mini|Landschaftsschutzgebiet Bachtal nördlich Biesterfeld mini|Blick auf Obstbaumbereich
Das Landschaftsschutzgebiet Bachtal nördlich Biesterfeld ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 20 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 104ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Bachtal nördlich Biesterfeld liegt nur etwa 100 m nördlich von Biesterfeld. Im Gebiet befindet sich ein etwa 350 langer Bereich des Brandsfelder Bachs in einem grünlandgeprägten Talbereich, der zum Niederbach nach Osten fließt. Nur in Teilbereichen hat der Bach noch eine naturnahe Struktur. Im Wiesental gibt es verschiedene Grünlandtypen wie Magerweiden und Fettweiden. Nur in Teilbereichen befinden sich Gehölzstrukturen. An den Hängen im Westen liegen zwei brachgefallenen Magerweiden, auf denen Schlehengebüsche stehen.
Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „In Verbindung mit dem nördlich gelegenem Landschaftsschutzgebiet Bachtal westlich Rischenau hat das Gebiet eine besondere Bedeutung für das Biotopverbundsystem.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Bachtal nördlich Biesterfeld