Stadtpfarrer wird ein Pfarrer einer Stadtkirche genannt. Es handelt sich um einen geistlichen Beruf (Geistlicher).
Der Begriff ist ab Mitte des 15. Jahrhunderts schriftlich bezeugt (stad pharrer) und bedeutungsverwandt mit Stadtpastor, Stadtpfarrherr, Stadtpfarrner.„stadtpfarrer, m.“ Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, abgerufen am 10. August 2026
Im 19. Jahrhundert entbrannte in einigen Gegenden unter den Geistlichen einiger Konfessionen ein Streit um die Bezeichnung Stadtpfarrer, die durch die Obrigkeit geregelt wurde. Heute ist die Bezeichnung noch gängig, einige verwenden sie nicht mehr.
Die Bezeichnung ist heute nicht amtlich, sondern wird regional im Volksmund für den Pfarrer einer in einer Stadt gelegenen Pfarrei benutzt. Den Titel "Stadtpfarrer" gibt es in der Diözese Rottenburg-Stuttgart seit 1. Januar 1971 nicht mehr, alle "Stadtpfarrer" sind Pfarrer, das Gehalt ist ohnehin dasselbe wie bei den "Dorfpfarrern". Nach Meinung eines Pfarrers aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart steckte früher hinter dem „Titel Stadtpfarrer“ vielfach ein Dünkel gegenüber der Landbevölkerung“.
Frühe Neuzeit Die nach der Reformation „neue Generation“ der städtischen Pfarrer protestantischer Pfarreien entstammte dem Bürgertum und besonders Handwerkerfamilien. Ihr Theologiestudium wurde entweder von der Familie oder durch ein Stipendium finanziert. Ihre gesellschaftliche Stellung war der Beamtenschaft vergleichbar. Für Stadträte war es eine Frage der Repräsentation, die städtischen Pfarrer angemessen zu versorgen. Dazu trug auch das Kirchengut und manchmal eine Pfründe bei. Superintendenten und andere leitende Geistliche standen zwischen dem mittleren und dem gehobenen Bürgertum. Hingegen waren die Dorfpfarrer oft bäuerlicher Herkunft und blieben ihrem Stand verhaftet. Sie lebten in bescheidenen Verhältnissen und brauchten oft einen Nebenerwerb oder andere Zuverdienstmöglichkeiten, um mit ihren oft großen Familien über die Runden zu kommen.
Die einzelnen protestantischen Territorien im Heiligen Römischen Reich waren vor dem 18. Jahrhundert politisch und kirchlich zersplittert. Konfessionelle Sonderentwicklungen trugen dazu bei, dass Pfarrer selten von einem Territorium in ein anderes wechselten. Deshalb kann nur von territorialen „Pfarrerständen“ gesprochen werden, die in sich sozial stark differenziert waren. Die Haupttrennlinie verlief in Deutschland nicht zwischen den Stelleninhabern und den ihnen untergeordneten Vikaren, sondern zwischen der Minderheit von Pfarrern der größeren Städte und der Mehrheit der Landgeistlichen. Allerdings konnte das Einkommen von Landpfarrern (aus Pfründen und Naturalabgaben) je nach Pfarrstelle sehr unterschiedlich ausfallen. Generell hatten Stadtpfarrer höhere Einkünfte. Meist standen ihnen feste Gehälter aus städtischen oder landesherrlichen Kassen zu.Oliver Janz: Protestantische Pfarrer vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert. Deutschland und England im Vergleich. COMPARATIV, 1998, Heft 2, S. 83–111, hier: S. 87 f.
