hochkant|mini|Wappen des Jerusalemer Patriarchats, mit Inschrift: „Die Bruderschaft des Heiligen Grabes“ (Metochion des Heiligen Grabes in Athen) hochkant|mini|Patriarch Theophilos III. (2023)
Die Verfassung des Griechisch-Orthodoxen Patriarchats von Jerusalem ist die seit 1958 gültige Verfassung der autokephalen orthodoxen Kirche des Patriarchalen Throns von Jerusalem. Ihr Kanonisches Territorium umfasst Israel, die Palästinensischen Autonomiegebiete und Jordanien; 2013 wurde außerdem das Bistum Katar eingerichtet.
Diese Kirchenverfassung wurde in arabischer Sprache als Gesetz des Haschemitischen Königreichs Jordanien erlassen.Jordanisches Gesetz G 27/1958 Gesetz des Griechisch-Orthodoxen (Rum-orthodoxen) Patriarchats von Jerusalem des Jahres 1958. Maßgeblich für das Patriarchat ist die autorisierte griechische Übersetzung, die in der kircheneigenen Zeitschrift Nea Sion veröffentlicht wurde. (PDF). Nach Israels Einnahme des Westjordanlandes und Ostjerusalems 1967 wurden Anpassungen erforderlich. Die Kirchenverfassung wurde allerdings nie konsequent umgesetzt; insbesondere wurde der Gemischte Rat nicht institutionalisiert.Dörthe Engelcke: Between Church and State, 2022, S. 293.
Patriarch Der Patriarch ist Oberhaupt der Orthodoxen Kirche des Patriarchalen Throns von Jerusalem, Vorsitzender der Heiligen Synode. und des Gemischten Rates.. Er ist, wie sein voller Titel besagt, Oberhaupt aller orthodoxen Christen des byzantinischen Ritus in „der Heiligen Stadt Jerusalem und ganz Palästina, Syrien, Arabien und Transjordanien, von Kana in Galiläa und vom Berg Zion“.Petra Heldt: Jewish and Eastern-Rite Christian Relations in Israel: A sketch of contexts and interests. In: Nicholas de Lange, Elena Narinskaya, Sibyl Sheridan (Hrsg.): Tois Pasin Ho Kairos: Judaism and Orthodox Christianity Facing the Future. Lexington, Lanham 2023, S. 23–33, hier S. 26. Er vertritt diese Kirche gegenüber anderen autokephalen orthodoxen Kirchen. Er übt die Jurisdiktion über alle zum Thron von Jerusalem gehörenden Klöster, Kirchen, Schulen, privatrechtlichen Körperschaften, Verbände, orthodoxen Ortsgemeinden und karitativen Anstalten aus, sie mögen in Jordanien, Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten liegen oder in anderen Staaten. Er vertritt das Patriarchat von Jerusalem gegenüber den jeweiligen Regierungen.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 28 f.
Der Patriarch ist Oberhaupt aller orthodoxen Metropoliten, Bischöfe, Priester und Mönche, die dem Patriarchalen Thron von Jerusalem angehören. Ihm unterstehen alle orthodoxen Christen, sie seien Laien oder Kleriker, die in Jordanien, Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten wohnen. Wollen diese eine Ortsgemeinde, eine Kirche oder ein Kloster gründen, bedarf das der Genehmigung des Patriarchen.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 28.mini|Weihnachten in Bethlehem; griechisch-orthodoxe Geistliche erwarten den Patriarchen (1999)Der Patriarch ist verpflichtet, für die gebührende Feier der Gottesdienste in den ihm unterstehenden Kirchen und Pilgerstätten zu sorgen. Er soll Unterkünfte für orthodoxe Pilger aus dem Ausland bereitstellen. „Er muss die Mitglieder seiner geistlichen orthodoxen Herde schützen und ihren orthodoxen christlichen Glauben stärken.“ Er muss für eine angemessene Ausbildung und wirtschaftliche Versorgung der ihm unterstehenden Geistlichen sorgen.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 28.
