährte von Ferdinands Vater, Prinz Friedrich Georg August von Hessen-Darmstadt, bezeichnet. Da Ernst Schleiermacher jedoch bereits am 20. April 1844 starb, ist seine Identifizierung als Empfänger ohne eine genauere Datierung des Schreibens nicht möglich.Hessisches Landesarchiv: Beitrag zur Familie Schleiermacher und zum Großherzoglichen Museum in Darmstadt, in: Archivnachrichten aus Hessen, 13/1 (2013). Dort wird Ernst Christian Friedrich Adam Schleiermacher als Spielgefährte des Prinzen Friedrich von Hessen-Darmstadt (1759–1808) bezeichnet. Die Personalakte Ferdinands nennt für den Versand der Schrift lediglich „Schleiermacher“ und das Jahr 1844; HStAD D 12, 10/63. Im selben Jahr befasste sich Ferdinand mit dem schlechten Zustand der Grabstätte seiner Eltern in Griesheim.
In den 1850er Jahren beschäftigte er sich wiederholt mit dem literarischen und künstlerischen Nachlass seines Vaters. 1852 stellte er ein Verzeichnis von dessen Arbeiten zusammen. Dabei fand er im Privatarchiv Friedrich Georg Augusts unter anderem die bis dahin offenbar unbekannte Schrift Le epouseurs ou la course sowie weitere Archivalien. Außerdem übersandte er dem großherzoglich-hessischen Hof einen Band mit Komödien seines Vaters. 1857 übersandte Ferdinand Zeichnungen von Uniformstücken, die sein Vater als Leibhusar getragen hatte. Ferdinand besaß eine eigene Münzsammlung. 1867 schenkte er diese Sammlung der Stadt Darmstadt.
Freimaurerei
Ferdinand August von Friedrich war, wie bereits sein Vater und einige andere Mitglieder von dessen hochadeliger Familie,Verzeichnis sämmtlicher Innern Ordensbrüder der Strikten Observanz, 1828, S. 104. in der hessischen Freimaurerei tätig. Für 1861 verzeichnet seine Personalakte einen von ihm erstatteten Bericht über die hessischen Freimaurerlogen. Für das Jahr 1868 nennt die Akte zunächst die Todesmeldung des in der archivalischen Erschließung als „Dr. M. Laykam“ bezeichneten Großmeisters der Freimaurerloge beziehungsweise des Großlogenbundes in Frankfurt am Main und anschließend die „Übernahme des Amtes durch Baron v. Friedrich“. Als gesonderten Vorgang verzeichnet die Akte danach die Wahl eines Großmeisters im selben Jahr.Die Namensform „Laykam“ beruht offenbar auf einer abweichenden Lesung beziehungsweise Erfassung in der Archivbeschreibung. Bei dem Verstorbenen handelt es sich nach dem Abgleich mit den zeitgenössischen und freimaurerischen Quellen um den promovierten Juristen Matthäus Leykam (1806–1868) aus Frankfurt am Main. August Wolfstieg führt in seiner Bibliographie der freimaurerischen Literatur, Band 1, Leipzig 1911, unter Nr. 17020 und 17021 zwei 1868 erschienene Trauerschriften ausdrücklich unter „Leykam, Matthäus“ beziehungsweise für „Br. M. Leykam“ auf: Johann Heinrich Tempel, Declamation gesprochen bei dem Silicernium der Loge Carl zum Lindenberg … für den Br. M. Leykam, Frankfurt am Main 1868, sowie Worte gesprochen am Grabe des dahingeschiedenen Br. M. Leykam, Frankfurt am Main 1868. Zu Matthäus Leykam als Frankfurter Juristen vgl. ferner den Personeneintrag der Hessischen Parlamentarismusgeschichte, GND 1200421418.