Stadtpfarrer hatten meist schon vor dem 18. Jahrhundert länger und an mehreren Universitäten studiert. Sie besaßen mehr Bücher und gingen öfter als ihre Kollegen auf dem Lande kulturellen und wissenschaftlichen Interessen nach. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts kam es nur noch selten vor, dass Mitglieder der bäuerlichen und unterbürgerlichen Schichten Pfarrer wurden. Die Herkunftsfamilien gehörten den städtischen Honoratioren, der mittleren (städtischen oder landesherrlichen) Beamtenschaft und der Bildungsschicht an, und zu einem immer größeren Teil waren es Pfarrfamilien bzw. Pfarrerdynastien. Im 16. und 17. Jahrhundert verstanden sich vor allem die städtischen Pfarrer als Experten in der Schriftauslegung und leiteten daraus ein Standesbewusstsein als kritische Autorität gegenüber Adel und Stadtbürgertum ab. Das evangelische Pfarramt galt als Basis für den sozialen Aufstieg. Dementsprechend gab es viel mehr Theologiestudenten als Pfarrstellen. Beispielsweise war der im preußischen Luthertum erforderliche Studienabschluss (examen pro licentia concionandi) einfach zu erreichen, umso schwerer und erst nach mühsamen Jahren als Lehrer oder Hilfsprediger aber das examen pro ministerio, das zur Übernahme einer Pfarrstelle qualifizierte. Die Elite des Pfarrerstandes (Stadtpfarrer, Hofprediger oder Superintendenten) hatte an mehreren Universitäten studiert und war dafür mehrfach umgezogen, während Landgeistliche in der Regel nur die Landesuniversität besucht hatten.Albrecht Beutel: Kirchengeschichte im Zeitalter der Aufklärung. Ein Kompendium. UTB, Göttingen 2009, S. 234 f. Am Beispiel Hildesheim lässt sich zeigen, dass die angehenden Stadtpfarrer an der Artistenfakultäten der Universitäten Helmstedt, Wittenberg, Leipzig und Jena (später auch Halle und Göttingen) studierten und einen Magistergrad erlangten. Daneben besuchten sie in Vorbereitung auf ihr geistliches Amt auch Theologievorlesungen. Aber ein mit Licentiat oder Promotion abgeschlossenes Theologiestudium war bei „normalen Stadtpfarrern“ im Gegensatz zu Superintendenten sehr selten.
Im 18. Jahrhundert war ein Überlegenheitsgefühl der Stadtkirchen gegenüber ihren Pedants auf dem Land spürbar: Stadtpfarrer nahmen in der Hierarchie des geistlichen Standes eine gehobene Position ein, aus ihren Reihen wurde Anwärter für höhere Ämter rekrutiert. Zur Bewerbung auf Stellen in Stadtpfarreien waren bis ins 19. Jahrhundert im Großherzogtum Baden nur die theologischen Absolventen mit Bestnote berechtigt.Richard Gönner, Josef Sester: Das Kirchenpatronatrecht im Grossherzogtum Baden. In: Ferdinand Enke (Hrsg.): Kirchenrechtliche Abhandlungen. Heft 10–11, 1904, S. 247
19. Jahrhundert Bezogen auf Preußen, stellt Oliver Janz für das frühe 19. Jahrhundert fest, dass das Ideal des gebildeten evangelischen Pfarrers dominiert. Von Stadtpfarrern wurde zusätzlich die Bereitschaft zur Integration in die bürgerliche Geselligkeit erwartet sowie die Beherrschung der gesellschaftlichen Umgangsformen.
Dann setzte im Neuluthertum eine Neuorientierung ein. In seiner Pastoraltheologie forderte Claus Harms 1834 von den Pfarrern eine Distanzierung vom gesellschaftlichen Leben. Er verlangte eine strikte Begrenzung des gesellschaftlichen Umgangs auf Gleichgesinnte, d. h. die Kerngemeinde und die Pfarrkollegen. Harms schloss: „Ebensowol als verbauern kann der Prediger in Flecken und Städten mit Frau und Kindern auch verbürgern, und ich weiß nicht, welche Gefahr die größere sey, noch wobey das Amt mehr leide; verbauert aber oder verbürgert, beydes ist verweltlicht, entgeistlicht.“Claus Harms: Pastoraltheologie, Band 3. Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1834, S. 207 f. (Digitalisat) Die Ratgeber der Neoorthodoxie rieten den Pfarrern von der Teilnahme am Vereinsleben des zeitgenössischen Bürgertums ab; dies wurde nicht als Geselligkeit, sondern als unkirchliche Vergnügungssucht verstanden. Während neoorthodoxe und pietistische Autoren die Pfarrer in die Außenseiterrolle drängten, propagierte auch die nichtorthodoxe Ratgeberliteratur seit der Jahrhundertmitte das Ideal des „eingezogen“ lebenden Pfarrers, der sich auf Amt, Familie, Studien und Gebet konzentrierte und zu den Gemeindegliedern, auch den gebildeten, seelsorgerliche Distanz wahrte. Oper, Theater und Schauspielhaus und natürlich Wirtshäuser waren zu meiden, allenfalls Konzerte und Kunstausstellungen konnte er besuchen.
