Die Justizkanzlei Celle war zunächst eine Oberbehörde für Verwaltungsangelegenheiten und Rechtsprechung im Fürstentum Lüneburg, dann ein Mittelgericht im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg und zuletzt eine Justizkanzlei, also ein Gericht zweiter Instanz im Königreich Hannover mit Sitz in Celle.

Geschichte Im Fürstentum Lüneburg entstand im ausgehenden Mittelalter eine Kanzlei in Celle als oberste Behörde des Landesherren, die auch als Obergericht wirkte. In seiner Funktion als Gericht wurde sie auch als Justizkanzlei Celle bezeichnet, zu einem späteren Zeitpunkt bildete sie ein eigenständiges Gericht.Die behördengeschichtlichen Entwicklung der Kanzlei zur Justizkanzlei ist nach aktuellem Forschungsstand nicht genügend bekannt, siehe auch Behördengeschichte beim Landesarchiv. Ab 1535 bildete sich das Hofgericht Celle (ursprünglich in Uelzen) als ständisches Gericht als Konkurrenz zur landesherrlichen Justizkanzlei.

Das Gericht bestand aus einem Präsidenten, einem Direktor und vier Räten. Gegen Entscheidungen der Untergerichte im Fürstentum Lüneburg war eine Appellation bei der Justizkanzlei Celle möglich. Gegen Urteile der Justizkanzlei Celle war Appellation bei den Reichsgerichten, also dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht möglich.Otto von Heinemann: Allgemeine Staatengeschichte, Teil 3, Geschichte von Braunschweig und Hannover, 1892, S. 180, Digitalisat.

1705 wurde das Fürstentum Lüneburg in das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg integriert. Der Sitz der Regierung war nun Hannover. Mit Verordnung vom 19. Dezember 1705 regelte Georg Ludwig jedoch, dass Justizkanzlei und Hofgericht in Celle bestehen bleiben sollten und die Aufgaben nicht der Justizkanzlei und dem Hofgericht Hannover übertragen werden sollten.Ernst vom Meier: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Die Verfassungsgeschichte, Band 1, 1898, S. 87, Digitalisat.

1711 entstand das Oberappellationsgericht Celle als letztinstanzliches Gericht. Nun war keine Appellation an die Reichsgerichte mehr möglich, Appellationen gegen Entscheidungen der Justizkanzlei Celle gingen vielmehr an das Oberappellationsgericht Celle.

Nach der Franzosenzeit wurde 1814 die Justizkanzlei Celle als Mittelgericht gebildet. Da das Hofgericht nach der napoleonischen Besetzung nicht wiedererrichtet wurde, erhielt die Landschaft 1815 das Präsentationsrecht für einen Richter an der Justizkanzlei in Celle.Günther Franz: Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg, Bremen 1955, S. 104 Sprengel war das Fürstentum Lüneburg. Für die Verwaltung entstand die Landdrostei Lüneburg. Dritte Instanz bildete das Oberappellationsgericht Celle.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Die Ämter waren nun reine Verwaltungsbehörden, die Rechtsprechung in erster Instanz wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend durch Amtsgerichte vorgenommen. Die zweite Instanz wurde durch das Obergericht Celle gebildet, die Justizkanzlei Celle wurde aufgelöst.

Richter Friedrich von Bülow Friedrich von Bothmer Gottlieb von Werlhof Ludolph Friedrich von Laffert Theodor Hagemann

Einzelnachweise

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