mini|257x257px|Der Hindu-Tempel von Somnath wurde zuerst vom muslimischen türkischen Eroberer Mahmud von Ghazni angegriffen und nach seiner Zerstörung durch weitere Eroberer immer wieder aufgebaut. Religiöse Intoleranz bezeichnet die Intoleranz, Diskriminierung oder Feindseligkeit gegenüber den religiösen Überzeugungen, Praktiken oder Institutionen anderer Personen oder Gruppen. Sie äußert sich in Reaktionen von gesellschaftlicher Verfolgung und Ausgrenzung bis hin zu Verweigerungen der Religionsfreiheit reichen.

Ein Missfallen oder Äußerungen, die den eigenen religiösen Überzeugungen widersprechen, begründen für sich genommen noch keine Intoleranz. Religiöse Intoleranz liegt vielmehr vor, wenn Einzelpersonen oder gesellschaftliche bzw. religiöse Gruppen die Glaubensüberzeugungen und Ausübung anderer gezielt nicht tolerieren.

Historische und konfessionelle Entwicklung Religiöse Intoleranz und die Verfolgung von religiösen Minderheiten – in einigen Fällen auch von Mehrheiten durch eine herrschende Minderheit – traten im Laufe der Geschichte in zahlreichen Kultur- und Religionsräumen auf.

Das moderne Konzept der religiösen Toleranz entwickelte sich in Europa maßgeblich im Kontext der Reformation und den daraus resultierenden Konfessionskonflikten des 16. bis 18. Jahrhunderts.

Europäische Religionskriege und rechtliche Meilensteine mini|Eine Buddha-Statue in Bamiyan vor und nach ihrer Zerstörung durch die Taliban im März 2001

Die spaltenden Konfessionskonflikte nach der Reformation führten in Europa zu jahrzehntelangen kriegerischen Auseinandersetzungen. Erste rechtliche Versuche, das Zusammenleben unterschiedlicher christlicher Konfessionen zu regeln war die Folge:

Augsburger Reichs und Religionsfrieden (1555): Im Heiligen Römischen Reich wurde erstmals das Prinzip Cuius regio, eius religio („Wessen Land, dessen Religion“) rechtlich verankert. Der Landesherr bestimmte fortan die Konfession seiner Untertanen (lutherisch oder katholisch). Wer der gewählten Religion nicht folgen wollte, erhielt das Recht auszuwandern (Ius eundi). Dies stellte zwar einen ersten rechtlichen Schritt zur Friedenssicherung dar, bedeutete jedoch noch keine individuelle Religionsfreiheit, sondern eine durch den Territorialstaat aufgezwungene Konfessionalisierung. Edikt von Nantes (1598): Nach den verheerenden Hugenottenkriegen gewährte König Heinrich IV. den protestantischen Hugenotten im katholischen Frankreich Toleranz, Bürgerrechte und die freie Religionsausübung in bestimmten Gebieten. Das Edikt war ein bedeutender Schritt zur Trennung von staatlicher Loyalität und religiösem Bekenntnis, wurde jedoch 1685 von Ludwig XIV. im Edikt von Fontainebleau wieder aufgehoben, was zur Erneuerung der Verfolgung und Massenflucht der Hugenotten führte. Westfälischer Friede (1648): Als zentraler Wendepunkt beendete der Westfälische Friede den Dreißigjährigen Krieg. Die darin festgeschriebenen Regelungen stärkten die staatliche Souveränität, erweiterten den Augsburger Religionsfrieden auf das reformierte Bekenntnis (Calvinismus) und gestatteten die private Ausübung von Minderheitskonfessionen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches. Dies legte das Fundament für das moderne völkerrechtliche System und ein wachsendes Verständnis von staatlich garantierter Toleranz.

Systematische Verfolgung im 20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert erreichte die staatlich organisierte religiöse Intoleranz unter totalitären Regimen neue Ausmaße. Während des Nationalsozialismus wurden kleinere religiöse Minderheiten wie die Zeugen Jehovas und die Bahai verboten und verfolgt. Darüber hinaus verfolgte das Regime das Ziel der vollständigen Vernichtung des Judentums und beging den Völkermord an den europäischen Juden (Holocaust).

