mini|Landschaftsschutzgebiet Emmertal südwestlich Noltehof mini|Emmer im Gebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Emmertal südwestlich Noltehof mit etwa 44 ha Flächengröße liegt östlich und nordöstlich von Wöbbel im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Emmertal südwestlich Noltehof grenzt im Norden über weite Strecken an die L 886. Im Westen hingegen grenzt die Bebauung von Wöbbel direkt an. Im Süden grenzt das LSG im westlichen Bereich immer an den Kreis Höxter und das Naturschutzgebiet Emmeroberlauf und Beberbach an. Im LSG liegen die Talaue der Emmer und der Einmündungsbereich der Napte in die Emmer. Die Emmer ist im Schutzgebiet 5 bis 7 m breit und wird von Hochstauden begleitet. In der Aue liegt überwiegend Grünland. Im Grünland gibt es kleinflächig Feuchtwiesenfragmente und Brachflächen. An Gräben stehen Kopfweiden.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994
Weblinks
Einzelnachweise
Emmertal südwestlich Noltehof Kategorie:Schutzgebietsgründung 1994