Friedrich Goldschmit (* 27. Juli 1871 in Ludwigshafen am Rhein; † 4. Dezemberabweichendes Geburtsdatum in der Bavariathek 1938 in München) war ein deutscher Rechtsanwalt und Autor von Fachbeiträgen sowie Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten.
Leben Friedrich Goldschmit war ein Sohn des Nürnberger Kaufmanns Julius Goldschmit und dessen Ehefrau Rosa Goldschmit, geb. Mosbach. Er war jüdischer Abstammung und konvertierte später zur Evangelischen Kirche.
Nach dem Abitur absolvierte er ein Studium der Philologie, Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an den Universitäten in München, Berlin und Heidelberg. 1897 legte er das große juristische Staatsexamen ab und promovierte 1898 in Erlangen zum Dr. jur. Zuvor war er zunächst als Rechtspraktikant beim Landgericht München I tätig.
Im selben Jahr ließ er sich in Pasing als Rechtsanwalt nieder und wurde am Landgericht München I als Rechtsanwalt zugelassen. Er engagierte sich in der Politik, begründete die Jungliberale Bewegung und wurde Mitglied der Liberalen Vereinigung, die 1880 aus der Abspaltung des linken Flügels der Nationalliberalen Partei hervorgegangen war und 1884 mit der Deutschen Fortschrittspartei zur Deutschen Freisinnigen Partei fusionierte. Später wurde er Mitglied der Deutschen Volkspartei.
1905 erhielt er ein Mandat für die Kammer der Abgeordneten, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den Bayerischen Landtag bildete. Er wurde gewählt im Wahlkreis Wunsiedel und blieb bis 1911 in dem Parlament, in dem er in verschiedenen Ausschüssen arbeitete. Er war der einzige bürgerliche Abgeordnete mit jüdischer Abstammung im Bayerischen Landtag und hatte den Vorsitz im Ausschuss für Untersuchung von Beschwerden wegen Verletzung der Verfassung. Mit der Machtergreifung im Jahre 1933 kam er in Schutzhaft. Von nun an gab es ständig Repressalien gegen jüdische Anwälte. Da trotz dieser Einschränkungen 1938 immer noch 10 % der Anwaltschaft Juden waren, entzogen die NS-Machthaber mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (veröffentlicht am 14. Oktober 1938) allen jüdischen Rechtsanwälten zum 30. November 1938 die Zulassung. Um der Schmach eines Hinauswurfs zuvorzukommen, nahm er sich mit einer Überdosis Veronal das Leben.
Goldschmit war Mitglied der Gesellschaft für soziale Reform. Am Justizpalast München erinnert eine Gedenktafel an die verfolgten jüdischen Anwälte, auf der er namentlich genannt ist.
Familie Am 27. Juli 1899 schloss er in Bonn die Ehe mit Mary Goldschmit, geb. Falkenhayner (1867–1943). Aus der Ehe sind die Kinder Walter Paul Martin (* 1901 in München) und Hildegard (* 1905 in Obermenzing) hervorgegangen.
Schriften (Auswahl) 1904 Schwarz-Weiß-Rot. Jungliberales Jahrbuch. I. Jahrgang. Verlag J. F. Lehmann, München 1922 “Das” Recht des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft der Kommanditgesellschaft auf Aktien, der Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, der eingetragenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und der bergrechtlichen Gewerkschaft 1927 Die Aktiengesllschaft; Handelsgesetzbuch § 178 bis 319 Der strafrechtliche Begriff der Urkunde.Der Gerichtssaal, Zeitschrift für zivil- und militär-Strafrecht und Strafprozess-Recht sowie die ergänzenden Disziplinen · Band 55Friedrich Goldschmit:Der strafrechtliche Begriff der Urkunde
Auszeichnungen Justizrat
Siehe auch Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtages (Königreich, 20. Wahlperiode)
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Einzelnachweise
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