mini|Die Königsstädte Krakau, Kleparz und Kazimierz 1618 Der Stadttitel Königsstadt war im frühneuzeitlichen Polen-Litauen ein städtisches Privileg und ein wichtiges Element des königlichen Besitzes. Die Königsstädte unterstanden direkt dem polnischen König bzw. der Krone des Königreichs Polen.
Geschichte Neben den Königsstädten gab es in Polen-Litauen auch Privatstädte der Magnaten, wie Zamość, und Städte im (fürst)bischöflichen Besitz, wie Siewierz. Das Bürgertum in den Königsstädten genoss mehr Freiheiten, als die Bürger der privaten oder geistlichen Städte. Insbesondere konnten die Bürger der Königsstädte gegen den Starost gerichtlich vorgehen. Die meisten Freiheiten genossen die Bürger der Städte Danzig, Elbing und Thorn. 1791 verabschiedete der Große Sejm das Gesetz über die königlichen Städte, das die Bürger der königlichen Städte weiter gegenüber dem Adel aufwertete. Manche ehemalige Königsstädte führen in ihrer Titulatur weiterhin die Bezeichnung Freie Königstadt, so zum Beispiel Krakau.
Literatur Władysław Ćwik: Miasta królewskie Lubelszczyzny w drugiej połowie XVIII wieku. Lublin: Wydawnictwo Lubelskie, 1968.
Konigsstadt Konigsstadt Konigsstadt Kategorie:Verwaltungsgeschichte (Polen) Kategorie:Verwaltungsgeschichte (Litauen) Kategorie:Stadttitel