mini|Landschaftsschutzgebiet Bachtal westlich Rischenau

Das Landschaftsschutzgebiet Bachtal westlich Rischenau ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 6,7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 103ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Bachtal westlich Rischenau grenzt östlich direkt an den Friedhof von Rischenau. Im etwa 350 m langen und bis zu 150 m breiten Tal verläuft ein Bach im Grünland. In Teilbereichen hat der namenlose Bach eine naturnahe Struktur. Im Schutzgebiet befindet fast nur Grünland. Es gibt Bereiche mit Magerweiden und Fettweiden. An den Hängen im Westen befinden sich einzelne Bereiche mit brachgefallenen Magerweiden, auf denen sich lokal Schlehengebüsche entwickelt haben. Eine größere Obstwiese liegt im Gebiet. Längs des Weges im Süden wird die Fläche von einer artenreichen Hecke begrenzt. Am Ostrand befindet sich ein Feldgehölz auf einer Brachfläche.

Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „Das Gebiet verbindet ein naturnahes Fließge-wässersystem im Schwalenberger Wald mit dem Naturschutzgebiet Ilsenbach und hat da-her eine besondere (landesweite) Bedeutung für das Biotopverbundsystem.“

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Bachtal westlich Rischenau