Heilige Synode Zur Heiligen Synode gehören der Patriarch als Vorsitzender sowie Metropoliten, Erzbischöfe und Archimandriten. Die Gesamtzahl der Synodenmitglieder ist auf 18 begrenzt, kann aber 20 betragen, wenn zwei Mitglieder arabische Bischöfe sind. Als Verwaltungsorgan des Patriarchats kann die Heilige Synode Mobilien und Immobilien besitzen. Sie nimmt Schenkungen und Stiftungen an und verwaltet diese.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 29.
In Zusammenarbeit mit der Synode (als „Patriarch-in-Synode“) verwaltet der Patriarch die Pilgerstätten, Kirchen und Klöster des Patriarchats, nimmt Stellenbesetzungen vor und regelt deren Dienstumfang. Ebenso verwaltet er die orthodoxen Stiftungen, Schulen, Krankenhäuser und karitativen Einrichtungen sowie die Besitztümer des Patriarchats.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 30.
Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert werden vier Kleriker von der Synode mit speziellen Aufgaben betraut: der Dragoumanos mit den Beziehungen zum Staat und zu anderen Religionen, der Kamarasis mit den internen Angelegenheiten, der Skeuophylax mit Finanzangelegenheiten sowie den Rechten des Patriarchats an den heiligen Stätten, und der Archigrammateus als Generalsekretär mit Korrespondenz, Bibliothek und Archiv.Angelos Dalachanis, Agamemnon Tselikas: The Brotherhood, the City and the Land, Leiden/Boston 2018, S. 123.
mini| Ministerpräsident Giorgos A. Papandreou bei Patriarch Theophilos III; im Hintergrund (stehend) Metropolit Isychios von Kapitolias und Erzbischof Philoumenos von Pella (2010)
Der Heiligen Synode gehören (Stand 2026) außer Patriarch Theophilos III. an: drei Metropoliten: Kyriakos von Nazareth, Isychios von Kapitolias (Patriarchatsvikar) und Benediktos von Diocaesarea; sechs Erzbischöfe: Dorotheos von Avila, Aristarchos von Konstantina (Archigrammateus), Methodios vom Tabor, Isidoros von Hierapolis (Skeuophylax), Philoumenos von Pella und Christophoros von Kyriakoupolis; acht Archimandriten, darunter der Kamarasis.
Ohne Sitz in der Heiligen Synode sind (Stand 2026): drei Metropoliten: Timotheos von Bostra, Makarios von Ptolemais und Joachim von Helenoupolis; sieben Erzbischöfe: Theophanes von Gerasa, Damaskenos von Joppe, Alexios von Tiberias, Theodosios von Sebastia, Demetrios von Lydda, Nektarios von Anthedon und Aristovoulos von Katar.
Gemischter Rat Zum Gemischten Rat gehören der Patriarch als Vorsitzender, ein Laie als dessen Stellvertreter, fünf von der Heiligen Synode bestimmte Kleriker aus Israel (1958: Jordanien) und acht Laien, die im Staat Israel (1958: Jordanien) wohnen. Die Laien-Mitglieder des Rates wählen den stellvertretenden Vorsitzenden.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 32.
In Zusammenarbeit mit dem Gemischten Rat (als „Patriarch-in-Rat“) verwaltet der Patriarch alle Immobilienangelegenheiten in seiner Zuständigkeit. Als juristische Person des Privatrechts kann der Gemischte Rat nämlich Mobilien und Immobilien besitzen sowie an- und verkaufen, Stiftungen und Schenkungen annehmen und diese verwalten. Der „Patriarch-in-Rat“ bestätigt die Budgets der Ortsgemeinderäte. Er hat die Aufsicht über die Schulen des Patriarchats hinsichtlich Lehrplänen, Stellenbesetzungen und Budget.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 32 f. Das Patriarchat unterhält (Stand 2014) Schulen in Amman, Akaba, Ramla, Beit Sahur, Ramallah, Taibeh, Fuheis, Madaba, Gaza-Stadt, Jaffa und Jerusalem; die größte Schule befindet sich in Madaba und folgt dem Lehrplan des British Council of Amman.Anna Koulouris, Bishara Ebeid: Ecumenical Dialogue in the Perspective of the Patriarchate of Jerusalem, Oxford 2014, S. 341.
