Das Landschaftsschutzgebiet Hünkergrund ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 16,7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 101ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Hünkergrund liegt westlich und östlich direkt am Wohnplatz Hünkergrund. Die große Osthauptfläche liegt überwiegend an süd- bis südostexponierten Hanglagen des Ziegenbergs und im Talbereich des Hunnicher Mühlbachs. Das Schutzgebiet geht im Osten bis an die Grenze zum Landkreis Holzminden in Niedersachsen. In der Fläche liegt ein strukturierter Biotopkomplex mit Feldgehölzen, Obstwiesen, Hecken, Gebüschen, Einzelbäumen, Halbtrockenrasenfragmenten, Teich, Bachlauf und Bachaue. Im Grünlandtypen befinden sich Magerweiden und intensiv genutzte Mähweiden. Die Hänge sind insbesondere an den Böschungen der Wegeinschnitte, eines kleinen Abgrabungsbereiches und Geländestufen teils durch Hecken gegliedert. Die Hecken bestehen überwiegend aus Schlehe, Rose und Holunder. Darin stehen als Überhälter Kirschen, schmalblättrige Weiden, Eichen und Eschen. Häufig sind den Hecken und Gebüschen trockene Staudensäume. Arten der Halbtrockenrasen sind nur kleinflächig und fragmentarisch an wenigen Stellen, meist an Hangkanten zu finden. Der Hunnicher Mühlbach ist am Wohnplatz verrohrt und im weiteren Verlauf überwiegend begradigt. Bis auf einige wenige Einzelbäume und Baumgruppen ist der Talgrund gehölzfrei und der Bachlauf unbeschattet.
In der kleineren Westteilfläche, einer extensiv genutzten Grünlandfläche, verläuft ein Teil vom Oberlauf des Hunnicher Mühlbachs verrohrt und daher nicht sichtbar.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Hünkergrund