mini|Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Grünland mini|Blick auf Bach

Das Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Grünland ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 30 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 103ff

Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Grünland liegt der naturnahe Hammelbach südlich von Falkenhagen mit Grünland und im Süden mit einem kleinen Waldbereich. Im Norden begrenzt die Falkenhagener Straße und im Osten die Köterbergerstraße das etwa 1100 Meter lange und bis zu 420 Meter breite LSG. Im großflächigen Wiesengebiet liegen auch Feuchtwiesen. Nur im Norden des Gebietes liegen einige Ackerflächen. Am Hammelbach steht vorwiegend ein Ufergehölz aus Erlen. Stellenweise sind auch Hochstaudenfluren bachbegleitend. Das Sohlsubstrat des Hammelbach ist meist sandig, zum Teil kiesig. Südlich grenzt direkt das Landschaftsschutzgebiet Hammelbachverlauf im Wald an. Nur etwa 250 m nordwestlich fließt der Hammelbach ins Naturschutzgebiet Ilsenbach, nach dem er zunächst am Dorfrand verläuft.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Hammelbachverlauf im Grünland