Am Beispiel Ostwestfalens zeigt eine Untersuchung für den Zeitraum 1845–1918, dass die Arbeit sämtlicher Stadt- und Landpfarrer sich vor allem durch zwei strukturelle Faktoren unterschied: Stadtpfarrer teilten sich die Betreuung ihrer Gemeinde zumeist mit einem Kollegen und konnten so ihre gesamte Arbeitskraft auf ihre geistlichen Tätigkeiten konzentrieren. Ihre Amtsbrüder auf dem Land waren meistens nicht nur der einzige Geistliche vor Ort, sondern oft auch die einzige Person mit einer Universitätsausbildung; Sie mussten sich zusätzlich zu ihrer pfarramtlichen Tätigkeit um die Verwaltung und Bearbeitung der zur Pfarrstelle gehörenden Ländereien kümmern, die die Hauptgrundlage ihrer Einkünfte bildeten. Bis 1918 waren die Landpfarrer in Ostwestfalen zwar deutlich in der Mehrheit, aber die Arbeitsbedingungen von Land- und Stadtpfarrern glichen sich im Kaiserreich ein Stück weit an, als das einheitliche Besoldungssystem für preußische Pfarrer 1898 die Abhängigkeit der Landpfarrer von der Landwirtschaft beendete. Der Anteil der Stadtpfarrstellen erreichte im Kaiserreich 25 Prozent im Jahr 1918. Das Wachstum der Bevölkerung, die Urbanisierung und Fabrikgründungen wirkten sich unmittelbar auf den Arbeitsalltag der Stadtpfarrer aus: Während ein ostwestfälischer Pfarrer 1885 durchschnittlich 3000 Gemeindemitglieder betreute, hatte ein Pfarrer der Altstädter Kirchengemeinde in Bielefeld im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts 6000 Gläubige zu betreuen. Dass im gleichen Zeitraum jedoch der Anteil der Abendmahlsgäste, Taufen und Hochzeiten, die ein Geistlicher dort vorzunehmen hatte, um gut 60 Prozent sank, bedeutete, dass die städtischen Pfarrer einen Großteil ihrer Gemeindemitglieder weder erreichten noch kannten, und im Gegensatz zu ihren ländlichen Amtsbrüdern konzentrierte sich ihre Arbeit somit zunehmend auf eine Kerngemeinde.
Viele Pfarrer hatten ein schlechtes Einkommen und waren weitgehend ohne Vermögen. Der berufeständische Verhaltenskodex schrieb ihnen Sparsamkeit und Bescheidenheit vor, gleichzeitig mussten bürgerlich-mittelständische Normen der Haushaltsführung gewahrt werden, somit wenigstens eine Magd (am Land) oder ein Dienstmädchen (in der Stadt) beschäftigen und ihre Söhne sollten studieren. Daher verbesserten viele ihr Einkommen durch Nebentätigkeiten, meist als Pädagogen, was bis ins Kaiserreich als selbstverständlich galt. Städtische Pfarrer gaben Nachhilfestunden oder unterrichteten Hebräisch und Religion an öffentlichen Lehranstalten. Überall verbesserten evangelische Pfarrer bis tief ins 20. Jahrhundert hinein ihr Haushaltseinkommen durch Aufnahme von Pensionärinnen, die vor der Heirat Hauswirtschaft erlernten.
Regionale Regelungen zur Titelfrage im 19. Jahrhundert Für die Evangelischen im Königreich Bayern Der Erlass des bayrischen Königs an das Protestantische Oberkonsistorium vom 28. April 1825 regelte auf Antrag vom Februar des gleichen Jahres die Amtstitel der Geistlichen in den Städten folgendermaßen: Die Regelung vom November des Vorjahres bleibe unverändert, somit seien Diakone als zweiter / dritter Pfarrer zu bezeichnen. Der Titel Stadtpfarrer, den einige sich beigelegt hatten und mit den ersten Pfarrern „in Kollision“ geraten waren, wurde als „überflüssig“ befunden, genauso wie es „Dorfpfarrer“ für einen Landgeistlichen sei. Bei allen amtlichen Fertigungen sei sich der Benennung „Erster Pfarrer“ zu bedienen, womit der Geistliche, welcher das Pfarrsiegel und die Kirchenmatrikel führt, hinreichend bezeichnet sei.
Die Frage der Berechtigung zur Führung des Titels Stadtpfarrer war wiederholt im Korrespondenzblatt für die evangelisch-lutherischen Geistlichen in Bayern besprochen worden, aber auch die Frage, ob besagter Titel allein den ersten Pfarrern in einer Stadt zukäme, obwohl nirgends eine Anordnung dazu gäbe. Dabei habe der Titel Stadtpfarrer in diesem Sinne nur dann eine Berechtigung, wenn eine ganze Stadt nur eine Pfarrei bildet, dann bedeutet Stadtpfarrer soviel wie Ortspfarrer (parochus loci), ein Geistlicher der die Pfarrei gegenüber den Behörden zu vertreten hat, und in den Gemeinden der bayerischen Landeskirchen auch so gebraucht wird (als Träger des Stadtpfarramtes). Beispielsweise kann in Ansbach der erste Pfarrer der St. Gumbertus genauso wenig der Stadtpfarrer von Ansbach sein, wie es der erste Pfarrer der St. Johannis in der gleichen Stadt nicht sein kann.