Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel (* 26. April 1731 in Usingen; † 12. Juni 1796 in Kassel) war von 1765 bis 1780 Assessor (Richter) am Reichskammergericht und anschließend Staatsminister der Justiz der Landgrafschaft Hessen-Kassel und Präsident des Oberappellationsgerichts Kassel.Jahns, Teil 2, S. 429.

Herkunft und Familie Er entstammte dem oberhessischen Uradelsgeschlecht Fleckenbühl. Der Vater war Georg Philipp von Fleckenbühl genannt Bürgel (1701–1781), Assessor am Reichskammergericht von 1738 bis zu seinem Tod, die Mutter Anna Christina Elisabeth, geborene von Frantz (1693–1775). Auch deren Vater, Johann (von) Frantz (1665–1741) war von 1713 bis 1740 Assessor am Reichskammergericht.Jahns, Teil 2, S. 430.

1757 heiratete Johann Philipp Franz von Fleckenbühl Henriette Friederike Sophie von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld (1740–1802)Jahns, Teil 2, S. 429., deren Vater, Friedrich Casimir von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld (1694–1744) seit 1741 ebenfalls Assessor am Reichskammergericht gewesen war. Auch in der Verwandtschaft seiner Frau gab es noch mehrere weitere Juristen, die Assessoren am Reichskammergericht waren.Jahns, Teil 2, S. 430; eine grafische Übersicht zu den Verwandtschaftsverhältnissen findet sich in: Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich. Teil 1: Darstellung. Böhlau Verlag, Wien/Köln/Weimar 2011, ISBN 978-3-412-06403-7, S. 557.

Aus der Ehe von Philipp Franz und Henriette Friederike Sophie stammt eine Tochter, Charlotte, die später in die Beamtenschaft der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt einheiratete.Jahns, Teil 2, S. 430.

Ausbildung Johann Philipp Franz von Fleckenbühl studierte ab 1750 Rechtswissenschaft in Göttingen, ab 1751 in Jena. Die Universität verließ er 1753 ohne einen formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war. Anschließend leistete er bis 1754 ein Praktikum beim Reichskammergericht unter Anleitung seines Vaters ab.Jahns, Teil 2, S. 431.

Wirken Der Berufseinstieg von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl erfolgte als Regierungsrat des Fürstentums Nassau-Usingen in Wiesbaden.

Im Sommer 1758 war der Inhaber der seitens des Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg zu besetzenden Assessorenstelle am Reichskammergericht, Günther von Bünau (1710–1758), verstorben. Ende des Jahres präsentierte Georg II., König von Großbritannien und Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, Johann Philipp Franz von Fleckenbühl dem Reichskammergericht als Nachfolger. Wie es dazu kam, ist unklar. Vermutet wird der Einfluss von Verwandten seiner Frau, die in der Verwaltung des Kurfürstentums einflussreich waren. Das Verfahren zog sich bis 1765 hin, bevor er am 10. Juli 1765 seinen Amtseid leisten konnte.Jahns, Teil 2, S. 432f. Diese lange Wartezeit erklärt sich vor allem mit der chronischen Unterfinanzierung des Gerichts. Es musste immer erst ein Richter ausscheiden, damit das Geld für das Gehalt eines Neueinsteigers vorhanden war. Außerdem wurde diskutiert, ob eine Berufung möglich sei, wenn nahe Verwandtschaft zu einem bereits amtierenden Richter bestand – der Vater von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl, Georg Philipp von Fleckenbühl, war zu diesem Zeitpunkt weiterhin Assessor am Gericht.Jahns, Teil 2, S. 433.