mini|Patriarchatsschule in Madaba (2019)
Der „Patriarch-in-Rat“ ist berechtigt, nach Ermessen Ortsgemeinderäte. zu ernennen und ihnen Kompetenzen und Pflichten zu übertragen. Jeder solche Ortsgemeinderat ist eine juristische Person des Privatrechts und kann Mobilien und Immobilien besitzen sowie an- und verkaufen, Stiftungen und Schenkungen annehmen und diese verwalten.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 34. Auf dem Staatsgebiet von Israel (in den Grenzen von 1948) wurden arabischsprachige Ortsgemeinderäte in Nazareth, Ramla, Lod, Jaffa, Haifa und Akkon eingerichtet. Sie kommen regelmäßig zu einer Orthodoxen Konferenz zusammen. Ihre Beschlüsse werden durch einen Exekutivrat umgesetzt, in den jeder Ortsgemeinderat einen Vertreter entsendet.
Die Einkünfte des Patriarchats von Jerusalem stammen aus der Verpachtung von Grundstücken. Außerdem tragen lokale sowie ausländische Stiftungen und Schenkungen zu den Einkünften des Patriarchats bei. Der Haushaltsplan des Patriarchats muss dem Gemischten Rat „zur Information und Überprüfung“ vorgelegt werden; bestehen Einwände, werden diese dem Ministerrat vorgetragen, der einen Sachverständigen einsetzt. Der Gemischte Rat ist allerdings nicht berechtigt, „die Weise der Geldverwaltung des Patriarchats zu untersuchen“.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 39.
Wahl und Berufung von Patriarch, Metropoliten und Bischöfen Wenn der Patriarchale Thron von Jerusalem vakant ist, tritt die Heilige Synode zusammen und wählt einen der Metropoliten oder Bischöfe des Jerusalemer Patriarchats als Vakanzverwalter. Diese Wahl wird dem Ministerpräsidenten angezeigt und von diesem bestätigt. Sobald diese staatliche Bestätigung vorliegt, lädt der Vakanzverwalter zur Nominierung von Kandidaten und zur Teilnahme an der Ratsversammlung ein, die den neuen Patriarchen wählt. Zu dieser Ratsversammlung gehören alle Mitglieder der Heiligen Synode, alle weiteren Metropoliten und Bischöfe des Patriarchats sowie maximal zwölf verheiratete Priester, die von den Ortsgemeinderäten und dem Gemischten Rat bestimmt werden.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 34 f.
Zum Patriarchen gewählt werden kann nur ein orthodoxer Mönch im Rang eines Metropoliten, Bischofs oder Archimandriten, der mindestens 40 Jahre alt ist, die jordanische Staatsbürgerschaft hat und die arabische Sprache beherrscht. Alle Mitglieder der Ratsversammlung können Kandidaten benennen, die diese Qualifikationen haben; diese Namen werden dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, der die Kandidatenliste bestätigt. Liegt diese Bestätigung vor, beruft der Vakanzverwalter den Generalrat ein. Dazu gehören die Mitglieder der Heiligen Synode, die Archimandriten und Protosynkelloi der Jerusalemer Klöster und die zur Ratsversammlung gehörigen verheirateten Priester. Der Generalrat wählt drei Kandidaten aus der Liste aus. Von diesen drei Vorschlägen bestimmen die Mitglieder der Heiligen Synode in geheimer Wahl mit Stimmenmehrheit den neuen Patriarchen. Der Vakanzverwalter teilt dem Ministerpräsidenten den Namen des Gewählten mit, damit dieser ihm per Verordnung die Privilegien des Patriarchalen Thrones von Jerusalem bestätigt.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 36.
Ist der Thron eines Metropoliten oder Bischofs vakant, beruft der „Patriarch-in-Synode“ einen Nachfolger, der jordanischer Staatsbürger, Mönch und Mitglied der Bruderschaft des Heiligen Grabes sein muss. Von ihm werden außerdem charakterliche Eignung, Beherrschung der arabischen Sprache und Kenntnis des Kanonischen Rechts erwartet.Panajiotis E. Christinakis: Die heutige Verfassung des Patriarchats von Jerusalem, 2006, S. 37.
Absetzung eines Patriarchen