mini|Die Privatstadt Zamość im 17. Jahrhundert Der Stadttitel Privatstadt war im frühneuzeitlichen Polen-Litauen ein städtisches Privileg und ein wichtiges Element des herrschaftlichen bzw. geistlichen Besitzes. Die Privatstädte unterstanden direkt einem Magnaten bzw. einem Bischof oder Abt.

Geschichte Neben den Privatstädten gab es in Polen-Litauen auch Königsstädte, wie Krakau, Warschau oder Danzig. Während Königsstädte auf königlichen Grund errichtet wurden, wurden Privatstädte auf dem Privatbesitz des Gründers angesiedelt. Das Bürgertum in den Königsstädten genoss mehr Freiheiten als die Bürger der privaten oder geistlichen Städte. Der Privateigentümer einer Stadt übte seine Rechte durch einen Starost aus. Oft hatte er auch seine Privatresidenz auf städtischen Grund, so zum Beispiel die Branicki ihre Residenz in Białystok. Anders als in Königsstädten stand den Bürgern in Privatstädten der Rechtsweg gegen den Starosten nicht offen. Die letzte Instanz war für sie der Landbesitzer. Das 1791 vom Großen Sejm verabschiedete Gesetz über die königlichen Städte galt nicht für Privatstädte.

Literatur Władysław Ćwik: Miasta królewskie Lubelszczyzny w drugiej połowie XVIII wieku. Lublin: Wydawnictwo Lubelskie, 1968. Atlas historyczny Polski. Wielkopolska w drugiej połowie XVI wieku. Część II. Komentarz, indeksy. Warszawa: Instytut Historii Polskiej Akademii Nauk. 2017

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