In einigen Verfassungen untersagen ausdrückliche Bestimmungen dem Staat sowohl religiöse Intoleranz als auch die bevorzugte Behandlung einer einzelnen Religion. Beispielen hierfür sind der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 44.2.1 der Verfassung von Irland, Artikel 40 der estnischen Verfassung, Artikel 24 der Verfassung der Türkei, Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China sowie Artikel 3 Abschnitt 5 der Verfassung der Philippinen.

Andere Staaten enthalten zwar keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die sich direkt auf Religion beziehen, verbieten jedoch eine Diskriminierung aus religiösen Gründen (siehe beispielsweise Artikel 1 der französischen Verfassung, Artikel 15 der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten sowie Artikel 40 der ägyptischen Verfassung). Diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen garantieren nicht zwingend, dass alle staatlichen Ebenen dauerhaft frei von religiöser Intoleranz sind; die tatsächliche Praxis unterscheidet sich je nach Land. mini|Der Mogulkaiser Babur zerstörte die in den Fels gehauenen Jain-Monumente von Gopalchal. Andere Staaten lassen religiöse Präferenzen zu – beispielsweise durch das Einrichten einer oder mehrerer Staatskirchen –, während sie zeitgleich Diskriminierung oder Intoleranz untersagen. So besitzen in Finnland die evangelisch-lutherische und die orthodoxe Kirche den Status von Staatskirchen; zeitgleich garantiert Artikel 11 der finnischen Verfassung die Religionsfreiheit.

Geographische Übersicht und zeitgenössische Praxis Die rechtliche Handhabung und gesellschaftliche Realität von religiöser Toleranz und Intoleranz unterscheidet sich weltweit erheblich.

Asien

Indien Seit der Unabhängigkeit Indiens wurden zahlreiche religiös motivierte Ausschreitungen verzeichnet, bei denen Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften – darunter Muslime, Hindus, Sikhs, Jains, Christen und Buddhisten – betroffen waren.

Historisch zerstörte etwa der Mogulkaiser Babur 1527 die in den Fels gehauenen Jain-Monumente von Gopalchal. Die US-amerikanische Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) stufte Indien bezüglich der Lage religiöser Minderheiten in Kategorie 2 ein. In einem Bericht von 2018 warf die USCIRF hindu-nationalistischen Gruppen vor, durch Gewalt und Druckmittel Einfluss auf Nicht-Hindus auszuüben. Zudem erließen rund ein Drittel der indischen Bundesstaaten Gesetze gegen Glaubenswechsel oder die Schlachtung von Rindern. In diesem Zusammenhang kam es zu Übergriffen auf Personen, die in der Leder- oder Fleischwirtschaft tätig sind, sowie auf christliche Missionare. Für das Jahr 2017 wurden im Kontext von Initiativen zum Schutz von Rindern mehrere Todesfälle gemeldet.

Nordkorea Berichten zufolge unterdrückt das nordkoreanische Regime weiterhin die Aktivitäten nicht staatlich zugelassener Religionsgemeinschaften. Nordkorea gilt offiziell als atheistischer Staat. Angaben von Flüchtlingen, Aussteigern und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zufolge soll es in der Vergangenheit zu Verhaftungen und Hinrichtungen von Mitgliedern christlicher Untergrund Gemeinden gekommen sein. Aufgrund des erschwerten Zugangs zum Land und fehlender zeitnaher Informationen lassen sich diese Angaben jedoch nur schwer unabhängig überprüfen.

Weitere Staaten in Asien und dem nahen Osten In Ländern wie Pakistan existieren strenge Gesetze zu Blasphemie: Herabwürdigende Äußerungen gegenüber dem Koran oder dem Propheten Mohammed können mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet werden. Ebenso ist Apostasie (der Abfall vom Glauben) in mehreren Ländern strafbewehrt; so führte in Afghanistan die Konversion eines Staatsbürgers zum Christentum im Jahr 2006 zu einer Anklage, die erst nach internationalen Protesten eingestellt wurde.

