Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde, kurz APAB, ist eine österreichische Behörde mit Sitz in Wien, die für die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer zuständig ist. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und ist auch Verwaltungsstrafbehörde.
Geschichte Die APAB wurde auf Basis des am 28. April 2016 beschlossenen Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Sie löste damit die Qualitätskontrollbehörde und den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen ab, die zum 30. September 2016 aufgelöst wurden. Mit dem APAG wurden die Anforderungen aus der Änderung der Abschlussprüfungsrichtlinie (RL 2014/56/EU) in nationales Recht umgesetzt. Die Arbeit der Abschlussprüferaufsichtsbehörde stützt sich zudem auch wesentlich auf die Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014).
Organisation Die gesetzlichen Organe der APAB sind der zweiköpfige Vorstand und der Aufsichtsrat. Der Vorstand ist aktuell von Peter Hofbauer und Michael Komarek besetzt und wird auf Vorschlag des Aufsichtsrats vom Bundesminister für Finanzen für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt. Als Beirat zur Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen ist die Qualitätsprüfungskommission (QPK) eingerichtet. Die Behörde ist operativ unterteilt in die Gruppen „Inspektionen und Untersuchungen“ sowie „Recht, Internationales und Qualitätssicherung“.
Aufgabenbereiche Die Aufgaben und Befugnisse der APAB sind in § 4 APAG festgelegt. Dazu zählen unter anderem:
Qualitätssicherung und Bescheinigung
Vorgaben für die interne Qualitätssicherung der Abschlussprüfer Bestellung, Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprüfern Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen Erteilung, Versagung, Widerruf oder Entzug der Bescheinigung zur Durchführung von Abschlussprüfungen und Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Registrierung von bescheinigten Abschlussprüfern und Führung eines öffentlichen Registers Anordnung von Maßnahmen wie Mängelbeseitigung oder Sonderprüfung
Inspektionen, Untersuchungen und Sanktionen
Inspektionen bei Prüfungsbetrieben, die Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) prüfen Erstellung von Inspektionsberichten und Aussprechen von Empfehlungen mit Umsetzungsfrist Bedarfsbezogene Durchführung von Untersuchungen bei Prüfungsbetrieben und von der APAB beaufsichtigten PIEs Verhängung von Sanktionen Betrieb eines Whistleblower-Systems für anonyme Meldungen von Verstößen
Meldeverpflichtungen
Überwachung der kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung von Abschlussprüfern Entgegennahme von Meldungen bei Rücktritt, Abberufung oder Betriebseinstellung Entgegennahme der jährlichen Umsatzmeldungen und Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs am inländischen Abschlussprüfungsmarkt
Standardsetzung
Zustimmung zu Berufsgrundsätzen, internen Qualitätssicherungsstandards sowie Prüfungsstandards für Abschlussprüfungen und Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Internationale Zusammenarbeit Die APAB ist Mitglied im International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) sowie im Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) bei der Europäischen Kommission, wo sie Österreich vertritt. Zudem können Vereinbarungen mit zuständigen Behörden der Abschlussprüferaufsicht in Drittstaaten zur näheren Zusammenarbeit gemäß § 78 APAG abgeschlossen werden. Aktuell bestehen solche Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), mit dem Canadian Public Accountability Board (CPAB) und mit der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) aus der Schweiz.
Rechnungshofprüfung Der Rechnungshof überprüfte 2024 die Gebarung der APAB für die Jahre 2019 bis 2023. Im Bericht wird die strukturelle Nähe der Behörde zu den von der APAB beaufsichtigten Berufsvertretern bemängelt. Kritisiert wurde unter anderem das Besetzungsverfahren der Qualitätsprüfungskommission, das Bestellverfahren von Qualitätssicherungsprüfern und die Finanzierungsstruktur der APAB. Unter den Empfehlungen an das Finanzministerium war auch die Wiedereinbeziehung von Vereinen und Stiftungen in den Anwendungsbereich des APAG.
Siehe auch Abschlussprüferaufsichtsstelle (Deutschland)
Weblinks Offizielle Website
Einzelnachweise
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