mini|Seit 1946 Amtssitz des Bundespräsidenten: der Leopoldinische Trakt der Hofburg in Wien Die Bundespräsidentenwahl in Österreich 2028 wird die 15. Direktwahl eines österreichischen Staatsoberhaupts durch das Bundesvolk seit der Bundespräsidentenwahl 1951 sein.
Der bisherige Amtsinhaber Alexander Van der Bellen darf nicht erneut antreten.
Termin Der Wahltermin wird durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt und durch Kundmachung ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibung wird auch jener Stichtag festgelegt, nach dem sich die Fristen richten, die für die Durchführung der Bundespräsidentenwahl von Belang sind.bmi.gv.at - Bundespräsidentenwahl
Wahlrecht Formale Voraussetzungen Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), in Verbindung mit dem Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.
Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der im Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden.
Unterstützungserklärungen können ab dem Stichtag gesammelt und eingereicht werden. Wahlberechtigte Bürger können mit dem Formular der Unterstützungserklärung genau einen Kandidaten unterstützen, indem sie dieses in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde vor einem Beamten ausfüllen und unterschreiben, vom Beamten bestätigen lassen und an die Kandidatenadresse senden. Die Einbringungsfrist endet am 37. Tag vor dem Wahltag um 17 Uhr. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelingt, erhalten gemäß BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück.
Wahlmodus Jeder Wähler hat eine Stimme, die er durch Ankreuzen am Wahlzettel genau einem Kandidaten geben kann. Steht nur eine wahlwerbende Person zur Wahl, erfolgt die Stimmabgabe durch Ankreuzen von „ja“ oder „nein“ ( zweiter Satz BPräsWG).
Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereint (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, in Verbindung mit Abs. 1). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).
Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.
Mögliche Kandidaten Folgende Personen haben eine Kandidatur erklärt oder werden als Kandidaten spekuliert.
Siehe auch Wahlergebnisse österreichischer Bundespräsidentenwahlen Liste der Bundespräsidenten der Republik Österreich Politisches System Österreichs
Einzelnachweise
#2028 Osterreich