Als Einmannbetrieb oder Einmannbesetzung wird im Eisenbahnbetrieb die Besetzung eines Triebfahrzeugs mit nur einem Triebfahrzeugführer ohne Beimann bezeichnet. Einmannbetrieb ist nur bei Diesel- und elektrischen Triebfahrzeugen üblich und erfordert besondere Einrichtungen. Diese kontrollieren ständig die Aufmerksamkeit und Dienstfähigkeit des Triebfahrzeugführers und bringen den Zug bei Bedarf sicher zum Halten. Solche Einrichtungen werden als Sicherheitsfahrschaltung bezeichnet. Der Einmannbetrieb wurde bei Dampflokomotiven nur von einzelnen Eisenbahnverwaltungen umgesetzt, vor allem auf Neben- oder Feldbahnen, um dort einen wirtschaftlicheren Betrieb durchzuführen. Hierzu waren Einrichtungen erforderlich, die den Lokführer von der Arbeit des Heizers entlasteten. Beispiele für Dampflokomotiven, die für den Einmannbetrieb ausgerüstet waren, sind die Bayerische PtL 2/2 und die LAG Nr. 68.
Während der Einmannbetrieb bei vielen europäischen Eisenbahnen heute üblich ist, ist er in Ländern wie den Vereinigten Staaten und Indien noch die Ausnahme. In den Vereinigten Staaten ist diese Praxis seit Jahrzehnten umstritten: Während Eisenbahnunternehmen und die Association of American Railroads argumentieren, dass moderne Sicherheitseinrichtungen wie Positive Train Control (PTC) den Einmannbetrieb ermöglichen, lehnen Gewerkschaften und Arbeitsschutzverbände dies ab und verweisen auf erhöhte Müdigkeit, schlechteres Situationsbewusstsein und operative Herausforderungen. Im April 2024 erließ die Federal Railroad Administration (FRA) eine finale Regelung, die Güterzüge zur Zweimann-Besatzung (Triebfahrzeugführer und Zugführer) verpflichtet, erlaubt aber ein Genehmigungsverfahren zur Einführung des Einmannbetriebs, wenn keine Sicherheitsrisiken bestehen.
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