Laut dem Berichten von Freedom House (2000) gehören Staaten wie Saudi-Arabien, Iran, Turkmenistan und Myanmar zu den Ländern mit den gravierendsten Einschränkungen der Religionsfreiheit.

Australien und Ozeanien

Australien Die Entwicklung der Religionsfreiheit in Australien wird stark auf das Verhältnis zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften zurückgeführt. Organisationen wie das Columban Centre for Christian-Muslim Relations oder der Australian Council of Christians and Jews fördern den interreligiösen Dialog. Rechtlich schützt etwa der Racial and Religious Tolerance Act 2001 im Bundesstaat Victoria vor Hetze und Verachtung aufgrund religiöser Überzeugungen.

Dennoch kommt es zu gesellschaftlichen Spannungen und Auseinandersetzungen. Nach der Zunahme antiislamischer Tendenzen initiierte die Human Rights and Equal Opportunity Commission (HREOC) 2003 nationale Konsultationen. In den Folgejahren kam es zu gezielten Vorfällen, darunter rassistische Brandanschläge auf Synagogen in Perth (2004/2005) sowie die Cronulla Riots in Sydney (2005), bei denen es zu gewaltsamen antiarabischen und antiislamischen Ausschreitungen sowie anschließenden Vergeltungsangriffen kam.

Europa und Nordamerika

Verfassungsrechtlicher Schutz In vielen westlichen Demokratien ist die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich verankert oder Diskriminierung explizit verboten:

USA: Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung untersagt dem Staat sowohl die Etablierung einer Staatsreligion als auch die Behinderung der freien Religionsausübung. 1998 der International Religious Freedom Act verabschiedet, um nationalen Rechtsprechungsmechanismen den Vorrang vor internationalen Gerichten zu sichern. Damit wurden die Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) geschaffen und die US-Regierung verpflichtet, Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegte Religionsfreiheit verletzen.

Deutschland: Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. (Sonderfall: Nach § 166 StGB ist die Beschimpfung von Bekenntnissen strafbar, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird). Weitere Staaten: Verfassungen wie jene von Irland (Art. 44.2.1), Estland (Art. 40), der Türkei (Art. 24) oder Frankreich (Art. 1, Diskriminierungsverbot) garantieren entsprechende Schutzrechte. Staatskirchenmodelle: Einige Staaten verbinden eine Staatskirche mit Religionsfreiheit; so besitzen in Finnland die evangelisch-lutherische und die orthodoxe Kirche Sonderstatus, während Artikel 11 der Verfassung zeitgleich die Religionsfreiheit garantiert.

Grenzen der Toleranz in Rechtsstaaten Auch in Staaten, die sich zur religiösen Toleranz bekennen, existieren Debatten über deren Grenzen. Dies betrifft insbesondere Glaubensüberzeugungen oder Bräuche, die im Konflikt mit geltenden Gesetzen stehen. Beispiele hierfür sind:

Der rituelle Gebrauch von Cannabis im Rastafari-Glauben.

Die religiöse Verwendung von Adlerfedern durch Personen ohne indigene Abstammung in den USA.

Die historische Praxis der Polygamie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage im 19. Jahrhundert.

Internationale Abkommen und Instrumente

Vereinte Nationen (UN): Die UN verankern die freie Religionsausübung in Artikel 2 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 18 (Recht auf Glaubenswechsel und Glaubensausübung) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. 2011 nahm der UN-Menschenrechtsrat die Resolution 16/18 zur Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Gewaltaufrufen aufgrund der Religion an. Europäische Ebene: Die Europäische Menschenrechts Konvention (EMRK) garantiert über Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) sowie Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) den Schutz religiöser Minderheiten auf europäischer Ebene. Vereinigte Staaten: Mit dem International Religious Freedom Act von 1998 schufen die USA die Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF). Sie verpflichtet die US-Regierung, Berichte über den Zustand der Religionsfreiheit weltweit zu erstellen. Weiters Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die diese verletzen.

Gesetzliche Regelungen zu Blasphemie, Apostasie und Diskriminierung