Die Besitzungen der Familie, Fleckenbühl (heute: Cölbe-Schönstadt) und Bürgeln (heute: Cölbe-Bürgeln) waren Lehen des Landgrafen und lagen in der Landgrafschaft Hessen-Kassel. 1780 entschloss sich Johann Philipp Franz von Fleckenbühl in den Dienst des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Kassel zu treten und wurde Staatsminister der Justiz der Landgrafschaft und Präsident des Oberappellationsgerichts Kassel. Ab 1782 war er zusätzlich noch Präsident der Kriegs- und Domänenkammer.So: Jahns, Teil 2, S. 431. Bei LAGIS (Weblinks) wird die Behörde als „Geheime Kriegs- und Landkanzlei“ bezeichnet. Weiter war er Kurator der Universitäten Marburg und Rinteln und des Collegium Carolinium.Die Behauptung bei Aretin und Wippermann, dass er auch Kurator der Universität Gießen gewesen sei, trifft sicher nicht zu: Die Universität Gießen lag im hessen-darmstädtischen „Ausland“. Ab 1792 trat noch die Funktion eines Direktors des Hofarchivs hinzu.LAGIS (Weblinks).

In der Außenpolitik der Landgrafschaft während der letzten Jahre des Heiligen Römischen Reichs spielte Johann Philipp Franz von Fleckenbühl eine führende Rolle in der Landgrafschaft. Er vertrat eine österreichfreundliche, reichstreue Politik. 1785 warnte er vor einem Anschluss an einen von Preußen geführten Fürstenbund und befürwortete zusammen mit Martin Ernst von Schlieffen ein engeres Zusammengehen mit Hannover.Aretin. 1792 führte er die Verhandlungen zwischen Landgraf Wilhelm IX. und dem Grafen von Artois über die Stellung eines Kontingents von 6000 Mann, die dazu dienen sollten, König Ludwig XVI. wieder an die Macht zu bringen.Wippermann.

Das Bestreben des Landgrafen Wilhelm IX., die Kurwürde zu erhalten, unterstützte Johann Philipp Franz von Fleckenbühl. Er strebte eine Zusammenarbeit der bedrohten, kleineren Reichsstände unter der Führung des Landgrafen an. Im Herbst 1794 konnte Johann Philipp Franz von Fleckenbühl den widerstrebenden Landgrafen zur Gründung des „Wilhelmsbader Fürstenvereins“ überreden. Ziel des Fürstenvereins war, eine gemeinsame militärische Abwehr der von Frankreich drohenden Gefahr schneller zu organisieren, als es dem Reich möglich war. Der Fürstenverein aber floppte. Danach befürwortete Johann Philipp Franz von Fleckenbühl den Beitritt Hessen-Kassels zum Frieden von Basel, was am 28. August 1795 vollzogen wurde, vertreten durch Friedrich Sigismund Waitz von Eschen.Aretin.

Wissenswert Johann Philipp Franz von Fleckenbühl war Mitglied der Wetzlarer Freimaurerloge „Wilhelm zu den drey Helmen“Jahns, Teil 2, S. 435; in der Literatur findet sich auch die Bezeichnung „Joseph zu den drey Helmen“. und der „Gesellschaft der Altertümer“.LAGIS (Weblinks).

Auszeichnungen Johann Philipp Franz von Fleckenbühl war seit 1780 Ritter des nassauischen Ordens vom Goldenen Löwen.LAGIS (Weblinks).

Literatur Werke Der Wetzlarische Practicant oder Anweisung wie und auf was Art ein auswaertiger Jurist und Practicus sich den Reichs-Cammer Gerichtlichen Process am leichtesten vorstellen könne? ; Durch mehrentheils aus wahren Cammer-Gerichtlichen Acten hergenommene noethige Exempla, welche als Beylagen beygefueget worden, erlaeutert und in einem Sendschreiben entworffen. Varrentrapp, Frankfurt am Mayn 1757. (Mit einem Vorwort von Johann Ulrich von Cramer). Verschiedene Beiträge zu den von Johann Ulrich von Cramer herausgegebenen Wetzlarische Nebenstunden.Jahns, Teil 2, S. 435.

Sekundärliteratur Karl Otmar Freiherr von Aretin: "Fleckenbühl, genannt Bürgel, Johann Philipp Franz von" in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 5 (1961), S. 228f. Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X Karl Wippermann: Fleckenbühl, Johann Philipp Franz von in: ADB, Bd. 7 (1878), S. 112.

Weblinks Fleckenbühl gen. Bürgel, Johann Philipp Franz* von auf LAGIS – Personen.

Anmerkungen

Einzelnachweise

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